Niederschrift. Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung Hellschen-Heringsand-Unterschaar: 7
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- August Thomas
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1 Niederschrift über die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hellschen-Heringsand-Unterschaar am 26. Februar 2015 um 19:30 Uhr im Gruppenraum der Freiwilligen Feuerwehr in Hellschen Gesetzliche Mitgliederzahl der Gemeindevertretung Hellschen-Heringsand-Unterschaar: 7 Anwesend sind: I. Stimmberechtigte Mitglieder: 1. Als Vorsitzender Bernd Blohm 2. Thomas Dieg 3. Thorge Giewat 4. Bernd Masannek 5. Carsten Mohr 6. Markus Witt II. Nicht stimmberechtigt: 1. Kathrin Rehder, Protokollführerin III. Nicht anwesend: 1. Sönke Nagel, entschuldigt Die Mitglieder der Gemeindevertretung Hellschen-Heringsand-Unterschaar waren durch Einladung vom auf Donnerstag, den 26. Februar 2015, 19:30 Uhr, unter Mitteilung der Tagesordnung einberufen. Zeit, Ort und Tag der Sitzung sowie die Tagesordnung waren öffentlich bekannt gegeben. Der Vorsitzende stellt bei Eröffnung fest, dass gegen die ordnungsgemäße Einberufung Einwendungen nicht erhoben werden. Die Gemeindevertretung ist nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Tagesordnung Öffentlicher Teil: 1. Einwohnerfragestunde 2. Entscheidungen über etwaige Einwendungen gegen die Niederschriften über die Sitzungen am und Änderungsanträge 4. Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes Straßenbeleuchtung Mitteldeichweg
2 6. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Nichtöffentlicher Teil: 7. Grundstücksangelegenheiten 8. Mitteilungen, Anfragen, Eingaben 2
3 Öffentlicher Teil: Zu TOP 1) Einwohnerfragestunde Es wird sich nach der Pflege und Umgestaltung des Denkmals erkundigt. Die weitere Vorgehensweise wird zur Diskussion gestellt. Die Gemeindevertretung beschließt, die bestehende Hecke herauszunehmen und durch eine neue Ligusterhecke zu ersetzen. Die neue Hecke soll auch hinter dem Denkmal gesetzt werden. Weiterhin sollen Bodendecker gepflanzt und das Denkmal von Algen entfernt werden. Die Gemeindevertretung möchte dieses gemeinsam an einem Arbeitstag erledigen. Zu TOP 2) Entscheidungen über etwaige Einwendungen gegen die Niederschriften über die Sitzungen am und Alle Mitglieder haben eine Kopie der Niederschriften über die Sitzungen am und erhalten. Einwendungen sind hierzu nicht eingegangen. Gegen die Niederschriften über die Sitzungen am und werden keine Einwendungen erhoben. Damit gelten die Sitzungsniederschriften als genehmigt. Zu TOP 3) Änderungsanträge Es liegen keine Änderungsanträge vor. Zu TOP 4) Beschluss der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2015 Sachverhalt: Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel im Laufe des Haushaltsjahres aufgebraucht werden und es wird die Aufnahme eines Kassenkredites notwendig sein, um liquide zu bleiben. Dazu weist die Finanzplanung bis 2018 erhebliche Fehlbeträge auf, daher sollten aus Sicht der Verwaltung die Steuer-Hebesätze angehoben werden. Die Hebesätze des Haushaltsjahres 2014 (Grundsteuer 280%, Gewerbesteuer 300%) liegen unterhalb der sog. Nivellierungssätze des Landes (311% / 322%), an denen die Zahlungen aus dem Finanzausgleich ausgerichtet sind. Eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze würde pro 10%iger Erhöhung nach dem gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa ergeben. Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes würde pro 10%iger Erhöhung nach dem gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa ergeben. Nach eingehender Diskussion sprechen sich die Gemeindevertreter für eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze auf 310% und des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 330% aus. Die Haushaltssatzung setzt folgende Beträge fest: Im Ergebnisplan einen Gesamtbetrag der Erträge mit einen Gesamtbetrag der Aufwendungen mit und somit einem Jahresfehlbetrag von
4 Im Finanzplan einen Gesamtbetrag der Einzahlungen mit einen Gesamtbetrag der Auszahlungen mit und somit einem Finanzmittelfehlbetrag von Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) auf 310 % b) für die übrigen Grundstücke (Grundsteuer B) auf 310 % 2. Gewerbesteuer auf 330 % Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung gemäß Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt Kreditaufnahmen und Verpflichtungsermächtigungen sind nicht erforderlich. Die in den Haushaltsplan eingestellten Haushaltsansätze wurden - soweit möglich - errechnet, im Übrigen unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Gegebenheiten und auf der Grundlage der Vorjahresergebnisse sorgfältig geschätzt. Bei der Gewerbesteuer wurden eingeplant (Haushaltsansatz Vorjahr = ). Die Einkommensteueranteile erhöhen sich in der Planung auf (Ansatz Vorjahr = ). Die Gemeinde erhält Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von (Vorjahr = 0 ). Von der Gemeinde sind folgende - von der Finanzkraft abhängige - Umlagen zu zahlen: > Die Kreisumlage wurde mit geplant (Ansatz Vorjahr = ). Es wurde wie im Vorjahr ein Umlagesatz in Höhe von 37% berücksichtigt. > Die an das Amt Büsum-Wesselburen zu zahlende Amtsumlage wurde mit geplant (Ansatz Vorjahr = ). Es wurde ein Umlagesatz in Höhe von 21,16% berücksichtigt (Vorjahr = 21,58%). > Die Gewerbesteuerumlage wurde mit geplant (Ansatz Vorjahr = ). Die Schulverbandsumlage an den wiederaufgelebten Schulverband Wesselburen wurde mit insgesamt geplant (Ansatz Vorjahr alter Schulverband = ). Im Ergebnisplan sind folgende nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge enthalten: > Aufwendungen für Abschreibungen = > Erträge aus der Auflösung von Zuweisungen und Zuschüssen = Außerdem ergeben sich gegenüber den Aufwendungen des Vorjahres folgende wesentliche Abweichungen (> ): > Schulkostenbeiträge (Ansatz Vorjahr = ) = > Aufwendungen für Straßen und Straßenbeleuchtung (ohne Abschreibungen) (Ansatz Vorjahr = ) =
5 > Gebäudeunterhaltung (Ansatz Vorjahr = ) = 500 > Aufwendungen für Kindergärten (ohne Abschreibungen) = (Ansatz Vorjahr = ) > Kostenbeteiligung für Unterkunft und Heizung für ALG2-Empfänger = 0 (Ansatz Vorjahr = ) Folgende Investitionen sind in 2015 vorgesehen: > Erweiterung der Straßenbeleuchtung im Hellschener Weg = > Verlegung eines Leerrohres für Breitbandkabel = > Investitionszuweisung an den Feuerlöschverband Wesselburen = 600 > Investitionszuweisung für den Kindergarten Süderdeich = 400 Die Gemeinde hat einen zinslosen Investitionskredit bei der Gemeinde Reinsbüttel für den Anbau an das Feuerwehrgerätehaus Reinsbüttel (per = 4.879,53 ). Die Gemeinde hat Aktien an der Schleswig-Holstein Netz AG im Werte von rund , sowie eine Beteiligung am Bürgerwindpark in Höhe von Nach der Haushaltsplanung werden die liquiden Mittel im Laufe des Haushaltsjahres aufgebraucht werden und es wird die Aufnahme eines Kassenkredites notwendig sein, um liquide zu bleiben. Dazu weist die Finanzplanung bis 2018 erhebliche Fehlbeträge auf, daher sollten aus Sicht der Verwaltung die Steuer-Hebesätze angehoben werden. Die Hebesätze des Haushaltsjahres 2014 (Grundsteuer 280%, Gewerbesteuer 300%) liegen unterhalb der sog. Nivellierungssätze des Landes (311% / 322%), an denen die Zahlungen aus dem Finanzausgleich ausgerichtet sind. Eine Anpassung der Grundsteuer-Hebesätze würde pro 10%iger Erhöhung nach dem gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa ergeben. Eine Anpassung des Gewerbesteuer-Hebesatzes würde pro 10%iger Erhöhung nach dem gegenwärtigen Stand jährliche Mehreinnahmen in Höhe von etwa ergeben. Nach eingehender Diskussion sprechen sich die Gemeindevertreter für eine Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze auf 310% und des Gewerbesteuer-Hebesatzes auf 330% aus. Beschluss: Der Haushaltsplan 2015 samt dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung wird gemäß obigen Ausführungen beschlossen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Zu TOP 5) Straßenbeleuchtung Mitteldeichweg Sachverhalt: Die Straßenbeleuchtung LED (4 Lampen) für den Mitteldeichweg soll erfolgen. Die Masten sollen 5 m hoch sein. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 5
6 Zu TOP 6) Mitteilungen, Anfragen, Eingaben Mitteilungen des Bürgermeisters: Der Umwelttag findet am statt. Es wird sich für Grillwurst und Salat entschieden. Die Breitbandzweckversammlung am hat ergeben, dass Anfang 2016 der erste Spatenstich im Kreisgebiet erfolgen soll. In 5-6 Jahren wird mit der Fertigstellung gerechnet und jeder Haushalt sollte dann mit Glasfaserkabel versorgt sein. Die Regionalkonferenz findet am um Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt. Der Bau- und Wegeausschuss soll am stattfinden. Treffpunkt Feuerwehr um Uhr. Für die Tagesordnungspunkte 7 bis 8 liegen Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne von 35 Abs. 1 Satz 2 der GO vor. Es wird beantragt, dass die Tagesordnungspunkte 7 bis 8 unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten und entschieden werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig Ende der Sitzung: 21:00 Uhr Vorsitzender: Bernd Blohm Schriftführerin: Kathrin Rehder 6
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