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I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober und Dipl.Ing. Dalibor Strasky Antiatombeauftragter des Landes Oberösterreich am 25. Jänner 2013 zum Thema "Oberösterreichs Konsequenzen aus positivem Temelín-UVP-Bescheid in Tschechien"

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 1 Oberösterreichs Konsequenzen aus positivem Temelín-UVP-Bescheid in Tschechien In den vergangenen Tagen haben die Expert/innen des Landes den positiven UVP-Bescheid des tschechischen Umweltministeriums für den Bau zweier neuer Reaktorblöcke im AKW Temelín analysiert. Das klare Ergebnis: Dieser UVP-Bescheid verdient das Wort "Umweltverträglichkeitsprüfung" nicht, hat ein Phantom-AKW genehmigt, die Kernfragen des Bedarfes, der Wirtschaftlichkeit und der Sicherheit nicht geklärt und stellt damit einen Persilschein und einen Blanko-Scheck aus. Umwelt-Landesrat Rudi Anschober wird daher den Bescheid gemeinsam mit den NGOs wegen inhaltlicher Mängel und Europarechtswidrigkeit bekämpfen und hat heute Bundesregierung und EU-Kommission über die Mängel informiert sowie ein Vertragsverletzungsverfahren und ein Aufheben des Verfahrens eingefordert. Anschober sieht jedoch durch dramatische Mängel des Projektes und des Verfahrens steigende Chancen, den Ausbau von Temelín zu stoppen: Das Projekt ist völlig unwirtschaftlich, die von der tschechischen Atomlobby nun geplante Preisgarantie für Strom aus Temelín 3&4 könnte zu einer Belastungslawine für Tschechiens Steuerzahler werden und widerspricht dem EU-Wettbewerbsrecht. Oberösterreich wird auf Initiative Anschobers sechs konkrete Initiativen starten: Gegen das europarechtswidrige UVP-Verfahren, gegen einen UVP-Persilschein, der im Widerspruch zu Auflagen des tschechischen Umweltministeriums nicht einmal einen konkreten Reaktortyp untersucht hat, das Einfordern eines Vertragsverletzungsverfahrens sowie eines Eingreifens durch die EU-Kommission sowie Schritte gegen den drohenden Bruch des EU-Wettbewerbsrechts durch eine geplante Subvention von Atomstrom. Anschober: "Und wir wollen die tschechischen Steuerzahler/innen darüber aufklären, dass eine Temelín-

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 2 Genehmigung ein Blankoscheck zu werden droht, der zu einer Belastungslawine für die Bürgerinnen und Bürger führen wird." Schon das UVP-Verfahren war europarechtswidrig. Der positive Bescheid betrifft nicht einmal einen konkreten Reaktortyp, sondern ist ein allgemeiner Persilschein. Anschober: "Wir haben gute Chancen, die Atomlobby hat sich ein Eigentor geschossen!" Stellungnahme und fachliche Kritik am positiven UVP-Bescheid Am 18. Jänner 2013 um 16 Uhr hat das tschechische Umweltministerium das UVP-Verfahren für neue Kernkraftwerksblöcke in Temelín, das im August 2008 gestartet worden ist, durch die Veröffentlichung seiner positiven Stellungnahme abgeschlossen. Damit stimmt das Umweltministerium dem Ausbau der zwei neuen Blöcke mit einer Gesamtleistung von höchstens 3400 MW zu. Die Auswirkungen der neuen Anlage auf die Gesundheit der Menschen werden verharmlost. Die Strahlungsdosen ändern sich nur unwesentlich, so die Stellungnahme. Die Anlage stelle keine bedeutende Quelle für Emissionen in die Luft dar. Die Lärmbelastung bleibe in den zulässigen Grenzen, Auswirkungen auf Klima und Wetter seien unbedeutend, die Abwässer verursachen keine Erwärmung des Moldauwassers und die Kühlwasserentnahme wirke sich nur wenig auf den Fluss auf, heißt es in der Stellungnahme weiter. Dabei ist nicht einmal klar, welcher Reaktortyp genehmigt wurde. Die Stellungnahme bezieht sich auf eine hypothetische Anlage mit einer beliebigen Kombination von zugelassenen Parametern. Laut UVP- Stellungnahme macht es keinen Unterschied, die Sicherheitsbetrachtungen für die Anlage mit 2 oder 4 horizontalen oder vertikalen Dampferzeugern durchzuführen, mit Containment mit einem Volumen von 58.333 m 3 oder 80.000 m 3, mit Reaktorkern mit 87 t Uranoxid oder mit 157 t, mit 69

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 3 Regelelementen oder mit 121 Regelelementen. Die Dauer des Brennstoffzyklus ist auch ähnlich variabel angegeben: 12 bis 24 Monate. Die Verfasser und Gutachter haben die Risiken nur auf die jeweils einzelnen Parameter hin untersucht, nicht aber den AKW-Komplex als Ganzes bewertet. Im Zusammenspiel der einzelnen Parameter können sich die Risiken allerdings anders verhalten, wenn nur ein einziger Parameter verändert wird. Deswegen ist der Ansatz der Verfasser der Umweltverträglichkeitserklärung höchst unsinnig. Bei der UVP muss eine konkrete Anlage geprüft werden! Die Stellungnahme wurde mit insgesamt 90 Bedingungen versehen: Bedingung Nr. 4 schreibt vor, ein Störfall ohne Kernschmelze darf nicht zu einer Freisetzung von Radioaktivität führen, die die Evakuierung der Bevölkerung in Schutzräume oder die Anwendung von Jodpillen erfordert. Ereignisse mit Kernschmelze dürfen keine Evakuierungen der Bevölkerung sowie langfristige Beschränkungen des Nahrungsmittelverbrauchs nach sich ziehen. Unfälle mit Kernschmelze oder großer Freisetzung von Radioaktivität müssen praktisch ausgeschlossen sein. Die Erfüllung dieser Bedingungen kann aber mit Mitteln der heutigen tschechischen gesetzlichen Lage nicht öffentlich überprüft werden. Dazu soll das UVP-Verfahren dienen. Einen ähnlichen Wert hat auch die Bedingung Nr. 1. Sie schreibt vor, dass der Antragsteller relevante Angaben über die ausgewählte Anlage innerhalb 30 Tagen nach der Beendigung des Auswahlverfahrens veröffentlicht und auch die Nachbarländer informiert. Aufgrund der so gewonnenen Informationen können unter Umständen entsprechende Analysen ausgearbeitet werden, es gibt jedoch kein Genehmigungsverfahren mehr, wo diese Analysen angewendet werden können.

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 4 Bedingung Nr. 6 erfordert eine zusätzliche Berechnung der maximalen Strahlungsbelastung der Slowakei nach einem schweren Unfall in der Anlage. Die Frage, warum solche Berechnungen für andere Nachbarländer Tschechiens nicht auch durchgeführt werden sollten, bleibt offen. Gleichzeitig mit der Stellungnahme ist auch die Auseinandersetzung des Gutachters mit den Einwendungen zum UVP-Gutachten veröffentlicht worden. Die Argumente wiederholen sich und sind praktisch identisch mit jenen, die schon die Einwendungen zur Umweltverträglichkeitserklärung (UVE bzw. UVP-Dokumentation) "widerlegen" sollten. Tenor der Erklärungen im Bereich kerntechnische Sicherheit ist die Behauptung des Gutachters, dass die vorhandenen Informationen zur Prüfung im Rahmen der UVP ausreichend seien, wobei die Prüfung der kerntechnischen Sicherheit der Atomaufsichtsbehörde bzw. dem atomrechtlichen Verfahren obliegt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Gemeinden, Vereine) im atomrechtlichen Verfahren ist aber in Tschechien ausgeschlossen. Damit die Risiken des Projektes im UVP Verfahren geprüft werden können (dies ist gesetzlich vorgeschrieben), muss natürlich auch die kerntechnische Sicherheit behandelt werden. Und dies im vollen Umfang. Obwohl Umweltminister Chalupa behauptet, das Verfahren war fair, gerecht, offen und völlig im Einklang mit der besten weltweiten Praxis. Wir haben keinen Fehler gemacht., sieht die Realität anders aus: Das Gutachterteam hat sich mit der Aufgabe nicht ausreichend auseinandergesetzt. Einerseits ist es mit der Tatsache einverstanden, dass die vorgelegte UVE nicht dem Spruch des tschechischen Umweltministeriums zum Abschluss des Feststellungsverfahrens aus dem Jahr 2009 folgt. Die darin geforderte Konkretisierung des Projektes insbesondere in Hinblick auf die Sicherheit der geplanten Reaktorblöcke wurde in der UVE nicht berücksichtigt und der Gutachter hat dies in seiner Stellungnahme nicht eingemahnt.

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 5 Temelín ist völlig unwirtschaftlich Was energiewirtschaftliche Aspekte betrifft, hat der Projektwerber laut Forderung des Umweltministeriums beim Abschluss des Feststellungsverfahrens einen Nachweis des Nettobeitrags des Vorhabens für die Gesellschaft unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte zu erbringen. Dieser Nachweis wurde in der UVE nicht erbracht. Darüber hinaus wurde vom Projektwerber auch der Forderung nicht entsprochen, einen Überblick über alle relevanten Informationen, die für die Begründung des Bedarfs der neuen Kapazität notwendig sind, zu geben. Der UVP-Gutachter setzt sich in seinem Gutachten weder mit den Anforderungen des Umweltministeriums auseinander noch kommentiert er die Plausibilität der vom Projektwerber getroffenen Aussagen und vorgelegten Daten. Die im Gutachten dargestellten energiepolitischen Betrachtungen können mit anderen Szenarien widerlegt werden. Das Gutachterteam hat konsequent nur jene Szenarien der Energiewirtschaftsentwicklung ausgewählt, die den Ausführungen in der UVE entsprechen, also die den Ausbau des AKW Temelín begründen. Dies aus gutem Grund: Die heutigen Schätzungen des notwendigen Mindeststrompreises, damit Strom aus Temelín rentabel wird, bewegen sich zwischen 65 und 90 Euro/MWh. Momentan liegt der Strompreis in Europa bei etwa 42 Euro/MWh. Nach einer Studie der schweizerischen Bank UBS könnte der Strompreis in MIttel- und Osteuropa bis 2020 auf 36 Euro/MWh fallen. Temelín-Betreiber CEZ hätte deshalb gerne staatlich garantierte Einspeisetarife für Atomstrom. Allfällige Verluste durch sinkende Strompreise würde daher der Staat auffangen. Die CEZ rechnet mit höchstens 200 Millionen Euro im Jahr aus dem Staatsbudget, andere Schätzungen sprechen von mehr als 680 Millionen Euro.

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 6 Die Baukosten für neue Atomreaktoren sind im letzten Jahr regelrecht explodiert. Tschechische Schätzungen gehen immer von acht Milliarden Euro Baukosten für zwei neue Reaktorblöcke aus, realistischer sind aber eher zwölf Milliarden. Aufgrund der jüngsten Erfahrungen aus Großbritannien, Frankreich und Finnland muss man sogar mit bis zu 18 Milliarden Euro rechnen. Damit würde eine Preisgarantie, die noch dazu europarechtswidrig wäre, zu einer Belastungslawine für die tschechischen Steuerzahler. Sobald dies in Tschechien bei den betroffenen Bürgern bekannt wird, wird die derzeitige Zustimmung für Temelin in eine breite Ablehnung umschlagen. Landesrat Anschober: "Der tschechischen Regierung und der CEZ ist in Wirklichkeit völlig klar, dass der Temín-Ausbau nie verwirklicht werden kann, weil das Projekt unwirtschaftlich ist. Die Strompreise auf den internationalen Strombörsen sind völlig im Keller und werden dies aufgrund des Ausbaubooms bei erneuerbarer Energie auch bleiben, während die Baukosten für neue Atomreaktoren explodiert sind." Das einzige wirkliche Risiko sieht Anschober im Ziel der tschechischen Regierung und der Betreiber, auf EU-Ebene eine Erlaubnis für eine Subvention von Strom aus Temelín 3 und 4 zu erhalten. Anschober: "Derzeit würde dies EU-Recht widersprechen. Aber wir müssen enorm darauf achten, dass das Wettbewerbsrecht in diesem Punkt nicht verändert wird. Daran arbeiten derzeit die Atomlobbyisten aus Tschechien, Polen und Großbritannien. Die Erlaubnis für eine Subvention von Atomstrom ähnlich jener von Ökostrom ist das einzig echte Risiko, dass Temelín 3 und 4 doch Wirklichkeit werden."

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 7 Weitere Genehmigungsschritte - der aktuelle Zeitplan für Bau von Temelín 3&4 (nach dem Vergabesicherheitsbericht November 2012) Verfahren nach dem Euratom Treaty Information über Absicht gemäß Artikel 37 und 41 Euratom Treaty Eröffnung der Notifizierung: Voraussichtlich Artikel 41: 09/2013 Artikel 37: 07/2014 Baurechtliches Verfahren Eröffnung der Ausarbeitung der Unterlagen für das Standortgenehmigungsverfahren: 10/2013 Einreichung des Antrags für Standortgenehmigung 04/2015 Erteilung der Standortgenehmigung voraussichtlich 10/2015 Eröffnung der Ausarbeitung der Unterlagen für das Baugenehmigungs-verfahren bezüglich Einrichtung der Baugelände Voraussichtlich 11/2015 Einreichung des Antrags für Baugenehmigung für Einrichtung der Baugelände - voraussichtlich 04/2016Erteilung der Baugenehmigung für Einrichtung der Baugelände voraussichtlich 08/2016 Ausarbeitung der Unterlagen für das Baugenehmigungsverfahren bezüglich Hauptlieferung Voraussichtlich 01/2014 Einreichung des Antrags für Baugenehmigung für den Betriebsblock - voraussichtlich 01/2017 Erteilung der Baugenehmigung für Hauptlieferung voraussichtlich 06/2017

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 8 Weitere Rechtsschritte und Initiativen des Landes OÖ Das Land OÖ wird in enger Zusammenarbeit mit den NGO alle möglichen Rechtsschritte gegen die Ausbau-Genehmigung für das AKW Temelín setzen. Folgende rechtliche Ansatzpunkte sind denkbar und werden derzeit vom Land OÖ geprüft bzw vorbereitet: Parteistellung und Klagerecht durch NGOs und Gemeinden im nachfolgenden Verfahren Im tschechischen UVP-Verfahren hat die betroffene Öffentlichkeit keine Parteilstellung, wohl aber in den nachfolgenden Verfahren. Örtlich zuständige Vereine oder durch das Projekt betroffene Gemeinden, können durch Erhebung von Einwendungen Parteistellung in den anknüpfenden Verfahren erlangen. Ob dieses Recht auch für ausländische Vereine steht wird im tschechischen Recht nicht beantwortet. Nach der vorletzten Novelle des tschechischen UVP-Gesetzes steht den Gemeinden und Antiatom-Vereinen ein Klagerecht in den nachfolgenden Verfahren zu. Der nächste Genehmigungsschritt ist das Standortgenehmigungsverfahren. Gegen diese Genehmigung kann mit der Begründung eines fehlerhaften UVP-Verfahrens geklagt werden. Parteistellung im atomrechtlichen Verfahren im Hinblick auf eine EGMR-Beschwerde Das tschechische Atomgesetz schließt im Verwaltungsverfahren mit Ausnahme des Betreibers alle von Parteistellung und Klagerechten aus. UVP-Ergebnisse werden nicht berücksichtigt. Da allerdings die Entscheidung durch die Atombehörde als die maßgebliche Entscheidung für die Genehmigung eines AKW anzusehen ist, sehen internationale Konventionen eine Berücksichtigungspflicht vor.

LR Rudi Anschober + Dipl.Ing. Dalibor Strasky Seite 9 Rechtschutzmöglichkeiten auf EU-Ebene, nach Arhus- und Espoo- Konvention Die Ausgestaltung des tschechischen UVP-Verfahrens entspricht nicht dem Standard der EU-UVP-Richtlinie. Zum einen ist die fehlende Möglichkeit der aktiven Beteiligung am atomrechtlichen Genehmigungsverfahren europarechtlich höchst fragwürdig. Andererseits wird der betroffenen Öffentlichkeit Rechtsschutz gegen die maßgebliche Sachentscheidung verwehrt. In einem Brief an Energie-Kommissar Oettinger wurde von Landesrat Anschober bereits auf die mangelnde Umsetzung der UVP- Richtlinie hingewiesen und der Kommissar, in Bezug auf die vorliegende UVP-Stellungnahme zum Temelín-Ausbau, um Überprüfung des tschechischen UVP-Verfahrens nach den Bestimmungen der UVP- Richtlinie sowie der Übereinkommen von Arhus und Espoo ersucht. Briefe ergingen ebenso an Bundeskanzler Faymann und Bundesminister Berlakovich, in denen der Landesrat einen Appell zur Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen das europarechtswidrige UVP- Verfahren ausspricht, um den Temelín-Ausbau zu stoppen. Initiative bei der EU für eine Beibehaltung des aktuellen Subventionsverbotes für Atomstrom und gegen geplante Preisgarantien für Atomstrom aus Temelin Rechtsschritte gegen die indirekte Subvention von tschechischem (und anderem) Atomstrom durch die lächerlich geringen Haftungsregelungen einzelner Mitgliedsstaaten Anschober: "Ein weiterer zentraler Schlüssel ist jedoch eine Aufklärungsoffensive in Tschechien über die drohende Belastungslawine für tschechische Steuerzahler durch Preisgarantien für Temelín damit sich das Blatt der Mehrheiten in der tschechischen Bevölkerung wendet."

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