Der Stellenplan für das Jahr 2017 wird mit dem aus den Anlagen zu dieser Drucksache ersichtlichen
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- Waldemar Weber
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1 Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: Drucksache-Nr. 32 /2017 vom nichtöffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Rat Stellenplan für das Jahr 2017 Beschlussvorschlag: Der Stellenplan für das Jahr 2017 wird mit dem aus den Anlagen zu dieser Drucksache ersichtlichen Inhalt beschlossen. Begründung. Nach 8 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO NRW) hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen. Die Darstellung erfolgt in vollzeitäquivalenter Form. Stellen von Beamtinnen und Beamten in Einrichtungen und Sondervermögen, für die Sonderrechnungen geführt werden, sind gesondert aufzuführen. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplans. Ergänzend zu der in der Sitzung des Rates am vorgelegten Fassung (Anlage zum Haushaltsplanentwurf) hat sich für den Stellenplan 2017 folgende Veränderung im Bereich der Tariflich Beschäftigen Teil B des Stellenplanes ergeben: Die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes zum macht es notwendig, im Bereich der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes eine zusätzliche Stelle mit einem Anteil von 0,82 einzurichten. Die bisherige Bezugsdauer von Unterhaltsvorschussleistungen wird sich künftig von derzeit 6 auf dann insgesamt 18 Jahre erweitern. Der vorliegende Stellenmehrbedarf ist begründet, da mit einem enormen Anstieg von Antragstellungen berechtigter Elternteilen zu rechnen ist. Der Gesamtumfang aller Stellen im Bereich der Tariflich Beschäftigten erhöht sich in diesem Zusammenhang von 129,31 auf 130,13 Stellen. Die Veränderungen im Stellenplan 2017 gegenüber dem Stellenplan 2016 betragen somit insgesamt: Beamte: -1,71 Stellen
2 Tariflich Beschäftigte Erhöhung 10,57 Stellen 8,86 Stellen 2 Sämtliche Veränderungen gegenüber dem Stellenplan für das Jahr 2016 sind in der jeweiligen Stellenübersicht erkennbar und anhand der beigefügten Anlagen 1-3 ergänzend erläutert. Teil A: Beamte Mit Inkrafttreten des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes zum reduzierte sich die Anzahl der Laufbahngruppen von bisher vier auf nunmehr zwei, die erste und die zweite Laufbahngruppe. Nach Maßgabe des Besoldungsrechts spricht man innerhalb dieser Laufbahngruppen nunmehr von ersten und zweiten Einstiegsämtern. In diesem Zusammenhang entfallen zukünftig die Bezeichnungen höherer und gehobener Dienst sowie mittlerer und einfacher Dienst. Für das Jahr 2017 ergibt sich im Gesamtbild von 44,78 Stellen (2017) zu 46,49 Stellen (2016) eine Minderung von 1,71 Stellen: Gesamtzahl Stellenanteile Veränderungen Stellen 2016: 46,49-1,00 Ausweisung der Stelle Flüchtlingswesen /Ordnungsamt im Teil B des Stellenplanes/Tariflich Beschäftigte Ausweisung der Stelle Leistungssachbearbeitung/SGB -1,00 II im Teil des B des Stellenplanes/Tariflich Beschäftigte +0,29 diverse Arbeitszeiterhöhungen Stellen 2017: 44,78-1,71 Gesamtsumme Die im Bereich des Ordnungsamtes im letzten Jahr neu geschaffene Stelle Flüchtlingswesen war im Stellenplan 2016 im Teil A Beamte- ausgewiesen. Das Sachgebiet wurde zwischenzeitlich mit einem Tariflich Beschäftigten besetzt, so dass diese Stelle nun in der vergleichbaren Entgeltgruppe 9 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst auszuweisen war (Teil B des Stellenplanes 2017). Dies gilt ebenso für eine in der Abteilung Sozialwesen nach zu besetzende Stelle in der Leistungssachbearbeitung. Auch hier hat die Ausweisung im Teil B des Stellenplanes 2017 zu erfolgen. Des Weiteren führten diverse Arbeitszeiterhöhungen zu einer Gesamtmehrung von 0,29 Stellenanteilen. In der Summe ergibt dies eine Minderung von 1,71 Stellen im Teil A (Beamte). Teil B: Tariflich Beschäftigte/TVöD sowie TVöD-SuE Die seit dem geltende neue Entgeltordnung zum TVöD führte zu einer Überleitung der Tariflich Beschäftigten in diese neue Entgeltordnung. Anlässlich dieser Überleitung haben sich die Tarifvertragsparteien darauf geeinigt, dass grundsätzlich keine Überprüfung und Neufestsetzung der Eingruppierungen erfolgen soll. Daher verbleibt es bei den derzeitigen Eingruppierungen, solange die übertragenen Tätigkeiten unverändert bleiben.
3 3 In diesem Zusammenhang ergibt sich für die bisherige Entgeltgruppe 9 mit dem eine Besonderheit; diese wird durch die neuen Entgeltgruppen 9a und 9b ersetzt. Da für die Entgeltgruppe 9 keine besonderen Stufenregelungen gelten, sind die Tariflich Beschäftigten stufengleich der Entgeltgruppe 9b zuzuordnen. Bei den Tariflich Beschäftigten errechnen sich insgesamt 130,13 Stellen. Im Vergleich zum Vorjahr (2016: 119,56 Stellen) entspricht dies einer Mehrung in Höhe von 10,57 Stellen: Gesamtzahl Stellenanteile Veränderungen Stellen 2016: 119,56 +0,82 Schaffung einer weiteren Stelle für den Bereich der Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes Einstellung eines Stadtplaners +2,00 Schaffung einer Stelle Erstellung eines Maßnahmenplanes (Integration) Besetzung der neu geschaffenen Stelle Flüchtlingswesen/Ordnungsamt mit einem Tariflich Beschäftigten (Ausweisung Stellenplan 2016/Beamte). Nachbesetzung einer Stelle der Leistungssachbearbeitung (zuvor Besetzung durch Beamten). Einrichtung der Stelle Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Unbegleitete Minderjährige Ausländer) Schaffung zweier Stellen im Bereich der Abteilung Sozialwesen) für die Sachgebiete Leistungssachbearbeitung und Fallmanagement +1,02 Rückkehr aus der Elternzeit +0,13 Arbeitszeiterhöhungen -0,23 RPA/Stellenminderung aufgrund Nachbesetzung - 0,40 Arbeitszeitreduzierungen Zwischensumme: > 8,34 Stellenanpassungen TVöD +1,20 Schaffung zweier Stellen für die Jugendfreizeiteinrichtung ASTRA Rückkehr aus der Elternzeit +0,05 Arbeitszeiterhöhungen -0,02 Arbeitszeitreduzierungen Zwischensumme: > 2,23 Stellenanpassungen TVöD-SuE Stellen 2017: 130,13 =10,57 Gesamtsumme Wie bereits erläutert führt die zum vorgesehene Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes im Bereich des Jugendamtes zu einer Stellenmehrung von 0,82 Stellen. In der Abteilung Stadtplanung und Bauordnung ist die Stelle eines Stadtplaners krankheitsbedingt seit einigen Monaten unbesetzt. Um die personelle Situation zu entschärfen und mit Blick auf die in naher Zukunft anstehende altersbedingte Fluktuation ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein weiterer Stadtplaner einzustellen. Aus den vorgenannten Gründen wird eine dieser Stellen mit einem kw -Vermerk versehen; der Wegfall dieser Stelle ist mit dem Zeitpunkt des Ausscheidens des bisherigen Stelleninhabers verbunden. Auf den diesbezüglichen Beschluss des Rates vom wird hingewiesen. In der Stadt Goch leben rund 570 Flüchtlinge. Die Integration dieser Menschen stellt eine große Herausforderung für die Stadt Goch in den nächsten Jahren dar. Ein Baustein auf diesem Weg ist die Entwicklung, Umsetzung und Weiterführung eines kommunalen Integrationsplans. Ziel ist es dabei, Strategien und Maßnahmen für die unterschiedlichen Handlungsfelder, wie z.b. Bildung und Sprachförderung, Ausbildung und Arbeitsmarkt, Wohnumfeld,
4 4 Sport, Kultur, zu formulieren. Diese Aufgabe der Entwicklung, Umsetzung und Weiterführung eines kommunalen Integrationsplans führt im Fachbereich III Bildung und Kultur- zu einer Stellenmehrung von 1,0. Wie bereits im Teil A erläutert, ist die im Ordnungsamt zugeordnete Stelle Flüchtlingswesen im Hinblick auf die Besetzung mit einem Tariflich Beschäftigten im Teil B des Stellenplanes 2017 auszuweisen. Im Bereich der Abteilung Sozialwesen wurde eine Leistungssachbearbeiter-Stelle ebenfalls mit einem Tariflich Beschäftigten nachbesetzt. Die zunehmende Anzahl von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMAS) machte im Jugendamt die Einrichtung einer weiteren Sachbearbeiter-Stelle im Bereich der Wirtschaftlichen Jugendhilfe erforderlich. In der Abteilung Sozialwesen konnte die stark zunehmende Falldichte mit dem vorhandenen Personalbestand sowohl im Bereich der Leistungssachbearbeitung als auch des Fallmanagements nicht mehr zu angemessenen Bedingungen bearbeitet werden. Für diese Aufgabengebiete wurden zur Sicherstellung eines personellen Standards zwei weitere Stellen ausgeschrieben. Beide Stellen können im Rahmen der Verwaltungskostenerstattung des Bundes anteilig refinanziert werden. Stellen von Tariflich Beschäftigten, die Elternzeit in Anspruch nehmen, werden aus dem eigentlichen Stellenplan herausgenommen und in der sogenannten informativen Darstellung gezeigt. Nach Beendigung der Elternzeit und Wiederaufnahme der Beschäftigung werden diese Stellen wieder in den Stellenplan aufgenommen. Hieraus ergibt sich im Vergleich zum Stellenplan 2016 eine Erhöhung von 2,02 Stellen und zwar in den Bereichen der Abteilung Jugend (1,51 Stellen, hiervon 1,00 Stelle für den Bereich des TVöD-Sozial- und Erziehungsdienst/TVöD-SuE) sowie der Schulverwaltung (0,51). Bei der Stabstelle Rechnungsprüfung führte eine interne Nachbesetzung der Stelle der Verwaltungsprüferin zu einer Herabsetzung von 0,90 auf 0,67 Stellenanteile. Das für die Stadt Goch erstellte Konzept für die künftige Jugendarbeit sieht die Einrichtung weiterer Stellen vor. Es ist vorgesehen, für diesen Bereich Teilzeit-Stellen sowohl für eine erzieherische Fachkraft als auch für eine sozialpädagogische Fachkraft einzurichten; dies führt zu einer Stellenmehrung von insgesamt 1,20. Geringfügige Arbeitszeiterhöhungen führten in verschiedenen Bereichen zu einer Anpassung von Stellenanteilen in Höhe von insgesamt +0,18. Im Gegenzug hierzu stehen entsprechende Arbeitszeitreduzierungen mit -0,42 Stellenanteilen. Auf die weitergehenden Erläuterungen zum Stellenplan, die sich aus den Anlagen ergeben, wird verwiesen. Der Personalrat wurde zum Entwurf des Stellenplanes 2017 nach 75 LPVG angehört. Gleichzeitig wurde die Gleichstellungsbeauftragte beteiligt. Es wird vorgeschlagen, den Stellenplan zu beschließen. Im Auftrage: (Gansen)
5 5 Anlagen Stadt Goch_Stellenplan 2017.xlsx Anlage 1 zum Stellenplan 2017.xlsx Anlage 2 zum Stellenplan 2017.xlsx Anlage 3 zum Stellenplan 2017.xlsx
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