1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015

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1 Stadt Goch Der Bürgermeister Az.: Drucksache-Nr. 48 /2015-neuvom öffentliche Beratung Beratungsfolge: Sitzungsdatum: Haupt- und Finanzausschuss Rat Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015 Beschlussvorschlag: Die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015 mit dem aus der Anlage zu dieser Drucksache ersichtlichen Inhalt wird beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am verschiedene Investitionsmaßnahmen im Bereich der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen für das Haushaltsjahr 2015 mit einem Gesamtvolumen von rund beschlossen. Diese Investitionsmaßnahmen waren bisher nicht im Haushalt der Stadt Goch vorgesehen, so dass gem. 81 Abs. 2 Nr. 3 GO NRW eine Nachtragssatzung zu erlassen ist. Darüber hinaus sind in einzelnen Positionen des Haushaltes Änderungen eingetreten, die in der Summe zu einer deutlichen Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses 2015 führen. Das bisher geplante Jahresergebnis in Höhe von wird um einen Betrag in Höhe von erhöht und führt zu einen neuen geplanten Jahresergebnis von Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht wird die Genehmigung des Haushaltes 2015 voraussichtlich in der 24. KW vorliegen. Die Veröffentlichung der Haushaltssatzung kann dann unmittelbar erfolgen, so dass der Haushalt für das Jahr 2015 fristgerecht vor dem Sitzungstermin des Haupt- und Finanzausschusses in Kraft treten wird. Das Vorgehen ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015 umfasst folgende Veränderungen der Haushaltsplanung: Veränderungen im Bereich der Steuern, Landeszuwendungen und Umlagen Die Gewerbesteuer entwickelt sich seit Jahresbeginn anhaltend positiv; die erfassten Steuerforderungen für das Jahr 2015 übersteigen den geplanten Haushaltsansatz von 13,04 Mio. kontinuierlich. Unter Berücksichtigung der derzeit bekannten Rückforderungen aus Vorjahren, die noch in diesem Jahr zu leisten sind, wird der Gewerbesteueransatz um 1,26 Mio. auf 14,3 Mio. angehoben. Damit verbunden sind die Anhebung der Gewerbesteuerumlage

2 2 und des Fonds dt. Einheit. Im Saldo führen diese Veränderungen zu einer Verbesserung des Jahresergebnisses von Die Zuweisungen des Landes wurden durch das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 festgesetzt. Hiernach ergeben sich folgende Veränderungen im Vergleich zur Planung: Bisheriger Veränderung Neuer Schlüsselzuweisung Schulpauschale Sportpauschale Der des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer erhöht sich von um auf , der des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer von um auf Der Planansatz für die Kreisumlage ist von um auf zu erhöhen. Mehrbedarf im Personal- und Versorgungsaufwand Produkt 1.02 Aufgrund der bisherigen Entwicklung der Beihilfeaufwendungen in diesem Haushaltsjahr ist der geplante in Höhe von um auf zu erhöhen. Die Rheinischen Versorgungskassen haben eine Neuberechnung des Zuführungsbedarfes zur Pensionsrückstellung vorgenommen. Nach der aktuellen Prognose für das Haushaltsjahr 2015 ist von einem Zuführungsbetrag in Höhe von auszugehen. Der Haushaltsansatz in Höhe von ist somit um zu erhöhen. Die Anpassung des Haushaltsansatzes erfolgt ausschließlich im Ergebnisplan, da die Zuführung zur Pensionsrückstellung keinen zahlungswirksamen Geschäftsvorfall darstellt. Mehrbedarf im Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende Produkt 5.03 Im Produkt Grundsicherung für Arbeitssuchende ist der der 50%-Beteiligung für den kommunalen Anteil an den SGB II-Leistungen (Hartz IV) von um auf zu erhöhen. Bereits im Haushaltsjahr 2014 war der Planansatz aufgrund des Zuwachses an Fallzahlen auf einen Betrag in Höhe von erforderlich. Im Haushaltsjahr 2015 ist die Erhöhung des Planansatzes aufgrund der aktuellen Prognose fortzuführen. Ein Anstieg ist kreisweit zu beobachten und konnte trotz gestiegener Integrationserfolge nicht gestoppt werden. Zum anderen wirkt sich die Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen bei den Kosten der Unterkunft belastend für den städtischen Haushalt aus. Mehrbedarf im Produkt Asylbewerberleistungsgesetz Produkt 5.04 In den Positionen Laufende Leistungen außerhalb von Einrichtungen, Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen sowie Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen entstehen Mehraufwendungen insgesamt in Höhe von Dieser Mehrbedarf liegt in der stark angestiegenen Fallzahl, wobei hier kein Einfluss auf Zuweisungen neuer Asylbewerber oder auf Ausreise oder Abschiebung hier lebender Asylbewerber besteht. Im Juni 2015 erhielten 142 Bedarfsgemeinschaften Leistungen zum Unterhalt, im Juni 2014 waren es 92 Fälle. Das Land leistet höhere Erstattungsbeträge; der Mehrertrag beträgt

3 3 Die Anpassungen im Produkt 5.04 stellen sich wie folgt dar: Bisheriger Veränderung Neuer Erstattungen des Landes Veränderungen Erträge Lfd. Leistungen Asylbewerber Krankenhilfe außerhalb von Einrichtungen Krankenhilfe innerhalb von Einrichtungen Veränderung Aufwendungen Verschlechterung insgesamt Mehrbedarf im Produkt Soziale (Wohn-)Einrichtungen Produkt 5.06 Der Planansatz der Benutzungsgebühren ist von um auf zu erhöhen. Dem steht jedoch ein Mehraufwand bei der Unterbringung Obdachloser entgegen. Hier ist der von um auf zu erhöhen. Für das Produkt 5.06 ergibt sich hieraus insgesamt ein Mehrbedarf in Höhe von Mehrbedarf im Produkt Kinder in Tageseinrichtungen und Tagespflege Produkt 6.01 Die Prognose des Jugendamtes sieht einen Mehrbedarf im Produkt 6.01 in Höhe von insgesamt vor. Davon entfallen auf die Zuschüsse an die Kindertageseinrichtungen und auf die Tagespflege Mehrbedarf im Produkt Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Produkt 6.08 Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der Hilfe für junge Menschen und ihre Familien werden Mehraufwendungen in Höhe von insgesamt erwartet. Die Verteilung auf die einzelnen Haushaltspositionen stellt sich wie folgt dar: Bisheriger Veränderung Neuer Kostenerstattungen Träger der öffentlichen Jugendhilfe Leistungen an Personen außerhalb von Einrichtungen Ambulante Erziehungshilfen Veränderung Aufwendungen

4 Verbesserung im Produkt Parkraumbewirtschaftung - Produkt Der Rat der Stadt Goch hat am die Einführung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für die Gocher Innenstadt beschlossen. Die Umsetzung erfolgte zum Die Stadtwerke Goch GmbH wurde mit der Umsetzung, insbesondere der Parkautomatenbeschaffung und ihrem Betrieb, beauftragt. Die Veränderungen im Produkt stellen sich wie folgt dar: Bisheriger Veränderung Neuer Bußgelder Benutzungsgebühren Veränderungen Erträge Zahlung an die Stadtwerke -Miete Wartung und Unterhaltung Veränderung Aufwendungen Verbesserung insgesamt Verbesserung im Bereich der Finanzerträge Produkt Auf Basis der vorliegenden Jahresergebnisse im Holdingverbund der Stadtwerke Goch Unternehmensgruppe GmbH kann eine Gewinnausschüttung an die Stadt Goch im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1 Mio. nach Abstimmung mit dem Geschäftsführer eingeplant werden. Die Ausschüttung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch den Aufsichtsrat und der Gesellschafterversammlung. Mehrbedarf im Bereich der Finanzaufwendungen Produkt 1.04 Der für die Aufwendungen des Geldverkehrs ist insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung der Parkgebühren von um auf zu erhöhen. Mehrbedarf im Investitionsbereich der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen sowie Erhöhung des Gesamtbedarfes an Investitionskrediten Der Rat der Stadt Goch hat in seiner Sitzung am beschlossen, verschiedene Investitionsmaßnahmen im Bereich der Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen im Haushaltsjahr 2015 zu tätigen. Hintergrund dieser Entscheidungen ist der durch das Jugendamt der Stadt Goch ermittelte Bedarf an Betreuungsplätzen ab dem kommenden Kindergartenjahr 2015/2016. Aufgrund des bestehenden Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz ist die Stadt Goch gezwungen, diesen Bedarf bereits zum bereitzustellen. Vor diesem zeitlichen Hintergrund hat der Rat in der o.g. Sitzung ein Konzept beschlossen, um die Kindergartenplätze fristgerecht bereitzustellen. Hiermit verbunden sind eigene Baumaßnahmen (Umbau des JugendZentrums Astra zu einem 4gruppigen Kindergarten) sowie die Gewährung von Investitionszuschüssen an die Träger der Kindertageseinrichtungen.

5 5 Insgesamt werden damit Investitionsauszahlungen für den städtischen Haushalt im Jahr 2015 in einer Größenordnung von fällig. Da der städtische Haushalt über keine Eigenmittel verfügt, ist die Aufnahme von Fremdkapital zur Finanzierung erforderlich. Der Rat hat in gleicher Sitzung beschlossen, den Gesamtbetrag der Investitionskredite von bisher 0 auf zu erhöhen. Im Finanzplan werden im Produkt 6.01 folgende neue Investitionsauszahlungen dargestellt: Einrichtung Kindergarten Astra: Zuschuss an AWO Kreisverband Kleve e.v Zuschuss an die Martin-Franz-Stiftung -Einrichtung Kindertagesstätte Am Sandthof Ausbau Kindertagesstätte Gärtnerweg Dachsanierung Kindertagesstätte Arnold-Janssen Änderung des Höchstbetrages der Kredite zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) Gemäß 5 der Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Haushaltsjahr 2015 wurde der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, auf festgesetzt. Dieser Betrag wurde zu einem Zeitpunkt festgelegt, in dem die finanziellen Entwicklungen im Haushaltsjahr 2014 nicht abzusehen waren. Der Höchstbetrag von 19,1 Mio. entspricht nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen und ist daher zwingend anzupassen. Durch die erste Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite auf einen Betrag von festgesetzt. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Veränderungen im Haushaltsjahr 2015 wird vorgeschlagen, die Höchstgrenze der Kassenkredite auf einen Betrag in Höhe von festzusetzen. Durch die vorgenannten Anpassungen ergeben sich folgende Änderungen im Gesamtergebnisplan und im Gesamtfinanzplan: Bisheriger Veränderung Neuer Gesamtergebnisplan Gesamtfinanzplan Es wird vorgeschlagen, die 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Goch für das Jahr 2015 entsprechend der Anlage zu beschließen. Im Auftrage: (Gansen) Anlagen

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