SiGe-Plan. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz 7

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Transkript:

SiGe-Plan Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz 7 Bauvorhaben: Errichtung Kindergarten und Hort Roseggerstraße/Linzerstraße, 4540 Bad Hall Bauherr: Stadtgemeinde Bad Hall Hauptplatz 5, 4540 Bad Hall Tel: 07258/7755-0, Fax Dw 17, E-Mail: gemeinde@bad-hall.ooe.gv.at Planungskoordination: Hammer GmbH Tel: 0676 444 8555, Email: office@hammer-gmbh.at www.hammer-gmbh.at Anlagen:.- Vorankündigung gem. 6 BauKG.- Baustellenordnung.- Maßnahmen Baustellenkoordination allgemein.- laufende Protokolle der Baustellenkoordination Verteiler:.- Bauherr / Projektleiter.- Projektbeteiligte.- Auflage auf der Baustelle Erstelldatum: 15.11.2017 Seite 1

Allgemeine Sicherheitshinweise und Maßnahmen die ALLE Firmen betreffen Alle Sicherheitsmaßnahmen müssen der Für sämtliche angeführten Maßnahmen ist der Generell gilt Helmtragepflicht. Gewerbeordnung, Bauordnung, allen jeweils letztgültige Terminplan heranzuziehen. behördlichen Bescheiden, BauV, dem ASchG., Die Dachflächen über 3,00 m von den der AMVO, der AAV, der AUVA, Sämtliche Firmen haben innerhalb ihres Absturzkanten, dürfen von den Professionisten Detailverordnungen, den sicherheitsrelevanten Zeitplans, die Arbeiten so zu gestalten, dass nur dann betreten werden, wenn alle Normen, OVE, TRVB, Betriebsanleitungen und andere Gewerke nicht in ihrer Ausführung Sicherheitsmaßnahmen gegeben sind. dgl. entsprechen. Die Baustellenordnung gilt als behindert werden. Bestandteil des SiGe-Planes. Arbeiten "übereinander" sind zu vermeiden, bei Ineinander greifende Arbeitsläufe werden unbedingter Notwendigkeit sind die Arbeiten Es darf nur unterwiesenes Personal auf der gemeinsam mit den ausführenden Firmen mit dem Baustellenkoordinator abzustimmen. Baustelle beschäftigt werden. Nachweise geregelt und dem Baustellenkoordinator darüber sind dem Baustellenkoordinator auf vorgelegt. Für Transport-, Be- und Entladearbeiten ist die Verlangen vorzulegen (BauV 5, 154). Bestimmung der BauV 16 zu beachten. Sicherungsmaßnahmen jeglicher Art sind täglich Prüfbücher, Nachweise, baustellenspezifische zu kontrollieren und entfernte und mangelhafte Für Arbeiten mit Fahrzeugen, Maschinen und Gutachten, aushangpflichtige Gesetze, müssen Sicherungen bzw. fehlende Teile sofort wieder Geräten ist die Bestimmung der BauV 142-149 auf der Baustelle aufliegen (BauV 31). herzustellen. zu beachten. Als Beilage zum SiGe-Plan gelten die laufenden Während der Arbeiten ist die persönliche Bescheid Baustellenprotokolle, diese sind im Anhang an Schutzausrüstung (PSA) entsprechend dem den SiGe-Plan an geeigneter Stelle Gefahrenpotenzial zu verwenden auszuhängen. (BauV 22-30) Besondere baustellenspezifische Sicherheitshinweise an die Baufirma Baustelleneinrichtung Erste Hilfe Sanitär- und Sozialeinrichtungen Baustelleneinrichtungsplan erstellen Einzurichten sind eine Erste Hilfe-Station Sanitär- und Sozialeinrichtungen sind nach den (Erste Hilfe-Koffer). Wichtige Notrufnummern sind Bestimmungen der Bauarbeiterschutz- Statik für alle auszuhängen. verordnung, (BauV 32-41) einzurichten Die genauen Arbeitsanweisungen befinden sich ebenso für die am Bau Beteiligten auf den jeweils letztständigen Statikplänen Brandschutzmaßnahmen (TRVB A 149) Baustellen WC, Waschgelegenheiten und Feuerlöscher sind bereit zu stellen. Zufahrt für Aufenthaltsraum. Einsatzfahrzeuge ständig freihalten. Hindernisse aller Art sofort entfernen. Zeitlicher Bautermine Beginn: Frühjahr 2018 Fertigstellung: 1. Quartal 2019 laut Terminplan Seite 2

Baustelleneinrichtung Bauzaun Unbefugtes Betreten Erstellen eines Bauzauns über das gesamte Baufeld. Die Baustelle muß außerhalb der Betriebszeit der Baustelle mit einem geeigneten Vorhangschloß versperrt werden. Kabel und Kabeltrommeln Stromschlag Es dürfen nur zugelassene Kabel mit Kennzeichnung K35 sowie Kabeltrommeln mit Schutzkappen verwendet werden. Die Haftung obliegt dem Eigentümer der Einrichtungen. Für Subunternehmer haften die jeweiligen Hauptauftragnehmer. alle Geh- und Verkehrswege Sturz und Fall keine Lagerungen, Kabel und Leitungsprovisorien abdecken, Gehwege in Ordnung halten. Feuerwehr, Einsatzfahrzeuge Behinderung von Einsatzfahrzeugen Stellplätze bzw. Abstellflächen für Einsatzfahrzeuge freihalten, Einfahrt immer freihalten Brandschutz Brandgefahr Die Brandschutzabstände von Baufahrzeugen sind einzuhalten; geeignete und geprüfte Feuerlöscher sind bei den Baucontainern bereitzustellen. ASchG. BauV 6, ASchG. BauV 20,42-47 Beschilderung Unbefugtes Betreten Bauschilder "Betreten der Baustelle verboten" sind bei allen Zugängen anzubringen. Energieversorgung Stromschlag, Sturz, Fall Der Hauptbaustromverteiler und die Unterverteiler müssen der ÖVE-Norm entsprechen. Kabel- und Leitungswege sind zu sichern. Das Baustromprovisorium ist zu erden und zu sichern (Prüfattest auf der Baustelle auflegen). Kabel und provisorische Leitungen sind so zu verlegen, dass keine Stolpergefahr besteht. Leitungssicherungen Stromschlag, Beschädigung von Leitungen, austreten von Stoffen Leitungsträger erfassen, ober- und unterirdische Leitungen sichern, vor Beginn der Arbeiten freischalten. Schutzabstände beachten, im Bereich der Leitungen Arbeitsbereiche abschranken. Leitungen, die gefährliche Stoffe transportieren, vor Beginn der Arbeiten nachweislich entleeren bzw. geeignet schützen. Maßnahmen rechtzeitig bekanntgeben. Öffnungssicherungen Sturz, Fall Absicherung von Wand- und Bodenöffnungen mit rutschfesten Belägen, bzw. statisch ausreichendem Seitenschutz. Die Abdeckungen sind gegen Verrutschen zu sichern. Aufstiege, Übergänge, Leitern Baurestmassen und Müllbeseitigung Sturz, Fall Trittsichere Aufstiege und Übergänge herstellen; normgerechte Leitern und Aufstiegshilfen verwenden. Baurestmassen, Verpackungen und Müll sind täglich von der Baustelle zu entsorgen. Baustellenbeleuchtung Sturz, Fall Baustellenbeleuchtung auf Gehwegen, Stiege und Arbeitsbereichen. Es ist sicherzustellen, dass eine ausreichende Grundbeleuchtung an allen Arbeitsbereichen gegeben ist. Kran, Autokräne und Aufzüge, Hub- und Scherenbühnen Gefahr von oben, im Schwenkbereich Abnahmeprüfprotokolle vor Inbetriebnahme auf der Baustelle auflegen, Aufstellungsüberprüfung für Turmdrehkran vor Ort. Prüfbücher für Hebezeuge sind mitzuführen. Einweisung Kranführer und Bedienungspersonal; Bei Arbeitsbühnen und Aufzügen ist der untere Aufstellbereich gesondert abzuschranken; Helmtragepflicht beachten! BauV BauV 13-14 BauV 13-14 BauV 7-10 BauV 7-10,81 BauV 6 BauV 139-141 Erste Hilfe ACHTUNG: Jeder Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Erste Hilfe-Koffer für seine Mitarbeiter auf der Baustelle vorhanden ist. Die Größe und Ausstattung richtet sich nach Anzahl der Dienstnehmer. Die Regelung gilt auch für sämtliche Subunternehmer BauV 31 Seite 3

Umfang der Arbeiten, Projektbeschreibung Neubau eines Kindergartens mit Krabbelstube und Neubau eines Hortes. Errichtung eines Gerätelagers. Außenraumgestaltung: Herstellung des Spielplatzes, eines Rodelhügels und gärtnerische Gestaltung. Gewerk Koordinierungs- und Schutzmaßnahmen Baustellenspezifische Hinweise Baustelleneinrichtung Herstellen eines Bauzauns. Öffentlich zugängliche Bereiche müssen während der gesamten Bauzeit sicher abgegrenzt werden. (nebenan liegende Volksschule) Erdarbeiten Alle freigelegten Leitungen sind zu sichern und vor Beschädigungen durch Baumaschinen oder sonstige Bautätigkeiten zu schützen Errichten Entwässerungskanal und Schächte: Trasse auf querende Leitungen untersuchen und ggf. sichern Schächte und Künetten ab 1,25 m entsprechend pölzen Kran Kranbetrieb Einweisung laut Önorm und Bedienungsanleitung des Herstellers. Der letzte Prüfbefund oder das Prüfbuch muss auf der Baustelle (Standort Önorm M 9601 des Krans) aufliegen Gerüste als kollektive Schutzmaßnahme BauV 55-73 Aufmauerung: Konsolgerüst Attika: Errichten eines umlaufenden Geländers auf der Attika bis Fertigstellung aller Dachgewerke Fassade: Fassadengerüst. Vorhaltezeit beachten Versetzarbeiten Fenster, Fixverglasungen: Seitenschutz darf erst vor Montage entfernt werden, Absturzsicherungen instand halten (wenn kein Gerüst vorhanden ist) Montagen und Fertigstellungen: Fassadengerüst Ein Gerüstabnahmebefund ist auf der Baustelle aufzulegen. Provisorische Geländer Stiegenbereich innen Lift Zugangsstiege ins OG, aussen Deckendurchbrüche / Bodenöffnungen Alle Deckendurchbrüche sind durchtrittsicher und unverschiebar herzustellen. Bei entsprechend großem Querschnitt sind diese mit einer umlaufenden Absturzsicherung zu versehen, Pfostenlagn als Abdeckung. Laufende Absicherung von Öffnungen in der Decke, während der Deckenverlegearbeiten durchführen Aufzugsanlage Sicherung der Öffnungen für den Liftbau, Schachtgerüstung Sicherung des Liftschachtes durch Pfostenlagen. Wartung von Sicherungseinrichtungen Abschrankungen, Durchtrittsicherungen und sonstige Absturzsicherungen müssen laufend instandgehalten bzw. gewartet werden. Sämtliche Firmen sind verpflichtet, entfernte Schutzeinrichtungen unverzüglich wieder herzustellen. Vorhaltezeiten beachten. Die Kontrolle und Hinweispflicht obliegt der Baufirma Abdeckung der Lichtkuppelöffnung am Dach Schweiß-, Schneid- und Lötarbeiten Brandgefährliche Arbeiten sind unter Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung durchzuführen. Innerhalb des Gebäudes Feuerlöscher bereithalten. Seite 4

Gewerk Koordinierungs- und Schutzmaßnahmen Baustellenspezifische Gasflaschen - Lagerung und Sicherung Flüssiggasverordnung, Hinweise Auf eine sichere Lagerung achten. Auch leere Gasflaschen sind gegen Umfallen zu sichern. Gasflaschen gegen Erwärmung und starkem Frost schützen. BauSV 127 133 Haustechnik Geeignete Aufstiegshilfen verwenden Stromfrei schalten von Arbeitsbereichen, und Sicherung gegen Wiedereinschalten Montagearbeiten am Dach: persönliche Schutzausrüstung verwenden, Randabsturzsicherungen (Geländer 2 m vom Dachrand entfernt) Sozial- und Sanitäreinrichtungen müssen so ausgelegt werden, dass diese allen AN auf der Baustell während der gesamten Baudauer, in aureichendem Ausmass zur Verfügung stehen. Vorhaltezeit beachten! Allgemeine Hinweise Die aktuellen Baupläne und ein Bauzeiplan müßen auf der Baustelle aufliegen. Alle Sub-Unternehmer müssen hinsichtlich Nutzung von gemeinsamen Maschinen und Geräten durch den Hauptauftragnehmer unterwiesen werden. PSA wie etwa Schutzbrillen, Staub- und Gehörschutz u.dgl. müssen auch für Subunternehmer vorhanden sein, bzw. hat der Hauptauftragnehmer dafür zu sorgen, dass PSA ordnungsgemäß angewendet wird. PSA anwenden: Helme, Schuhe, nach Bedarf, Gehör-, Hand- und Augenschutz. Baumeisterarbeiten Grabungsarbeiten, Erdarbeiten Kanalisierungsarbeiten Verlegung von Leitungen Sturz und Fall andere Einbauten, z.b. Elektro-, Wasserleitungen Vor Beginn der Grabungsarbeiten ist eine Ermittlung aller Einbauten durchzuführen und mit den entsprechenden Leitungsträgern Kontakt herzustellen Der Arbeitnehmer hat sich zu vergewissern, dass alle Sicherungsvorkehrungen vorhanden sind (Wasserhaltung, etc.) lt Terminplan BauV 48-54 lt Terminplan BauV 48-54 Maurer-, Schal- und Betonierarbeiten Absturz, Gefahr von oben, Verletzung Auf standfeste gesicherte Arbeitsplätze achten; Schutz vor herabfallenden Teilen, Stahlenden sind umzubiegen, zu kröpfen (Abdeckschiene oder Abdeckkappe mit Stahleinlage) lt Terminplan BauV 6, 7-10 Öffnungs- und Grubensicherungen Absturz, Sturz, Fall Abdecken von Gräben, Schächten, Aussparungen und Öffnungen mit geeigneten Mitteln (Pfostenbelag lt. BauV), tragfähig und rutschfest herstellen, gegen Kippen zu sichern und täglich vor Arbeitsbeginn zu kontrollieren. BauV 7-10 Fensteröffnungen Absturz Seitenschutz und dergleichen für alle Firmen herstellen und instandhalten. bis zum Versetzen der Fenster BauV 7-10 Seite 5

Baumeisterarbeiten Stiegenhaus, freie Deckenöffnungen Schalungen, Unterstellungen, Hilfskonstruktionen, Lehrgerüste Schweißarbeiten, Schleifen, Trennen Absturz Stiegenläufe und offene Deckenkanten sind mit Schutzgeländern zu versehen BauV 7-10 Einsturz Nachweise über die Standsicherheit auf der Baustelle auflegen BauV 7-10, 82-84, Absturz, Verletzung Für alle Schweißarbeiten: Brandschutz, Sichere Lagerung von Gasflaschen BauSV 20, 21, 121 Gerüst Gerüstarbeiten allgemein Absturz, Fall Der Aufstellort der Gerüste ist zu prüfen; vor Benutzung der Gerüste ist ein Gerüstabnahmebefund auf der Baustelle aufzulegen, Fassadengerüste dürfen einen maximalen Abstand von 40 cm zum Rohgebäude nicht überschreiten, Sicherung gegen herabfallende Teile; Bei Fassadengerüsten, die als Schutzgerüste ausgeführt werden, darf der oberste Abstand Gerüstbelag zur Mauer höchstens 30 cm betragen BauV 55-73, 88 ÖNORM B4700, Prüfbefunde Arbeiten mit fahrbaren Gerüsten und Standgerüsten Kippen, Verrutschen Feststehende und verfahrbare Standgerüste sind gegen Kippen zu sichern, Standflächen prüfen, sichere Aufstiegmöglichkeit, ausreichende Belagsstärke, Wehren allseits BauV 63 ff Versetzarbeiten Versetzen von Fenster, Türen, Einbauteilen, etc. Absturz Sicherung des darunterliegenden Bereichs während der Versetzarbeiten; Seitenschutz darf erst unmittelbar vor der Montage entfernt werden. lt Terminplan Fertigteile Versetzen von Fertigteilelementen Herabfallen von Gegenständen, Absturz von Personen Aufstellflächen für Hebefahrzeuge prüfen, Schwenkbereich von Kranarmen beachten. lt Terminplan BauV 27, 85-86 Dachdecker und Bauspengler Dachdecker- und Bauspenglerarbeiten Einsatz von Flämmgeräten Absturz, Ausgleiten kollektive Schutzmaßnahme: umlaufendes Geländer lt Terminplan BauV 11, 87-90, Önorm B3417 Verbrennungen, Verblitzen; Brandgefahr Im Umfeld von Flämmarbeiten sind geeignete und überprüfte Feuerlöscher bereitzuhalten; Gas- und Flämmgeräte sind auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen; lt Terminplan BauV 17,19, 20-21, 45 Schlosserarbeiten Schweissarbeiten Montagearbeiten Absturz, Verletzung, Sturz, Fall PSA anwenden. Mitbenützung Gerüst lt Terminplan BauV 7-10, BauSV 20, 21, 121 Estrich und Bodenleger Herstellen von Fußböden, Bodenversiegelungs- und Beschichtungsarbeiten giftige Dämpfe, Staubbelastung PSA ist zu verwenden; Verarbeitungsanweisungen sind zu beachten; ausreichende Belüftung des Arbeitsbereichs ist sicherzustellen; Arbeitsbereich ist abzusichern. lt Terminplan ASchG 44-48; ChemVO, BauV 20-21 Seite 6

Fliesenleger Verlegen von Fliesen und Staubentwicklung Abschranken der Arbeitsbereiche nach Erfordernis lt Terminplan BauV 7-10 Platten Trockenbau Trockenbauarbeiten, Innenausbau Sturz, Fall Die Trockenbauplatten sind horizontal zu lagern. Aufstiegshilfen normgerecht verwenden. lt Terminplan BauV 15 Fassade Fassadenarbeiten Absturz Gerüstabstand von 40 cm ist einzuhalten (siehe Gerüstarbeiten), dies ist vor Beginn der Arbeiten zu kontrollieren. Koordination mit Gerüstbaufirma. Bei Absturzgefahr nach innen (z.b. bei Öffnungen in der Fassade), sind auch an Gerüst-Innenseiten Fuß- Mittel- und Brustwehren auszuführen. lt Terminplan ÖNORM B 4007 Pkt. 4.5. BauV 55-73 Maler Malerarbeiten Sturz, Fall PSA ist bei Spritzarbeiten zu verwenden. Abschranken der Arbeitsbereiche nach Erfordernis. geprüfte Leitern verwenden lt Terminplan BauV 6, 21 Elektrik Elektrikerarbeiten, Installation, Blitzschutz Stromschlag, Sturz, Fall Elektrische Anlagen sind nur von fachkundigen Personen laut Vorschriften zu errichten und instandzusetzen. Der Strom ist vor Beginn der Arbeiten allseitig abzuschalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Die Anlage ist auf Spannungsfreiheit zu überprüfen, eine ausreichende Erdung muss vorhanden sein. Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, dass keine Gefahr von Sturz und Fall besteht. lt Terminplan BauV 13-14, BGbl 33-2012 Haustechnik Heizung-Kühlung-Lüftung- Sanitär Gefahr bei Montagearbeiten, Sturz, Fall Wenn Demontagen von Abdeckungen von Schächten und Deckenöffnungen erforderlich sind, müßen diese unverzüglich nach Beendigung der Arbeiten wieder tragsicher und unverrückbar hergestellt werden. Kabel und Leitungen sind so zu verlegen, daß keine Gefahr von Sturz und Fall besteht. lt Terminplan BauV 13-14 Außenanlagen Aussengestaltung, Grünfläche, Spielfläche, Zugang Sturz, Fall Sichern von Gräben und Schächten, (Abschrankungen) lt Terminplan Baureinigung Reinigung Sturz, Fall Um Unfallgefahren zu vermeiden, ist die Baustelle generell sauber zu halten. Sämtliche öffentlich zugängliche Bereiche müssen während der gesamten Bauzeit sauber gehalten werden. Winterbauarbeiten Enteisung Konzentrationsprobleme bei Kälte - Verletzungsgefahr, Rutschgefahr, Sturz Schnee und Eisfreihalten aller Gehwege, sowie Arbeitsbereiche, Beheizen Sozialraum. Räumarbeiten vor Arbeitsbeginn. Auf ausreichende Beleuchtung in allen Arbeitsbereichen ist zu achten. nach Witterung Seite 7

Gefährliche Stoffe Arbeiten mit gefährlichen Stoffen Vergiftungen, Verätzungen Die Sicherheitsdatenblätter und Verarbeitungsanweisungen des Herstellers sind zu befolgen; vor Beginn der Arbeiten mit gefährlichen Stoffen ist der Baustellenkoordinator zu informieren; Arbeitsbereiche sind großflächig abzugrenzen; für eine ausreichende Belüftung des Arbeitsbereichs ist zu sorgen BauV 15,17,19-21 Maßnahmen für spätere Arbeiten Zugang Dach Kindergarten/Krabbelstube: Dachausstieg Zugang Dach Hort: Aussenaufstieg Hinweis: geeignete Anschlagmittel auf dem Dach vorsehen, die ausführende Firma hat ein Konzept vorzulegen Bei Arbeiten am Gerätehaus geeignete Aufstiegshilfen verwenden Reinigung von Fixverglasungen, Glasflächen aussen: Einsatz von Steigern. Prüfung und Wartung der Einbauten, Aufzug, Haustechnikanlagen, Heizanlage, etc. laut behördlicher Vorschrift Einbau einer durchbruchsicheren Lichtkuppel Önorm EN795 Schutz für Besucher von Baustellen Baustellenbesuche von baustellenfremden Personen: Nur gegen Voranmeldung und Genehmigung durch Auftraggeber und Bauleitung. Beistellen von geeigneter Schutzausrüstung für alle Personen. Überprüfen der Anwendung von PSA. Kontrolle aller Sicherheitseinrichtungen auf der Baustelle. Kontrolle aller Gehwege. Baustellenbetrieb nach Erfordernis auf Dauer des Besuches einstellen. Beistellen von geeigneten Begleitpersonen. Unterweisung der Besucher. Passantenschutz Grundsätzlich ist dafür zu sorgen, dass keine baustellenfremden Personen das Baufeld betreten. Maßnahmen: Abgrenzen der Baustelle mit Bauzaun, versperren außerhalb der Arbeitszeiten. Lagerungen nur innerhalb des Bauzaunes, Leitungen schützen. Seite 8