Einrichtung von Fahrradstraßen in Bremen

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Transkript:

in Bremen An der Gete Eignung als Fahrradstraße? FA Verkehr / Beirat Schwachhausen - Sitzung am 23.11.2015 1

Bremer Leitlinien für die Gestaltung von Fahrradstraßen Anforderungsprofil Fahrradstraße (Auszüge aus den Leitlinien) Fahrradstraßen sollen gemäß Handlungskonzept VEP Bremen 2025 im Rad-Hauptroutennetz und in Straßen mit wichtiger Verbindungsfunktion und hohem Radverkehrsaufkommen im nachgeordneten Netz eingerichtet werden. Es gelten die Vorgaben der StVO, der Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV) sowie der einschlägigen Regelwerke (u.a. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen [ERA]). Fahrradstraßen kommen dann in Betracht, wenn der Radverkehr die vorherrschende Verkehrsart ist oder dies alsbald zu erwarten ist (VwV-StVO) Verkehrszählung am 06.05.2014 /An der Gete RV ist hier die vorherrschende Verkehrsart Die rechtliche Voraussetzung ist gegeben Nach Anlage 2 Nr. 23 StVO gilt folgendes für Fahrradstraßen: Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt. Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt. 2

Auszüge Leitlinien Sicherheit und Konfliktfreiheit Mindestbreite bei annähernd gleich hohem Rad- und Kfz-Aufkommen mit Kfz in beiden Richtungen (DTVw Kfz bis max. 1.500) 4,50 m An der Gete - vorhanden Fahrbahnbreite ca. 3,50 3,90 m Parkverbote bzw. Markierungshilfen Auch Schrägparkstände sind nur bedingt mit einer Fahrradstraße vereinbar ( DTVw Kfz 2.000) Fahrbahnbreite mind. 5,00 m An der Gete - diverse Schrägparkstände vorhanden / geringere Fahrbahnbreite Vorfahrtsregelung/Bevorrechtigung Vorfahrtsregelung in der Fahrradstraße An der Gete - T 30- Zone / rechts vor links Regelung Schnelligkeit Verzicht auf Hochpflasterungen im Fahrbahnquerschnitt. Möglichst keine LSA und keine Fußgängerüberwege. An der Gete ist beides vorhanden 3

Fahrbahnbreiten / An der Gete ca. 3,50 3,90 m im Verlauf vorhanden Problem der konfliktfreien Begegnung KFZ/Rad 4

Schrägparkstände Ein- und Ausfahrvorgänge führen zu Einschränkungen der Fahrbahnnutzung bei geringerer Fahrbahnbreite 5

Carsharing-Station / mobil.pünktchen 6

Maßnahmen Schrägparken / Längsparken Verfügbare Fahrbahnbreite von ca. 3,80-4,00 m durch Anpassung der Parkstände erzielen 7

Längsparken in Teilbereichen auf vorhanden Radweg verlegen - als aufgesetztes Parken (evtl. Umbau als Parkstreifen) 8

Vorfahrtsregelung Aufhebung der T-30-Zonen Regelung, Einrichtung der Vorfahrt gegenüber den einmündenden Straßen 9

Hochpflasterung Rückbau der vorhandenen Hochpflasterung 10

Lichtsignalanlage Erhaltung der LSA (Bedarfsampel/Dunkelampel) sichere Überquerung für Schulkinder u.a. 11

Parkbucht / Ein- und Ausfahrbereich Kirchbachstraße Aufhebung auf Grund zu geringer Fahrbahnbreite 12

Fazit: Radfahrer - eindeutige Radverkehrsführung auf der Fahrbahn (Ausschilderung / Piktogramme) - Die Wahrnehmung des Radverkehrs wird allgemein verbessert, dies erhöht auch die Verkehrssicherheit - Vorfahrtsreglung gegenüber einmündenden Straßen - Radfahrer dürfen nebeneinander fahren KFZ-Verkehr - KFZ-Verkehr ist untergeordnet, muss gegebenenfalls die Geschwindigkeit verringern, um Gefährdung / Behinderung von Radfahrern zu vermeiden Geschwindigkeit - Zunahme des Radverkehrsaufkommens durch Einrichtung einer Fahrradstraße kann sich geschwindigkeitsdämpfend auswirken Parken - Parkstände müssen neu geordnet werden / Verringerung der Parkflächen 13

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 14