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Transkript:

Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin Datum: 2017-01-17 Beschlussvorlage Drucksache Nr. Dezernat: I / Fachdienst Hauptverwaltung Bearbeiter/in: Prüß, Margrit Telefon: 5 45 11 26 öffentlich 00943/2017 Beratung und Beschlussfassung Dezernentenberatung Hauptausschuss Betreff Externe Besetzung von 20 vakanten bzw. vakant werdenden Stellen in der Stadtverwaltung Beschlussvorschlag Die nachfolgend genannten Stellen werden durch den Hauptausschuss zur Besetzung freigegeben. Fachdienst Stellennummer Bezeichnung Bewertung Stadtentwicklung, Wirtschaft (60) 04530 SB Vertragsmanagement E 8 TVöD Bauen und Denkmalpflege (61) 08052 Techn. SB Baustatik E 11 TVöD 08054 Techn. SB baulicher Brandschutz E 11 TVöD Jugend (49) 02018 Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/in S 14 TV SuE 06305 Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/in S 14 TV SuE Kämmerei, Finanzsteuerung (21) 00222 SB Investitionsplanung E 9 TVöD Gesundheit (53) 08103 (0,5) Zahnärztin/-arzt E 15 TVöD 08104 (0,5) Zahnarzthelfer(in) E 3 TVöD Feuerwehr und Rettungsdienst (37) 00495, 00510 Fahrzeugführer(in) A 8 BBesO 00528, 00536, 00537, 00558, 05964, 06484 Truppmann/-frau A 7 BBesO 1/6

07808 Notfallsanitäter(in) E 5 TVöD 08014 SB Entgelte/innere Dienste E 8 TVöD Bürgerservice (31) 08010 SB Ausländerbehörde E 9 TVöD 08080 SB Ausländerbehörde E 5 TVöD Begründung 1. Sachverhalt / Problem Gemäß 5 (4) Nr. 10/11 Hauptsatzung hat die Nachbesetzung freier und frei werdender Stellen grundsätzlich aus dem vorhandenen Personalbestand zu erfolgen. Die externe Nachbesetzung von freien und frei werdenden Stellen sowie die Besetzung von Stellen ab der EG 10 TVöD bzw. der BG A11 BBesO kann nur nach vorheriger Genehmigung des Hauptausschusses erfolgen. Das zweimalige (!) interne Besetzungsverfahren der Stelle 04530 SB Vertragsmanagement verlief erfolglos, sodass nunmehr mangels interner Alternativen die externe Besetzung notwendig wird. Die Stelle ist bereits seit April 2016 vakant. Schwerpunktmäßig werden hier die Aufgaben des Vertragsmanagements und der grundbuchlichen Abwicklung sowie unterstützende Tätigkeiten bei Grundstücksveräußerungen wahrgenommen, also mittelbar der Einnahmesicherung dienende Tätigkeiten. Trotz externer Besetzung würde es in diesem Fall zu keiner Personalkostensteigerung kommen, da die bisherige Stelleninhaberin ausgeschieden ist. In der Absicht, die Abwicklung von Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und wirtschaftlicher zu gestalten, ist die externe Besetzung der zum Haushaltsplan 2017/2018 neu eingerichteter Stellen (08052 Techn. SB Baustatik und 08054 Techn. SB baulicher Brandschutz) im FD Bauen und Denkmalpflege vorgesehen. Bisher werden die bauaufsichtlichen Prüfungen der Standsicherheitsnachweise im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren sowie ein Großteil der bauaufsichtlichen Prüfungen der Brandschutznachweise extern an freie Prüfingenieure vergeben. Die dafür verauslagten Gebühren werden vollumfänglich auf die Bauherren umgelegt. Mittlerweile kommt es jedoch aufgrund der hohen Auslastung der wenigen auf dem freien Markt befindlichen Prüfingenieure zu teilweise erheblichen Bearbeitungszeiten, was wiederum zu größeren Verzögerungen bei der Erteilung von Baugenehmigungen führt. Darüber hinaus hat eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben, dass sowohl bei Statik-, als auch bei Brandschutzprüfungen Mehreinnahmen durch Gebühren erzielt werden können. In beiden Fällen lägen die Kosten der Stelle unter den zu erwartenden Gebühreneinnahmen. Aufgrund der Qualifikationserfordernisse bestehen kaum Erfolgsaussichten aus dem vorhandenen Personalbestand geeignete Fachkräfte zu finden. Daher sind die Stellen sowohl intern als auch extern - zunächst befristet für 2 Jahre - auszuschreiben. Mit Ablauf der 2 Jahre ist die Wirtschaftlichkeit der Stellen erneut zu prüfen. Die Stelle 00222 SB Investitionsplanung konnte bereits seit Ende 2013 jeweils nur sporadisch besetzt werden. Sämtliche in diesem Zeitraum durchgeführten internen Besetzungsverfahren verliefen entweder erfolglos oder die Mitarbeiter/innen verließen nach kurzer Zeit diesen Posten wieder. Insofern wird einer erneuten internen Ausschreibung keine Aussicht auf Erfolg beigemessen. Auf der Stelle werden die administrativen und koordinierenden Aufgaben für die Investitionsplanung der Landeshauptstadt Schwerin wahrgenommen. Diese Aufgabenwahrnehmung ist derzeit nicht gesichert, erschwerend kommt der noch immer bestehende Aufgabenstau aus den Vakanz-Zeiträumen der letzten Jahre hinzu. Ein sowohl internes als auch externes Besetzungsverfahren ist schnellstens durchzuführen. 2/6

Gem. 16 ÖGDG M-V i.v.m. 5 SchulGesPflVO M-V sind zahnärztliche Untersuchungen für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen ab dem 3. Lebensjahr sowie für Schüler (Klasse 1-12) einmal jährlich durchzuführen. In der Vergangenheit konnten die gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen durch die derzeit einzig tätige Zahnärztin im FD Gesundheit nicht abgedeckt werden. Es mussten Prioritäten gesetzt und bei den Untersuchungen die Schwerpunkte auf die Einrichtungen gelegt werden, in welchen mit schlechten Untersuchungsergebnissen zu rechnen war. Eine interne organisatorische Überprüfung hat ergeben, dass die zahnärztlichen Untersuchungen im geforderten Umfang durch nur eine Zahnärztin nicht zu schaffen sind. Allerdings wäre eine zweite Vollzeitstelle nicht ausgelastet. Aus diesem Grund wird die zum Stellenplan 2017/2018 eingerichtete Stelle 08103 Zahnärztin/-arzt nur mit 0,5 VZÄ ausgewiesen. Ebenso verhält es sich mit der Stelle 08104 des/der für die Untersuchungen benötigten Zahnarzthelfers/-helferin. Aufgrund der Qualifikationserfordernisse bestehen für beide Stellen kaum Erfolgsaussichten aus dem vorhandenen Personalbestand geeignete Fachkräfte zu finden. Daher ist intern und extern auszuschreiben. Die Notwendigkeit der Stellenbesetzungen im FD Feuerwehr und Rettungsdienst ergibt sich aus dem Beschluss 334/2015 vom 13.07.2015 zur Bedarfsplanung für Brandschutz, Technische Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Integrierte Leitstelle 2015-2020. Die Stellen im Brandschutz sind bzw. werden durch Umsetzung/Personalentwicklung vakant und sind zwingend extern zu besetzen. Für die Sicherung eines reibungslosen Dienstablaufs ist die zeitnahe Stellenbesetzung unabdingbar. Die Stelle 07808 Notfallsanitäter(in) ist bereits aufgrund des Ausscheidens des Stelleninhabers vakant, ausreichendes internes Personal mit der erforderlichen Qualifikation ist nicht vorhanden, sodass auch hier extern zu besetzen ist. Es ist vorgesehen, einen geeigneten Bewerber/eine geeignete Bewerberin aus dem Fundus der vorliegenden Interessenbekundungen zur aktuellen Ausschreibung auszuwählen und damit die Eröffnung eines erneuten Verfahrens zu verhindern. Die Stelle 08014 SB Entgelte/innere Dienste wird zum Haushaltsplan 2017/2018 im Stellenplan neu ausgewiesen. Auf dieser Stelle sollen zukünftig 2 Aufgabenbereiche wahrgenommen werden. Die Aufgabe der Entgeltabrechnung gegenüber den Krankenkassen mit einem Stellenanteil von 0,34 VZÄ ist refinanziert und wurde bereits durch den HA am 19.01.2016 und durch die Kommunalaufsicht mit Schreiben vom 19.02.2016 zur externen Besetzung freigegeben. Die Aufgabe innere Dienste/ Zeitbeauftragte/r (administrativ) soll zukünftig zentral in der FG Logistik und Technik wahrgenommen werden. Aufgrund der steigenden Fallzahlentwicklung wurde im letzten Jahr eine Stellenbemessung in der Ausländerbehörde vorgenommen. Im Ergebnis wurde der Bedarf von zwei zusätzlichen Stellen festgestellt, welche auch im Stellenplan 2017/2018 aufgenommen wurden (08010, 08080). Die Erfahrungen der letzten Stellenausschreibungen in der Ausländerbehörde haben gezeigt, dass kaum Erfolgsaussichten für eine interne Besetzung bestehen. Aus diesem Grund sollte neben dem internen auch ein externes Besetzungsverfahren durchgeführt werden. 2. Notwendigkeit Die Wiederbesetzung bzw. die Besetzung der in der Anlage aufgeführten Stellen ist zwingend erforderlich. 3. Alternativen Keine 3/6

4. Auswirkungen auf die Lebensverhältnisse von Familien Keine unmittelbare Auswirkung 5. Wirtschafts- / Arbeitsmarktrelevanz Keine unmittelbare Auswirkung 6. Darstellung der finanziellen Auswirkungen auf das Jahresergebnis / die Liquidität Die erforderlichen Personalkosten sind wie folgt geplant: Stellennummer Bezeichnung Personalkosten 04530 SB Vertragsmanagement 46.500,00 08052 Techn. SB Baustatik 55.000,00 08054 Techn. SB baulicher Brandschutz 55.000,00 02018 Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/in 55.200,00 06305 Sozialarbeiter/in Sozialpädagoge/in 55.200,00 00222 SB Investitionsplanung 50.000,00 08103 Zahnärztin/-arzt (0,5 VZÄ) 36.000,00 08104 Zahnarzthelfer(in) (0,5 VZÄ) 17.300,00 00495, 00510 Fahrzeugführer(in) je 55.000,00 00528, 00536, 00537, 00558, 05964, 06484 Truppmann/-frau je 50.000,00 07808 Notfallsanitäter(in) 39.000,00 08014 SB Entgelte/innere Dienste 45.000,00 08010 SB Ausländerbehörde 50.000,00 08080 SB Ausländerbehörde 39.000,00 Die Stellen 08052, 08054 sind über Gebühren, die Stelle 07808 ist zu 100% sowie auch die Stelle 08014 zu 35% über die Krankenkassen refinanziert. Der vorgeschlagene Beschluss ist haushaltsrelevant ja (bitte Unterabschnitt a) bis f) ausfüllen) nein a) Handelt es sich um eine kommunale Pflichtaufgabe: ja b) Ist der Beschlussgegenstand aus anderen Gründen von übergeordnetem Stadtinteresse und rechtfertigt zusätzliche Ausgaben: - c) Welche Deckung durch Einsparung in anderen Haushaltsbereichen / Produkten wird angeboten: - 4/6

d) Bei investiven Maßnahmen bzw. Vergabe von Leistungen (z. B. Mieten): - Nachweis der Unabweisbarkeit zum Beispiel technische Gutachten mit baulichen Alternativmaßnahmen sowie Vorlage von Kaufangeboten bei geplanter Aufgabe von als Aktiva geführten Gebäuden und Anlagen: - Betrachtung auch künftiger Nutzungen bei veränderten Bedarfssituationen (Schulneubauten) sowie Vorlage der Bedarfsberechnungen: - Welche Beiträge leistet der Beschlussgegenstand für das Vermögen der Stadt (Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Sinne des 9 GemHVO-Doppik): - Grundsätzliche Darstellung von alternativen Angeboten und Ausschreibungsergebnissen: - e) Welche Beiträge leistet der Beschlussgegenstand für die Sanierung des aktuellen Haushaltes (inklusive konkreter Nachweis ergebnis- oder liquiditätsverbessernder Maßnahmen und Beiträge für Senkung von Kosten, z. B. Betriebskosten mit Berechnungen sowie entsprechende Alternativbetrachtungen): - f) Welche Beiträge leistet der Beschlussgegenstand für die Sanierung künftiger Haushalte (siehe Klammerbezug Punkt e): - über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen im Haushaltsjahr Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen im Produkt: --- Die Deckung erfolgt durch Mehrerträge / Mehreinzahlungen bzw. Minderaufwendungen / Minderausgaben im Produkt: --- Die Entscheidung berührt das Haushaltssicherungskonzept: ja Darstellung der Auswirkungen: Die Abkehr von der externen Vergabe bauaufsichtlicher Prüfungen stellt eine Maßnahme im Rahmen der laufenden Optimierung von Verwaltungsabläufen dar. Die Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren und damit schnellere Generierung von Gebühren sowie die prognostizierten Mehreinnahmen wirken dabei positiv auf den Haushalt. nein 5/6

Anlagen: Anlage Bezeichnung 1. Stelle 04530 2. Beschlussvorlage DB (00867/2016) am 25.10.16 so beschlossen 2a Kosten des Arbeitsplatzes 2b Statiker Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 2c Statiker Berechnungen 2d Brandschutzprüfer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung 2e Brandschutzprüfer Berechnungen 3. Stelle 02018 4. Stelle 06305 5. Stelle 00222 6. Stellen 08103, 08104 7. Stellen 00495, 00510 8. Stellen 00528, 00536, 00537, 0058, 05964, 06484 9. Stelle 07808 10. Stelle 08014 11. Beschluss StV BBP 12. Stellen 08010, 08080 gez. Dr. Rico Badenschier Oberbürgermeister 6/6