EINGRIFF VERMEIDUNG KOMPENSATION. Maß- nahmen- Nr. Beschreibung von Vermeidung/ Schutz. Bauzeitlicher Vegetationsschutz

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Transkript:

Anlage 7.1.3 Bilanzierungsrechnung K 1 (Vegetation/ Biotope) Temporäre Gefährdung von Biotopstrukturen (nicht quantifizierbar) nicht erforderlich, da vollständig vermeidbar Bauzeitlicher Vegetationsschutz (S 1) Bauzeitlicher Wald- und Gehölzschutz (S 2) nicht erforderlich, da vollständig vermeidbar Der Eingriff in Biotop- und Vegetationsstrukturen ist durch Schutzund Vermeidungsmaßnahmen vollständig vermeidbar. Wald- und Gehölzrodungen außerhalb der Vegetationsperiode zwischen 01.10. und 28.02. jeden Jahres Seite 1

K 1 (Fauna) Temporäre Gefährdung von Habitat- (nicht funktionen: quantifizierbar) - Fledermausquartiere (Wald, Altbaumbestand) - Brutplätze von Offenlandbrütern (Feldflur, Brachflächen) - Amphibien- und Reptilienhabitate (Bahntrasse, Heide, Tagebau) - Brutplätze von Steilwandbrütern im aktiven Tagebau nicht erforderlich, da vollständig vermeidbar Bauzeitlicher Vegetationsschutz (S 1) Bauzeitlicher Wald- und Gehölzschutz (S 2) Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen (V ASB 1) Abbaufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit (V ASB 2) temporäre Amphibienschutzzäune (V ASB 3) temporäre Reptilenschutzzäune (V ASB 4) Verzicht auf Abbau an aktiv besiedelten Böschungen während der Brutzeit (V ASB 5) nicht erforderlich, da vollständig vermeidbar Der Eingriff in Habitatfunktionen ist Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen vollständig vermeidbar. Verbotstatbestände nach BNatSchG werden durch die artenschutzrechtlichen V-Maßnahmen vollständig vermieden. Seite 2

K 2 (Vegetation/ Biotope) Verlust von Biotopstrukturen (Offenlandbiotope, außer Wald/ Gehölze): - Intensiv genutzte Äcker 270,0 ha Geringe Biotopwertigkeiten und Strukturarmut aufgrund intensiver Bewirtschaftung, teilweise Wiederherstellung im westlichen Abbaufeld und auf Aufbereitungsanlage, teilweise Umwandlung in höherwertige Biotpflächen (Stillgewässer, Wald/ Gehölzstrukturen, Ruderal-/ Staudenfluren) A9 A1 E1-E2 E3 Summe: Rücküberführung in die landwirtschaftliche Nutzung Schaffung eines Landschaftssees mit oligothrophen Wasserverhältnissen im östlichen Teilbereich Abbaufel Gehölzersatz (Anlage von Feldhecken und Gebüschen frischer bis trockener Standorte Walderssatzflächen (Neuaufforstung Mischforste) 122,7 ha Durch die landschaftspflegerischen Maßnah- 127,7 ha men wird der Verlust von Ackervollständig kompensiert. Durch 5,4 ha die Biotopumwandlung ergibt 14,2 ha sich eine Biotopwertsteigerung 270,0 ha und Erhöhung Strukturreichtums. Seite 3

K 2 (Vegetation/ Biotope) Verlust von Biotopstrukturen (Offenlandbiotope, außer Wald/ Gehölze): - zwei- und mehrjährige ruderale Staudenund Distelfluren - Spontanvegetation auf Sekundärstandorten, mit Gehölzen 5,9 ha Mittlere Biotopwertigkeiten und Strukturreichtum Faktor 1 : 1 A2 A6 Summe: Anlage von Mutterbodenwällen/ Oberbodenmieten (Sukzession) Überlassung der natürlichen Sukzession/ Entwicklung von Staudenfluren und Säumen 5,9 ha Durch die landschaftspflegerischen Maßnah- 9,3 ha men wird der Verlust von Ruderal- und Staudenfluren kom- 15,2 ha pensiert. Der Überschuss ergibt sich aus den Zielen der Wiedernutzbarmachung. Seite 4

K 2 (Vegetation/ Biotope) Verlust von Biotopstrukturen (Offenlandbiotope, außer Wald/ Gehölze): - Trockenbiotopkomplexe (inkl. Silbergrasfluren) - sonstige ruderale Pionierund Halbtrockenrasen/ tw. mit Spontanvegetation auf Sekundärstandorten von Gräsern dominiert - sonstige ruderale Pionierund Halbtrockenrasen 3,9 ha Hohe Biotopwertigkeit, geschütztes Biotop gemäß 30 BNatSchG Faktor mind. 1 : 2 A10 A8 Summe: Entwicklung von Trockenbiotop- Komplexen (anteilig Pionier- und Halbtrockenrasen) entlang Bahntrasse Schrittweiser Rückbau der Sandhalde und Neuetablierung eines Biotopmosaiks am Ersatzstandort 4,3 ha Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen wird der 3,5 ha Verlust tw. geschützten Biotops der Trockenbiotopkomplexe 7,8 ha vollständig kompensiert. Seite 5

K 3 (Wald) Verlust von Verlust von Wald und Gehölzstrukturen: - Kiefernbestand, ohne Mischbaumart - Nadelholzforste mit Laubholzarten, Kiefer, Eiche - Laubholzforste Robinienwald, Birke - Laubholzforste Roteichenforst - Vorwälder trockener Standorte - Birken-Vorwald - junge Aufforstungen - Kahlflächen/ Rodungen 14,2 ha mittlere Biotopwertigkeit, überwiegend hpnv-fremde Baumarten, Strukturarmut Faktor 1 : 1 Summe: Anmerkung: Aufforstungsflächen bislang noch unbekannt, Festlegung im Zuge weiteren Verfahrens in Abstimmung mit dem Lanforstamt 14,2 ha E3 Waldersatzflächen 14,2 ha Durch die landschaftspflegeri- schen Maßnahmen wird der Verlust von Wald vollständig kompensiert. Seite 6

K 3 (Flur-/ Gehölze) Verlust von Verlust von Wald und Gehölzstrukturen: - Windschutzstreifen von Bäumen überschirmt (>10% Überschirmung); geschlossen überwiegend heimische Gehölze - Spontanvegetation auf Sekundärstandorten, mit Gehölzen 6,0 ha hohe Biotopwertigkeit, strukturreich, überwiegend hpnv-gerechte Gehölzarten, Biotopverbund- und Habitatfunktion Faktor 1 : 2 A3 A5 E1 E2 Summe: Anlage eines naturnahen Gehölzstreifens auf geschütteten Wällen Entwicklung von Weidengebüschen auf Flachwasserzonen mittels Initialbepflanzung Entwicklung einer Feldhecke mit Biotopverbundfunktion Anlage von Gebüschen frischer bis trockener Standorte mit trockenen Stauden-/ Ruderalfuren 1,6 ha Durch die landschaftspflegerischen Maßnah- 4,2 ha men wird der Verlust von (Flur-) Gehölzen vollständig kompen- 3,0 ha siert. 3,2 ha 12,0 ha Seite 7

K 4 (Fauna) Beeinträchtigung/ Verlust von Funktionsräumen mit Habitatfunktionen: - Fledermausquartiere und Brutplätze (Wald, Altbaumbestand) - Brutplätze gehölzgebundener Arten (Wald, Gehölze) - Brutplätze von Offenlandbrütern (Feldflur, Brachflächen) - Amphibien- und Reptilienhabitate (Bahntrasse, Heide, Tagebau) - Brutplätze von Steilwandbrütern im aktiven Tagebau (nicht quantifizierbar) Geschützte/ wertgebende Arten, hohe Habitatfunktion Bauzeitlicher Vegetationsschutz (S 1) Bauzeitlicher Wald- und Gehölzschutz (S 2) Fledermausverträgliche Fällung von Bäumen (V ASB 1) Abbaufeldfreimachung außerhalb der Brutzeit (V ASB 2) temporäre Amphibienschutzzäune (V ASB 3) temporäre Reptilenschutzzäune (V ASB 4) Verzicht auf Abbau an aktiv besiedelten Böschungen während der Brutzeit (V ASB 5) A CEF 1 A CEF 2 A CEF 3 A CEF 4 A CEF 5 A CEF 6 Bereitstellung von artspezifischen Ersatzquartieren für Fledermäuse Schaffung von Ersatzlebensraum für gehölzbrütende Arten Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten Offen- und Halboffenlan Schaffung von Ersatzlebensraum für Arten Offen- und Halboffenlan Schaffung von Ersatzlebensraum für den Neuntöter Schaffung von Ersatzlebensraum für die Heidelerche Anmerkung: Die artenschutz-rechtlichen Maßnahmen wurden den landschaftspflegerischen Maßnahmen (hinsichtlich der Habitateignung) zugewiesen (A1-10, E1-3, G1-2). Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen wird der Verlust von (Flur-) Habitaten vollständig kompensiert. Verbotstatbestände nach BNatSchG werden durch die CEF- Maßnahmen vollständig vermieden. Seite 8

K 5 (Boden) Verlust unversiegelter Bodenfläche durch Neuversiegelung: - teilversiegelter Weg 2,8 ha Minderung von Bodenfunktionen durch Teilversiegelung ca. 50 % ergibt Netto- Neuversiegelung 1,4 ha (aus G1 - Ersatzweise Anlage eines erholungsrelevanten Feldweges zwischen Ortslage Altenau und Gohrischer Heide) Rückbau der Aufbereitungsanlagen, Schwimmbaggers, Zwischenlageres und der Förderanlagen nach Bauende Rücküberführung in die landwirtschaftliche Nutzung (A9) A9 Rückbau teilversiegelten Weges im Bewilligungs-/ Abbaufeld Rücküberführung in die landwirtschaftliche Nutzung (A9) 2,8 ha Durch die land- Minderung von schaftspflegeri- schen Maßnah- Bodenfunktionen durch men wird die Beeinträchtigung von Teilversiegelung ca. 50 % Bodenfunktionen ergibt Netto- durch Neuversiegelung vollständig Entversiegelung kompensiert. 1,4 ha Seite 9

K 6 (Boden, Wasser) Veränderung Reliefs durch Bodenabtrag und Freilegung Grundwasserleiters: - Verlust der GW- Deckschicht und Freilegung GW-Leiters - Verlust von Böden (nicht quantifizierbar) A1 A2 A3, A5-6, E1-3 Schaffung eines Landschaftssees mit oligothrophen Wasserverhältnissen im östlichen Teilbereich Abbaufel Anlage von Mutterbodenwällen/ Oberbodenmieten (Sicherung Mutterbodens) Erosionsschutz von Boden durch Vegetationsbedeckung und Durchwurzelung A4, A7 Anlage von Flachufern und Steilufern, vielfältige Gestaltung Seeufers Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen wird die Beeinträchtigung von Boden und Wasser vollständig kompensiert. Seite 10

K 7 (Landschaft/ Erholung) Verlust von landschaftlichen und (nicht erholungsrelevanten quantifizierbar) Funktionsräumen: - Wald - Flurgehölze - Krautige Vegetation - Erholungsrelevante Wege A1 Schaffung eines Landschaftssees mit oligothrophen Wasserverhältnissen im östlichen Teilbereich Abbaufel A4, A7 Anlage von Flachufern und Steilufern, vielfältige Gestaltung Seeufers A2 Anlage von Mutterbodenwällen/ Oberbodenmieten (Sichtschutz) A6, A10 Anlage von krautiger, blütenreicher Vegetation A3, A5, E1-3 G1 G2 Ersatzaufforstungen, Ersatz von Flurgehölzen Ersatzweise Anlage eines erholungsrelevanten Feldweges zwischen Ortslage Altenau und Gohrischer Heide Erhaltung eines erholungsrelevanten Feldweges im Abbaufeld auf Bergefeste Durch die landschaftspflegerischen Maßnahmen wird die Beeinträchtigung von Landschaft und Erholung vollständig kompensiert. Seite 11