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Diese Richtlinien dienen als Ergänzung der Sozialhilferichtlinien Baden-Württemberg/ Randnummer 54.11/2.

Transkript:

Seite 102 Inhaltsverzeichnis Anhang ANHANG 1. REGELUNG FÜR DIE FÄLLE NACH ALT 103 BSHG ALTFÄLLE... 103 1.0 DEFINITION... 103 1.1 VERFAHREN...104 1.2 ABSCHLAGSZAHLUNGEN... 105 ANHANG 2. DATENÜBERSICHT ZUM BERICHTSSYSTEM... 106 2.1 DATEN AUS DEM STATIONÄREN WOHNEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN... 106 2.2 DATEN DER WERKSTÄTTEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN... 112 2.3 DATEN DER HILFE ZUR PFLEGE... 117 Anhang 102

Seite 103 Anhang 1. Regelung für die Fälle nach alt 103 BSHG Altfälle 1.0 Definition Alle Kostenerstattungsfälle nach 103 alt BSHG, in denen das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werden neben den Kostenpauschalen (anlog der sog. echten Fälle es besteht kein gewöhnlicher Aufenthalt vor der Sozialhilfemaßnahme ) nach dem AG-BSHG spitz (alle Ausgaben und Einnahmen im Einzelfall) abgerechnet. Dabei handelt es sich um die folgenden Fallgestaltungen: a) Einzelfälle, die zur Kostenerstattung bei anderen örtlichen oder überörtlichen Trägern der Sozialhilfe angemeldet wurden oder die Einzelfälle die voraussichtlich noch an andere örtliche / überörtliche Träger der Sozialhilfe abgegeben werden. Dabei handelt es sich um die Einzelfälle, bei denen auf Grund der Prüfung des gewöhnlichen Aufenthaltes (GA) vor der Maßnahme (gem. Aktenlage) voraussichtlich ein anderer örtlicher oder überörtlicher Träger der Sozialhilfe außerhalb Brandenburgs die Kosten zu tragen hat. b) Einzelfälle, bei denen auf Grund der Aktenlage kein eindeutiger gewöhnlicher Aufenthalt vor der Maßnahme erkennbar ist, und diese Einzelfälle beim Landesamt für Soziales und Versorgung zur Kostenerstattung angemeldet wurden oder werden. Dabei sind hier nicht die Einzelfälle zu nennen, bei denen das Landesamt für Soziales und Versorgung bereits die Anerkennung auf einen sog. echten Einzelfall nach 103 BSHG ausgesprochen hat. c) Einzelfälle, die zur Kostenerstattung bei anderen örtlichen Trägern der Sozialhilfe innerhalb Brandenburgs angemeldet wurden oder noch angemeldet werden. Dabei handelt es sich um die Einzelfälle, bei denen auf Grund der Prüfung des gewöhnlichen Aufenthaltes vor der Maßnahme (gem. Aktenlage) voraussichtlich ein anderer örtlicher Träger der Sozialhilfe innerhalb Brandenburgs die Kosten zu tragen hat. d) Alle Einzelfälle die von einem örtlichen Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Kostenerstattung nach 103 übernommen werden, unabhängig davon ob diese von einem anderen örtlichen Träger der Sozialhilfe innerhalb oder außerhalb Brandenburgs oder von einem überörtlichen Träger der Sozialhilfe zu übernehmen ist. Anhang 103

Seite 104 1.1 Verfahren Alle unter der Ziffer 1 aufgeführten Einzelfälle werden im Einzelfall und namentlich mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung abgerechnet. Um dabei die Planungssicherheit zu erhöhen, wird für die Einzelfälle die von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe abgegeben werden bzw. abgegeben werden sollen und für die Einzelfälle die zur Kostenerstattung angemeldet wurden eine namentliche Liste von jedem einzelnen örtlichen Träger erstellt, fortgeschrieben und ¼ jährlich an das Landesamt für Soziales und Versorgung gemeldet. Bei der Abrechnung mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung ist wie folgt vorzugehen: 1.1.1. Einzelfälle die abgegeben werden, bzw. abgegeben werden sollen. a) Bis zur entgültigen Entscheidung ist der Einzelfall von dem örtlichen Träger der Sozialhilfe mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung namentlich, unter Angabe aller Ausgaben und Einnahmen ab zu rechnen. Der Zeitpunkt der Fallübernahme durch den anderen Träger der Sozialhilfe ist dem Landesamt für Soziales und Versorgung unmittelbar zu melden, analog ist auch die Beendigung einer Maßnahme unmittelbar dem Landesamt für Soziales und Versorgung anzuzeigen. b) Alle Kostenerstattungsleistungen von anderen örtlichen/überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind separat mit dem Zeitraum der Erstattungsleistung (von, bis und deren Höhe in Euro) auszuweisen. 1 1.1.2. Einzelfälle die zu Kostenübernahme bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe angemeldet sind. a) Wird ein Einzelfall von dem örtlichen Träger der Sozialhilfe übernommen, werden alle Ausgaben und Einnahmen dieses Falles im Einzelfall spitz und namentlich mit dem Landesamt für Soziales und Versorgung abgerechnet. Erst wenn der Einzelfall bei der Aufstellung der folgenden Kostenpauschale berücksichtigt werden kann, ist er Bestandteil der Kostenpauschale. b) Alle Kostenerstattungsleistungen an andere örtliche/überörtliche Träger der Sozialhilfe sind separat mit dem Zeitraum der Erstattungsleistung (von, bis und deren Höhe in Euro) auszuweisen. c) Von örtlichen Trägern der Sozialhilfe anerkannte Fälle, sind solange in dem Bereich der Kostenerstattung nach 103 BSHG abgerechnet, bis Sie kalkulatorisch in den Kostenpauschalen nach dem AG-BSHG anerkannt sind. 1 Sofern Einzelfälle in dem Vorjahr/en bereits abgegeben wurden, die Kostenerstattungen für Leistungen jedoch noch nicht erbracht wurden, sind diese ebenfalls auszuweisen. Anhang 104

1.2 Abschlagszahlungen Seite 105 Die Abschlagszahlungen sind erforderlich, damit die örtlichen Träger der Sozialhilfe nicht die Einzelfälle vorfinanzieren müssen. 2 Für die unter der Ziffer 1. genannten Einzelfälle sollte vom Landesamt für Soziales und Versorgung eine Abschlagszahlung, anlog wie für die Kostenerstattung nach AG-BSHG, an die örtlichen Träger der Sozialhilfe auf der Grundlage der durchschnittlichen Nettoausgaben erfolgen. Die Höhe der durchschnittlichen Nettoausgaben wird analog der ermittelten Beträge der Kostenpauschalen festgesetzt. Dabei sind sowohl die Einnahmen aus der Kostenerstattung von Abgabefällen, als auch die Kosten für die Einzelfälle die von den örtlichen Trägern der Sozialhilfe aufgenommen werden mit zu berücksichtigen. Die namentliche Liste bildet die Grundlage. Die Abschlagszahlungen sollten jährlich den neuen Gegebenheiten angepasst werden. 2 Der Anteil der Fälle, die von den örtlichen Trägern innerhalb Brandenburgs noch abzugeben sind, ist deutlich höher, als der Anteil der Fälle die von anderen Trägern der Sozialhilfe zur Kostenerstattung angemeldet wurden. Anhang 105

Seite 106 Anhang 2. Datenübersicht zum Berichtssystem 2.1 Daten aus dem stationären Wohnen für behinderte Menschen Tabelle: Hilfeempfänger (Personen nach Personenkreisen und Art der Behinderung) Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag nach Personenkreisen /Art der Behinderung "stat. Wohnen" 1 Personen insges. 1.1. davon geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen 30.06.JJJJ Anzahl der außerhalb des Hilfeempfänger: Landkreises aber im Land BB davon: außerhalb des Landes Brandenburg 31.12.JJJJ Anzahl der Hilfeempfänger: außerhalb des Landkreises aber im Land BB davon: außerhalb des Landes Brandenburg 1.2. psychisch kranke / seelisch behinderte Menschen 1.3. 1.4. 1.4.1. Blinde 1.4.2. Gehörlose 1.4.3. Körperbehinderte, mehrfach behinderte Menschen 1.4.4. sonstige körperlich behinderte Menschen 1.5. Personenkreise / Behinderungsarten Suchtkranke Menschen körperlich behinderte Menschen nicht nach Behindsart differenzierbar 1.6. 1.7. Kontrollsumme aus 1.1. bis 1.5. Kinder und SGB XI Kinder und Jugendliche unter 21: Hilfeempfänger in SGB XI Einrichtungen mit Vertrag nach 71 Abs. 2 0 0 0 0 0 0 Anhang 106

Seite 107 Tabelle: Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag nach Altersgruppen Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag nach Altersgruppen "stat. Wohnen" Anzahl der Hilfeempfänger am Stichtag: 30.06.JJJJ 31.12.JJJJ 2 Personen insges. 0 0 2.1. bis unter 3 e 2.2. 3 bis unter 7 e 2.3. 7 bis unter 11 e 2.4. 11 bis unter 15 e 2.5. 15 bis unter 18 e 2.6. 18 bis unter 21 e 2.7. 21 bis unter 25 e 2.8. 25 bis unter 30 e 2.9. 30 bis unter 40 e 2.10. 40 bis unter 50 e 2.11. 50 bis unter 60 e 2.12. 60 bis unter 65 e 2.13. 65 bis unter 70 e 2.14. 70 bis unter 75 e 2.15. 75 bis unter 80 e 2.16. 80 bis unter 85 e 2.17. 85 e und älter Summe der Altersgruppen Hilfeempfänger nach Altersgruppen davon 0 0 Anhang 107

Seite 108 Tabelle: Zugänge (Personen) nach Altersgruppen und Monaten Zugänge (Personen) nach Altersgruppen und Monaten im stat. Wohnen für behinderte Menschen Anzahl der Hilfeempfänger Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 3. Zugänge (Personen) insges. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.1. bis unter 3 e 3.2. 3 bis unter 7 e 3.3. 7 bis unter 11 e 3.4. 11 bis unter 15 e 3.5. 15 bis unter 18 e 3.6. 18 bis unter 21 e 3.7. 21 bis unter 25 e 3.8. 25 bis unter 30 e 3.9. 30 bis unter 40 e 3.10. 40 bis unter 50 e 3.11. 50 bis unter 60 e 3.12. 60 bis unter 65 e 3.13. 65 bis unter 70 e 3.14. 70 bis unter 75 e 3.15. 75 bis unter 80 e 3.16. 80 bis unter 85 e 3.17. 85 e und älter Zugänge nach Altersgruppen Anhang 108

Seite 109 Tabelle: Zugänge (Personen) nach Monaten und Zugangsindikatoren Zugänge (Personen) nach Monaten und Zugangindikatoren, stat. Wohnen für behinderte Menschen Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 4. Zugänge (Personen) insges. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 4.1. Wohnsituation vor der Maßnahme aus dem privaten Wohnen Anzahl der Hilfeempfänger 4.2. 4.3. aus dem ambulanten betreuten Wohnen Aus einer anderen stationären Einrichtung (Wechsel) Unmittelbare Maßnahmen vor der Leistungsgewährung 4.4. medizinische Heilbehandlung 4.5. berufliche Rehabilitation 4.6. medizinische Rehabilitation 4.7. Schulausbildung 4.8. Berufsausbildung 4.9. Zugange nach Arten Aufnahme in der Einrichtung ist unter anderem erforderlich weil: keine Angehörigen mehr die Betreuung sicherstellen können. 410. behindertengerechter Wohnraum oder Zugang zu Wohnen ist nicht sichergestellt. Mehrfachnennungen unter den Ziffern 4.1 bis 4.10 sind möglich! Anhang 109

Tabelle: Abgänge (Personen) nach Altersgruppen und Monaten Seite 110 Abgänge (Personen) nach Altersgruppen und Monaten im stat. Wohnen für behinderte Menschen Anzahl der Hilfeempfänger Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 5. Abgänge (Personen) insges. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 5.1. bis unter 3 e 5.2. 3 bis unter 7 e 5.3. 7 bis unter 11 e 5.4. 11 bis unter 15 e 5.5. 15 bis unter 18 e 5.6. 18 bis unter 21 e 5.7. 21 bis unter 25 e 5.8. 25 bis unter 30 e 5.9. 30 bis unter 40 e 5.10. 40 bis unter 50 e 5.11. 50 bis unter 60 e 5.12. 60 bis unter 65 e 5.13. 65 bis unter 70 e 5.14. 70 bis unter 75 e 5.15. 75 bis unter 80 e 5.16. 80 bis unter 85 e 5.17. 85 e und älter Abgänge nach Altersgruppen Anhang 110

Tabelle: Abgänge (Personen) nach Monaten und Gründen der Beendigung Seite 111 Abgänge (Personen) nach Monaten und Gründen der Beendigung im stat. Wohnen für behinderte Menschen Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 6. Abgänge (Personen) insges. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 6.1. 6.2. 6.3. 6.4. 6.5. Abgänge nach Arten Ausscheiden durch Tod des Hilfeempfänger in das private Wohnen, ohne externen Betreuungsaufwand in das ambulante betreute Wohnen Verlegung in eine andere stationäre Maßnahme Endgültige Beendigung der Maßnahme, keine differenzierte Angabe möglich Anzahl der Hilfeempfänger Anhang 111

Seite 112 2.2 Daten der Werkstätten für behinderte Menschen Tabelle: Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag und nach Personenkreisen Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag nach Personenkreisen /Art der Behinderung "Werkstätten für behinderte Menschen" 7 Personen insges. 7.1. 7.2. 7.3. 7.4. 7.5. Personenkreise / Behinderungsarten davon geistig und geistig mehrfach behinderte Menschen psychisch kranke / seelisch behinderte Menschen Suchtkranke Menschen körperlich behinderte Menschen nicht nach Behindsart differenzierbar 30.06.JJJJ Anzahl der Hilfeempfänger: im Arbeitsbereich davon: im Förderbereich der Werkstatt 31.12.JJJJ Anzahl der Hilfeempfänger: im Arbeitsbereich davon: im Förderbereich der Werkstatt Kontrollsumme aus 1.1. bis 1.5. 7.6. Junge Erwachsene behinderte Menschen unter 21 e: 0 0 0 0 0 0 Anhang 112

Tabelle: Hilfeempfänger (Personen) nach Altersgruppen Seite 113 Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag nach Altersgruppen "Werkstatt für behinderte Menschen" 30.06.JJJJ 31.12.JJJJ Anzahl der Hilfeempfänger davon aus dem station. Wohnen davon aus dem amb. betreuten Wohnen Anzahl der Hilfeempfänger davon aus dem station. Wohnen 8 Personen insges. 0 0 davon 8.1. bis unter 3 e 8.2. 3 bis unter 7 e 8.3. 7 bis unter 11 e 8.4. 11 bis unter 15 e 8.5. 15 bis unter 18 e 8.6. 18 bis unter 21 e 8.7. 21 bis unter 25 e 8.8. 25 bis unter 30 e 8.9. 30 bis unter 40 e 8.10. 40 bis unter 50 e 8.11. 50 bis unter 60 e 8.12. 60 bis unter 65 e 8.13. 65 bis unter 70 e 8.14. 70 bis unter 75 e 8.15. 75 bis unter 80 e 8.16. 80 bis unter 85 e 8.17. 85 e und älter Summe der Altersgruppen Hilfeempfänger nach Altersgruppen 0 0 0 0 0 Anhang 113

Tabelle: Zugänge (Personen) nach Monaten und Altersgruppen Seite 114 Zugänge (Personen) nach Altersgruppen und Monaten in den Werkstätten für behinderte Menschen Anzahl der Hilfeempfänger Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 3. Zugänge (Personen) insges. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.1. bis unter 3 e 3.2. 3 bis unter 7 e 3.3. 7 bis unter 11 e 3.4. 11 bis unter 15 e 3.5. 15 bis unter 18 e 3.6. 18 bis unter 21 e 3.7. 21 bis unter 25 e 3.8. 25 bis unter 30 e 3.9. 30 bis unter 40 e 3.10. 40 bis unter 50 e 3.11. 50 bis unter 60 e 3.12. 60 bis unter 65 e 3.13. 65 bis unter 70 e 3.14. 70 bis unter 75 e 3.15. 75 bis unter 80 e 3.16. 80 bis unter 85 e 3.17. 85 e und älter Zugänge nach Altersgruppen Anhang 114

Tabelle: Abgänge (Personen) nach Monaten und Altersgruppen Seite 115 Abgänge (Personen) nach Altersgruppen und Monaten in den Werkstätten für behinderte Menschen Anzahl der Hilfeempfänger Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 3. Abgänge (Personen) insges. 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3.1. bis unter 3 e 3.2. 3 bis unter 7 e 3.3. 7 bis unter 11 e 3.4. 11 bis unter 15 e 3.5. 15 bis unter 18 e 3.6. 18 bis unter 21 e 3.7. 21 bis unter 25 e 3.8. 25 bis unter 30 e 3.9. 30 bis unter 40 e 3.10. 40 bis unter 50 e 3.11. 50 bis unter 60 e 3.12. 60 bis unter 65 e 3.13. 65 bis unter 70 e 3.14. 70 bis unter 75 e 3.15. 75 bis unter 80 e 3.16. 80 bis unter 85 e 3.17. 85 e und älter Zugänge nach Altersgruppen Anhang 115

Seite 116 Tabelle: Abrechnungsraster Einzelfälle teil- und Vollstationäre Eingliederungshilfe Nr Bereich Abrechnungsraster Einzelfälle teil- und vollstationäre Eingliederungshilfe lfd Nr. 1 1 Einrichtungsnummer bzw. Name der Einrichtung inkl. PLZ und Ort 2 Hilfebedarfsgruppe 3 Anzahl der Hilfeempfänger (Personen je Hilfebedarfsgruppe) Abrechnungszeitraum 4 Zeitraum der Leistung nach Tagen und Monaten Netto-ausgaben 0,00 Gesamtsumme der Ausgaben 0,00 5 Ausgaben für Vergütung / Entgelt 6 unmittelbare Leistungen an den HE Barbetrag, Zusatzbarbetrag, pers. Budget 7 Leistungen / Beiträge an die Sozialversicherung 8 Fahrtkosten 9 Leistungen im Rahmen der Krankenhilfe nach 37 BSHG 10 sonsitge Leistungen Einnahmen gesamt 0,00 11 Renten nach SGB VI und sonstige Renten 12 Leistungen der Krankenver-sicherung (SGB V) 13 Leistungen der Arbeitsver-waltung (SGB III) 14 Leistungen der Pflegever-sicherung (SGB XI) 15 Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG) Leistungen von Sozialleistungsträger n 16 BaföG 17 Wohngeld 18 Sonstige Einnahmen nach SGB: 19 Kostenbeiträge von Angehörigen und der HE laufende Zahlungen 20 Inanspruchnahme aus Vermögen von HE 21 Unterhaltsbeiträge von Angehörigen Kostenbei 22 Kostenersatz durch Erben Erstattungen nach den Vorschriften des öffentlichen Dienst (Beihilfen und 23 Versorgungsbezüge) sonstige Einnahm en 24 Einnahmen aus Darlehen (Tilgungsbeiträge und Zinsen) 25 Überzahlungen von in Vorjahren geleisteten Ausgaben Anhang 116

Seite 117 2.3 Daten der Hilfe zur Pflege Tabelle: Hilfeempfänger (Personen) nach Alters- und Pflegegruppen Hilfeempfänger (Personen) zum Stichtag nach Altersgruppen "Hilfe zur Pflege" Stichtag davon von der Pflegegruppe 0 H1 Personen insges. Anzahl der Hilfeempfänger Pflegegruppe 0 Pflegegruppe 1 Pflegegruppe 2 Pflegegruppe 3 Pflegegruppe 3+ (Härtefälle) HE mit geringen Pflegebedarf HE mit keinem Pflegebedarf davon H1.1. unter 10 e H1.2. 11 bis unter 20 e H1.3. 20 bis unter 30 e H1.4. 30 bis unter 40 e H1.5. 40 bis unter 50 e H1.6. 50 bis unter 60 e H1.7. 60 bis unter 65 e H1.8. 65 bis unter 70 e H1.9. 70 bis unter 75 e H1.10. 75 bis unter 80 e H1.11. 80 bis unter 85 e H1.12. 85 bis unter 90 e H1.13. 90 bis unter 95 e H1.14. 95 e und älter Summe der Altersgruppen Hilfeempfänger nach Altersgruppen 0 0 0 0 0 0 0 0 Anhang 117

Seite 118 Tabelle: Zugänge (Personen) der Hilfe zur Pflege nach Alters- und Pflegegruppen Zugänge (Personen) der Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen "Neufälle" 1.1.JJJJ bis 30.06.JJJJ davon H1 Personen insges. davon H1.1. unter 10 e H1.2. 11 bis unter 20 e H1.3. 20 bis unter 30 e H1.4. 30 bis unter 40 e H1.5. 40 bis unter 50 e H1.6. 50 bis unter 60 e H1.7. 60 bis unter 65 e H1.8. 65 bis unter 70 e H1.9. 70 bis unter 75 e H1.10. 75 bis unter 80 e H1.11. 80 bis unter 85 e H1.12. 85 bis unter 90 e H1.13. 90 bis unter 95 e H1.14. 95 e und älter Summe der Altersgruppen Hilfeempfänger nach Altersgruppen Anzahl der Hilfeempfänger Pflegegruppe 0 Pflegegruppe 1 Pflegegruppe 2 Pflegegruppe 3 Pflegegruppe 3+ (Härtefälle) von der Pflegegruppe 0 HE mit geringen Pflegebedarf 0 0 0 0 0 0 0 Anhang 118

Seite 119 Tabelle: Abgänge (Personen) der Hilfe zur Pflege nach Alters- und Pflegegruppen Abgänge (Personen) der Hilfe zur Pflege nach Altersgruppen "beendete Leistungsfälle" 1.1.JJJJ bis 30.06.JJJJ davon von der Pflegegruppe 0 Anzahl der Hilfeempfänger Pflegegruppe 0 Pflegegruppe 1 Pflegegruppe 2 Pflegegruppe 3 Pflegegruppe 3+ (Härtefälle) HE mit geringen Pflegebedarf HE mit keinem Pflegebedarf H1 Personen insges. davon H1.1. unter 10 e H1.2. 11 bis unter 20 e H1.3. 20 bis unter 30 e H1.4. 30 bis unter 40 e H1.5. 40 bis unter 50 e H1.6. 50 bis unter 60 e H1.7. 60 bis unter 65 e H1.8. 65 bis unter 70 e H1.9. 70 bis unter 75 e H1.10. 75 bis unter 80 e H1.11. 80 bis unter 85 e H1.12. 85 bis unter 90 e H1.13. 90 bis unter 95 e H1.14. 95 e und älter Summe der Altersgruppen Hilfeempfänger nach Altersgruppen 0 0 0 0 0 0 0 Anhang 119

Seite 120 Anhang 120