Kommunale Steuerfachtage am 13. und 14. Mai 2019 in Berlin

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Transkript:

Kommunale Steuerfachtage am 13. und 14. Mai 2019 in Berlin REFERENTEN: Prof. Dr. Joachim Schiffers -WP/StB- Warth & Klein Grant Thornton (Düsseldorf) Regierungsdirektor Erich Pinkos (Mitwirkender innerhalb der FinVerw) Dipl.-Finanzwirt Jochen Bürstinghaus FA Bergisch Gladbach HSL KSt Dr. Thomas Fritz -Steuerberater- Peters, Schönberger & Partner (München) Dr. Christoph Wäger Richter am Bundesfinanzhof in München Dr. Thorsten Boos -RA/StB/FAfStR- Schülermann + Partner AG (Dreieich) RA/StB Dr. Mirko Brill c k s s Carlé Korn Stahl Strahl (Köln) Dr. iur. Thomas Wiesch Richter - Finanzgericht Münster TEILNEHMERKREIS: Kämmerer, Amtsleiter, Leiter und Mitarbeiter der Steuerämter in den Städten und Gemeinden sowie Geschäftsführer, Leiter/ Fachpersonal kommunaler Unternehmen und Einrichtungen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte sowie Fachanwälte für Steuerrecht Besteuerung juristischer Personen des öffentlichen Rechts: Problemfelder erkennen Nachbelastungen vermeiden Gestaltungen effizient nutzen THEMENSCHWERPUNKTE: Bilanzierung und Ertragsbesteuerung Körperschaftsteuerliche Entwicklungen Zweifelsfragen zur Kapitalertragsteuer Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht Leistungsaustausch vs. Zuschüsse Tausch- und tauschähnliche Umsätze 2b UStG in der kommunalen Praxis FG-Entscheidungen 2018/19 VERANSTALTUNGORT: Konferenzzentrum der Heinrich Böll Stiftung Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hauptbahnhof) VERANSTALTER: Kommun ense-wissenstransfer - Steuerliche Fortbildung der öffentlichen Hand - (Dipl.-Kfm. Uwe Baldauf) Tel./Fax: (030) 84 30 69 31 84 30 69 32 E-Mail: uwebaldauf@kommunsense.de

2 Kommunale Steuerfachtage 2019 MODERATION UND FACHLICHE LEITUNG: ORR / Dipl.-Finanzwirt Joachim Gruba - Finanzamt Herne Konzernbetriebsprüfung - Dipl.-Finanzwirt Hans-Jürgen Rang - Ltd. Städt. Verwaltungsdirektor in Düsseldorf - Prof. Dr. Joachim Schiffers - Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Andreas Meyer - Bereichsleiter Finanzen und Steuer VKU-Berlin 1. Seminartag (13. Mai 2019) - BEGRÜßUNG UND EINFÜHRENDE WORTE DES VERANSTALTERS - STEUERFOKUS 1 (09.00 bis 10.30 Uhr) Prof. Dr. Joachim Schiffers -WP/StB- Warth & Klein Grant Thornton (Düsseldorf) Aktuelle Praxisfragen zur Bilanzierung und Ertragsbesteuerung kommunaler Unternehmen und Einrichtungen Im Bereich der Bilanzierung wird über den aktuellen Stand zur Fortentwicklung des NKF in einigen Bundesländern und die Bestrebungen von Seiten der EU zur Einführung eines einheitlichen Rechnungswesens (EPSAS) informiert. Aus dem ertragsteuerlichen Bereich werden aktuelle Brennpunkte aus der Praxis aufgegriffen. Zunächst werden die aufgeworfenen Fragen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung dauerdefizitärer Verpachtungs-BgA aufgegriffen und mögliche Gestaltungsansätze dargestellt. Daneben werden ertragsteuerliche Fragen aus Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erörtert: Es werden Konsequenzen bestehender BgA reflektiert, die sich aus punktuell unentgeltlichen Leistungsangeboten ergeben (KiTa, ÖPNV, Sportstätten). Des Weiteren ist größere Bewegung bei den privaten Versorgungsunternehmen festzustellen, was nicht selten dazu führen kann, dass bei kommunal beherrschten Versorgungsunternehmen bestehende Change-of-Control- Klauseln greifen. Ertragsteuerliche Implikationen dieses Falles werden aufgezeigt. aktuelle Hinweise zur Bilanzierung Entwicklung NKF/EPSAS dauerdefizitäre Verpachtungs-BgA - Anwendung von 8 Abs. 7 KStG (aktueller Stand und Gestaltungsmöglichkeiten) ertragsteuerliche Konsequenzen bei (teilweisem) Wegfall der Einnahmen (KiTa, ÖPNV, Sportstätten) Beteiligungen an Versorgungsunternehmen und Change-of-Control-Klausel steuerliche Aspekte aus Sicht des kommunalen Anteilseigners Kaffee-/Teepause (10.30 bis 11.00 Uhr)

3 STEUERFOKUS 2 (11.00 bis 12.30 Uhr) Regierungsdirektor Erich Pinkos (Mitwirkender innerhalb der FinVerw) Körperschaftsteuerliche Entwicklungen bei öffentlich-rechtlichen Trägerkörperschaften - Erläuterungen zu Gesetzesänderungen, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen - Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen hat der Gesetzgeber Ende 2018 auch eine Regelung zur körperschaftsteuerlichen Anerkennung von gewinnabhängigen Ausgleichszahlungen an Minderheitsgesellschafter geschaffen. Diese hat eine nicht unerhebliche Bedeutung für den steuerlichen Querverbund über Organschaften. Der Beitrag gibt Hinweise zur Auslegung der Neuregelung. Die intensiven Bemühungen zum Ausbau der Breitbandtechnologie stellen auch Gebietskörperschaften, die sich hier engagieren, vor große Herausforderungen. Bei diesem Engagement sind auch ertragsteuerliche Aspekte zu beachten, will man hier unliebsame Überraschungen vermeiden. Der Beitrag beleuchtet das ertragsteuerliche Umfeld des kommunalen Breitbandausbaus. Der BFH hat mit Urteil vom 29.11.2017 (I R 83/15) zur Beteiligung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an einer gewerblich geprägten Personengesellschaft Stellung genommen. Er hat dabei die bisherige, nicht unumstrittene Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt. Der Beitrag erläutert die maßgebenden Rahmenbedingungen einer Beteiligung der öffentlichen Hand an Personengesellschaften. - Der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten Mittagspause (12.30 bis 13.30 Uhr) STEUERFOKUS 3 (13.30 bis 14.30 Uhr) Dipl.-Finanzwirt Jochen Bürstinghaus - FA Bergisch Gladbach HSL KSt Aktuelle Zweifelsfragen zu 20 Abs. 1 Nr. 10b EStG Mit den drei Entscheidungen vom 30.01.2018 hat der BFH zahlreiche Praxisprobleme der Kapitalertragsteuererhebung bei BgA einer einfachen und pragmatischen Lösung zugeführt. Durch das BMF- Schreiben vom 28.01.2019 wurden die Grundsätze von der Finanzverwaltung übernommen. Neben den neuen Verwaltungsgrundsätzen werden die noch bestehenden Praxisfragen dargestellt. Grundsätze der BFH-Urteile vom 30.01.2019 zur Rücklagenbildung bei Regiebetrieben Umsetzung durch die Finanzverwaltung und Übergangsregelung für Altfälle Praxisfragen zur Kapitalertragsteuer auf nicht begünstigte Dauerverlustgeschäfte - Der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten Kaffee-/Teepause (14.30 bis 15.00 Uhr)

4 STEUERFOKUS 4 (15.00 bis 16.00 Uhr) Steuerberater Dr. Thomas Fritz - Peters, Schönberger & Partner (München) Aktuelles aus dem Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht Auch Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht sind permanenten Veränderungen unterworfen, zum einen durch die Vielzahl an Rechtsprechungen der Finanzgerichte und zum anderen auch durch gesetzgeberische Maßnahmen, deren Auswirkungen auf gemeinnützige Einrichtungen sich oftmals erst auf den zweiten Blick erschließen. Zudem führen auch zahlreiche Verwaltungsanweisungen mit teilweise gutgemeinten, aber auch streitanfälligen Billigkeitsmaßnahmen zu einem erhöhten Informationsbedarf. Der Beitrag bietet ein Update zu den steuerlichen Rahmenbedingungen des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts mit vielen Beispielfällen. Zweckverwirklichung von Katalogzwecken i. S. d. 52 Abs. 2 Satz 1 AO, Ausschließlichkeit ( 56 AO) und Unmittelbarkeit ( 57 AO) am Beispiel eines gemeinnützigen Friedhofsvereins Deklarationspflichten ab 2017 zur wohlfahrtspflegerischen Gesamtsphäre Reichweite des Zweckbetriebs Krankenhaus ( 67 AO): Entscheidung des BFH v. 18.10.2017 (V R 46/16 - Abgabe von Faktorpräparaten ) und FG Münster v. 17.08.2017 (10 K 2165/15 K Abgabe von Zytostatika ), Az. des BFH: V R 39/17 sowie Anpassung des AEAO Sponsoring: Gewinnpauschalierung bei Werbeeinnahmen ( 64 Abs. 6 Nr. 1 AO) Vermögensverwaltung: Anzeigepflicht und Nachzahlung der Kapitalertragsteuer auf Aktiendividenden i. S. d. 36a EStG Spendenrecht: u. a. Beurteilung von Crowdfunding Grundsteuer: Steuerbefreiungen und Anzeigepflichten Überarbeiteter AEAO zu 51 ff. AO: Kommunales Kino, Volkshochschule u. v. m. Außerdem: weitere aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte, Verlautbarungen der Finanzverwaltung und sonstige Entwicklungen Ende des 1. Seminartages Am Abend des ersten Seminartages wird eine etwa 1 ½-stündige kostenlose Sightseeing-Stadttour (Berlin Mitte) mit interessanten Zwischenstationen angeboten. Ein Bus erwartet interessierte Seminarteilnehmer um 18.30 Uhr vor dem Haupteingang des Konferenzzentrums der Heinrich Böll Stiftung. 2. Seminartag (14. Mai 2019) STEUERFOKUS 5 (09.00 bis 10.30 Uhr) Dr. Christoph Wäger - Richter am Bundesfinanzhof in München Leistungsaustausch vs. Zuschuss unter Berücksichtigung der Besonderheiten öffentlich-rechtlicher Aufgabenträger Der Austausch von Leistungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Umsatzsteuerrechts, mit deren Klärung sich die Finanzrechtsprechung regelmäßig beschäftigen muss. In diesem Zusammenhang nimmt die Klärung der Frage nach der Steuerbarkeit von Zuschüssen eine zentrale Position ein. Für die umsatzsteuerlichen Schlussfolgerungen ist dabei auf die vertragliche und tatsächliche Ausgestaltung des Einzelfalls abzustellen.

5 Zu den wesentlichen Unterscheidungsmerkmalen zählen: Leistungserbringung im Interesse der Allgemeinheit ohne Gegenleistungscharakter (= echter nichtsteuerbarer Zuschuss) Identifizierung eines konkreten Vorteils resp. eines individuellen Leistungsempfängers (= unechter steuerbarer Zuschuss) Anhand einer fundierten Urteilsanalyse bezogen auf den öffentlich-rechtlichen Tätigkeitsbereich wird versucht, eine umsatzsteuerliche Sensibilität zu dieser Zuschussdifferenzierung zu entwickeln und auf Gefahren hinzuweisen. Auf aktuelle Fälle der Finanzgerichtsrechtsprechung wird eingegangen. - Der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten Kaffee-/Teepause (10.30 bis 11.00 Uhr) STEUERFOKUS 6 (11.00 bis 12.00 Uhr) Dr. Thorsten Boos -RA/StB/FAfStR- Schülermann + Partner AG (Dreieich) Der Tausch und tauschähnliche Umsätze ein häufig unerkanntes Phänomen in der kommunalen Umsatzsteuerpraxis In der kommunalen Besteuerungspraxis werden wirtschaftliche Betätigungen, mit denen Einnahmen erzielt werden, regelmäßig dann erkannt, wenn die Einnahmen in Geldzahlungen bestehen. Häufig übersehen werden jedoch wirtschaftliche Betätigungen, für die als Gegenleistung keine Zahlungen geleistet werden, sondern Dienstleistungen erbracht oder Gegenstände geliefert werden. Diese Täusche und tauschähnlichen Umsätze können zu erheblichen Steuerfolgen führen, die es zu vermeiden gilt. Insbesondere im Zusammenhang mit der Einführung des 2b UStG werden Täusche und tauschähnliche Umsätze eine in der Besteuerungspraxis zunehmend große Rolle spielen. Der Vortrag geht dem Phänomen des Tausches und tauschähnlichen Umsatzes nach und beschreibt deren systematischen Grundlagen anhand von Beispielen aus der Praxis. I. Einführung in die Problematik II. III. IV. Tausch als Anknüpfungspunkt zur Begründung eines BgA und der Unternehmereigenschaft mit Blick auf 2b UStG Tausch und Umsatzsteuer 1. Tausch als Unterfall des Leistungsaustauschs - gesetzlicher Anknüpfungspunkt ( 3 Abs. 12 UStG) 2. Varianten des Tauschs 3. Tausch und Steuerbefreiung 4. Bemessungsgrundlage des Tauschs 10 Abs. 2 Satz 2 UStG (Rechtsprechung, Finanzverwaltung und Literatur) Beispielfälle aus der Praxis Mittagspause (12.00 bis 13.00 Uhr)

6 STEUERFOKUS 7 (13.00 bis 14.30 Uhr) RA/StB Dr. Mirko Brill - c k s s Carlé Korn Stahl Strahl (Köln) Einführung des neuen 2b UStG in die kommunale Umsatzsteuerpraxis - Beschreibung und Erörterung zentraler Problemfelder - Das alternativlose Inkrafttreten des 2b UStG zum 01.01.2021 rückt immer näher. Mithin müssen bei den Kommunen und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts bestehende Organisationsstrukturen und Prozesse einer Überprüfung auf ihre künftige umsatzsteuerliche Beurteilung unterzogen werden. Hierbei gilt es, verschiedene Schwerpunktthemen zu berücksichtigen, aber auch andere, auf den ersten Blick nicht in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Neuregelung fallende Sachverhalte zu berücksichtigen. Es soll eine Bestandsanalyse dieser Themen vorgenommen werden, verbunden mit Hinweisen etwaig sinnvoller Alternativgestaltungen oder sonstiger zu berücksichtigender Gesichtspunkte. I. Status quo, gesetzliche Neuregelung und Verwaltungsmeinung II. Amtshilfe, Beistandsleistungen und Kooperationen III. Umsatzsteuerliche Schwerpunkte: Entsorgung, Bauhof und Personalgestellung IV. Problematiken des 2b UStG und Kostenteilungsgemeinschaft V. Umsetzungshilfen im Rahmen einer Compliance Kaffee-/Teepause (14.30 bis 15.00 Uhr) STEUERFOKUS 8 (15.00 bis 16.00 Uhr) Dr. iur. Thomas Wiesch Richter, Finanzgericht Münster Relevante Entscheidungen der Finanzgerichte 2018/19 aus der Sicht öffentlich-rechtlicher Trägerkörperschaften Im Rahmen des Vortrags werden Entscheidungen der Finanzgerichte vorgestellt, die in den Jahren 2018 und 2019 ergangen sind und eine besondere Bedeutung für öffentlich-rechtliche Trägerkörperschaften haben. Dabei werden grundsätzlich alle Steuerarten berücksichtigt, wobei der Schwerpunkt auf der Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer liegen wird. So werden vor allem Fragen zur verdeckten Gewinnausschüttung, zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug im Mittelpunkt stehen. Zum besseren Verständnis der finanzgerichtlichen Entscheidungen sollen diese nicht nur mit ihrem Sachverhalt und der rechtlichen Würdigung vorgestellt werden, sondern darüber hinaus wird das der Entscheidung zugrundeliegende Rechtsproblem einleitend erläutert. Ferner werden mögliche über die konkrete Entscheidung hinausgehende Folgerungen für die steuerliche Behandlung öffentlich-rechtlicher Trägerkörperschaften beleuchtet. Die Bedeutung der erstinstanzlichen Finanzrechtsprechung folgt u.a. daraus, dass in deren Entscheidungen regelmäßig die abstrakten höchstrichterlichen Rechtsgrundsätze konkrete Anwendung finden und somit für den einzelnen Rechtsanwender Orientierung und Anschauung hinsichtlich der eigenen zu treffenden rechtlichen Würdigungen bieten. Werden die Entscheidungen im Anschluss Gegenstand eines Revisionsverfahrens, ergeben sich daraus die Themenfelder zukünftiger BFH-Entscheidungen. Aus dem jeweiligen Urteil des Finanzgerichts lassen sich auch bereits mögliche Chan-

7 cen und Gefahren einer die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigenden oder davon abweichenden Beurteilung durch den BFH erkennen und einschätzen. finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Umsatzsteuer finanzgerichtliche Rechtsprechung zur Körperschaftsteuer weitere finanzgerichtliche Entscheidungen - Der Vortrag wird nicht in dienstlicher Eigenschaft gehalten Ende des 2. Seminartages ALLGEMEINE HINWEISE: Seminarstandort: Konferenzzentrum der Heinrich Böll Stiftung Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hauptbahnhof) http://www.boell.de/de/unser-konferenzzentrum Teilnahmegebühr: Die Teilnahmegebühr für die Steuerfachtagung am 13./14. Mai 2019 beträgt: 1.600 Euro p. P. (zzgl. 19 Prozent USt) Sonderpreis für Angehörige des öffentlichen Dienstes: 1.100 Euro p. P. (zzgl. 19 Prozent USt) Bei einer Mehrplatzbuchung wird ein gestaffelter Sonderrabatt (zwischen 5 und 10 Prozent) gewährt. Nähere Informationen dazu können beim Veranstalter erfragt werden. Fundierte Skriptmaterialien sowie vegetarisches Mittagsbuffet, Getränke, Snacks, Obst und Gebäck sind im Seminarpreis enthalten. Teilnahmebedingungen: Der Eingang der Fax-Anmeldung wird zwecks Reiseplanung per E-Mail bestätigt. Eine verbindliche schriftliche Mitteilung erfolgt ca. 4 Wochen vor Seminarbeginn. Die Teilnahmegebühr wird vor Veranstaltungsbeginn (nach Erhalt der ordnungsgemäßen Rechnung) fällig. Die Vertretung angemeldeter Teilnehmer/-innen ist möglich. Die Teilnehmer/-innen erhalten eine Teilnahmebestätigung. Sonstiges: Da am Veranstaltungsort nur begrenzte PKW-Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird empfohlen die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Kultur & Konversation am Abend (13.05.2019): Das Angebot beinhaltet eine kostenlose 1 ½ -stündige Bus-/Führungstour der besonderen Art (mit interessanter Zwischenstation). Start: 18.30 Uhr am Haupteingang des HBS-Konferenzzentrums. Anschließend: Tagesausklang nebst Gedankenaustausch im Lindenbräu im Sony-Center am Potsdamer Platz (reserviertes Separee) Essen und Getränke müssen selbst finanziert werden.

8 KOMMUNALE STEUERFACHTAGE 2019 IN BERLIN Besteuerung von Einrichtungen des öffentlichen Rechts: Problemfelder rechtzeitig erkennen Nachbelastungen vermeiden - Gestaltungsspielräume effizient nutzen Fax-Anmeldung: 030-84 30 69 32 ( ) Teilnahmebestätigung zur Seminarveranstaltung am 13. und 14. Mai 2019 (jeweils in der Zeit von 09.00 bis 16.00 Uhr) Ja, ich/wir nehme(n) an dem oben genannten Fachseminar gemäß Ausschreibung teil: Teilnehmer(in) 01:... Teilnehmer(in) 02:... Teilnehmer(in) 03:... E-Mail /Telefon: Rechnung an:...... Seminargebühr: 1.600 Euro p. P. zzgl. 19 % USt 1.100 Euro p. P. zzgl. 19 % USt (Sonderpreis für Angehörige des öd) Bei Mehrplatzbuchungen (Sonderrabatt zwischen 5 und 10 %) Inklusive vegetarisches Mittagsbuffet, Getränke, Obst, Gebäck, wertvolle Skriptunterlagen & Kulturprogramm (am Abend des 1. Seminartages) Veranstaltungsort: Konferenzzentrum der Heinrich Böll Stiftung, Schumannstr. 8, 10117 Berlin (nahe Hauptbahnhof) Fachreferenten: Boos Brill Bürstinghaus Fritz Pinkos Schiffers Wäger Wiesch... (Datum) (Unterschrift)