Perspektive für Straelen 2022 Integriertes städtebauliches Handlungskonzept
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- Sara Bach
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1 Integriertes städtebauliches Handlungskonzept Bürgerkonferenz Straelen Ingenieurgesellschaft Stolz
2 Ausgangssituation Kfz-Verkehrsbelastungen von bis zu Fahrzeugen am Tag Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h Hoher Querungsbedarf der Wälle Radfahrer in Gegenrichtung auf den Gehwegen 2
3 Zielsetzung Verringerung der Trennwirkung -> Verbesserung der Querungsmöglichkeiten -> Verringerung der Kfz-Verkehrsbelastungen Erhöhung der Verkehrssicherheit -> Verringerung der Kfz-Geschwindigkeit -> Verlagerung des Radverkehrs auf die Fahrbahn -> Reduzierung der Kfz-Verkehrsbelastungen Minimierung verkehrswidrigen Verhaltens der Radfahrer -> Angebot für Radfahrer gegen den Uhrzeigersinn 3
4 Ansatz Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs gemäß 45 1d StVO o Zulässig in zentralen städtischen Bereichen mit hohem Fußgängeraufkommen und überwiegender Aufenthaltsfunktion o Einrichtung einer geschlossenen Zone durch die Wälle, d.h. alle innenliegenden Straßen sind Bestandteil der Tempo 20-Zone o Innerhalb der Zone sind auch verkehrsberuhigte Bereiche möglich 4
5 Ansatz Führung des Radverkehrs in Gegenrichtung gemäß 41 StVO o Zulässig wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 30 km/h beträgt o eine ausreichende Begegnungsbreite vorhanden ist bei Linienbusverkehr mindestens 3,50 m o für den Radverkehr sind dort, wo es erforderlich ist, Schutzräume anzulegen 5
6 Ansatz Führung des Radverkehrs in Gegenrichtung gemäß 41 StVO o Verkehrsführung auf den freien Strecken o Verkehrsführung in den Knotenpunkten 6
7 Notwendige Fahrbahnbreite StVO 41: 3,50m (bei Linienverkehr) ERA: 3,50m (Mindestmaß) 7
8 Notwendige Fahrbahnbreite StVO 41: 3,50m (bei Linienverkehr) ERA: 3,50m (Mindestmaß) 8
9 Notwendige Fahrbahnbreite geringere Breiten als 4,00m führen bei größeren Fahrzeugen zu Konflikten größere Breiten als 4,00m ohne Radverkehrsanlage führen zu Fehlverhalten (höhere Geschwindigkeiten, Pkw-Überholen, Halten/Parken am Rand) 9
10 Notwendige Fahrbahnbreite Mindestbreiten von 3,50m sind überall vorhanden 3,80 m Teilweise allerdings Engstellen mit weniger als 4,00 m 3,87 m 3,77 m 3,81 m 10
11 Umgestaltungsmöglichkeiten Beispiel Ostwall 11
12 Umgestaltungsmöglichkeiten Beispiel Südwall 12
13 Umgestaltungsmöglichkeiten Beispiel Neuss 13
14 Umgestaltungsmöglichkeiten Beispiel Neuss 14
15 Umgestaltungsmöglichkeiten Führung des Radverkehrs an Knotenpunkten -> Sicheres Aus- und Einbiegen ermöglichen -> Kfz-Verkehr auf Radverkehr in Gegenrichtung aufmerksam machen 15
16 Umgestaltungsmöglichkeiten Wälle / Gelderner Straße 16
17 Umgestaltungsmöglichkeiten Wälle / Lingsforter Straße / Marienstraße 17
18 Umgestaltungsmöglichkeiten Wälle / Johann-Giesberts-Platz 18
19 Umgestaltungsmöglichkeiten Abschnittsweiser Umbau möglich 19
20 Fazit Eine führt zu einer städtebaulichen Aufwertung des zentralen Bereichs Notwendige Maßnahmen: -> Einrichtung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs -> Führung des Radverkehrs auf der Straße gegen die Einbahnstraße Durchgehender Umbau erforderlich, aber in Abschnitten möglich 20
21 Ingenieurgesellschaft Stolz im Auftrag der Stadt Straelen Jan Bakenecker-Serne Kirstin Borsbach Michael Vieten IGS Ingenieurgesellschaft Stolz mbh Breitgasse Neuss info@igs-ing.de 02131/
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