Der Patient mit geistiger Behinderung im Krankenhaus: Eine Herausforderung für beide und darüber hinaus. Samuel Elstner
Phasen der Krankenhausbehandlung Vorbereitung der Aufnahme Aufnahme Diagnostik Behandlung Vorbereitung der Entlassung Entlassung ggf. Nachsorge
Vorbereitung der Aufnahme Um einen guten Behandlungsverlauf zu ermöglichen, ist eine Einschätzung des Betreuungsaufwands im Vorfeld notwendig. Hierbei sind wir auf die genaue Beschreibung des Problemverhaltens, sowie andere Informationen angewiesen. In Akut- bzw. Notsituationen gehen die Patienten in ihr bezirklich zuständiges Krankenhaus.
Aufnahme Die geplante Aufnahme ist meist 1 Woche vorher bekannt und terminiert. Im Vorfeld müssen alle Unterlagen, wie zum Beispiel Einverständniserklärungen, etc., vorliegen. Der Patient wird von einer auskunftsfähigen Person begleitet. Diese kennt alle Informationen zur Vorgeschichte des Patienten, Medikation, usw.
Diagnostik Verhaltensauffälligkeit somatische Krankheit genetisches Syndrom tiefgreifende Entwicklungsstörung Die Diagnostik besteht Psychose im wesentlichen aus Beobachtung in den ersten 2 Wochen. Diese Zeit wird für Untersuchungen genutzt, um körperliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten ausschließen zu können. affektive Störung Suchterkrankung Angst-/ Zwangsstörung Persönlichkeitsstörung, u.a. Anpassungs-/Belastungsstörungen nein ICD-10 F 7x.1 nein nach Schanze, 2007
Behandlung Die Behandlung richtet sich nach der Ursache. Steht eine körperliche Erkrankung im Vordergrund, wird versucht, den Patienten in die entsprechende Fachabteilung zu verlegen. Bei einer psychiatrischen Erkrankung beginnen wir ein mehrdimensionales Konzept aus psychopharmakologischer, psychotherapeutischer und sozio-pädagogischer Behandlung. Bei einem systemisch anzusiedelndem Problem ist eine medikamentös-pädagogischer Begleitung, zusammen mit dem betreuenden Außensystem sinnvoll. Das Vorgehen wird gemeinsam mit dem betreuenden System in einem Gespräch erörtert.
Vorbereitung zur Entlassung Bei Menschen mit geistiger Behinderung muss eine Entlassung zusammen mit dem betreuenden System im Vorfeld gut geplant werden. Dies geschieht einige Tage im Voraus. Der Umgang mit dem zu Betreuenden, mit den Medikamenten und mit der Erkrankung wird mit dem Umfeld besprochen. Die weiterführende Nachsorge und die Entlassmodalitäten (z.b. Transport) werden abgeklärt.
Entlassung Die Entlassung erfolgt termininert. Es findet ein Entlassgespräch statt. Hierbei ist möglichst eine vertraute Person aus dem betreuenden Umfeld. Die wesentlichen Hinweise und Ergebnisse aus der Entlassungsvorbereitung werden zusammengefasst, der Entlassbrief oder zumindest eine Kurzinformnation wird mitgegeben.
Nachsorge Teilweise übernimmt das KEH die Nachsorge im Rahmen der PIA oder stationsambulant.
Zusammenfassung Im Vergleich zur psychiatrischen Versorgung von Menschen ohne Intelligenzminderung weist die medizinischpsychiatrische Versorgung zusätzliche Besonderheiten auf.
Was ist in der Zusammenarbeit zu verbessern? flexibler Umgang mit gleichzeitig bestehender psychischer Erkrankung in Arbeit und Wohnen: Eingliedern statt Ausgliedern medizinische Pflegefachkraft vor Ort Deseskalationstraining in den Einrichtungen enger Informationsaustausch zwischen Werkstatt und Wohnbereich Verhaltensbeobachtungen und pädagogische Interventionsversuche enge Zusammenarbeit von Bezugsbetreuenden mit dem Krankenhaus: bei Aufnahme, bei Untersuchungen, bei Therapie vor Ort Verlässlichkeit in Einhalten von Zusagen (z.b. in Bezug auf Besuche) Hospitationen möglich!
Auf gute Zusammenarbeit! Danke für Ihre Aufmerksamkeit!