Seite 1 Seminare für GHS, RS, Gymn. Personal- und Haushalt

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1 Seite 1 Verwaltungsvorschrift über Personal- und Haushaltsangelegenheiten im Bereich der Lehrerbildungseinrichtungen (Staatliche Seminare) Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2007 (K.u.U S. 23) 1. Personalangelegenheiten Die Seminare unterstehen der Dienstaufsicht der Regierungspräsidien. Die Personalangelegenheiten werden von den Regierungspräsidien erledigt, soweit nachstehend nichts anderes bestimmt ist. Die Personalakten werden bei den Regierungspräsidien geführt. 1.1 Beamte Die Zuständigkeit für Ernennungen, Versetzungen, Abordnungen und Zurruhesetzungen von Seminarpersonal ergibt sich unmittelbar aus dem Ernennungsgesetz und dem Landesbeamtengesetz. 1.2 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Die Regierungspräsidien sind für die arbeitsvertraglichen und tarifrechtlichen Angelegenheiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zuständig. Einstellungsentscheidungen erfolgen im Einvernehmen mit der Seminarleitung. 2. Besetzungsverfahren für Personal, für das die Regierungspräsidien keine Ernennungszuständigkeit haben 2.1 Seminarleiter (gehobener und höherer Dienst) Das Regierungspräsidium veranlasst die Stellenausschreibung beim Kultusministerium (Personalreferat) und die Erstellung von Anlassbeurteilungen nach Eingang der Bewerbungen. Es fertigt eine Bewerberübersicht und legt diese mit den betreffenden Personalakten dem Kultusministerium vor. Das Kultusministerium trifft nach Durchführung von Bewerbergesprächen die Auswahlentscheidung. 2.2 Stellvertretende Seminarleiter (gehobener und höherer Dienst) Leiter der Abteilungen Sonderschulen bei den Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Sonderschulen) und Leiter der Abteilung Sonderpädagogik beim Pädagogischen Fachseminar Karlsruhe Das Regierungspräsidium veranlasst die Stellenausschreibung beim Kultusministerium (Personalreferat) und die Erstellung von Anlassbeurteilungen nach Eingang der Bewerbungen. Es führt gemeinsam mit dem Seminar das Überprüfungsverfahren durch.

2 Seite 2 zum Vorschriftenverzeichnis Dieses umfasst ein Überprüfungsmodul (z. B. Rollenspiel, Lehrveranstaltung am Seminar oder andere Arbeitsprobe), das mit einer Note bewertet wird. mit den betreffenden Personalakten dem Kultusministerium vor. Das Kultusministerium trifft nach Durchführung von Bewerbergesprächen die Auswahlentscheidung. 2.3 Bereichsleiter (höherer Dienst) Das Seminar beantragt beim Regierungspräsidium die Ausschreibung der Stelle.Wird dem Antrag entsprochen, veranlasst das Regierungspräsidium die Stellenausschreibung beim Kultusministerium (Personalreferat) und die Erstellung von Anlassbeurteilungen nach Eingang der Bewerbungen. Das Regierungspräsidium führt gemeinsam mit dem Seminar das Überprüfungsverfahren durch. Dieses umfasst ein Überprüfungsmodul (z. B. Rollenspiel, Lehrveranstaltung am Seminar oder andere Arbeitsprobe) und das Bewerbergespräch. Überprüfungsmodul und Bewerbergespräch werden jeweils mit einer Note bewertet. mit den betreffenden Personalakten dem Kultusministerium vor. Es unterbreitet dem Kultusministerium in Abstimmung mit dem Seminar außerdem einen Besetzungsvorschlag. Die Entscheidung über die Besetzung trifft das Kultusministerium. 2.4 Fachleiter (höherer Dienst) Das Seminar beantragt beim Regierungspräsidium die Ausschreibung der Stelle.Wird dem Antrag entsprochen, veranlasst das Regierungspräsidium die Stellenausschreibung beim Kultusministerium (Personalreferat). Wer sich um eine Fachleiterstelle bewirbt, durchläuft das Überprüfungsverfahren für Fachberater in der Schulaufsicht gemäß der VwV Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich in der jeweils geltenden Fassung. Die Unterrichtsanalyse mit Beratung wird gemeinsam mit dem Seminar durchgeführt. Das Überprüfungsverfahren wird ergänzt durch eine Lehrveranstaltung am Seminar, über die ein Bericht gefertigt wird, der mit einer Note abschließt. Das Überprüfungsmodul wird gemeinsam mit dem Regierungspräsidium durchgeführt.

3 Seite 3 mit den betreffenden Personalakten dem Kultusministerium vor. Es unterbreitet dem Kultusministerium in Abstimmung mit dem Seminar außerdem einen Besetzungsvorschlag. Die Entscheidung über die Besetzung trifft das Kultusministerium. 2.5 Besetzungsverfahren für Personal, für das die Regierungspräsidien die Ernennungszuständigkeit haben Das Verfahren für die Besetzung von Bereichsleiterstellen richtet sich nach Nummer 2.3 Sätze 1 bis 5,das Verfahren für die Besetzung von Fachleiterstellen nach Nummer 2.4 Sätze 1 bis 6, wobei die in Satz 3 genannte VwV Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen und -bewerbern im schulischen Bereich entsprechend anzuwenden ist. Die Auswahlentscheidung trifft das Regierungspräsidium, das Kultusministerium ist nicht zu beteiligen. 2.6 Lehrbeauftragte Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Berufliche Schulen) Das Seminar veranlasst nach vorheriger Genehmigung durch das Regierungspräsidium die Ausschreibung beim Kultusministerium (Personalreferat). Bewerbungen sind über das Regierungspräsidium an das Seminar zu richten. Dieses veranlasst nach Eingang der Bewerbungen die Erstellung dienstlicher Beurteilungen und führt das Überprüfungsverfahren durch. Das Überprüfungsverfahren umfasst die Unterrichtsanalyse mit Beratung eine Lehrveranstaltung am Seminar und das Bewerbergespräch. Jedes Überprüfungsmodul wird mit einer Note bewertet. Das Seminar fertigt eine Bewerberübersicht und legt diese dem Regierungspräsidium mit den Bewerbungsunterlagen vor. Es unterbreitet dem Regierungspräsidium außerdem einen Besetzungsvorschlag Staatliche Seminare für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen, Realschulen), Pädagogische Fachseminare und Fachseminar Sonderpädagogik Das Seminar veranlasst nach vorheriger Genehmigung durch das Regierungspräsidium die Ausschreibung in Rundschreiben der unteren Schulaufsichtsbehörden und der Seminare bzw. auf den entsprechenden Webseiten im Internet. Bewerbungen sind über die unteren Schulaufsichtsbehörden an das Seminar zu richten. Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach Nummer

4 Seite 4 zum Vorschriftenverzeichnis mit Ausnahme des Überprüfungsmoduls Lehrveranstaltung am Seminar Bei der Vergabe von Lehraufträgen, die von der Natur der Sache her keinen Aufschub dulden und daher nicht ausgeschrieben werden konnten, können bis zur endgültigen Entscheidung vorläufige Regelungen getroffen werden ( 69 Abs. 5 LPVG). 3 Zuständigkeit der Seminarleiter Die Seminarleiter sind Vorgesetzte der am Seminar beschäftigten Personen und insbesondere für folgende Personalangelegenheiten zuständig: 3.1 Für die Bewilligung von Urlaub und Freistellungen, die Entgegennahme von Krankmeldungen und ggf. deren Weiterleitung an das Regierungspräsidium entsprechend der Verwaltungsvorschrift Freistellungen von längerer Dauer, Zuständigkeiten und Pflichten bei Dienst- und Arbeitsunfähigkeit im Bereich der Schulen vom 16. Dezember 2005 (K.u.U S. 21) in der jeweils geltenden Fassung. An die Stelle des Schulleiters tritt der Seminarleiter. Soweit die Dienst- oder Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen dauert, ist die Abwesenheit dem Regierungspräsidium zu melden. Das Regierungspräsidium informiert in diesen Fällen das Kultusministerium bei Beschäftigten, für die es keine Zurruhesetzungszuständigkeit besitzt. 3.2 Für die Bestellung von Lehrbeauftragten, die auf Honorarbasis tätig werden. 4. Deputatsliste Die Deputatsliste (Lehrpersonal und Lehrbeauftragte) ist dem jeweils zuständigen Regierungspräsidium und dem Kultusministerium von den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Grund- und Hauptschulen und Realschulen), den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Gymnasien und Beruflichen Schulen) und den Pädagogischen Fachseminaren bis zum 1. April (Stichtag 1.März), den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung (Abt. Sonderschulen), dem Fachseminar für Sonderpädagogik sowie der Abteilung für Sonderpädagogik Karlsruhe bis zum 1. April (Stichtag 1.März) und bis zum 31. Oktober (jeweils für das zurückliegende Schulhalbjahr), zur Verfügung zu stellen. 5. Haushaltsangelegenheiten Planaufstellung Das Regierungspräsidium übersendet seinen Bedarf an Personalmitteln, deren Bewirtschaftung sich nicht nach Stellen richtet sowie eine aktuel-

5 Seite 5 le Stellenbesetzungsliste des hauptamtlichen Personals der Seminare an das Kultusministerium. Das Seminar meldet seinen Mittelbedarf dem Kultusministerium. Haushaltsvollzug Das Kultusministerium erteilt die Kassenanschläge und die Änderungen hierzu. Dem Regierungspräsidium werden die Stellen für das hauptamtliche Personal der Seminare sowie Personalmittel, deren Bewirtschaftung sich nicht nach Stellen richtet, zugewiesen. Das Seminar erhält vom Kultusministerium Mittelzuweisungen für sächliche Verwaltungsausgaben, für Zuschüsse und für Investitionsausgaben. Beauftragter für den Haushalt Für die Mittel- und Stellenbewirtschaftung beim Seminar ist die Seminarleitung als Beauftragter für den Haushalt ( 9 Landeshaushaltsordnung) verantwortlich, sofern diese Aufgabe nicht auf andere Bedienstete delegiert ist. 6. Räumliche Unterbringung Das Seminar richtet die Nutzungsanforderung an das Regierungspräsidium. 7. Inkrafttreten Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift über Personal- und Haushaltsangelegenheiten im Bereich der Lehrerbildungseinrichtungen (Staatliche Seminare) vom 26. Oktober 1999 (K.u.U. S. 247) außer Kraft.

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