Regierungsrat des Kantons Schwyz

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Transkript:

Regierungsrat des Kantons Schwyz Beschluss Nr. 950/2010 Schwyz, 21. September 2010 / bz Verpflichtungskredit für den Neubau der Mensa in Pfäffikon Bericht und Vorlage an den Kantonsrat 1. Übersicht Das Berufsbildungszentrum Pfäffikon (BBZP) und die Kantonsschule Ausserschwyz (KSA) nutzen gemeinsam die Mensa der KSA. Diese wurde trotz steigenden Schülerzahlen seit der Erstellung im Jahre 1974 weder baulich verändert noch erweitert. An beiden Schulgebäuden sind in unterschiedlichem Masse Instandsetzungs-, zusätzliche Raumbedürfnisse und Instandhaltungsbedarf ausgewiesen. Die Raumbedürfnisse können nicht mehr mit dem bestehenden Angebot abgedeckt werden und sollen durch einen Neubau gelöst werden. Für die Neubaulösung sind optimale Betriebsabläufe, eine energieoptimierte Versorgung, eine effiziente Raumnutzung, neue Technologien und Haustechnikanlagen sowie tiefere Betriebskosten ausgewiesen. Der dafür benötigte Verpflichtungskredit beträgt Fr. 11 500 000.-- inklusive 7.6% MWST. Der vorliegende Neubau Mensa untersteht der Volksabstimmung. 2. Ausgangslage 2.1 Planungskredit Das BBZP wird zurzeit umfassend saniert und räumlich angepasst. Wegen dem ausgewiesenen Sanierungsbedarf und den räumlichen Engpässen soll auch die KSA in den nächsten Jahren umfassend saniert und erweitert werden. Das längerfristige Entwicklungskonzept für die KSA sieht vor, in einem ersten Schritt eine neue Mensa zu bauen. In einem zweiten Schritt soll, zusammen mit der Gebäudesanierung, eine neue Aula mit einer Kapazität für die Schule als Raumerweiterung realisiert werden, in einem dritten Schritt ist die Sportinfrastruktur anzupassen. Es ist vorgesehen, dass die neue Aula bei ausserordentlichen Anlässen durch die Mensaküche bewirtschaftet werden kann.

In Bericht und Vorlage an den Kantonsrat für den Projektierungskredit für Sanierungsarbeiten und räumliche Neukonzeption des BBZP (RRB Nr. 1255/2007) wurde der Neubau Mensa bereits angekündigt und war Bestandteil dieses Planungskredits. 2.2 Heutige Situation Die 170 Sitzplätze in der bestehenden Mensa sind für die täglich eingenommenen über 300 Mittagessen nicht ausreichend. Die Kücheninfrastruktur stösst schon länger an ihre Grenzen. Die räumliche Anordnung der Küche, die Produktionseinrichtungen und die Ausgabelinie entsprechen nicht mehr den Vorschriften des Lebensmittelinspektorats. Täglich entsteht ein Rückstau des Gästeflusses mit langen Wartezeiten. Engpässe bestehen auch bei der Warenlieferung und bei der Entsorgung. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie, erstellt in den Jahren 2006 und 2007 durch die Firma Creative Gastro Conzept & Design AG, wurden diverse Gastrokonzepte geprüft. Es hat sich gezeigt, dass die künftigen Bedürfnisse an das Verpflegungsangebot nicht mehr am bestehenden Standort im Gebäude der KSA erfüllt werden können. Gründe dafür sind vor allem das bestehende, zu knappe Raumangebot und unpraktische Betriebsabläufe sowie nicht mehr zeitgemässe hygienische Bedingungen. Die Studie kam zum Schluss, dass ein Mensa-Neubau die Bedürfnisse am besten abzudecken vermag. 2.3 Architekturwettbewerb 2008 wurde ein offener Architekturwettbewerb ausgeschrieben. Gemäss Beschluss Nr. 1377/2008 wurde dem Antrag des Beurteilungsgremiums zugestimmt und dem Projekt nüdeli des Architekturbüros Müller Verdan Architekten, 8005 Zürich, der Zuschlag zur Weiterbearbeitung erteilt. Die gesamten Erweiterungen und Bauetappen für das BBZP und die KSA erfolgen abgestimmt auf ein Gesamtenergiekonzept Campus-Pfäffikon, welches in Bearbeitung ist und im Herbst 2010 aufgelegt wird. 3. Projektbeschrieb 3.1 Standort und Umgebung Der Neubau wird zwischen der heutigen KSA-Mensa und dem Erweiterungstrakt BBZP erstellt werden. Er soll architektonisch ein neues Erscheinungsbild des Standortes Schützenstrasse und Gwattstrasse erzeugen und die heute unbefriedigende Zugangssituation zu KSA und BBZP von Süden her verbessern. Insbesondere wird der Zugang zur Turnhalle und zum Haupteingang der KSA optimiert. Die Verkehrsströme (Fussgänger, Velo, Roller, Warentransport und Auto) werden entflochten. Eine behindertengerechte Gestaltung sowie der Warenumschlag (Materialanlieferung und entsorgung) sind berücksichtigt worden. Ebenfalls werden die Vorplatznutzung, die Autoparkplatzanordnung sowie die Veloabstellplätze verbessert. Der Bereich zwischen KSA, Turnhalle und BBZP ist als Begegnungs- und Aufenthaltszone für Schüler und Lehrpersonen geplant. 3.2 Raumbedürfnisse Der Neubau weist (anstelle von 220 Plätzen bei einer Mensasanierung) eine maximale Kapazität von 430 Sitzplätzen auf, 348 Sitzplätze im Erdgeschoss und 82 Sitzplätze im Obergeschoss. Zudem stehen zusätzlich mindestens 60 Aussensitzplätze zur Verfügung. Der Mensa-Neubau soll die - 2 -

gastronomischen Bedürfnisse der Zukunft des Schulzentrums Pfäffikon nachhaltig befriedigen können. Er steht allen Schulen am Standort (KSA und BBZP) zur Verfügung. Er soll zudem für weitere Nutzungen zur Verfügung stehen. So wird er auch für externe Anlässe und nach Möglichkeit als Lern- und Arbeitsraum verwendet werden können. In der zu planenden Küche wird ebenfalls die Verpflegung für die eine Minute entfernte Aula zubereitet werden können (Catering). Das Projekt wurde unter Beizug eines Gastroplaners sowie eines Kostenplaners entwickelt. Beide Spezialisten werden das Projekt weiter begleiten. 3.3 Baubeschrieb Der Neubau ist dreigeschossig. Er zeichnet sich durch mehrere auskragende Bereiche aus. Aussen und teilweise auch innen sind Sichtbetonwände vorgesehen. Es ist geplant, die Aussenwänden aus zwei Betonschalen mit dazwischenliegender Dämmung aufzubauen. Der Gastraumbereich wird mit grosszügigen Fensterflächen ausgestattet, um eine optimale Tageslichtnutzung zu erreichen. Damit wird die Beziehung zur Umgebung und den anderen Gebäuden (Campuscharakter) hergestellt. 3.3.1 Untergeschoss Im Untergeschoss (Niveau Gwattstrasse) sind die gedeckte Anlieferung, die Lagerräume, die Garderoben für das Mensapersonal und die Gebäudetechnik untergebracht. Die Anbindung zur Küche wird mittels Warenlift und einer internen Treppe zentral hergestellt. Das Obergeschoss wird mit derselben Warenlift- und Treppenanlage erschlossen. 3.3.2 Erdgeschoss Das Erdgeschoss (Niveau Eingang KSA) bildet das Zentrum. Hier befinden sich der Haupteingang, der Gastraum, die Cafeteria, der Free-Flow-Bereich, die Küche und das Behinderten-WC. Der Gastraum öffnet sich gegen Norden mit einer grösseren Fensterfläche und gewährt Aussicht auf die Insel Ufnau. 3.2.3 Obergeschoss Im Obergeschoss sind ein zusätzlicher Gastraum, WC-Anlagen und eine Terrasse angesiedelt. Der Gastraum ist für selbstverpflegende Schülerinnen und Schüler vorgesehen und soll auch ausserhalb der Mittagszeit für Lernende zugänglich sein. Das ganze Gebäude erfüllt den Minergie-Standard 2008 und ist behindertengerecht erschlossen. 4. Finanzielle Auswirkungen 4.1 Baukosten Kostenvoranschlag +/- 10% (inklusive MWST; Preisstand 1. April 2010; Zürcher Baukostenindex mit 137.8 Punkten, Basis ZH 1988 = 100%) Der Kostenvoranschlag für den Neubau Mensa Pfäffikon basiert zu 100% auf einer Berechnung über Flächen sowie Erfahrungswerten und Vergleichswerten. Die Kosten für Neubau Mensa Pfäffikon belaufen sich auf total Fr. 11 500 000.-- inklusive 7.6 % MWST. - 3 -

Kostenzusammenstellung nach BKP 2-stellig: 1 Vorbereitungsarbeiten Fr. 388 220.-- 11 Räumungen, Terrainvorbereitung Fr. 37 800.-- 12 Sicherungen, Provisorien Fr. 75 600.-- 13 Gemeinsame Baustelleneinrichtung Fr. 94 500.-- 15 Anp. an best. Erschliessungen Fr. 27 000.-- 16 Anp. an best. Verkehrsanlagen Fr. 5 400.-- 17 Spez. Fundation, Baugrubens. Fr. 147 920.-- 2 Gebäude Fr. 8 005 505.-- 20 Baugrube Fr. 206 755.-- 21 Rohbau 1 Fr. 1 857 628.-- 22 Rohbau 2 Fr. 1 104 079.-- 23 Elektroanlagen Fr. 447 120.-- 24 HLK Fr. 1 148 040.-- 25 Sanitär Fr. 361 800.-- 26 Transportanlagen Fr. 147 960.-- 27 Ausbau 1 Fr. 436 288.-- 28 Ausbau 2 Fr. 540 788.-- 29 Honorare Fr. 1 755 048.-- 3 Betriebseinrichtung Fr. 1 135 026.-- 34 HLKK Anlagen Fr. 248 400.-- 35 Sanitäranlagen Fr. 886 626.-- 4 Umgebung Fr. 417 695.-- 40 Terraingestaltung Fr. 16 200.-- 41 Roh- und Ausbauarbeiten Fr. 56 111.-- 42 Gartenanlagen Fr. 55 080.-- 44 Installationen Fr. 10 800.-- 45 Erschliessung durch Leitungen Fr. 29 160.-- 46 Kleinere Trassebauten Fr. 250 344.-- 5 Baunebenkosten und Übergangskonten Fr. 1 078 920.-- 51 Bewilligungen, Gebühren Fr. 240 840.-- 52 Vervielfältigungen, Muster Fr. 176 040.-- 53 Versicherungen Fr. 30 240.-- 56 Übrige Baunebenkosten Fr. 86 400.-- 58 Rückstellungen und Reserven Fr. 545 400.-- 9 Ausstattung Fr. 474 633.-- 90 Möbel Fr. 474 633.-- Gesamtkosten BKP 1-9 inklusive MWST Fr. 11 500 000.-- - 4 -

4.2 Unterhalts- und Betriebskosten Die Kosten für den betrieblichen und baulichen Unterhalt belaufen sich durchschnittlich pro Jahr auf Fr. 125 000.-- (circa 1.1% der Anlagekosten). Dieser Betrag liegt im Schwankungsbereich des gesamten Unterhaltsaufwands. Bei einem Neubau sind diese Kosten in den ersten Jahren geringer bis die Garantien ablaufen. Die jährlichen Abschreibungen betragen 10% vom Restbuchwert. Im ersten Jahr sind dies Fr. 1 150 000.--. Die Erstausstattungen gehen zulasten der Immobilien. 4.3 Finanzierung Das Projekt ist im Finanzplan 2011, 2012 und 2013 enthalten. 5. Zeitplan Die Volksabstimmung für den Neubau Mensa ist am 13. Februar 2011 geplant. Die Ausführungsplanung und Submission dauert von Februar bis Dezember 2011 und die Ausführung von Juli 2011 bis Dezember 2012. Die Anlage wird in den Monaten Januar und Februar 2013 in Betrieb genommen. 6. Zuständigkeit Da die neue Mensa ein Neubau ist, handelt es sich beim vorliegenden Verpflichtungskredit nicht um eine gebundene Ausgabe, sondern um eine neue Ausgabe ( 3 Bst. c Verordnung über den Finanzhaushalt vom 22. Oktober 1986, FhV, SRZ 144.110). Da die Gesamtkosten des Neubaus grösser als Fr. 250 000.-- sind, ist der Verpflichtungskredit gemäss 30 Abs. 2 Kantonsverfassung dem obligatorischen Referendum unterstellt. Der Verpflichtungskredit ist der Investitionsrechnung zu belasten (Konto Nr. 28 300.503.27). Die jährlichen Fälligkeiten sind im Voranschlag einzustellen. Beschluss des Regierungsrates 1. Dem Kantonsrat wird beantragt, die beiliegende Vorlage anzunehmen. 2. Zustellung: Mitglieder des Kantons- und des Regierungsrates; Bildungsdepartement; Baudepartement; Finanzdepartement; Finanzverwaltung; Finanzkontrolle; Hochbauamt (unter Rückgabe der Akten). Im Namen des Regierungsrates: Armin Hüppin, Landammann Peter Gander, Staatsschreiber - 5 -

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