ist es nicht ungerecht, das junge Arbeitslose unter 25 jetzt weniger Arbeitslosengeld bekommen? Ab 18 ist man doch Erwachsen?!

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Transkript:

Klage wegen 25-Regelung Geschrieben von Realist - 17.02.2006 11:09 Hi, ist es nicht ungerecht, das junge Arbeitslose unter 25 jetzt weniger Arbeitslosengeld bekommen? Ab 18 ist man doch Erwachsen?! Könnte man nicht Klagen? Grüße Geschrieben von Hupelmann - 17.02.2006 13:18 Hallo, Hmmm, mann kann es ja mal versuchen, Grundgesetz Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Artikel 2 (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden. Gruß Hupel Geschrieben von Franky - 17.02.2006 13:37 1 / 5

wegen einer klage müßtest du dich mal bei einem anwalt für sozialrecht erkundigen,ich sage mal, nichts ist unmöglich! ich sage immer, wer nicht kämpft, der hat schon verloren!:whistle: Geschrieben von Heinz59-17.02.2006 15:31 hi franky anwald und wieder anwald sag mal kopierst du die sätse imer raus oder weist du auch mal was?soga hupel mein freund schreibt gute sachen ablaus hupel gruss heinz Geschrieben von Realist - 17.02.2006 15:49 Franky schrieb: wegen einer klage müßtest du dich mal bei einem anwalt für sozialrecht erkundigen,ich sage mal, nichts ist unmöglich! ich sage immer, wer nicht kämpft, der hat schon verloren!:whistle: Sonst läuft die Sache :evil: Geschrieben von Franky - 17.02.2006 17:52 moin heinz! natürlich kopiere ich immer nur beiträge,bin zu faul sie selber zu schreiben,nur zur deiner information! und ob eine klage erfolg hat,kann mann wohl am besten von einem anwalt erfahren,das ist meine meinung! aber heinz was will mann von dir schon erwarten! 2 / 5

Geschrieben von Hupelmann - 17.02.2006 18:54 Hallo Heinz, jo, ich muss sagen das mit Franky ist mir schon ein Paaaaaaar mal aufgefallen. Irgendwie kommen da immer die gleichen Sätze. Aber, danke für deinen Beifall. Gruß Hupel Geschrieben von Farnmausi - 18.02.2006 14:06 Toll das Heinz und Franky sich so lieb haben:) Zurück zum Thema; nein die in Arbeit stehenden Beschlüsse sind nicht in Ordnung. Sie verstoßen ebenso wie viele Teile des Hartz Gesetzes... gegen das Grundgesetz. Jeder der dagegen Klage erhebt bekommt ein Gummibärchen von mir. (zu Pralinen reicht es leider nicht) Umsetzung ist noch relativ einfach; Beratungsschein für 1o beim Amtsgericht und Anwalt mit Herz finden. Grüßele Farnmausi Geschrieben von Hupelmann - 18.02.2006 15:48 Hallölle, gummibeärchen, hmmmm, lecker. Aber, solange keiner versucht zu klagen, solange wird das nix. Es gibt ja vieles was nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.allerdings, müste mann dafür mehr rechtliches Grundwissen haben.aber, wie wäre es mit einer Sammelklage um diese Sache. Zitat von... Nur gemeinsam ist mann stark. Zitat ende. Mit lieben Grüßen Roman 3 / 5

Geschrieben von Farnmausi - 18.02.2006 18:19 Sammelklage ist eine gute Idee nur nach meinem Wissen nicht so einfach(kriegt mal 3 Läuse unter eine Decke). Jede Klage allerdings hilft. Wehren wir uns doch, oder? Grüßele Farnmausi Geschrieben von Franky - 18.02.2006 21:47 habe heute im videotext von mdr gelesen,das diese regelung sittenwidrig sein soll,so wie vieles bei dem hartz4 gesetzen! farnmausi, ich kann dir nur zustimmen mit der sammelklage,nur gemeinsam ist mann stark und billiger ist es zugleich! aber warten wir einfach mal ab! :( Geschrieben von Realist - 18.02.2006 22:05 Leider sind die unter 25-jährigen in der Minderheit. Welche rechtliche Grundlage gibt es überhaupt einen 20-Jährigen anders zu behandeln als einen 29-Jährigen? Das stinkt! Wer will mit mir klagen? Grüße Geschrieben von Franky - 18.02.2006 22:14 4 / 5

hallo realist! ich würde mit dir klagen,bin zwar schon etwas älter,aber ich denke das ist egal! und eine rechtliche grundlage kann ich nicht erkennen,warum 20 jährige anders behandelt werden sollen als 29 jährige! ich denke mal,das ganze ist so oder so sittenwidig,wie schon im vorbericht erwähnt!:angry: Geschrieben von Farnmausi - 18.02.2006 22:43 Real kann leider nur ein/e Betroffener klagen. Isch bin zu alt - shit happens, aber jederzeit mit Rat und Tat dabei. Naja und mit Gummibärchen, Grüßele Farnmausi 5 / 5