Schulreglement (SchR)

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Transkript:

Einwohnergemeinde Wimmis Schulreglement (SchR) 10. Juni 010 Öffentliche Auflage Entwurf Schulreglement (Korr SI) 1

Das Reglement beinhaltet in der Regel die männliche Schreibform. Sie gilt sinngemäss auch für das weibliche Geschlecht. Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen... 3 Zweck...3 Schulwesen...3 Ziele / Leitbild...3 II. Gliederung des Kindergartens und der Volksschule... 3 Kindergarten...3 Basisstufe...4 Volksschule...4 Unterricht Sekundarstufe 1...4 Besondere Massnahmen...4 Tagesschulangebote...4 III. Zuweisung zu Schulhäusern, Schulweg und Transport... 5 Zuweisung Schulhaus...5 Sicherheit Schulwege...5 Schülertransporte...5 IV. Organisation, Zuständigkeiten... 5 Schulorgane...5 Zuständigkeiten...5 Funktionendiagramm...5 Gemeindeversammlung...6 Gemeinderat...6 Schulkommission...6 Zuständigkeiten...6 Schulleitung...7 Lehrpersonen...8 V. Übergangs- und Schlussbestimmungen... 8 Rechtspflege...8 Aufgehobene Erlasse...8 Inkrafttreten...8 Entwurf Schulreglement (Korr SI)

Die Gemeindeversammlung erlässt gestützt auf - das Organisationsreglement der Einwohnergemeinde Wimmis - das kant. Volksschulgesetz - das kant. Kindergartengesetz - das kant. Gesetz über die Anstellung der Lehrpersonen folgendes Schulreglement: I. Allgemeine Bestimmungen Zweck Art. 1 Dieses Reglement regelt im Rahmen des kantonalen Rechts das Schulwesen in der Einwohnergemeinde Wimmis. Schulwesen Art. Das Schulwesen der Einwohnergemeinde Wimmis entspricht den geltenden allgemeinen Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts und umfasst insbesondere: - den Kindergarten - die Volksschule (Primar- und Sekundarstufe 1) Ziele / Leitbild Art. 3 1 Entscheide von Gemeindebehörden und Schulleitung sollen sich am Leitbild der Gemeinde und am Leitbild der Schule orientieren. Das Leitbild der Gemeinde Wimmis enthält für den Bereich Bildung folgende Leitsätze: - Die Schule Wimmis bietet ein zeitgemässes und umfassendes Gesamtangebot im Rahmen der Gesetzgebung an - Das Vermitteln von Respekt, Anstand, Disziplin, Eigenverantwortung und Leistungsbereitschaft hat einen hohen Stellenwert - Die Sicherung der Ausbildungsqualität und die Anpassung an neue Entwicklungen ist eine Daueraufgabe - Die Schule Wimmis soll die Bedeutung als regionaler Schulstandort stärken und ein Kompetenzzentrum für Bildung sein - Die Zusammenarbeit zwischen Schule, Eltern und Behörden ist offen und konstruktiv 3 Die Schulkommission erstellt für die Schule Wimmis ein eigenes Leitbild und legt es dem Gemeinderat zur Genehmigung vor. II. Gliederung des Kindergartens und der Volksschule Kindergarten Art. 4 1 Jedes Kind hat das Recht, vor dem Schulantritt während zwei Jahren den Kindergarten zu besuchen. Der Besuch des Kindergartens ist freiwillig. Vorbehalten bleibt die Einführung vom HARMOS. SchulreglementEntwurf Schulreglement (Korr SI) 3

Basisstufe Art. 5 1 Anstelle des Kindergartens kann eine Basisstufe besucht werden, sofern eine entsprechende Klasse geführt wird. Ein Anspruch auf Aufnahme in die Basisstufe besteht nicht. 3 Der Gemeinderat entscheidet, ob eine Basisstufe geführt wird. Volksschule Art. 6 Die Volksschule der Gemeinde Wimmis richtet sich nach den kantonalen Bestimmungen und umfasst: - die Klassen der Primarschule - die Klassen der Sekundarstufe 1 - die besonderen Massnahmen (IBEM) Unterricht Sekundarstufe 1 Art. 7 1 Der Unterricht auf der Sekundarstufe 1 erfolgt in getrennten Real- und Sekundarklassen. In den Fächern Deutsch, Französisch und Mathematik besuchen die Schüler den Unterricht auf demjenigen Niveau, dem sie zugewiesen sind (Durchlässigkeit). 3 In allen übrigen Fächern besuchen die Schüler eine Klasse desjenigen Schultyps, welchem sie zugewiesen sind. 4 Der gymnasiale Unterricht im 9. Schuljahr findet in einem kantonalen Gymnasium statt. Besondere Massnahmen Art. 8 1 Schüler, die besonderer Massnahmen bedürfen, werden so weit möglich in den Regelklassen unterrichtet. In den besonderen Klassen werden Kinder unterrichtet, wenn ihre Lernstörung so beschaffen ist, dass a die besonderen Massnahmen innerhalb der Regelklasse nicht genügen, und die Lernstörung zu beheben oder b die Regelklasse durch diese Lernstörung in zu hohem Ausmass betroffen ist. Tagesschulangebote Art. 9 1 Die Schule Wimmis führt eine Tagesschule, sofern eine genügende Nachfrage gemäss den kantonalen Vorgaben besteht. Von den Eltern werden Gebühren für Betreuung nach kantonalen Tarifen erhoben. 3 Die Gebühren für die Mahlzeiten dürfen die Selbstkosten nicht übersteigen. 4 Der Gemeinderat regelt mittels Verordnung: a Organisation der Tagesschule b Anmeldeverfahren c Gebührenansätze für Betreuung und Mahlzeiten SchulreglementEntwurf Schulreglement (Korr SI) 4

III. Zuweisung zu Schulhäusern, Schulweg und Transport Zuweisung Schulhaus Art. 10 1 Die Schüler werden demjenigen Schulhaus zugewiesen, in welchem ihre Klassenstufe unterrichtet wird. Wird die entsprechende Klassenstufe an mehreren Standorten unterrichtet, erfolgt die Zuteilung unter Berücksichtigung von Distanz und Sicherheit des individuellen Schulweges. 3 Andere Zuweisungen können vorgenommen werden zum Ausgleich der Schülerzahlen, zur Angebotsoptimierung oder aus besonderen Gründen. Sicherheit Schulwege Art. 11 1 Die Schulwege müssen für alle Schüler zumutbar und sicher sein. Der Schulweg umfasst: - Weg zwischen Aufenthaltsort (Wohnung) und Schulhaus - Weg zwischen verschiedenen Schulangeboten Die Gemeinde ist für die Sicherheit der Schulwege zuständig und trifft geeignete Massnahmen. 3 Schüler und Eltern sind für das Verhalten auf Schulwegen verantwortlich. Dies ist ausdrücklich nicht Aufgabe der Gemeinde oder der Schule. Schülertransporte Art. 1 1 Für Schulwege innerhalb der Gemeinde werden keine Kosten übernommen und keine Schülertransporte organisiert. Der Schulweg ist nach Möglichkeit zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurück zu legen. Schülertransporte mit Motorfahrzeugen sollen eine Ausnahme bleiben. IV. Organisation, Zuständigkeiten Schulorgane Art. 13 Schulorgane der Gemeinde Wimmis sind: - Gemeindeversammlung - Gemeinderat - Schulkommission - Schulleitung - Lehrpersonen Zuständigkeiten Art. 14 Die Schulbehörden erfüllen die ihnen gemäss kantonalen oder kommunalen Bestimmungen zugewiesenen Aufgaben. Funktionendiagramm Art. 15 1 Aufgaben und Kompetenzen werden den Schulorganen mit einem Funktionendiagramm (Verordnung) zugewiesen. Die Schulkommission erstellt das Funktionendiagramm und lässt es vom Gemeinderat genehmigen. SchulreglementEntwurf Schulreglement (Korr SI) 5

Gemeindeversammlung Art. 16 1 Die Aufgaben der Gemeindeversammlung richten sich nach dem Organisationsreglement. Die Gemeindeversammlung im Bereich Schule insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:. - Genehmigung Schulreglement - Ausgabenbeschlüsse über der Kompetenz des Gemeinderates - Genehmigung des Voranschlages Gemeinderat Art. 17 1 Der Gemeinderat ist für alle Aufgaben zuständig, welche nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugewiesen sind. Der Gemeinderat ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig (auf Antrag der Schulkommission): - Genehmigung Leitbild (Art. 3 SchR) - Genehmigung Funktionendiagramm (Art. 15 SchR) - Wahl der Schulleitung (Art. 0 SchR) - Eröffnung und Schliessung von Klassen - Eröffnung und Schliessung von Basisstufen (Art. 5 SchR) - Genehmigung Verordnung über die Tagesschule (Art. 9 SchR) - Schaffung und Aufhebung von Spezialunterricht - Schaffung und Aufhebung von fakultativem Unterricht inkl. freiwilligem Schulsport - Zusammenarbeitsverträge mit anderen Gemeinden - Schulbesuch und Schulgeld für auswärtige Schüler - Schulbesuch und Schulgeld für Schüler in anderen Gemeinden 3 Die finanziellen Kompetenzen richten sich nach dem Organisationsreglement und der IKS-Verordnung. Schulkommission Art. 18 1 Die Schulkommission ist eine ständige Kommission mit Entscheidbefugnis gemäss Organisationsreglement. Die Schulkommission untersteht administrativ dem Gemeinderat und fachlich dem Schulinspektorat. 3 Wahl und Zusammensetzung der Schulkommission richten sich nach Anhang 1 zum Organisationsreglement. 4 Für den Geschäftsablauf gelten die Bestimmungen des Organisationsreglementes und der Organisationsverordnung. Zuständigkeiten Art. 19 1 Die Aufgaben der Schulkommission sind im Funktionendiagramm der Schule Wimmis ersichtlich. Sie ergeben sich im wesentlichen aus: - der kant. Gesetzgebung - dem Organisationsreglement - der Organisationsverordnung - dem Schulreglement Insbesondere ist die Schulkommission für folgende Aufgaben zuständig bzw. hat folgende Befugnisse: SchulreglementEntwurf Schulreglement (Korr SI) 6

a Schüler - Verweis, Gefährdungsmeldung, Anzeige - temporärer Unterrichtsausschluss, - Verweigerung Bewilligung, die 9. Klasse als 10. Schuljahr zu besuchen - vorzeitige Schulentlassung b Pädagogik - Erstellen Leitbild zu Handen Gemeinderat - Genehmigung Schulordnung - Festlegung von Grundsätzen zur Umsetzung des Leitbildes, insbesondere zur Qualitätsevaluation und entwicklung sowie zur Weiterbildung der Angestellten - Entscheid über Qualitätsevaluationen der Schule - Entscheid über die strategische Ausrichtung der Tagesschulangebote - Genehmigung der Entwicklungsschwerpunkte der Schule (Schulprogramm) und Controlling über die Umsetzung - Entscheid über die Berichterstattung an den Kanton c Organisation - Zuweisung der Stufen und Klassen zu den Standorten - Erlass von Grundsätzen zur Information und zur Eltern- und Schülerinformation - Genehmigung der Jahresplanung (Unterrichtsschluss vor Ferien, Ausnahmen zu Blockzeiten, unterrichtsfreie Halbtage) - Festlegung von Rahmenvorgaben zum Stundenplan - Entscheid über die Organisation der schulärztlichen und schulzahnärztlichen Untersuchung d Personal - Anstellung der Lehrpersonen und der übrigen Schulmitarbeitenden (inkl. Tagesschulpersonal) - Festlegung von Grundsätzen zur Pensenzuteilung - Festlegen der Lehrervertretung an den Sitzungen der Schulkommission 3 Die finanziellen Kompetenzen richten sich nach dem Organisationsreglement und der IKS-Verordnung. Schulleitung Art. 0 1 Die Schulleitung wird vom Gemeinderat auf Antrag der Schulkommission gewählt. Die Schulleitung leitet die Schule nach den kantonalen Vorgaben und im Sinne der vom Gemeinderat und der Schulkommission vorgegebenen Verhaltens- und Leistungsziele. 3 Die Aufgaben der Schulleitung sind im Funktionendiagramm der Schule Wimmis ersichtlich. Sie ergeben sich im wesentlichen aus: - der kant. Gesetzgebung - dem Schulreglement - dem Stellenbeschrieb bzw. Pflichtenheft 4 Die Schulleitung nimmt an den Sitzungen der Schulkommission mit beratender Stimme und Antragsrecht teil. SchulreglementEntwurf Schulreglement (Korr SI) 7

Lehrpersonen Art. 1 1 Als Lehrpersonen gelten alle Personen, welche an einer in diesem Reglement erwähnten Schulinstitution Unterricht erteilen. Die Lehrpersonen werden auf Antrag der Schulleitung von der Schulkommission gewählt. 3 Die Grundzüge des Dienstverhältnisses (Rechtsverhältnis, Lohnsystem, Rechte und Pflichten) der Lehrpersonen sind kantonal geregelt (Gesetzgebung über die Anstellung der Lehrpersonen). 4 Mitwirkung und Information der Lehrpersonen ist durch die Schulleitung sicher zu stellen. V. Übergangs- und Schlussbestimmungen Rechtspflege Art. Die Rechtspflege richtet sich nach den kantonalen Erlassen, insbesondere dem Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG). Aufgehobene Erlasse Art. 3 Das Schulreglement vom 3. Juni 004 wird mit Inkrafttreten dieses Reglementes aufgehoben. Inkrafttreten Art. 4 Dieses Reglement tritt auf den 10. Juni 010 in Kraft. Genehmigung Dieses Reglement wurde an der Versammlung der Einwohnergemeinde Wimmis vom 10. Juni 010 mit xx Stimmen zu xx Stimmen angenommen. Namens der Einwohnergemeinde Wimmis Der Präsident: Der Sekretär: Hans Laubscher Beat Schneider Auflagezeugnis Der unterzeichnete Gemeindeverwalter bescheinigt, dass das Schulreglement vom 10. Mai 010 bis am 10. Juni 010 zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Wimmis öffentlich aufgelegt worden ist. Die Auflage wurde vorschriftsgemäss publiziert. Wimmis, 10. Juni 010 Der Gemeindeverwalter: Beat Schneider SchulreglementEntwurf Schulreglement (Korr SI) 8