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Transkript:

M I N I S T E R I U M F Ü R K U L T U S, J U G E N D U N D S P O R T B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 42 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@km.kv.bwl.de Über die Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen an die Staatlichen Schulämter sowie Stuttgart 20.11.2018 Durchwahl 0711 279-2744 Telefax 0711 279-2810 Name Herr Budka Gebäude Thouretstr. 6 (Postquartier) Aktenzeichen 25-6752.4100-00 / 190 (Bitte bei Antwort angeben) an die Ansprechpersonen für den horizontalen Laufbahnwechsel nach 21 LBG und an die Schulen in freier Trägerschaft, Realschulen, sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Gemeinschaftsschulen sowie Haupt- und Werkrealschulen Nachrichtlich: An die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung WHRS und den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Gymnasium, Abteilung Sonderpädagogik Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel gemäß 21 Landesbeamtengesetz Hier: Teilnahme der Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft an den Lehrgängen Informationsschreiben an die Regierungspräsidien und die Schulen in freier Trägerschaft für die Lehrgänge beginnend im Jahr 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, Haupt- und Werkrealschullehrkräfte sind bereits heute vermehrt in Realschulen, Gemeinschaftsschulen oder sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) tätig oder werden künftig dort eingesetzt. Das Kultusministerium hat ein Konzept zur Weiterqualifizierung nach 21 Landesbeamtengesetz entwickelt. Dieses hat der Ministerrat am 21. März 2017 gebilligt. Auch Haupt- und Werkrealschullehrkräften (HS-/WRS-Lehrkräfte), die an Schulen in freier Trägerschaft beurlaubt sind, können, sofern die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, an den o.g. Lehrgängen teilnehmen. Das vorliegende Schreiben informiert über die Teilnahme von Lehrkräften an Schulen in freier Trägerschaft an den Gruppen 1 bis 3

- 2 - der Lehrgänge. In Fortführung des bestehenden Verfahrens werden nachfolgend die benötigten Informationen zur Organisation des Bewerbungsverfahrens, zur geplanten Zeitschiene, den personalrechtlichen Auswirkungen für die teilnehmenden Lehrkräfte der Schulen in freier Trägerschaft sowie die Kostenerstattungen der Träger der Schulen für die Teilnahme ihrer Lehrkräfte, erläutert. Die Schulen in freier Trägerschaft entscheiden darüber, welche Lehrkräfte an den Lehrgängen teilnehmen. Die Durchführung der Lehrgänge ist mit hohen Kosten verbunden und hat für Schulen, deren Lehrkräfte an den Lehrgängen teilnehmen zudem Auswirkungen bezüglich der Unterrichtsversorgung. Mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft wurde deshalb vereinbart, dass diese für teilnehmende Lehrkräfte dem Land Kosten erstatten. Nachfolgend Informationen zu den einzelnen Gruppen: Gruppe 1 (HS-/WRS-Lehrkräfte an Realschulen) und Gruppe 3 (HS-/WRS-Lehrkräfte an Gemeinschaftsschulen bzw. HS-/WRS-Lehrkräfte die perspektivisch an Gemeinschaftsschulen bzw. an Realschulen eingesetzt werden): Für beurlaubte HS-/WRS-Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft sind für die Gruppen 1 und 3 insgesamt 30 Plätze pro Durchgang bzw. Jahr vorgesehen. Teilnehmende Lehrkräfte erhalten seitens des Landes keine Deputatsreduzierung und keine Erstattung der Reisekosten. Für jede teilnehmende Lehrkraft ist von deren Schule ein Kostenersatz in Höhe von 1.600 (Lehrgang Gruppe 1) bzw. 2.800 (Lehrgang Gruppe 3) zu leisten. Die Auswahl der teilnehmenden Lehrkräfte für die Gruppen 1 und 3 erfolgt durch die Schulen in freier Trägerschaft anhand derselben Kriterien, die auch für Lehrkräfte des öffentlichen Schuldienstes gelten. Bezüglich der personalrechtlichen Auswirkungen wird auf die Ausführungen zur Gruppe 2 verwiesen. Bis Mitte Februar 2019 werden die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft die bewerbungsberechtigten Lehrkräfte ermitteln und diese mit folgenden Angaben dem Kultusministerium mitteilen: Name, Adresse, E-Mail der teilnehmenden Lehrkraft Personalnummer Name, Adresse, E-Mail der Schule der teilnehmenden Lehrkraft Zuständiges Staatliches Schulamt Zuständiges Regierungspräsidium Seminarwunsch Fach

- 3 - Die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft informieren in der Folge die bewerbungsberechtigten Lehrkräfte. Die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für die Lehrgänge der Gruppe 1 und 3 liegt bei den zugeordneten Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Werkreal-, Haupt- sowie Realschule. Bezüglich des konkreten Bewerbungsverfahrens wird auf die untenstehenden Ausführungen verwiesen. Gruppe 2 (HS-/WRS-Lehrkräfte an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren): Für beurlaubte HS-/WRS-Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft sind für die Gruppe 2 insgesamt etwa 140 Plätze pro Durchgang bzw. Jahr vorgesehen. Für teilnehmende HS-/WRS-Lehrkräfte an SBBZ in freier Trägerschaft wird eine Anrechnung im Umfang von 3,0 Deputatsstunden refinanziert. Die Reisekosten der teilnehmenden Lehrkräfte werden, wie für die Lehrkräfte an öffentlichen Schulen, zu 50% erstattet. Die Erstattung erfolgt über die Staatlichen Seminare für Didaktik und Lehrerbildung Gymnasium, Abt. Sonderpädagogik. Zudem ist für die Schulen eine Refinanzierung von 1,5 Anrechnungsstunden pro teilnehmender HS-/WRS-Lehrkraft zur Begleitung des Lehrgangs vorgesehen. Die Auswahl der teilnehmenden Lehrkräfte für die Gruppe 2 erfolgt durch die Schulen in freier Trägerschaft anhand derselben Kriterien die auch für Lehrkräfte des öffentlichen Schuldienstes gelten. Bis Mitte Februar 2019 werden die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft die bewerbungsberechtigten Lehrkräfte ermitteln und diese mit folgenden Angaben dem Kultusministerium mitteilen: Name, Adresse, E-Mail der teilnehmenden Lehrkraft Personalnummer Name, Adresse, E-Mail der Schule der teilnehmenden Lehrkraft Zuständiges Staatliches Schulamt Zuständiges Regierungspräsidium Seminarwunsch unter Beachtung der Außenstellen des SSDL Abt. SoP Stuttgart Sonderpädagogische Fachrichtung

- 4 - Die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft informieren in der Folge die bewerbungsberechtigten Lehrkräfte. Die Schulen in freier Trägerschaft unterstützen die Durchführung des Lehrgangs für die Gruppe 2 durch die Bereitstellung von Referenten und Räumlichkeiten. Die inhaltliche und organisatorische Verantwortung für die Lehrgänge der Gruppe 2 liegt bei den zugeordneten Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung Gymnasium, Abteilung Sonderpädagogik. Personalrechtliche Auswirkungen Mit der erfolgreichen Teilnahme an der Maßnahme erhalten die HS-WRS-Lehrkräfte die Laufbahnbefähigung für eines der genannten Lehrämter. Eine Ernennung in das Lehramt Sonderpädagogik bzw. in das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (WHRPO II) in Besoldungsgruppe A 13 während der Zeit der Beurlaubung an eine Schule in freier Trägerschaft erfolgt nicht. Die Refinanzierung der Mehraufwendungen an den Schulträger erfolgt, wenn die Schule die Lehrkraft nach der erfolgreichen Teilnahme an der Maßnahme und Bescheinigung der Laufbahnbefähigung durch die Regierungspräsidien tatsächlich entsprechend nach A 13 vergütet und die sonstigen Bezuschussungsvoraussetzungen vorliegen. Bei sogenannten Kopfsatzschulen werden die Besoldungsmehrkosten im Rahmen der Bezuschussung nicht berücksichtigt. Die höhere Vergütung an den Schulen in freier Trägerschaft ist für die Lehrkräfte nicht versorgungsrelevant. Dies setzt eine Ernennung in das Amt der WHR-Lehrkraft bzw. der Lehrkraft Sonderpädagogik (A 13) voraus, die nach einer eventuellen Rückkehr in den öffentlichen Schuldienst geprüft (Bedarf, vorhandene Planstellen, Bestenauslese) und ggf. vollzogen wird. Verfahren und Informationen Über die Internetplattform für Lehrkräfte in Baden-Württemberg (www.lehrer-onlinebw.de) unter der Überschrift Fortbildung/Aufstieg steht ein elektronisches Anmeldeverfahren für die Lehrgänge für einen horizontalen Laufbahnwechsel zur Verfügung. Die von den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft benannten Lehrkräfte werden in der Folge für das Online-Anmeldeverfahren zum horizontalen Laufbahnwechsel freigeschaltet. Die Lehrkräfte können sich deshalb wie Lehrkräfte an öffentlichen Schulen

- 5 - über das elektronische Anmeldeverfahren vom 1. März bis zum 15. April 2019 über lehrer-online-bw.de für die Teilnahme an einem Lehrgang bewerben. Ein Hochladen der dienstlichen Beurteilung ist nicht erforderlich. Die Lehrkräfte müssen allerdings im elektronischen Anmeldeverfahren verschiedene notwendige Informationen ergänzen. Damit wird sichergestellt, dass die teilnehmenden Lehrkräfte notwendige organisatorische Informationen bezüglich der jeweiligen Lehrgänge zeitnah auch per E-Mail erhalten. In der Folge wird elektronisch ein Bewerbungsformular erstellt. Die Lehrkraft druckt das Bewerbungsformular aus, unterschreibt es und gibt es weiter an ihre Schulleitung. Das Bewerbungsformular wird dann in der Personalhilfsakte der Schule abgelegt. Damit ist die Bewerbung abgeschlossen. Eine Weiterleitung der Bewerbung in Schriftform an das zuständige Staatliche Schulamt oder Regierungspräsidium ist nicht erforderlich. Die Bestätigung der Bewerbung erfolgt seitens der Schulverwaltung auf der Grundlage der von den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft übersandten Bewerberübersicht. Lehrkräfte, die obige Kriterien erfüllen, aber kein Schreiben seitens der Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft erhalten haben, wenden sich bitte an die nachstehend benannten Vertreter, um den Sachverhalt zu klären. Die weiteren organisatorischen Abläufe entsprechen dabei den Abläufen im öffentlichen Schuldienst (Sammlung aller Bescheinigungen beim zuständigen Staatlichen Schulamt und Weiterleitung an das jeweils zuständige Regierungspräsidium). Das jeweils zuständige Regierungspräsidium entscheidet über den Erhalt der Laufbahnbefähigung für das Lehramt Sonderpädagogik bzw. die Laufbahnbefähigung für das Lehramt Werkreal-, Haupt- und Realschule (WHRPO II). Auf der Internetplattform für Lehrkräfte in Baden-Württemberg (www.lehrer-onlinebw.de) sind unter der Überschrift Fortbildung/Aufstieg Informationen zum Bewerbungsverfahren sowie zu den einzelnen Gruppen bereitgestellt. Die Schulen in freier Trägerschaft haben zudem folgende Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für die einzelnen Gruppen sowie das Bewerbungsverfahren benannt, an die sich Lehrkräfte an Schulen in freier Trägerschaft mit ihrem Anliegen wenden können: Gruppe 1 und Gruppe 3: Dr. Berthold Suchan Kirchliche Akademie der Lehrerfortbildung Klosteranlage 2/1 89611 Obermarchtal

- 6 - E-Mail: bsuchan@skfs.drs.de Gruppe 2: SBBZ emotionale und soziale Entwicklung Hans-Peter Frey und Andrea Schimmele, Canisius-Schule Schwäbisch-Gmünd, Heugenstr. 5, 73525 Schwäbisch-Gmünd. Telefon: 07171 / 180860 E-Mail: andrea.schimmele@franzvonassisi.de SBBZ Lernen, Sprache, Sehen, Hören geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Schüler in längerer Krankenhausbehandlung Melanie Riegger, Bischöfliches Stiftungsschulamt, Bischof-von-Keppler Str. 5, 72108 Rottenburg. Telefon: 07472 / 9878-904 E-Mail: mriegger@stiftungsschulamt.drs.de Mit freundlichen Grüßen Mit freundlichen Grüßen Jürgen Striby Ministerialrat Rüdiger Schmidt Ministerialrat