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1 I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landesrat Rudi Anschober Landesrat Dr. Stephan Pernkopf Univ.Prof. in Mag. a Dr. in Erika Wagner 12. Dezember 2014 zum Thema Suche nach Standort für Atommüll-Endlager in Tschechien: Aktueller Stand, neues Konzept in Tschechien, Handlungsmöglichkeiten gegen einen grenznahen Standort

2 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 1 Suche nach Standort für Atommüll-Endlager in Tschechien: Aktueller Stand, neues Konzept in Tschechien, Handlungsmöglichkeiten gegen einen grenznahen Standort Oberösterreich und Niederösterreich planen gemeinsame Allianz gegen strahlenden Müll an unserer Grenze. Die Tschechische Republik betreibt seit etwa 1991 die Suche nach einem Standort für ein Atommüllendlager, darunter auch mehrere in unmittelbarer Grenznähe zu Österreich, davon betroffen sind OÖ und NÖ. Die AKW-Betreiber schaffen eine Hypothek für tausende Generationen. In Deutschland etwa wird "Sicherheit" für eine Million Jahre als Genehmigungskriterium für ein Atommüllendlager bezeichnet. Eine derartige Sicherheit ist denkunmöglich. LR Anschober und LR Pernkopf: Der Plan, große Mengen hochgefährlicher, hunderttausende Jahre strahlender Substanzen in Nähe unserer Grenze unterirdisch zu lagern, darf niemals Wirklichkeit werden - es müssen alle politischen und rechtlichen Hebel genützt werden, um das zu verhindern. Die Entscheidung über das Aus des Standorts Boletice ist für OÖ ein großer Erfolg. Wir werden aber den Widerstand gegen weitere grenznahe Standorte weiterführen. Eine an der JKU Linz beauftragte Studie soll Klarheit über die rechtlichen Handlungsoptionen geben. Diese wollen Oberösterreich und Niederösterreich gemeinsam umsetzen.

3 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 2 Die möglichen Standorte für ein Endlager in CZ Unter den verbliebenen sieben möglichen Standorten wird etwa das 80 Kilometer von Laa an der Thaya entfernte Kraví Hora als ein mögliches Endlager ab dem Jahr 2060 geführt. (c) Land OÖ Von den Standorten Kraví Hora und Horka geht die größte mögliche Gefährdung für niederösterreichisches Gebiet aus. Wie eine Studie von Lorenz/Lahodynsky (2013) zur Risikoeinschätzung von geologischen Tiefenlagern für abgebrannten Nuklearbrennstoff konstatiert, wurde der Standort Kraví Hora eindeutig nicht wegen seiner geologischen Eignung ausgewählt. Ausbreitungspfade von Kontaminationen des Grundwassers als Folge von Havarien würden dem Netz der Oberflächengewässer folgen und sich über Thaya und March zur Donau ausbreiten.

4 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 3 Aktueller Stand: Genehmigungsschritte Die nächsten rechtlichen Schritte in der Endlagersuche in Tschechien: geologische Erkundung der Standorte - Verfahren zur Festsetzung des Erkundungsgebietes und Durchführung der geologischen Erkundung Definierung und Schutz des Gebietes - Verfahren zur Festsetzung des Schutzgebietes Genehmigung des Endlagers im ausgewählten Standort - Festsetzung des Abbaugebietes, Genehmigung für die Bergtätigkeit, Umweltverträglichkeitsprüfung, Genehmigung für Lagerung der radioaktiven Abfälle, Raumordnungs- und Baugenehmigung Derzeit befindet sich das Verfahren in der Phase zur Festsetzung des Erkundungsgebietes, also am Anfang des ganzen Prozesses. Die entsprechende Entscheidung erlässt das Umweltministerium. Für alle Standorte wurde die Entscheidung Mitte Oktober dieses Jahres erlassen (für den Standort Kraví hora schon zum zweiten Mal - die erste Entscheidung hat der Umweltminister als Berufungsorgan nach der Berufung von den Vereinen und einigen betroffenen Gemeinden vor einem Jahr aufgehoben). Also kurz nach der Gemeindewahl am Oktober 2014, als die neuen Gemeindeorgane noch nicht völlig einsatzfähig waren. Aus diesem Grund haben einige Gemeinden und Vereine fristgerecht sog. Blankett Berufung eingereicht - die ordentliche Begründung der Berufung kann später nachgereicht werden. Die zuständige Behörde hat die Frist für diese Einreichung bis 5. Dezember 2014 festgesetzt. Die Berufung gegen die Entscheidung wurde für alle Standorte vom Verein Calla eingereicht, in einzelnen Standorten haben auch die örtlichen Vereine sowie einige betroffene Gemeinden berufen.

5 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 4 Es ist anzunehmen, dass der Umweltminister sich mit der Sache erst im Januar 2015 beschäftigen wird. Eine Expertenkommission ist eingesetzt. Realistisch ist eine Entscheidung über die Berufungen im März zu erwarten. Die geologischen Erkundungsarbeiten können ausschließlich nach einem von dem Kreisamt genehmigten Projekt starten (Parteistellung hat nur der Antragsteller). Wenn es um eine größere Erkundung geht (z.b. Bohrungen in die Tiefe von mehr als 40 m), bedarf der es einer Genehmigung für die Bergtätigkeit, die von dem Bergamt erteilt wird. Bei diesem Verfahren hat die betroffene Gemeinde eine Parteistellung. Wirkt ein Standort aussichtsreich, muss das Gebiet entsprechend geschützt werden (z.b. eine Bausperre). Dazu startet aufgrund des Antrags das Umweltministerium ein Verfahren zur Festsetzung des Schutzgebietes. Parteistellung hat dabei nur der Antragsteller. Neuer cz. Konzept-Entwurf für die Behandlung von radioaktiven Abfällen und abgebrannten Brennelementen Im Oktober dieses Jahres erschien der längst erwartete tschechische Entwurf, der das Konzept über die Behandlung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente aus dem Jahr 2002 aktualisieren sollte. Momentan wird der Entwurf intern in den Ministerien behandelt. Begonnen hat der Prozess schon in Jahren , als immer ersichtlicher war, dass der ursprüngliche Zeitplan für die Endlagersuche nicht mehr realistisch ist (2015 sollten zwei Standorte bestimmt werden, aus denen der endgültige Endlagerstandort ausgewählt wird). Außerdem wurde das Konzept aus dem Jahr 2002 von der Regierung trotz negativem Standpunkt des Umweltministeriums innerhalb der strategischen Umweltprüfung verabschiedet.

6 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 5 Das aktuelle Dokument bringt keine revolutionären Ansätze, entsprechend auch die (vagen) Ziele: Festsetzung und Präzisierung der Prinzipien und Ziele für die Behandlung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente in Tschechien; Aufrechterhaltung der bestehenden Rahmen für Entscheidungen der zuständigen Organe und Behörden; Verteilung der Informationen an alle betroffenen Personen inkl. breiter Öffentlichkeit, um der betroffenen Öffentlichkeit eine wirkungsvolle Beteiligung bei der Umsetzung der Ziele des Konzeptes zu ermöglichen ; Rahmen für eine Bewertung des Fortschritts im Bereich der Behandlung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente sowie für die Übergabe der entsprechenden Berichte im Rahmen der Gemeinsamen Konvention über Sicherheit bei der Behandlung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente. Schon auf der Seite 12 wird versprochen, dass In den Prozess der Vorbereitung der Endlager für die radioaktiven Abfälle sowie für die abgebrannten Brennelemente die Öffentlichkeit eingebunden wird, der die Möglichkeit gegeben wird, an der Verwirklichung der einzelnen Etappen der Vorbereitung teilzunehmen. Die Auswahl des Standortes für das Endlager wird in einer Partnerschaft von SÚRAO mit den betroffenen Gemeinden beruhen. SÚRAO sollte dazu ein Partnerprogramm vorschlagen, in dem die Rechte und Verpflichtungen von allen beteiligten Personen in den einzelnen Phasen der Entwicklung und des Betriebes des Endlagers sowie die Instrumente und Mittel für die gegenseitige Kommunikation definiert werden. Im Programm sollten auch die sog. Prinzipien der

7 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 6 Kompensierung festgesetzt werden. Die Partnerschaft sollte von der tschechischen Regierung garantiert werden. Was die heutige Arbeitsgruppe für Dialog über Tieflager betrifft, sollten noch lokale Arbeitsgruppen in den einzelnen Standorten gegründet werden. Das Konzept hält für wichtig, dass die Arbeitsgruppe vom Staat unabhängig ist. Die Behandlung der Ergebnisse der Tätigkeit der Arbeitsgruppe sollte noch geklärt werden und die Zuständigkeit der Arbeitsgruppe sollte erweitert werden. (Seite 19) Die Position der Gemeinden im Prozess der Auswahl des Standortes für das Endlager sollte durch eine gesetzliche Vorschrift gestärkt werden. Zum Thema der Streitigkeiten bezüglich der Prüfung möglicher Anlagen bei den UVP-Verfahren (insbesondere UVP zu den neuen Blöcken in Temelín) sagt der Entwurf des Konzeptes, dass: Für die Festsetzung einer qualifizierten Schätzung der zukünftigen Menge der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente stellt, die in neuen kernenergetischen Quellen produzierte Menge der radioaktiven Abfälle das unsichere Element dar. Es ist also erforderlich, die Bilanz der Entstehung der Abfälle regelmäßig zu aktualisieren (S. 22) Auf der Seite 23 wird ein Beispiel dazu angeführt. Nämlich die Bilanz der niedrig- und mittelaktiven Abfälle aus den neuen Blöcken (gleich in der Einführung ist von zwei neuen Blöcken in Temelín und einen Block in Dukovany die Rede) mit der Laufzeit von 60 Jahren: m³ (!).

8 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 7 Wie die radioaktiven Abfälle aus den neuen KKW Blöcken behandelt und aufbereitet werden, hängt von dem Lieferanten der Anlagen ab, schreiben die tschechischen Behörden auf Seite 26. Von einem Konzept für Behandlung der radioaktiven Abfälle und der abgebrannten Brennelemente muss man konkretere Infos erwarten. Für den Fall, dass die bestehenden Endlager für die niedrig- und mittelaktiven Abfälle über keine freie Kapazität für weitere Abfälle verfügen, kommt auch die Variante in Betracht, ein neues Endlager im Standort des Endlagers für die abgebrannten Brennstäbe zu errichten (S. 26). Selbes gilt für die zukünftig erforderlichen neuen Zwischenlager für die abgebrannten Brennstäbe, wenn diese nicht am Standort der bestehenden KKW errichtet werden können (S. 32). Die Autoren des Entwurfes glauben, dass die Kapazität der Konditionierungsanlagen für die niedrig- und mittelaktiven Abfälle auch für Abfälle aus einem event. Atom-Unfall ausreichend sei (S. 29). Dies trifft auch die Endlagerung dieses Abfalls im Endlager in Dukovany. Für den Fall, dass die Menge doch größer als angenommen sein wird (z. B. eine großflächige Bodenverseuchung oder der Unfall dann eintritt, wenn das Endlager in Dukovany fast voll ist (wird für 2050 erwartet), gibt es im Dokument keinen Plan. Ähnlich fehlt im Dokument die Antwort auf die Frage, wie und wo die beschädigten Behälter mit den abgebrannten Brennstäben aus den Zwischenlagern gelagert werden, wenn die jeweilige Kraftwerksanlage nicht mehr im Betrieb ist. Im Dokument wird nämlich vorausgesetzt, dass die Probleme mit den beschädigten Behältern direkt im Standort, im KKW, gelöst werden (z. B. neue Dichtung des Primärdeckels des Behälters oder Umladung der Brennstäbe in einen neuen Behälter) (S. 32).

9 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 8 Summe der abgebrannten Brennelemente für die Endlagerung (S. 24) Laufzeit Dukovany 1-4 (t Schwermetall) Temelín 1, 2 (t Schwermetall) neue KKW (2 + 1) (t Schwermetall) Gesamt (t Schwermetall) 40 Jahre Jahre Zeitplan für Vorbereitung, Ausbau und Betrieb des Endlagers Forschungsstudien für die Suche nach den weiteren potentiell geeigneten Standorten für das Endlager einschließlich der Revisionen der bis Jahr 2002 durchgeführten Arbeiten Auswahl von zwei Standorten - Kandidaten aufgrund der vorläufigen Charakterisierung der Standorte mit Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden Auswahl des endgültigen Standortes mit Stellungnahmen der betroffenen Gemeinden und Einreichung des Antrags für Raumordnungsschutz des ausgewählten Standortes Eröffnung der UVP für das untertägige Labor im endgültigen Standort Podání žádosti o vydání územního rozhodnutí pro podzemní laborato ve finální lokalit (S.34) Eröffnung der UVP für das Endlager 2035 Einreichung der Unterlagen für das Raumordnungsverfahren für das Endlager (Vergabesicherheitsbericht) 2040 Einreichung der Unterlagen für das Bauverfahren 2045 Aufbau des Endlagers (mit der ersten Lagersektion) und weitere Arbeiten und Vorbereitung der Unterlagen für Betriebsbeginn Vorbereitung der Unterlagen für die Betriebsgenehmigung für das Endlager, Erlass der Entscheidung Betriebsbeginn des Endlagers 2065 Die weiteren Standorte werden nach der größten Zustimmung dre Bevölkerung gewählt. Aus diesem Grund wird die neue Suche auf jene Standorte konzentriert, wo sich schon kerntechnische Anlagen befinden.

10 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 9 Alle neu gefundenen Standorte, einschließlich des Standortes Boletice, werden für Ersatzstandorte gehalten, wenn aus den aktuellen Standorten keiner ausgewählt werden kann. (S. 34) Die zwei Standorte werden aus vier Standorten nach den Erkundungsarbeiten mit Tiefbohrungen (2-4 Bohrungen auf 500 m- Tiefe und 1-2 Bohrungen auf 1.000m- Tiefe) ausgewählt. Die vier Standorte werden aus den heutigen sieben Standorten ausgewählt. Kosten für die Endlagerung der niedrig- und mittelaktiven Abfälle (in Mio. CZK, bzw. Mio. EUR) (S. 42) Betrieb der Endlager Forschung und Entwicklung Schließung der Endlager Prüfung nach der Schließung Gesamte Kosten Schätzung der Kosten des Endlagers (in Mio. CZK, bzw. Mio. EUR) Gesamte Baukosten inkl. Forschung und Entwicklung Betrieb inkl. Schließung des Endlagers Behälter Gesamte Kosten Ende 2013 betrug die Summe auf dem Kernkonto 21 Mrd. CZK (761 Mio. EUR). Rückbaukosten (in Mio. CZK, bzw. Mio. EUR) (S.43) Rückbau KKW Dukovany (2012) Rückbau KKW Temelín (2009) Rückbau der Zwischenlager für abgebrannte Brennelemente (2010) 46 1,67 Reserve (2012)

11 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 10 Studie der JKU Linz, Institut für Umweltrecht: Atommüllendlager in CZ: Rechtliche Handlungsoptionen für die angrenzenden Länder/ Gemeinden Es ist bis heute völlig fragwürdig, ob die Tschechische Republik im Einvernehmen mit ihrer Bevölkerung einen geeigneten Endlagerstandort finden wird welche rechtlichen Voraussetzungen es dafür gibt und welche Position die angrenzenden Länder einnehmen können. Die von den Ländern Niederösterreich und Oberösterreich bei der JKU Linz beauftragte Studie soll umfassend die Rechtspositionen bzw. rechtliche Handlungsanleitungen für die beiden Länder betreffend Genehmigungsverfahren Atommüllendlager in Tschechien untersuchen. Dabei soll vor allem erörtert werden, zu welchen Zeitpunkten Aktivitäten für die Länder OÖ und NÖ optimal wären und welche Erfolgsaussichten sie hätten. Weiters soll die Implementierung der EU-RL zur Entsorgung von Atommüll durch Tschechien inkl. Wahrung der rechtlichen Position Österreichs überprüft werden, ebenso, ob das Tschechische Regelwerk zur Gänze im Einklang mit Europäischem Recht steht. Rechtliche Bearbeitung: Hinsichtlich der Errichtung des Atommüllendlagers ist zwischen der Planungsphase und der Errichtungsphase zu unterscheiden. Im Vordergrund der Planungsphase, in der sich das Vorhaben derzeit befindet, steht die Pflicht zur so genannten Strategischen Umweltprüfung (SUP), einschließlich der Öffentlichkeitsbeteiligung und deren Umsetzung ins Tschechische Recht. Im Rahmen der Errichtungsphase spielen u.a. die Vorgaben des UVP-Regimes eine Rolle, die es im Rahmen der tschechischen Rechtsmaterien anzuwenden gilt.

12 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 11 Bereits Vorstudien ergaben erhebliche Umsetzungsdefizite der tschechischen Rechtsordnung im Hinblick auf internationale und europarechtliche Verpflichtungen. Aus diesem Grund hat auch die EU- Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik eingeleitet und das tschechische UVP-Gesetz befindet sich nun in Novellierung. Conclusio und Empfehlungen: Insgesamt zeigt sich im tschechischen Recht, dass die Rechtsposition der Öffentlichkeit bzw. der betroffenen Öffentlichkeit in Österreich nach derzeitiger Verwaltungspraxis und Rechtslage keinen fairen und effektiven Rechtsschutz auch gegen mögliche gravierende Auswirkungen eines grenznahen Atommüllendlagers bietet. Beispielsweise dass, im Atomgenehmigungsverfahren, das maßgeblich bei der Errichtung eines Endlagers zur Anwendung kommt, die Behörde dabei ohne andere Parteien zu hören, verfährt. die Beteiligung der Öffentlichkeit im Nachbarstaat zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu erfolgen hat, in dem noch alle Optionen (auch die Nullvariante) offen sind. Mögliche Handlungsoptionen: Verlangen grenzüberschreitender Konsultationen auf Bundesebene Beteiligung Österreichs nach Espoo-Konvention an der neuen Konzeption für die Behandlung radioaktiver Abfälle und der abgebrannten Brennelemente fordern Beschwerde bei der EU-Kommission; Vertragsverletzungsverfahren

13 LR Anschober + LR Pernkopf + Prof.in Wagner Seite 12 Beteiligung bspw. durch NGOs an den einzelnen Genehmigungsverfahren, um den nationalen Verfahrenszug auszuschöpfen und den Rechtszug zum EuGH zu eröffnen "Wenn man die bisherige Tschechische Verwaltungspraxis und die nationale Tschechische einschlägige Rechtspraxis zusammenfassend bewertet, so ergeben sich Verletzungen internationaler und europarechtlicher Vorgaben. Zudem setzt das Tschechische Recht bei der Errichtung eines solchen Atommüllendlagers wiederum auf das Zusammenspiel einer Vielzahl von Genehmigungen, die wiederum einer Überprüfung mit internationalen und europäischen Vorgaben standhalten müssen, so die Studienautorin Univ.-Prof. in Dr. in Wagner.

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