Kein Stillstand bei aktivem Schallschutz im Rhein-Main-Gebiet Fluglärmkommission bringt Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz auf den Weg

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Transkript:

Fluglärmkommission Frankfurt Postfach 600727 60337 Frankfurt am Main Vorsitzender Bürgermeister Thomas Jühe, Raunheim th.juehe@raunheim.de StellvertreterInnen Umweltdezernentin Katrin Eder, Mainz umweltdezernat@stadt.mainz.de Bürgermeister Jan Fischer, Nauheim jfischer@nauheim.de Pressemitteilung 245. Sitzung der Fluglärmkommission Frankfurt Geschäftsführerin Anja Wollert, LL.M. info@flk-frankfurt.de Kommission zur Abwehr des Fluglärms Postfach 60 07 27 60337 Frankfurt am Main Telefon (069) 97690-788 Datum 2. Mai 2018 Kein Stillstand bei aktivem Schallschutz im Rhein-Main-Gebiet Fluglärmkommission bringt Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz auf den Weg Nach intensiven Diskussionen und einer Grundsatzdebatte zu den verfügbaren Stellschrauben des aktiven Schallschutzes und den Umgang mit lärmverlagernden Maßnahmen beschloss eine deutliche Mehrheit der Mitglieder der Fluglärmkommission Frankfurt das Maßnahmenprogramm Aktiver Schallschutz. Dieses wurde vom Forum Flughafen und Region auf der Grundlage von Vorschlägen der Kommission erarbeitet. Beschlossen wurde weiter, dass für drei Maßnahmen aus dem Programm zunächst jeweils lokale Konsultationsverfahren durchgeführt werden. Dabei sprachen sich die Mitglieder ebenfalls mehrheitlich für das seit der letzten Sitzung im Februar überarbeitete und weiterentwickelte Konsultationskonzept aus, welches für die Maßnahme Laterale Optimierung Amtix kurz im Raum Darmstadt erarbeitet wurde (vgl. Anhang, Gemeinsame Pressemitteilung FLK/FFR vom 2.5.2018). Die Beschlüsse der Kommission waren deshalb von besonderer Bedeutung für den aktiven Schallschutz im Rhein-Main-Gebiet, weil der bisher erfolgte Kenntnisnahmebeschluss der vergangenen Sitzung zur Folge gehabt hätte, dass Maßnahmen, die auch seitens der FLK seit vielen Jahren gefordert werden, nicht hätten realisiert werden können. Vor dem Hintergrund dieser neuen Erkenntnislage und mit Blick auf das neu ausgerichtet Konsultationskonzept, mit dem zahlreiche Kritikpunkte der Mitglieder aufgegriffen wurden, wurde der Themenkomplex noch einmal aufgerufen und beraten. Der Vorsitzende der Kommission, Thomas Jühe, zeigte sich erleichtert über das Beratungsergebnis: Die vielzitierte Stopptaste, die nach der letzten Sitzung der Kommission in Bezug auf aktiven Schallschutz am Standort Frankfurt gedrückt wurde, konnte mit dem heutigen Beschluss der Kommission wieder gelöst werden. Am Flughafenstandort mit der größten Fluglärmbelastung im ganzen Bundesgebiet können wir uns Stillstand beim Lärmschutz einfach nicht leisten. Auch wenn dies gelegentlich unbequeme und zuweilen auch unpopuläre Entscheidungen verlangt, werden wir auch in Zukunft unserer Verantwortung gerecht werden und dafür kämpfen, dass die Fluglärmbelastung in der Region insgesamt so gering wie möglich ausfällt. Das zweite grundlegende Thema, mit dem sich die Kommission befasste, war der Entwurf des Berichtes der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes (Fluglärmbericht). Der Entwurf befindet sich gerade in der Verbändeanhörung und wird nach Finalisierung Grundlage für mögliche Gesetzesänderungen im Bereich des Fluglärmschutzes sein. Die Mitglieder der Fluglärmkommission Frankfurt begrüßten in einer ersten Stellungnahme (vgl. Anhang, Eckpunkte der FLK Frankfurt zum Berichtsentwurf) die vorgeschlagenen Empfehlungen zur Verbesserung zwar ausdrücklich, jedoch verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass wesentliche Forderungen, die auch vom Umweltbundesamt und vom Sachverständigenrat für Umweltfragen

vorgetragen wurden, bislang unberücksichtigt geblieben sind. Der Entwurf enthält einige gute Ansätze und Empfehlungen wie die Beseitigung der Schlechterstellung des Schutzniveaus um 5 db(a) für Gebäude, für die schon früher ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestand, oder die Verbesserungen bei schutzbedürftigen Einrichtungen. Viel zu dünn sind die Aussagen aber in Bezug auf grundlegendere Themen. Das Fluglärmschutzgesetz sorgt nach der bisherigen Systematik lediglich für passiven Schallschutz und Bauverbote. Es bietet bisher keine Möglichkeit, Fluglärm zu begrenzen oder zu vermindern. Das Umweltbundesamt hat sich deshalb sehr deutlich für ein übergeordnetes Konzept ausgesprochen mit einer verpflichtenden Lärmminderungsstrategie für jeden Standort. Hierzu enthält der Entwurf des BMU keine Aussagen., kritisierte der stellvertretende Vorsitzende Jan Fischer, der auch Bürgermeister von Nauheim ist. Weitere Beratungsthemen waren der Bau des Flugsteiges G von Terminal 3, Intersection Starts und Fluglärm-Monitoring-Darstellungen am Standort Frankfurt. Detailliertere Informationen zu diesen und weiteren Themen entnehmen Sie bitte den Anlagen sowie ab dem späten Nachmittag den Präsentationen auf unserer Internetseite www.flk-frankfurt.de (linke Spalte unter Sitzungen). Anja Wollert, LL.M. Geschäftsführerin der Kommission zur Abwehr des Fluglärms, Frankfurt Anlagen Gemeinsame PM FFR/FLK, Konsultationsverfahren zur Flugroute AMTIX-kurz startet im Juni, 2.5.2018 FLK-Frankfurt, Eckpunkte zum Entwurf des Flugärmberichts der Bundesregierung.

Forum Flughafen und Region UNH Rüsselsheimer Str. 100 65451 Kelsterbach Tel: 06107 98868 11 johanna.schewe@umwelthaus.org Fluglärmkommission Frankfurt Postfach 600727 60337 Frankfurt Tel: 069 97 690 788 info@flk-frankfurt.de Pressemitteilung Fluglärmkommission und Forum Flughafen und Region starten das Konsultationsverfahren zu einer möglichen Verlegung der Flugroute AMTIX-kurz Konsultationsverfahren zur Flugroute AMTIX-kurz startet im Juni Nachdem die Fluglärmkommission im Februar 2018 weitreichende Kritik am bis dahin vorgelegten konkreten Konzept für die Durchführung des Konsultationsverfahrens zur Maßnahme Amtix-kurz geübt hatte, wurde das Konzept zwischenzeitlich überarbeitet und auf der heutigen Sitzung der Kommission von der Mehrheit der Mitglieder beschlossen. Das Forum Flughafen und Region (FFR) hatte dies bereits im Februar getan, so dass das erste Konsultationsverfahren in Kürze beginnen kann. Prof. Johann-Dietrich Wörner, Mitglied im Vorstand des FFR, beschreibt die Zielsetzung: Ich freue mich, dass wir mit dem ersten Konsultationsverfahren von FFR und FLK im Juni starten können. Dieses Verfahren soll den Dialog mit den Bürgern der Region intensivieren und in erster Linie Transparenz herstellen. Wir wollen, dass die Menschen nachvollziehen können, warum wir diese Maßnahme empfehlen und wir wollen herausfinden, ob es Aspekte aus der Bevölkerung gibt, die wir noch nicht berücksichtigt haben. Die Fluglärmkommission und das Forum Flughafen und Region werden am Ende entscheiden, ob sie einen, von einem umfassenden Monitoring begleiteten, Probebetrieb für die Verlegung der Flugroute AMTIX-kurz empfehlen. Der Konsultationsbericht wird Teil der Beurteilungsgrundlagen für diese Entscheidungen sein. Wie läuft die Konsultation ab? Die Konsultation wird aus zwei Teilen bestehen. Der an die gesamte Öffentlichkeit gerichtete Teil wird im Juni mit drei öffentlichen Informationsveranstaltungen starten: in Darmstadt, in Erzhausen und in Weiterstadt (Gräfenhausen). Dort wird über die geplante Verlagerung der Route und die daraus resultierenden Veränderungen in der Lärmbetroffenheit der Menschen informiert. Bereits ab Anfang Mai wird die die Internetseite (www.konsultation.aktiver-schallschutz.de) zum Konsultationsverfahren online gehen. Die zunächst in einer Basisversion veröffentlichten Informationen werden sukzessive und verständlich aufbereitet bis zu den Infoveranstaltungen vollständig zur Verfügung gestellt. Über diese Internetseite können sich die Menschen der Region nicht nur informieren, sondern über sie können auch Fragen gestellt und Kommentare abgeben werden. Ab August beginnt dann der zweite Teil mit der vertieften Konsultation. Hierfür tagen zwei Gruppen: Die Bürgergruppe soll aus zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern insbesondere aus den Gebieten bestehen, in denen die größten Entlastungen und Belastungen aufgrund der empfohlenen Routenverlegung zu erwarten sind: aus den nördlichen Darmstädter Stadtteilen sowie aus Erzhausen und Mörfelden. In der Gruppe der politischen Vertreter werden auch die Bürgermeister der von der Maßnahme tangierten Kommunen zusammenkommen. Das Konsultationsverfahren soll gewährleisten, dass Belange, Sichtweisen und Ideen der potenziell Be- und Entlasteten umfassend bei der Entscheidungsfindung über eine lärmverlagernde Maßnahme beachtet werden. Voraussetzung dafür ist, dass im Verfahren ein

möglichst hohes Maß an Transparenz über die Entscheidungsgrundlagen hergestellt wird. Damit dies gelingt, sollen die Menschen in der Region im Zuge der Konsultation die Gelegenheit haben, die Hintergründe (Abwägungsschritte, zu Grunde liegende Fakten und Berechnungen) für die Empfehlung zur Verschiebung der Flugroute nachzuvollziehen, diese zu hinterfragen und ihre Meinung dazu zu äußern. Dabei sollen sie auch neue Gesichtspunkte vortragen können. Sollte sich zeigen, dass diese bisher noch nicht berücksichtigt wurden, werden sie einer Prüfung unterzogen. Weiterhin sollen Hinweise und Anforderungen an den erforderlichen Probebetrieb und das Monitoring gesammelt werden, die einem Beschluss über eine dauerhafte Verlagerung vorgeschaltet werden. Nach Abschluss des Konsultationsverfahrens werden gemeinsame Standpunkte wie auch Dissense der Mitglieder in einem Bericht festgehalten. Daraus soll insbesondere hervorgehen, ob die Arbeitsmethodik und das Zustandekommen der Untersuchungsergebnisse für die Konsultationsteilnehmer nachvollziehbar waren und ob sie weiteren Bedarf beim Monitoring sehen. Langjährige Forderung der Kommission ist es, die Öffentlichkeit stärker in die Planung von Flugroutenänderungen einzubeziehen. Einen Rechtsanspruch hierfür gibt es bislang nicht; es ist nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung auch keine Besserung zu erwarten. Deshalb freuen wir uns umso mehr, gemeinsam mit dem Forum Flughafen und Region jetzt einen solchen Prozess starten zu können., erklärte der Vorsitzender der Frankfurter Fluglärmkommission, Thomas Jühe, der auch Bürgermeister von Raunheim ist. Es ist gut, dass die Bürgermeister und Dezernenten aktiv an den Diskussionen in der Konsultationsgruppe teilnehmen können. Denn die Positionen der betroffenen Kommunen zur Arbeitsmethodik und zum Vorschlag für einen Probebetrieb werden in unsere Entscheidungsfindung einfließen., so Jühe weiter. Prof. Dr. Johann-Dietrich Wörner Mitglied des Vorstands des Forums Flughafen und Region Thomas Jühe Vorsitzender der Fluglärmkommission Frankfurt

Fluglärmkommission Frankfurt 245. Sitzung, 2. Mai 2018 TOP 3 Eckpunkte der Fluglärmkommission Frankfurt zum Berichtsentwurf der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes 1. Die Kommission begrüßt die im Entwurf 1 des Berichts der Bundesregierung zur Evaluierung des Fluglärmschutzgesetzes vorgeschlagenen Empfehlungen zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm zwar ausdrücklich, jedoch verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass wesentliche Forderungen, die sowohl vom Sachverständigenrat 2 für Umweltfragen (2014), als auch vom Umweltbundesamt 3 (2017) und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Fluglärmkommissionen 4 (2017) vorgetragen wurden, bislang unberücksichtigt bleiben. 2. Mit Blick auf die beschränkte Wirkung passiver Schallschutzmaßnahmen hervorzuheben ist die u. E. dringlichste Empfehlung des Entwurfs, dass der aktive Lärmschutz nach der Sicherheit und neben Kapazitätsaspekten insgesamt einen höheren Stellenwert erhalten und die Bemühungen um aktiven Schallschutz gestärkt werden müssen. Nach den aktuellen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung bedarf es darüber hinaus aber auch einer Verbesserung des Schutzniveaus in der gesetzlichen Nacht mit dem Ziel, in sehr dicht besiedelten Gebieten und an besonders lärmsensiblen Standorten die Zahl nächtlicher Flugbewegungen kontinuierlich abzusenken und perspektivisch ganz in den Tagzeitraum zu verlagern. Hierzu enthält der Entwurf keine Aussagen. 3. Unabdingbar ist u. E. der im Entwurf enthaltene Wegfall des 5 db(a)-abschlages für Gebäude, für die schon früher ein Anspruch auf passiven Schallschutz bestand. Betroffen von solchen freiwilligen Schallschutzprogrammen oder behördlichen Auflagen waren vor allem die Hochbetroffenen im Nahbereich des Flughafens, bei denen die gesundheitlichen Auswirkungen von Fluglärm besonders relevant sind. Die Beseitigung der Schlechterstellung des Schutzniveaus um 5 db(a) für alle Neufestsetzungen und Änderungen von Lärmschutzbereichen hat mithin besondere Priorität. Zum Schutz besonders sensibler Gruppen unbedingt erforderlich ist zudem die Schaffung eines Anspruchs schutzbedürftiger Einrichtungen auf Aufwendungsersatz in der Tagschutzzone 2 und die Ausstattung von Schlafräumen in Kindertageseinrichtungen. 4. Dringenden Nachbesserungsbedarf im Bereich des passiven Schallschutzes sieht die Kommission in Bezug auf folgende Kernforderungen Beseitigung der Schlechterstellung von Bestandsflughäfen gegenüber neuen und baulich erweiterten Flughäfen Beseitigung der Schlechterstellung des Schutzstandards von 3 db(a) bei Bestandsgebäude Instandsetzungsverpflichtung für passive Schallschutzmaßnahmen mindestens nach regelmäßigem Verschleiß/Abnutzung analog der Annahmen im Baurecht 1 https://www.fluglaerm.de/bvf/phpinc/getdocument.php?area=freier%20download&filename=20180404_entwurf-bericht-evaluierung- Fluglaermgesetz.pdf 2 http://www.umweltrat.de/shareddocs/downloads/de/02_sondergutachten/2012_2016/2014_sg_fluglaerm_hd.pdf%3bjsessionid%3 D8FAD22CCCCC67F2BC3F95F2BD2022D6D.1_cid335? blob=publicationfile 3 https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/fluglaermbericht-2017-des-umweltbundesamtes 4 http://www.flk-frankfurt.de/eigene_dateien/stellungnahmen/pdf- 2017/adf aktuelle_anforderungen_an_einen_verbesserten_schutz_vor_fluglaerm 27.4.2017.pdf 1