DOKUMENTATIONSANHANG ZUR VORBEREITUNG DER ANTRAGSKONFERENZEN - ABSCHNITT B - Stand: 29.05.2017 c./o. ILF Beratende Ingenieure GmbH Werner-Eckert-Straße 7, D-81829 München DEUTSCHLAND Tel.: 089-25 55 94-0 Fax: 089-25 55 94-144 Email: info.muc@ilf.com
INHALTSVERZEICHNIS 1 VORWORT 3 2 HINWEISE MIT PLANUNGSRELEVANZ UND EINGANG NACH DEM 29.11.2016 4 3 NACH DEM 29.11.2016 EINGEREICHTE HINWEISE OHNE PLANUNGSRELEVANZ 7 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Hinweise mit Planungsrelevanz und Eingang zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 Abschnitt B Tabelle 2: Tabelle 3: Verworfene Vorschläge Dritter zur Optimierung des Erdkabelkorridornetzes mit Eingang zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 Abschnitt B Übersicht aller Hinweise ohne Planungsrelevanz mit Eingang zwischen dem 30.11.2016 und 24.05.2017 Abschnitt B 2 8 ArgeSL 2017
1 VORWORT Der vorliegende Dokumentationsanhang ist als nicht formeller Antragsbestandteil zum Antrag nach 6 NABEG zu verstehen und wurde bis zur jeweiligen Antragskonferenz der einzelnen Abschnitte (hier Abschnitt B) erstellt. Er gibt einen Überblick über alle nach dem 29.11.2016 eingegangenen planungsrelevanten Hinweise sowie eine Einschätzung der möglichen Konsequenz des Hinweises bezüglich der Planung der beantragten Erdkabelkorridorsegmente. Der Dokumentationsanhang soll zudem die Rücklaufe aus der Datenaktualisierung nach dem 18.11.2016 (Stichtag der Datenaktualisierung für den Antrag nach 6 NABEG) darstellen. Für den Abschnitt B liegen diesbezüglich jedoch Datenrückläufe vor, sodass der Punkt hier entfällt. 3 8 ArgeSL 2017
2 HINWEISE MIT PLANUNGSRELEVANZ UND EINGANG NACH DEM 29.11.2016 Nachfolgend werden in Tabelle 1 alle zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 eingebrachten, raumbezogenen Hinweise von Trägern öffentlicher Belange, Verbänden und Privatpersonen gelistet, die als planungsrelevant einzustufen sind. Die Planungsrelevanz eines Hinweises wird dabei wie folgt definiert: die Fläche liegt innerhalb eines geplanten Erdkabelkorridorsegments oder ragt in eines hinein UND die Fläche erfüllt ein Kriterium der Raumwiderstandsklasse I*/I (gemäß Antrag nach 6 NABEG, Kap. 4.1.3 Kriterien und ihre Zuordnung in Raumwiderstandsklassen ) und ist in den für den Antrag nach 6 NABEG zu verwendenden Datengrundlagen (Stand der Aktualisierung: 11/2016) noch nicht enthalten ODER die Fläche ist über die (Flächennutzungsplan / Bebauungsplan) rechtskräftig ausgewiesen 1. Zu jedem Hinweis erfolgt eine Einschätzung, welche Konsequenz der Hinweis bezüglich der Planung der Erdkabelkorridorsegmente () hat 2. In Tabelle 2 werden schließlich alle geprüften und verworfenen Vorschläge zur Optimierung des veröffentlichten Erdkabelkorridornetzes aufgeführt, die zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 eingebracht wurden. Es erfolgt eine kurze Begründung der Nicht- Berücksichtigung. 1 2 Folgende Kategorien sind relevant: Flächen, die zur Bebauung vorgesehen sind (Wohnbauflächen, gemischte Gebiete, gewerbliche Bauflächen, Sonderbauflächen); Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen; Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und zur Gewinnung von Bodenschätzen, Grünflächen Alle Hinweise und die jeweils vorgenommene Einschätzung bezieht sich auf das im Antrag auf Bundesfachplanung nach 6 NABEG, Abschnitt B, dargelegte Erdkabelkorridornetz (Einreichung am 07.04.2017). 4 8 ArgeSL 2017
Tabelle 1: Hinweise mit Planungsrelevanz und Eingang zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 Abschnitt B Bezug Thema Lage Hinweis Einschätzung des Hinweises Konsequenz 51 53 55 zwischen Westervesede und Ostervesede, Landkreis Rotenburg/ Wümme Gemarkung Bergen / Becklingen an der B 3 Landkreis Celle Neustadt am Rübenberge, OT Welze, Region Hannover bei Oeningen an Anschlussstelle der Bundesautobahn A 7, Heidekreis Stadt Soltau, Heidekreis Stadt Soltau, OT Friedrichseck, Heidekreis Stadt Soltau, Heidekreis Neubau von Stallgebäuden bei Westervesede (im Genehmigungsverfahren) Boxenlaufstall (Genehmigung liegt vor) Neubau Schweinmastanlage und Erweiterung Biogasanlage Gewerbe- und Industriegebiet Soltau-Ost III (gemäß Flächennutzungsplan) Bebauungsplan Nr. 13 Gewerbe- und Industriegebiet Soltau-Ost I Wohnflächenerweiterung Friedrichseck (Drögenheide) nach Westen 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Campingplatz Auf dem Simpel Die Flächen liegen vollständig im geplanten Korridor. Der Passageraum bleibt jedoch ausreichend (mind. 200 m Breite). Die Gebäude ragen äußerst randlich von Westen in den Korridor. Der Passageraum bleibt jedoch ausreichend (mind. 800 m Breite). Die Gebäude liegen vollständig im geplanten Korridor. Der Passageraum bleibt jedoch ausreichend (mind. 200 m Breite). Der Geltungsbereich liegt vollständig im geplanten Korridor und bildet einen Riegel sehr hohen Raumwiederstandes. Der verbleibende Passageraum beträgt nur ca. 20 m. Der Geltungsbereich ragt äußerst randlich in den geplanten Korridor und kann östlich umgangen werden (Passageraum östlich der Bundesautobahn A 7 mit mind. 500 m Breite). Die Erweiterung liegt innerhalb des geplanten Korridors, der Passageraum ist nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch ausreichend (Breite mind. 600 m). Der Geltungsbereich ragt von Norden randlich in den geplanten Korridor und kann südlich umgangen werden (Passageraum mit mind. 650 m Breite). kleinräumige Verschwenkung nach Norden möglich, Prüfung in 8 5 8 ArgeSL 2017
Tabelle 2: Verworfene Vorschläge Dritter zur Optimierung des Erdkabelkorridornetzes mit Eingang zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 Abschnitt B Bezug Lage / Verlauf Vorschlag zur Optimierung Begründung 53 53 Stadt Bergen, Landkreis Celle Stadt Bergen, Landkreis Celle Bündelung mit einer vorhandenen Stromtrasse zwischen Bergen und Oldau Führung entlang des Truppenübungsplatzes Bergen sowie vorbei an westlich Winsen (Aller) bis südlich Ehlershausen zur Vermeidung privater Flächen und vorrangiger Nutzung öffentlicher Flächen In den für den Antrag nach 6 NABEG verwendeten Datengrundlagen ist im genannten Bereich vorhandene Freileitung enthalten. Die im Luftbild zu erkennende Waldschneise wurde jedoch bereits im Hinblick auf eine Parallelverlegung der Erdkabelanlage für den geplanten Korridorverlauf aufgenommen. Aus planerischer Sicht sprechen mehrere Punkte gegen diesen alternativen Korridorverlauf: - im nördlichen Teil auf fast 14 km Länge Querung des Truppenübungsplatzes Bergen (RWK I*) - Querung der Gedenkstätte Bergen Belsen - Querung einer militärischen Fläche bei Meißendorf (RWK I*) - mind. 7 Querungen von avifaunistisch bedeutsamen Brutgebieten (RWK II) - Querung Ferienanlage bei Südwinsen (RWK I*) - mehrere festgesetzte Waldschutzgebiete innerhalb des Korridors nahe Fuhrberg (RWK I) - Querung Wasserschutzgebiet Zone II (RWK I) nördlich von Fuhrberg, auch die Zone I liegt innerhalb des Korridors (Fassungsbereich Wettmar) - Lage des Campingplatzes bei Ramlingen (RWK I*) innerhalb des Korridors Darüberhinaus sind insbesondere folgende Flächen der RWK III betroffen, die vom Erdkabelkorridorsegment 53 vergleichsweise nicht gequert werden: - großflächiges Vorranggebiet Grundwasserschutz - Landschaftsschutzgebiet "Forst Rundshorn-Fuhrberg" - Wasserschutzgebiet III 6 8 ArgeSL 2017
3 NACH DEM 29.11.2016 EINGEREICHTE HINWEISE OHNE PLANUNGSRELEVANZ Nachfolgend werden alle zwischen 30.11.2016 und 24.05.2017 eingebrachten, raumbezogenen Hinweise von Träger öffentlicher Belange, Verbände und Privatpersonen gelistet, die als nicht planungsrelevant für den Antrag nach 6 NABEG einzustufen sind, weil sie noch n verfestigten Planungsstand aufweisen oder als Kriterium in der jetzigen Planungsstufe der Bundesfachplanung noch nicht zu berücksichtigen sind (gemäß Methode der Strukturierung des Untersuchungsraumes, Antrag nach 6 NABEG, Kap. 4.1), sondern erst für die Unterlagen nach 8 NABEG relevant sein können. Die Auflistung erfolgt nach Thema und Nummer des jeweiligen Erdkabelkorridorsegments. Tabelle 3: Übersicht aller Hinweise ohne Planungsrelevanz mit Eingang zwischen dem 30.11.2016 und 24.05.2017 Abschnitt B Bezug Thema Hinweis Einstufung 48 57 58 61 Erweiterung des Industriegebietes Gemeinde Scheeßel (Rudolf-Diesel-Straße) sowie der Wohnbauflächen im Ortsteil Westervesede nicht verfestigt Boden, Untergrund Altlastenstandorte Boden, Untergrund Bodendenkmäler (z. B. Hügelgräber, Schlachtfelder) Boden, Untergrund Bodendenkmäler (z. B. Wüstungen) Artvorkommen - Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenartenarten (z. B. Amphibien, Feldlerche, Rotmilan, Kiebitz, Wolf, Kranich, Deutsche Haarsimse) - Eigenjagdbezirk an der K 16 geplanter Reithallenbau bei Soltau nicht verfestigt Boden, Untergrund (Nah)Erholung - Altlastenstandorte - Bodendenkmale (z. B. Hügelgräber, Wüstungen) - Abgrabung von Bodenschätzen bei Moide, beantragte Sandabbauflächen - Erdgasabbaufelder Naherholungsgebiet Ziegeleiteiche, Heidschnucken-Wanderweg 7 8 ArgeSL 2017
Bezug Thema Hinweis Einstufung Schutzgebiete - geschützte Biotope (z. B. naturnahe Bachläufe, Heideflächen, Moorflächen, Feuchtwiesen) - historische Waldstandorte (z. B. Wieheholz ) - geplantes Naturschutzgebiet Böhmeniederung (im Ausweisungsverfahren) - Naturdenkmäler Wasser geplante Renaturierung der Großen Aue nicht verfestigt 8 8 ArgeSL 2017