Herzlich willkommen im. Krankenhaus St. Marienwörth

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Transkript:

Dok-Nr: FB-0150 Version: 4.0 Formblatt Leitfaden für Praktikum im Pflegedienst Herzlich willkommen im Krankenhaus St. Marienwörth Seite 1 von 9

Inhalt: 1. Herzlich willkommen! 2. Allgemeine Informationen Schweigepflicht Infektions- und Impfschutz Hygiene Dienstkleidung Arbeitszeiten 3. Handlungsleitlinien 4. Tätigkeitsbeschreibung für Praktikantinnen und Praktikanten Anhang: Bestätigung Ärztliches Attest für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Seite 2 von 9

1. Herzlich willkommen! Liebe Praktikantin, lieber Praktikant, Sie haben sich dafür entschieden, hier bei uns im Krankenhaus St. Marienwörth ein Praktikum für den Pflegedienst zu absolvieren. Wir freuen uns sehr, dass Sie da sind und wünschen Ihnen viele gute Erfahrungen, die Ihnen einen ersten Einblick in das Berufsfeld Pflege ermöglichen. Nutzen Sie die nächsten Wochen, um folgende Tätigkeiten und Aufgaben der Pflege näher kennenzulernen: den Tagesablauf in Abteilungs- und Funktionseinheiten die Aufgaben in der Grund- und Behandlungspflege die administrativen Tätigkeiten einer Pflegeabteilung den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen und deren Angehörigen Dabei steht der Patient mit all seinen Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Der Umgang mit diesen Menschen erfordert ein hohes Maß an Sensibilität und Rücksichtnahme. Deshalb erwarten wir von Ihnen, dass Sie mit Patienten so umgehen, wie Sie oder einer Ihrer nächsten Angehörigen in einer solchen Patientensituation behandelt werden möchte. Dies verkörpern wir als Träger auch im Hinblick auf unser christliches Leitbild. Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen aufmerksam durch auch zu Ihrer eigenen Sicherheit. Wenn nicht anders vereinbart, melden Sie sich bitte am ersten Tag Ihres Praktikums um 8.00 Uhr im Haus St. Elisabeth im 1. OG bei Frau Hofmann. Sie wird mit Ihnen alle organisatorischen Fragen klären und Sie auf Ihre Abteilung begleiten. Wir wünschen Ihnen viele spannende Erfahrungen während Ihres Praktikums. Sollten Sie nach dieser Orientierungsphase weitere Fragen zu den Einstiegsmöglichkeiten oder zu einer Ausbildung im Krankenhaus St. Marienwörth haben, steht Frau Hofmann Ihnen gerne zur Verfügung. Mit den allerbesten Wünschen für Ihr Praktikum, Barbara Gross Bereichsleiterin Personalmanagement und -entwicklung Personal St. Marienwörth Beatrix Hofmann Mühlenstraße 39 55543 Bad Kreuznach Haus Elisabeth 1. OG Mo - Do 8.00 bis 12.00 Uhr Tel.: (0671) 372-1446 E-Mail: beatrix.hofmann@marienwoerth.de Seite 3 von 9

2. Allgemeine Information 2.1 Voraussetzungen Mindestalter 15 Jahre (inkl. Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten) Ärztliches Attest (inkl. Impfschutznachweis) Bewerbung mit Lebenslauf und kurzem Motivationsschreiben (gerne per E-Mail) 2.2 Bewerbungsfrist Bis spätestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn. 2.3 Ausgeschlossene Bereiche (15- bis 18- jährige) Dialyse Neugeborenenstation Notaufnahme OP, Sterilisationsabteilung Abfall und Entsorgung 2.4 Schweigepflicht Verschwiegenheit ist ein sehr wichtiger Aspekt in unserem Arbeitsumfeld. Vor Dienstbeginn werden Sie daher über die Schweigepflicht informiert. Dies wird auf dem Personalblatt von Ihnen gegengezeichnet. 2.5 Infektions- und Impfschutz Sie werden auch als Praktikant/in unter Umständen mit Menschen in Kontakt kommen, die an ansteckenden Krankheiten leiden. Diese Tätigkeit ist mit Infektionsgefahren verbunden. Sie müssen wie alle Beschäftigten unseres Krankenhauses auch geschützt sein gegen Infektionskrankheiten wie z.b. Masern, Mumps, Röteln, Windpocken, Hepatitis, die im schlimmsten Fall beim Umgang mit Patienten erworben werden können. Da nicht gegen alle im Krankenhaus vorkommenden Infektionskrankheiten geimpft wird oder nach einer Impfung die Immunantwort ausbleiben kann, ist ein vollständiger Schutz nicht garantiert. Ebenso kann es sein, dass Infektionen erst im späteren Behandlungsverlauf erkannt werden. Wir sind verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter beim Umgang mit Patienten vor Infektionsgefahren soweit wie möglich geschützt sind. Bitte legen Sie vor Beginn des Praktikums ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, dass Sie frei von ansteckenden Krankheiten sind, physisch als auch psychisch in der Lage sind dieses Praktikum zu absolvieren, einen ausreichenden Impfschutz nachweisen Ohne Attest kann kein Praktikumseinsatz erfolgen. Seite 4 von 9

2.7 Hygiene Am ersten Tag werden Sie nochmals persönlich von unserer Hygienefachkraft, in die wichtigsten Details der Hygiene eingewiesen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehen ihnen die Abteilungsleitung und die Hygienefachkraft gern zur Verfügung. Im Pflegedienst ist es erforderlich, dass Fingernägel unlackiert und kurzgeschnitten sind lange Haare hochgesteckt oder zusammengebunden werden Uhren und Schmuck, wie z. B. Ringe und Armbänder, während des Dienstes abzulegen Sie geschlossene Schuhe tragen, die gut zu reinigen sind und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen 2.8 Dienstkleidung / Berufskleidung Die Dienstkleidung wird vom Krankenhaus gestellt und aufbereitet und darf nicht mit nach Hause genommen werden. Das Tragen von Privatkleidung unter der Dienstkleidung ist zulässig. Die Unterarme müssen frei und die Beine bedeckt sein, die T-Shirts bis 60 C waschbar sein. Die Dienstkleidung ist mindestens täglich und bei Verschmutzung zu wechseln. Die Berufskleidung darf nicht außerhalb des Krankenhausgeländes (Weg von und zur Arbeit) getragen werden. Für Ihre private Kleidung stellen wir Ihnen einen Spind zur Verfügung. Um diesen verschließen zu können, bringen Sie sich bitte ein kleines Vorhängeschloss mit. 2.9 Arbeitszeiten In der Regel werden Sie während Ihres Praktikums von Montag bis Freitag im Tagdienst zwischen 8.00 und 16.00 Uhr eingesetzt. Haben Sie das 18. Lebensjahr schon erreicht, ist auch ein Schichtdienst (Früh- oder Spätdienst) möglich. Ein Praktikum im Nachtdienst ist nicht vorgesehen. 3. Handlungsleitlinien und Tätigkeitsbeschreibung Im Allgemeinen werden Praktikanten in Bereichen der Abteilungsorganisation und Mithilfe bei grundpflegerischen Tätigkeiten eingesetzt. Im Bereich der speziellen Pflege und der medizinischen Versorgung ist ein Kennenlernen der Tätigkeiten durch Begleiten des Pflegepersonals vorgesehen, allerdings keine selbständige Übernahme. Die Anweisungen der Mitarbeiter aus Pflege- und ärztlichem Dienst (Fachkräfte) sind zum Schutz des Praktikanten unbedingt einzuhalten. Nach einiger Zeit können Praktikanten einfache (zumutbare) Tätigkeiten auch selbständig ausführen. Vorausgesetzt sie wurden durch Fachpersonal entsprechend eingearbeitet und die Aufgabe(n) wurden durch eine Fachkraft ausdrücklich übertragen. Ob und in welchem Umfang, hängt stets von der Einschätzung der individuellen Eignung durch eine Fachkraft ab. Weiteres ist im Tätigkeitskatalog aufgeführt. Grundsätzlich trägt die Fachkraft weiter die Verantwortung für die Ausführung der von ihr übertragen Arbeit. Seite 5 von 9

Der Tätigkeitskatalog gibt eine Orientierungshilfe zum Einsatz von Praktikanten. Die dort aufgeführten Tätigkeiten entsprechen folgenden Gesetzen: Biostoffverordnung Jugendarbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzgesetz TRBA 250 DGUV-Vorschrift 1 DGUV-regel 100 001 Infektionsschutzgesetz 3.1 Allgemein pflegerische Aufgabenbereiche Mithilfe bei der Körperpflege (Grundpflege) unter Anleitung und Aufsicht (kein Kontakt mit Körperflüssigkeiten) Mithilfe beim An- und Auskleiden (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Wäsche) Mithilfe bei Wäschewechsel (ausgeschlossen Wechsel von kontaminierter Bettwäsche) Mithilfe bei der Lagerung/Mobilisation des bewegungseingeschränkten Patienten Austeilen und Einsammeln von Kühlelementen (Lokalisation und Anwendung muss Patient durch Pflegefachkraft bekannt sein) Mithilfe bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Patientenadministration (z. B. Befundsortierung, Heften der Patientenakte) hautpflegende Einreibungen (keine wirksamen Medikamente z. B. Finalgon) Körpergröße, Gewicht und Temperatur feststellen Mithilfe in der Essenverteilung und Abräumen der Tabletts (nicht ohne Aufsicht) Tätigkeiten in der Essensversorgung bei Patienten ohne Schluckstörungen Betreuung bei sozialen Aktivitäten 3.2 Abteilungsversorgung Dienstbezogene Botengänge im Krankenhaus Vorbereitung eines Bettplatzes für Neuaufnahmen Allgemeine Ordnung und Sauberkeit in den Patientenzimmern herstellen Auffüllen und Sortieren von Lagerbeständen (außer Medikamente) Lagerungsmaterial aufbereiten 3.3 Geleit/Transport von leicht erkrankten, nicht gefährdeten Patienten (nach ausdrücklicher Delegation durch eine Pflegekraft) Geleit/Transport zu den Funktionsabteilungen (Diagnostik) Geleit über Krankenhausgelände z. B. in die Krankenhauskapelle 3.4 Begleiten/Beobachten von Pflegekräften bei speziellen Pflegemaßnahmen Begleiten/Beobachten von Tätigkeiten der Behandlungspflege evtl. Assistenz bei Aufgaben ohne Infektionsgefährdung Begleiten/Beobachten der Pflegekraft bei der OP/Diagnostik-Vorbereitung Begleiten einer Pflegekraft bei Patiententransporten zum und vom OP/Diagnostik In Absprache mit dem Arzt Begleiten/Beobachtung der Pflegekraft bei der Visite Teilnahme an Übergabegesprächen Seite 6 von 9

3.5 Folgende Tätigkeiten dürfen Praktikant/innen nicht ausüben Kontakt bei Patienten mit bekannter Infektionserkrankung Kontakt mit Zytostatika, Narkosegasen Herstellen von Desinfektionsmittellösungen schweres Heben und Tragen, z.b. keine bettlägerigen Patienten alleine lagern bzw. mobilisieren) Tätigkeiten aus dem Bereich der Behandlungspflege / spezielle Pflege insb. Verrichtungen, die unter sterilen Bedingungen ausgeführt werden müssen Absaugen der Atemwege, Leeren von Drainagen oder Kathetern usw. Richten, austeilen und verabreichen von Medikamenten jeglicher Darreichungsform Transport von bekannt Infektiösem Untersuchungsmaterial Umgang mit Injektionen, Medikamenten und Infusionen Manipulation sämtlicher Punktionsstellen z. B. Venenverweilkanülen, Drainagen usw. Entsorgung von oder Kontakt zu schneidenden oder stechenden Instrumenten ausgiebigere Reinigungsarbeiten in gekennzeichneten Schmutzräumen Reinigung und Pflege technischer Apparate Entgegennehmen von ärztlichen Verordnungen Erteilen von Auskünften über den Zustand und Behandlungen von Patienten Alleinige Sitzwache bei schwerkranken oder sterbenden Patienten Begleitdienste bei verwirrten oder psychisch kranken bzw. gefährdeten Patienten Rasieren zur OP-Vorbereitung Nachtwache alleinige Anwesenheit auf Station Mit diesen nicht ausschließenden Abgrenzungen setzen wir einerseits rechtsgültige Bestimmungen um, andererseits dienen diese Bestimmungen dem besonderen Schutz der Praktikant/innen. Die Übertragung von Tätigkeiten kann nur durch angestellte Fachkräfte geschehen, bei denen letztlich die Verantwortung für die übertragene Aufgabe verbleibt. Seite 7 von 9

Bestätigung Personal St. Marienwörth Mühlenstraße 39 55543 Bad Kreuznach Hiermit bestätige ich die Kenntnisnahme des Leitfadens für Praktikanten (Dok.-Nr.: FB- 0150). Ich habe den Leitfaden gelesen und habe keine weiteren Fragen. Notwendige Bescheinigungen (bspw. ärztliche Attest) werde ich/wir rechtzeitig vor Beginn des Praktikums vorlegen. Praktikant Wir stimmen dem Praktikum unserer Tochter/ unseres Sohnes im Krankenhaus St. Marienwörth zu. Wir haben das Merkblatt, den Tätigkeitskatalog, das Hygienemerkblatt und die Information über Infektionsgefährdungen im Krankenhaus erhalten und gelesen. Wir haben zurzeit keine weiteren Fragen. Namen Erziehungsberechtigter in Druckschrift Telefonnummer für Rückfragen Unterschrift Erziehungsberechtigter Seite 8 von 9

Bitte schicken Sie dieses Schreiben vor Praktikumsbeginn an uns zurück! Herzlichen Dank. Ärztliches Attest für Praktikanten im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege Einsatz geplant im Bereich des Pflegedienstes Zur Weitergabe an den Hausarzt und zur Vorlage in der Personalabteilung vor Beginn des Praktikums Hiermit wird bestätigt, dass, geb. am, körperlich und geistig gesund ist und frei ist von ansteckenden Krankheiten. Seite 9 von 9