Personalmanagement- Update 2019 Was ist neu?

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Transkript:

Personalmanagement- Update 2019 Was ist neu?

Überblick über Personalmanagement und Arbeitsrecht Änderungen im AZG und ARG Grundsätzliches zur PV und BGM Familienbonus Plus Neuerungen und Aktuelles Schwerpunkte GPLA und BP Ausblick auf Steuerreform

Arbeitszeitgesetz (AZG) Arbeitsruhegesetz (ARG) Arbeitsinspektorat EStG Lohnsteuerabzug Ausnahmeprinzip GPLA Prüfung Angestelltengesetz Arbeitsinspektorat Gewerbebehörde Mutterschutzgesetz Nachtschwerarbeitsgesetz Entgeltfortzahlungsgesetz Betriebliche Organisation Arbeitgeber Arbeitnehmer Personalverrechnung Dienstverträge Zeitaufzeichnungen ASVG Sozialversicherung DG-Beiträge DN-Beiträge Anspruchsprinzip GPLA Prüfung Kollektivverträge LSD-BG (Lohn- und Sozialdumping Bekämpfungsgesetz Lohn- und Sozialdumping Strafen durch BH GPLA Prüfung Finanzpolizei BUAK

Der 12-Stundentag! Änderungen im AZG und ARG seit 1.9.2018 Weitere Personen wurden aus dem Anwendungsbereich des AZG ausgenommen Die höchstzulässigen Arbeitszeitgrenzen wurden ausgedehnt = 12 Stunden Tag Die Mitnahme von Zeitguthaben und Zeitschulden in weitere Durchrechnungszeiträume mit Kollektivvertragsregelung wurde möglich Die Verkürzung der täglichen Ruhezeiten wurde wesentlich erleichtert Pro Arbeitnehmer und pro Jahr kann Arbeit an vier Wochenenden und/oder Feiertagen vereinbart werden

Weitere Ausnahmen Nahe Angehörige: Eltern, Kinder im gemeinsamen Haushalt, Lebensgefährten, die seit mind. 3 Jahren im gleichen Haushalt leben Leitende Angestellte und sonstige Arbeitnehmer, denen maßgebliche selbständige Entscheidungsbefugnis übertragen wurde. Deren Arbeitszeit wird aufgrund der besonderen Merkmale nicht gemessen und auch nicht im vorhinein festgelegt. Oder kann vom Arbeitnehmer hinsichtlich Lage und Dauer selbst festgelegt werden.

Begriffsbestimmungen Normalarbeitszeit (NAZ) Mehrarbeit Überstundenarbeit Höchstarbeitszeitgrenze Mindestruhezeit Wochenendruhe

Höchstgrenzen der Arbeitszeit Alt/Neu Tägliche Höchstarbeitszeit 10 12 Wöchentliche Höchstarbeitszeit 50 60 17-Wochen-Schnitt 48 48 Maximale Überstundenleistung pro Jahr ALT NEU 320 416

Folgen aus Anhebung der Höchstarbeitszeiten 11. und 12. Stunde sind Überstunden Ablehnungsrecht des AN Benachteiligungsverbot Wahlrecht: Zeitausgleich 1:1,5 oder Auszahlung 1:1,5 Durchschnittliche Wochenarbeitszeit darf innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48 Stunden nicht überschreiten Maximal 20 Überstunden pro Woche

Folgen aus der Anhebung der Höchstarbeitszeiten Gleitzeitvereinbarung und Durchrechnungszeitvereinbarungen können so gestaltet werden, dass die 11. und 12. Stunde als Normalarbeitszeit gelten Tipp für die Praxis: bestehende Vereinbarungen prüfen und anpassen neue Vereinbarungen abschließen * ALL-IN Verträge sind Spezialthema

Grundlegendes für die Personalverrechnung Werte ab 01.01.2019 Höchstbeitragsgrundlage Monatliche Höchstbeitragsgrundlage EUR 5.220,00 Tägliche Höchstbeitragsgrundlage EUR 174,00 Geringfügigkeitsgrenze Monatliche Geringfügigkeitsgrenze EUR 446,81 Option gemäß 19a ASVG EUR 63,07 Auflösungsabgabe (entfällt ab 2020) EUR 131,00 Reduktion UV-Beitrag von 1,3% auf 1,2%

Die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung Wartung der Versicherungszeiten Beitragsabrechnung Meldung der Beitragsgrundlagen werden zusammengeführt Es gibt zwei Gruppen von Meldungen: Versicherten Meldung Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung

Familienbonus Plus Beantragung ab 01.01.2019 Was ist der Familienbonus Plus? Steht pro Kind zu, für das Familienbeihilfe bezogen wird Steuerlicher Absetzbetrag Verringert direkt die zu entrichtende Lohnsteuer Wie hoch ist der Familienbonus Plus? 125,00 monatlich ( 1.500 jährlich) pro Kind bis zum 18. Geburtstag 41,68 monatlich ( 500 jährlich) pro Kind ab Vollendung des 18. Lebensjahres Wem steht ein Familienbonus Plus zu? Familienbeihilfenbezieher, Partner des Familienbeihilfenbeziehers (Ehegatte, eingetragener Partner, Lebensgefährte) Unterhaltszahler (Person, die für das Kind den gesetzlichen Geldunterhalt/Alimente leistet, ohne mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt zu leben)

Familienbonus Plus Kann der Familienbonus Plus aufgeteilt werden? Beantragung von 1 Person in voller Höhe (zb Familienbeihilfenbezieher oder dessen Partner) oder von 2 Personen jeweils in halber Höhe (zb Familienbeihilfenbezieher und dessen Partner). Der Unterhaltszahler hat gegenüber dem Partner des Familienbeihilfenbezieher (z.b. Stiefvater des Kindes) Vorrang. Wie kann der Familienbonus Plus geltend gemacht werden? Personalverrechnung oder Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung In welchen Fällen soll der Familienbonus Plus über die Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden? Anhängige Lohnpfändungen (FABO + erhöht Nettobetrag) Alleinverdiener oder Alleinerzieher, die aufgrund der Einkommenshöhe gar keine oder eine nur geringe laufende Lohnsteuer zahlen (bekommen eine Kindermehrbetrag max. EUR 250, der in der Veranlagung geltend gemacht wird. Unterhaltszahler

Familienbonus Plus Welche Unterlagen sind für den Familienbonus Plus nötig? (Lohnverrechnung) Formular E 30, in dem der Punkt 3. Familienbonus Plus korrekt ausgefüllt ist Bestätigung über den Familienbeihilfenanspruch (FinanzOnline oder direkt beim Finanzamt) oder Nachweis über die Unterhaltszahlung Änderungen der Verhältnisse sind binnen 1 Monat zu melden Was entfällt am 01.01.2019? Kinderfreibetrag und Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten

Aktuelle Neuerungen und Entscheidungen Sachbezugsfreie Dienstnehmerunterkünfte (bis 30m²) müssen nicht mehr im besonderen Interesse des Arbeitgebers sein, sondern nur mehr arbeitsplatznahe PKW-Nutzung von Gesellschafter/Geschäftsführer als geldwerter Vorteil - Sachbezugswerteverordnung - auf private Nutzung entfallende Aufwendungen (Fahrtenbuch) Essenszuschüsse nur in Form von Gutscheinen bis EUR 4,40 pro Tag steuerfrei! Nicht Bargeldzuschüsse! Probedienstverhältnis und praktische Erprobung bei Bewerbung

GPLA Schwerpunkte

GPLA wird zur PLAB ab 2020 Vereinheitlichung der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge Prüfungsorganisation im Wirkungsbereich des BMF zusammengeführt: Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge Steigerung der Mehrergebnisse 2007 bis 2010: + 47% (Rechnungshof) Mehrergebnis je Prüffall 2017: ca. 14.000, Ziel: Steigerung um 5% (Gesetzesmaterialien)

BP- Schwerpunkte Kapitalabflussmeldungen Öffentliche Bücher und Internet Gegenchecks Private Nutzung von PKW s PACC - Risikofälle Lückenlose Einnahmenaufzeichnungen Fremdvergleich beim Gesellschaftergeschäftsführer

Ausblick auf die Steuerentlastung

Vorfreude ist die größte Freude Was kommt an steuerlichen Maßnahmen auf uns zu?

Regierungsklausur: 2 Ministerratsvorträge Digitale Konzernsteuer Entlastung Österreich

Digitale Konzernsteuer

Entlastung Österreich Bisher gesetzte Maßnahmen Ca. 1,5 Milliarden Familienbonus Plus Senkung Arbeitslosenversicherungsbeitrag, Ust im Tourismus Entlastungsprogramm 2020 2022 Ca. 4,5 Milliarden Zwingend soll administrativer Überschuss bleiben Ausgeglichenes Budget

Entlastung Österreich 2020: ca. 1 Milliarde Entlastung Geringverdiener: ca. 700 Millionen Entlastung bei Krankenversicherung Vereinfachungen: Erhöhung Werbungskosten-Pauschale Kleinunternehmer: Anhebung Kleinunternehmergrenze Parallel Pauschalierung ESt Ökologisierung u.a.: Mobilität E-Books + Zeitungen: reduzierter USt-Satz

Entlastung Österreich 2021/22: ca. 3,5 Milliarden Kernstück: Senkung ESt-Tarif in den ersten Stufen Zusätzlich: strukturelle Vereinfachungen im Steuerrecht Sodann: Attraktiverung des Wirtschaftsstandorts