Einwohnergemeindeversammlung

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Transkript:

161 Einwohnergemeindeversammlung Montag, 13. November 2006, 20.00 Uhr, in der Hofackerhalle Traktanden: 1. Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung der Traktandenliste 2. Turnhallenboden March, Information Sanierung 3. Submissionsreglement, Anpassung 4. Gemeindeordnung Einwohnergemeinde, Anpassung 5. Dienst- und Gehaltsordnung, Anpassung 6. Zentrum Passwang, Anpassung der Statuten für die Schaffung eines interkantonalen Zweckverbandes Zentrum Passwang für den Beitritt des Laufentals 7. Verschiedenes Vorsitz: Protokoll: Stimmenzähler: Presse: Entschuldigt: Kuno Gasser-Pellegrino, Gemeindepräsident Reto Stebler-Hänggi, Gemeindeschreiber Markus Senn-Bracciali Herr Fischer (BAZ) Herr Halbeisen (BZ) Hanspeter Stebler-Marti Einwohner: 24 Traktandum 1: Begrüssung, Wahl der Stimmenzähler, Genehmigung der Traktandenliste Der Gemeindepräsident begrüsst zur heutigen Versammlung mit der Feststellung, dass mit dem Dorfblatt vom 3. November 2006 rechtzeitig eingeladen worden ist. Es wird vorgeschlagen, unter Traktandum 7 die Interpellation von Christian Gasser zu behandeln. Die Traktandenliste wird einstimmig genehmigt. Traktandum 2: Turnhallenboden March, Information Sanierung Martin Dietler informiert als Präsident der Aufsichtskommission March über das Geschäft.

162 In der zweiten Hälfte der Sommerferien wurde in der Turnhalle Schulhaus March festgestellt, dass der Boden an mehreren Stellen feucht bzw. nass ist. Trotz verschiedener Massnahmen (Kontrolle von Drainagen, Aufspitzen von heiklen Stellen, Erstellen von Entlastungsbohrungen etc.) konnte in einer ersten Phase die genaue Ursache nicht gefunden und dementsprechend keine Behebung erzielt werden. Der Unterlagsboden im Geräte- und im Technikraum wurde, wie von der Delegiertenversammlung beschlossen, in den letzten Ferientagen entfernt. Anschliessend wurde festgestellt, dass die Muffe einer Dachwasserleitung im Bodenbereich ein Leck aufweist. Dies bedeutet in erster Linie Folgendes: - Die Ursache für den massiven Wassereintritt wurde gefunden. - Da es sich um ein Leitungsleck und nicht wie lange vermutet um eine Undichtheit am Baukörper handelt, ist die ganze Sache ein Fall für die Versicherung. - Da die Bauleitung sicherheitshalber den Fall bereits im Sommer bei der Mobiliarversicherung gemeldet hatte, konnte diese sich nun rasch ein Urteil bilden. - Der zuständige Schadeninspektor hat auf Grund der Sachlage bereits die mündliche Zusage gemacht, dass der ganze Schaden inklusive der aufgelaufenen Kosten für die Lecksuche von der Versicherung getragen wird. - Die Bauherrschaft (Kreisgemeinden) hat lediglich für die wertvermehrenden Kosten aufzukommen. In unserem Fall ist dies der Ersatz der Kunststoffdämmung durch eine Schaumglasdämmung. Für Nunningen fallen ca. Kosten von Fr. 5'000 an. Der Hallenboden wird in den nächsten Wochen ersetzt werden. Es wird mit Kosten von Fr. 195'000 gerechnet. Die Versammlung nimmt die Informationen zur Kenntnis. Traktandum 3: Submissionsreglement, Anpassung Das Submissionsreglement vom 16.12.1991 muss den neuen kantonalen Bestimmungen angepasst werden. Durch die vom Kanton vor einiger Zeit vorgenommenen Änderungen unterstehen die Gemeinden integral der kantonalen Submissionsgesetzgebung. Damit wird auch das öffentliche Beschaffungswesen der Gemeinde umfassend geregelt. Für zusätzliche Regelungen der Gemeinden besteht deshalb grundsätzlich kein Bedarf. Das Eintreten wird einstimmig beschlossen. Daniel Hänggi-Romano stellt das Reglement im Detail vor. Das kantonale Musterreglement wird als Grundlage der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Es gibt neu 3 Verfahren (Offenes-, Selektives-, und Einladungsverfahren), die Schwellenwerte wurden vom Gemeinderat festgelegt. Das freihändige Verfahren ist bis zu einem Betrag von Fr. 50'000 möglich. Es gibt keine weiteren Fragen. Kuno Gasser liest den Antrag des Gemeinderates vor: Die Gemeindeversammlung beschliesst, das vorliegende Submissionsreglement auf den 01.01.2007 in Kraft zu setzen. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen.

163 Traktandum 4: Gemeindeordnung Einwohnergemeinde, Anpassung In der Gemeindeordnung sollen verschiedene Artikel geändert werden, damit das Reglement wieder der heutigen Zeit entspricht. Die grösseren Änderungen sind, dass der Status des Beamten im ganzen Reglement entfernt wird. Die Wahl an der Urne ist nur noch für den Gemeinderat, die Rechnungsprüfungskommission, den Gemeindepräsidenten sowie den Gemeindevizepräsidenten festgehalten. Neu ist eine stille Wahl für alle Beamtungen möglich, ausser für den Gemeindepräsidenten. Auch die finanziellen Kompetenzen der Gemeindeversammlung und des Gemeinderates sollen den heutigen Verhältnissen angepasst werden. Es sind weitere kleinere Anpassungen vorgesehen, die eine Vorlage zur Genehmigung notwendig machen. Das Eintreten wird einstimmig beschlossen. Kuno Gasser stellt die Änderungen im Reglement detailliert vor. Christian Gasser möchte verschiedene weitere Ergänzungen und Anpassungen am Text, die übernommen werden: 4 Der Absatz 1 wird ergänzt mit darauf und müssen 9 Der Absatz 4 wird ergänzt, auf der Gemeindeverwaltung aufzulegen und nach Möglichkeit im Internet bereitzustellen 12 Der Paragraph wird ergänzt mit und im Anschluss auf dem Internet und auf der Verwaltung zugänglich gemacht 22 Bei Abschnitt c, Punkt 5 wird das Wort Gemeindegesetz ergänzt Christian Gasser stellt den Antrag unter 9 die Frist auf 14 Tage zu erhöhen. Der Antrag des Gemeinderates vereint 21 Stimmen, derjenige von Christian Gasser 3 Stimmen. Somit bleibt die Frist bei 7 Tagen. Christian Gasser stellt den Antrag, das Gemeinderatsprotokoll öffentlich aufzulegen und auch in das Internet zu stellen. Der Antrag des Gemeinderates vereint 16 Stimmen, derjenige von Christian Gasser 2 Stimmen. Somit wird das Gemeinderatsprotokoll nicht öffentlich aufgelegt und auch nicht in das Internet gestellt. Christian Gasser stellt unter 19 b den Antrag, dass nicht die anwesenden Stimmberechtigen sondern die abgegebenen Stimmen massgebend sind. Damit die Stimmenthaltungen neutral bewertet werden. Der Antrag des Gemeinderates vereint 8 Stimmen, derjenige von Christian Gasser 11 Stimmen. Somit wird die Anpassung vorgenommen. Christian Gasser stellt unter 21 den Antrag, dass die zu streichenden Kommissionen weiterhin gemäss Auflistung unter Paragraph 29, ausser dem Wahlbüro an der Urne gewählt werden sollen, wenn mehr Kandidaten als Sitze zur Verfügung stehen. Der Antrag des Gemeinderates vereint 19 Stimmen, derjenige von Christian Gasser 4 Stimmen. Somit werden die Vertreter in die genannten Kommissionen und Organisation nicht mehr an der Urne gewählt.

164 Christian Gasser stellt unter 22 den Antrag, die Gliederung der Befugnisse für ihn klarer vorzunehmen (Abschnitt b zu a, c zu b, d zu c, e zu d und unter dem neuen b3 die Finanzkompetenzen definieren). Der Antrag des Gemeinderates vereint 17 Stimmen, derjenige von Christian Gasser 2 Stimmen. Somit bleibt die Definition wie vorgeschlagen. Christian Gasser stellt unter 25, Absatz 5 a den Antrag, dass die Finanzkompetenz für einmalige Ausgaben bei Fr. 30'000 und im Maximum bei Fr. 90'000 liegen soll. Der Antrag des Gemeinderates vereint 20 Stimmen, derjenige von Christian Gasser 2 Stimmen. Somit bleiben die Beträge wie vorgeschlagen. Die Anpassungen werden im vorliegenden Reglement wie oben beschrieben vorgenommen. Es gibt keine weiteren Fragen. Kuno Gasser liest den Antrag des Gemeinderates vor: Die Gemeindeversammlung genehmigt in der Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde die Anpassungen und Ergänzungen gemäss Vorlage. Diesem Antrag wird mit 1 Enthaltung entsprochen. Traktandum 5: Dienst- und Gehaltsordnung, Anpassung Auch in der Dienst- und Gehaltsordnung sollen verschiedene Artikel geändert werden. Die grösseren Änderungen sind, dass der Status des Beamten im ganzen Reglement entfernt wird. Weiter soll die Regelung betreffend den Treueprämien für das Gemeindepersonal den heutigen Gewohnheiten angepasst werden. Das Gehalt eines Gemeinderates soll auf Fr. 1'500 angehoben werden. Es sind weitere kleinere Anpassungen vorgesehen, die eine Vorlage zur Genehmigung notwendig machen. Das Eintreten wird einstimmig beschlossen. Kuno Gasser stellt die Änderungen im Reglement detailliert vor. Zusätzlich zu den bereits vorgenommenen Änderungen werden folgende weitere Anpassungen gemacht: 4 Angestellte sind unbefristet angestellt wird unter Absatz 1 gestrichen 9 Abschnitt a wird ergänzt mit unter gleichen Voraussetzungen auch b + c 11 Das Wort aber wird unter Absatz 1 gestrichen Der Absatz 2 wird mit Reinigungspersonal ergänzt 47 Unter Absatz 1 wird ergänzt, dass kein rückwirkender Anspruch auf die Treuprämie besteht 60 Beim Absatz 2 wird ergänzt, das dies der Gemeinderat gewähren kann 63 Der Absatz 3 wird gestrichen, beim Absatz 4 wird definitiv gewählte und gegenseitiger gestrichen Anhang 2 Die Schulkommission wird ersetzt durch Fachkommission Volksschule Der Einsatzsold der Feuerwehr wird mit Fr. 26.00 ergänzt Es gibt keine weiteren Fragen.

165 Kuno Gasser liest den Antrag des Gemeinderates vor: Die Gemeindeversammlung genehmigt in der Dienst- und Gehaltsordnung die Anpassungen und Ergänzungen gemäss Vorlage. Diesem Antrag wird einstimmig entsprochen. Traktandum 6: Zentrum Passwang, Anpassung der Statuten für die Schaffung eines interkantonalen Zweckverbandes Zentrum Passwang für den Beitritt des Laufentals Schon vor der Gründung des Zweckverbandes Zentrum Passwang arbeitete eine Vertretung des Laufentals im damaligen Steuerungsteam. Diese hatte den Auftrag, die Voraussetzungen für die Gründung des Zweckverbandes Zentrum Passwang zu schaffen. An den Orientierungsveranstaltungen wurde immer wieder auf den Beitritt des Laufentals zum Zentrum Passwang hingewiesen. Aus dem Businessplan vom 12. Februar 2004, der damals auch den Gemeinden zugestellt wurde, ist die Beteiligung des Laufentals in verschiedener Hinsicht immer wieder erwähnt. Das Eintreten wird einstimmig beschlossen. Nachfolgend die Passagen aus dem Businessplan, in welchem der Beitritt des Laufentals erwähnt wird: Ziffer 2 Rechtsform (Zweckverband) Interkantonaler Zweckverband mit Sitz in Breitenbach gemäss 166 ff Gemeindegesetz Kanton Solothurn. Ziffer 4 Nutzer Das Einzugsgebiet für die beschriebenen Angebote (im Businessplan) umfasst rund 50 000 Einwohner (Stand 01.01.2003) welche sich nach Bezirken wie folgt aufteilen: Laufental 17'845 Einwohner (13 Gemeinden) Dorneck 18'645 Einwohner (11 Gemeinden) Thierstein 13'642 Einwohner (12 Gemeinden) Ziffer 10, 10.2.2. Mittelherkunft Einkauf der Laufentaler Gemeinden (Kantons Baselland) oder Fremdfinanzierung Fr. 4'000'000. Gemäss den zitierten Hinweisen aus dem Businessplan ist das Thema eines Beitritts des Laufentals zum Zentrum Passwang nicht neu, sondern wird nun nach einem Reifeprozess endlich Realität. Zwischen dem Stiftungsrat des Alters- und Pflegeheims Rosengarten in Laufen, Vertretung der Laufentaler Gemeinden in Altersfragen, und dem Vorstand des Zweckverbandes Zentrum Passwang, wurden in der Sache Beitritt der Laufentaler Gemeinden zum Zweckverband immer wieder Gespräche geführt. Dabei ging es darum, abzuklären, ob die Stiftung Rosengarten die Laufentaler Gemeinden im Zweckverband vertreten kann oder ob jede einzelne Gemeinde vertreten sein muss. Die Abklärungen haben ergeben, dass nicht die Stiftung Rosengarten, sondern nur die Gemeinden dem Zweckverband beitreten können. Die Anpassung der Statuten für einen interkantonalen Zweckverband ist die erste Voraussetzung, dass die Laufentaler Gemeinden dem Zweckverband Zentrum Passwang beitreten können. Es ist festzuhalten, bei dieser Anpassung handelt es sich nicht um eine Statutenrevision. In der Anwendung der Statuten gibt es keine materiellen Änderungen. Die Laufentaler Gemeinden haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die bisherigen Trägergemeinden.

166 Die wichtigsten Anpassungen gegenüber den noch geltenden Statuten sind: - Name: Interkantonaler Zweckverband Zentrum Passwang. - Hinweis auf das geltende solothurnische Recht. - Paragraph 5: Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission. - Paragraph 10: Erweiterung des Vorstandes von sechs auf neun Mitglieder. - Paragraph 11: Beschlussfähigkeit des Vorstandes, nebst der Mehrheit muss noch aus jedem Bezirk ein Mitglied anwesend sein. - Paragraph 14: Erweiterung der Aufgaben der Geschäfts- und Rechnungsprüfungskommission. - Paragraph 16: Vermögen - Beiträge des Kantons Baselland und Beiträge der angeschlossenen Organisationen. - Paragraph 17: Geltung der Heimtaxen des Kantons Solothurn. - Paragraph 18: Haftung und Nachschusspflicht, nur Präzisierung. - Paragraph 23 lit. b: Auflösung, nur Präzisierung. Die Wichtigkeit der Öffnung des Zweckverbandes mit diesen minimalen Statutenanpassungen darf nicht unterschätzt werden. Die Regionalisierung des Zentrums Passwang kommt auch einer Stärkung gleich. Damit wird die Auslastung des Heims sichergestellt. Zugleich werden dringend benötigte Heimplätze geschaffen, die dazu beitragen, auch regionale Engpässe zu entschärfen. Der Beitritt der Laufentaler Gemeinden zum Zentrum Passwang ist auch für die Realisierung des Gesamtprojektes Zentrum Passwang entscheidend. Besonders die Finanzierung des Projektes Übergangs- und Langzeitpflege kann durch die Beteiligung der Laufentaler Gemeinden wesentlich beeinflusst werden. Gemäss den noch gültigen Statuten des Zweckverbandes Zentrum Passwang 20 sind diese Statutenanpassungen durch die Trägergemeinden zu genehmigen. Es gibt keine weiteren Fragen. Kuno Gasser liest den Antrag des Gemeinderates vor: Die Gemeindeversammlung genehmigt die Statutenanpassungen für den interkantonalen Zweckverband Zentrum Passwang. Diesem Antrag wird grossmehrheitlich entsprochen. Traktandum 7: Verschiedenes Christian Gasser hat mit Datum vom 09.11.2006 eine Interpellation an den Gemeinderat betreffend dem Skilift eingereicht. Er stellt folgende Fragen, die Antworten sind jeweils kursiv nach jeder Frage notiert: 1. Wurde in den vergangenen Jahren das Gebäude und dessen Nutzungsart ohne Erteilung von entsprechenden Bewilligungen oder mit Erteilung von provisorischen Bewilligungen toleriert. Am Anfang wurde ein Zelt aufgestellt, dies wurde toleriert. Vor 15 Monaten wurde ein Baugesuch für die jetzige Skihütte gestellt, dafür wurde bis im Juli 2006 eine provisorische Bewilligung erteilt. Diese Bewilligung ist abgelaufen. 2. Lagen insbesondere für das Führen eines Restaurationsbetriebes die entsprechend notwendigen Bewilligungen vor und konnte die Einhaltung der allfällig damit verbundenen Auflagen zum Beispiel im Hinblick auf die Öffnungszeiten des Restaurationsbetriebes anlässlich von Kontrollen bestätigt werden. Die Bewilligung für einen Restaurationsbetrieb wurde jährlich erneuert. Die Bewilligung war gültig von 10.00-19.00 Uhr.

167 Die Baukommission kann nicht die Polizei spielen, es gab aber Hinweise, dass auch ausserhalb dieser Zeiten ein Betrieb geführt worden ist. Die Betreiber wurden von der Baukommission auch auf diesen Umstand hingewiesen. 3. Hat die Gemeindebehörde die Betreiber im Hinblick auf eine definitive Installation und die damit verbundenen Bewilligungen in einem Umfang beraten, begleitet und unterstützt, welcher der Wichtigkeit des zur Institution gewachsenen Freizeitbetriebes, welcher betreffend die Finanzierung des Skiliftbetriebes sehr wahrscheinlich als direkt mit diesem zusammenhängend betrachtet werden muss, Rechnung trägt. Kuno Gasser bejaht dies, auch heute wurde ein weiteres Mal mit den Betreibern diskutiert. Die Betreiber haben den Vertrag gekündet. Sie wollten am Gespräch von heute nochmals darauf zurückkommen. Der Aufwand der Gemeinde (Gemeinderat/Baukommission) war, was die Kommunikation und Organisation mit den Betreiber anbetraf beträchtlich. Die Gemeinde hat sicher versucht, entsprechende Unterstützung zu geben. 4. Hat die Behörde bei der Bemessung der Höhe, von im Zusammenhang mit einer allfälligen definitiven Installation der Baracke verbundenen Gebühren, den Ihr zustehenden Spielraum im Hinblick auf die Gebührenhöhe ausgenutzt und für eine allfällig von den Betreibern benötigte Finanzierungshilfe zum Beispiel mittels eines durch Abzahlungen zu amortisierenden Darlehens Hand geboten. Die Gebühren waren nicht das Problem, dafür hätte der Gemeinderat sicher eine Lösung gefunden. Das Problem war für die Betreiber die Finanzierung der Infrastruktur (Hütte, Wasser- und Kanalisationsleitungen etc.) durch die Betreiber. Dies wurde von Ihnen dem Gemeinderat auch so bestätigt. 5. Weshalb wurde über diese Angelegenheit die Öffentlichkeit, im Wissen, dass es sich hierbei um einen sehr beliebten von der Öffentlichkeit grossmehrheitlich sehr geschätzten Freizeitbetrieb handelt, nicht mittels Publikationen im Dorfblatt informiert, welche im Hinblick auf den Informationsgehalt den Artikeln aus der Tagespresse entsprochen hätten. Der Gemeinderat hat versucht, im Dorfblatt objektiv und sachlich zu informieren. Es war aber oft ein Hin und Her, der aktuelle Stand war dem Gemeinderat nie ganz klar, da auch kein klares Konzept von Seiten der Betreiber vorlag. 6. Liegen der Gemeindebehörde Informationen seitens der Skiliftbetreiber vor, ob der Skiliftbetrieb im bevorstehenden Winter auch bei einer allfälligen Abbruchverfügung der in den letzten Jahren als Restaurationsbetrieb genutzten Baracke gewährleistet ist. Die Betreiber haben klar gesagt, dass sie am Skilift alleine nicht interessiert sind, sondern nur zusammen an der Hütte, da sonst kein Geld zu verdienen sei. Von der Baukommission wurde am 18.09.2006 verfügt, dass das Baugesuch bis am 15.11.2006 komplett sein muss, sonst wird beim Oberamt der Abriss der Skihütte verfügt. 7. Sieht die Gemeindebehörde für eine allenfalls bereits ausgesprochene Abbruchverfügung die Möglichkeit, eine solche erst auf Ende der bevorstehenden Winterperiode in Kraft zu setzen und welche Bedingungen müssten im Detail erfüllt werden, damit ein Abbruch verhindert werden könnte. Der Gemeinderat wurde zu lange von den Betreibern hingehalten, auch heute besteht immer noch der gleiche Stand wie vor 1 Jahr, die Geduld des Gemeinderates hat seine Grenzen. 8. Unter welchen Bedingungen und in welcher Art wurden die seinerzeit von der Gemeinde erworbenen Gerätschaften für den Betrieb des Skiliftes den heutigen Betreibern übertragen (Geschenk oder Leihe). Es wurde mit den Betreibern ein Mietvertrag abgeschlossen. Christian Gasser ist mit den Antworten zufrieden.

168 Es gibt keine weiteren Wortbegehren. Der Gemeindepräsident dankt für das Erscheinen und das Interesse an den Gemeindebelangen und beendet die Versammlung um 22.15 Uhr. Für die Gemeindeversammlung Der Gemeindepräsident Der Gemeindeschreiber...... Der Stimmenzähler...