Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH 8010 Graz, Austria Uhlandgasse 16. Amt der Steiermärkischen Landesregierung A16 Stempfergasse 4, 8010 Graz

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1 Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH 8010 Graz, Austria Uhlandgasse 16 t. +43/316/ f. +43/316/ FN UID f ATU Unterlage für spätere Arbeiten gemäß 8 BauKG Graz, Auftraggeber Amt der Steiermärkischen Landesregierung A16 Stempfergasse 4, 8010 Graz Verfasser Projekt Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH Dachflächensanierung 3. Burghof Version 1.0 Seiten 16 (exkl. Beilagen) Übergeben vom BK am: Anschrift: Firmenstempel, Signatur: Übergeben an: Herrn Ing. Schmidt (A16) per am Damit das vorliegende Dokument als Unterlage für spätere Arbeiten im Sinne des 8 BauKG Gültigkeit besitzt bzw. Anwendung finden kann, ist es erforderlich, dass jene Maßnahmen, welche im Zuge der Planungskoordination schriftlich festgelegt wurden, seitens des Baustellenkoordinators auf Umsetzung und Vollständigkeit kontrolliert werden. DI Norbert Rabl staatlich befugter und beeideter Ingenieurkonsulent für Bauingenieurwesen allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Technisches Unfallwesen und Arbeitsschutz Brandschutzwesen Feuerpolizei Liegenschaftsbewertung

2 INHALTSVERZEICHNIS INHALTSVERZEICHNIS 2 1 VORBEMERKUNGEN 3 2 PROJEKDATEN PROJEKT AUFTRAGGEBER PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION 4 3 PROJEKTBESCHREIBUNG 5 4 PLANGRUNDLAGEN / ERSTELLUNGSBASIS 6 5 BAUWERKS- BZW. ANLAGENTEILE DACHFLÄCHE 7 6 RÜCKBAU 11 7 ANHANG A 12 8 ANHANG B 13 9 ANHANG C BEILAGEN 15 Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 2/15

3 1 VORBEMERKUNGEN Die Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH wurde vom Amt der Steiermärkischen Landesregierung (A16 Referat Hochbau) mit der Planungskoordination und der Baustellenkoordination gemäß Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG), für das Bauvorhaben Grazer Burg Dachflächensanierung 3. Burghof beauftragt. Gemäß 8 BauKG hat der Bauherr die Pflicht für die Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten (UfsA) zu sorgen, der/die Planungskoordinator/in (PK) hat diese in der Vorbereitungsphase zusammenzustellen und der/die Baustellenkoordinator/in (BK) hat selbige (in der Ausführungsphase) anzupassen. Dem Zweck der Unterlage entsprechend muss sie für die gesamte Lebensdauer eines Bauwerkes in geeigneter Weise zugänglich aufbewahrt werden (z.b. Hinterlegung bei der Hausverwaltung nach Eigentümerwechsel). Spätere Arbeiten (ausschließlich am Dach) umfassen z.b. Nutzung, Wartung, Instandhaltung, Umbau- oder Abbrucharbeiten, wobei die Angaben zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der bei späteren Arbeiten beschäftigten Arbeitnehmer sowie die erforderlichen Angaben über die Merkmale des Bauwerks (wie Zugänge, Anschlagpunkte, etc.) Bestandteile der UfsA darstellen. Das vorliegende Dokument beinhaltet: Die Unterlage für spätere Arbeiten gemäß 8 Abs.3 BauKG mit den für die Durchführung der späteren Arbeiten vorgesehenen Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer. Anhang A Projektbeteiligtenliste Anhang B Auflistung der zu archivierenden Unterlagen Anhang C Sicherheitsdatenblätter Beilagen Geltende Vorschriften: Sämtliche Arbeitnehmerschutzvorschriften in der geltenden Fassung Siehe auch Aushangpflichtige Gesetze Sicherheitsvorschriften der Leitungsträger Sämtliche für das Bauwerk relevante Bescheide Sämtliche interne Betriebsvorschriften bzw. Betriebsrichtlinien des Betreibers Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 3/15

4 2 PROJEKDATEN Projektbeteiligtenliste (Vorbereitungs- bzw. Ausführungsphase) siehe Anhang A. 2.1 PROJEKT Grazer Burg Dachflächensanierung, 3. Burghof 8010 Graz 2.2 AUFTRAGGEBER Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 16 Referat Hochbau Stempfergasse Graz Ansprechperson: Ing. Gerald Schmidt 2.3 PLANUNGS- UND BAUSTELLENKOORDINATION Norbert Rabl Ziviltechniker GmbH Uhlandgasse Graz Benannte Person: Ing. Richard Hartinger Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 4/15

5 3 PROJEKTBESCHREIBUNG Im Zuge Dachflächensanierung wurden Ausmörtelungen im Firstbereich durchgeführt. Des Weiteren wurde der Blitzschutz am Gebäude erneuert und es wurde ein Dachsicherungssystem mittels Einzelanschlagpunkten (Dachsicherungsschlaufen) auf der Dachfläche hergestellt. Überblick Bauteil Dachfläche Art / Ausführung Dachschindel / Fußwalmdach Außenanlage / -bereich Fahrbahn / Parkplätze Lage Umliegende um das Gebäude Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 5/15

6 4 PLANGRUNDLAGEN / ERSTELLUNGSBASIS Plannummer bzw. Erstellungsdatum entsprechen dem Zeitpunkt bei Abgabe der vorliegenden Unterlage für spätere Arbeiten finden planliche Änderungen im Zuge bzw. bis Ende der Ausführungsphase statt und haben diese eine Auswirkung auf die Durchführung der Tätigkeiten bei den späteren Arbeiten sind diese vom Baustellenkoordinator (BK) zu ergänzen! Anm. (Ergänzungen seitens des BK): Planstand bei Übergabe des Bauwerkes an den Bauherrn siehe Anhang Auflistung der zu archivierenden Unterlagen. Bestandspläne keine Ausführungspläne Dachsicherungsplan Fa. Innotech Arbeitsschutz GmbH Dachdraufsicht Stand: Außenanlagen keine HKLS-Pläne keine Planstand (Einreichung, Ausführung, ) E-Pläne keine Planstand (Einreichung, Ausführung, ) Abstimmungen Abstimmungen vor Ort Ausführung Dachsicherungsschlaufen, Kollektive Schutzmaßnahmen (Dachschutzblenden) Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 6/15

7 5 BAUWERKS- BZW. ANLAGENTEILE Gemäß den vom Bauherrn/Projektleiter zur Verfügung gestellten Unterlagen/Auskünfte sind folgende Bauwerks- bzw. Anlagenteile Bestandteil dieser UfsA. Des Weiteren sind die für die angeführten Bauwerks- bzw. Anlagenteile zu erwartenden späteren Arbeiten, die Häufigkeit der durchzuführenden Tätigkeiten, die auftretenden Gefahren und die Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung aufgelistet. Die allgemeinen Pflichten gemäß 3 ASchG (Pflichten des Arbeitgebers) sind jedenfalls einzuhalten, wobei die folgend angeführten Maßnahmen Berücksichtigung finden müssen. Legende: T Tätigkeit, Art der vorgesehenen Arbeiten H Häufigkeit der Tätigkeit G Gefahren M Maßnahme, Sicherheitseinrichtung V Verweis (z.b. Plan, Reinigungskonzept) F Fotodokumentation 5.1 DACHFLÄCHE Begehung der Dachfläche T H G M Reinigung, Wartung, wiederkehrende Überprüfungen Nach Bedarf / Überprüfung Blitzschutz spätestens alle 3 Jahre / Überprüfung der Anschlagpunkte jährlich (Sichtprüfung der Unterkonstruktion); alle 6 Jahre Auszugsattest Absturz (> 5m Absturzhöhe) Arbeiten auf der Dachfläche Wenn von allgemein zugänglichen Bereichen aus kurzfristige Tätigkeiten durchzuführen sind, so ist der Bereich gegen Zutritt Dritter abzusperren. Arbeiten übereinander dürfen nicht stattfinden, da sonst Arbeitnehmer, welche darunter arbeiten, der Gefahr durch herabfallende Material- bzw. Werkzeugteile ausgesetzt sein könnten. Diese müssen zeitlich bzw. örtlich versetzt stattfinden. Die geplante zeitliche Abfolge ist so zu gestalten, dass eine gegenseitige Gefährdung der einzelnen Gewerke ausgeschlossen werden kann. Verwendung von Leitern: Leitern sind vor ihrem Einsatz immer auf ihre Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Die Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 7/15

8 Leitern sind gemäß 34 und 36 AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) zu verwenden. Werden Leitern innerhalb des Öffnungsradius von Türen aufgestellt, muss die betreffende Türe entweder verschlossen oder durch einen Sicherungsposten gesichert werden. Rutschfestes Schuhwerk und rutschfeste Ausführung der Leiterauflager sind zu gewährleisten. Arbeiten in höheren Lagen: Reinigungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten von längerer Dauer bzw. in höheren Lagen sind mittels Gerüsten, Scherenbühnen oder Hubsteiger durchzuführen (z.b.: längerfristige Wartungsarbeiten im Dachrinnenbereich). Gerüste sind gemäß BauV zu errichten, zu verwenden und abzubauen. Die Herstellerangaben für den Auf- und Abbau von Gerüsten sind zu beachten. Absturzgefahr: Sollte bei den durchzuführenden Arbeiten die Gefahr des Absturzes bestehen (und arbeitsbedingt keine kollektiven Sicherheitseinrichtungen vorhanden sein), so ist eine Sicherung des betreffenden Arbeitnehmers mit persönlicher Schutzausrüstung (Anseilschutz gemäß PSA-V) unumgänglich. Als geeignete Anschlagpunkte (gemäß EN 795) sind die vorhandenen Dachsicherungsschlaufen auf der Dachfläche heranzuziehen. (Plan über die Position im Anhang) Bereiche abgrenzen: Bei Arbeiten auf den Dachflächen sind die darunterliegenden Bereiche gemäß 9 BauV abzugrenzen. Jene Zugangstüren, welche im abgegrenzten Bereich liegen sind zu zusperren bzw. mittels Sicherungsposten zu sichern, damit gewährleistet werden kann, dass Dritte nicht durch unbeabsichtigtes Betreten des gefährdeten Bereiches durch herabfallende Teile verletzt werden. Zugang zur Dachfläche: Der Zugang zur Dachfläche erfolgt über die vorhandenen Dachzustiege im Inneren des Gebäudes. Diese sind im Dachsicherungsplan ersichtlich (im Anhang). V Siehe Planbeilage Dachsicherung Stand: ; Einbaudokumentation Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 8/15

9 F Auszug der Dachsicherungsschlaufen. Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 9/15

10 Objektansicht Hofseite Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 10/15

11 6 RÜCKBAU Der Abbruch hat unter besonderer Berücksichtigung der Trennung von Materialien (Definition Rückbau gem. ÖN B 2251) inkl. Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. Bei Abbruch oder im Zuge einer Sanierung des Bauwerkes ist die Trennung der anfallenden Materialien unter Berücksichtigung der Schadstoffgehalte anzustreben, so dass eine Vermischung und Verunreinigung der anfallenden Materialien minimiert und ein Entweichen von Schadstoffen möglichst verhindert wird. Hinweis Folgende gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten: - Vor Abbruch (mehr als 100t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushub), ist ein Rückbaukonzept gem. ÖN B 3151 und eine Schad-/Störstoffanalyse gem. ÖN B 3151, durch eine rückbaukundige Person durchzuführen. - Vor Abbruch (mehr als 100t Bau- und Abbruchabfälle, ausgenommen Bodenaushub und Brutto-Rauminhalte mehr als 3.500m³), ist ein Rückbaukonzept gem. ÖN B 3151 und eine Schad-/Störstoffanalyse gem. ONR oder ÖN EN ISO , durch eine externe Fachperson durchzuführen. Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 11/15

12 7 ANHANG A Projektbeteiligtenliste Die nachfolgend dargestellte Tabelle dient als Überblick und enthält das jeweilige Tätigkeitsfeld, Firmen-Abkürzungen und Ansprechpersonen. Anm.: Die Liste ist seitens des BK zu ergänzen! Tätigkeitsfeld Firma Ansprechperson (ohne Titel) Auftraggeber Amt der stmk. Landesreg. Hr. Schmidt BauKG Norbert Rabl ZT GmbH Hr. Hartinger Dachdecker Kocher GmbH & Co KG Hr. Leitner Blitzschutz Kontschieder Blitzschutz Hr. Kontschieder Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 12/15

13 8 ANHANG B Auflistung der zu archivierenden Unterlagen siehe auch Enddokumentation bzw. Schlussdokumentation. Anm.: Die angeführte Tabelle ist vom Bauherrn zu ergänzen! Dokumentbezeichnung Stand/ Übergeben am: Verantwortlich für die Aufbewahrung der Unterlage Ausführungspläne Schlussbericht der ausführenden Firma Prüfdokumentation / -buch Seilsicherungssystem EAP..... Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 13/15

14 9 ANHANG C Relevante Sicherheitsdatenblätter SDB, welche im Zuge der Ausführungsphase seitens der ÖBA/BK von der jeweiligen ausführenden Firma übermittelt wurden, wobei von den zugehörenden Stoffen eine direkte Gesundheitsgefährdung bei der Durchführung der späteren Arbeiten (Ausbessern von Anstrichen, Beschichtungen, ) ausgeht z.b.: spezielle Reiniger, Anstriche, Beschichtungen. Anm.: SDB, welche sich auf bereits verbaute Materialien bzw. Stoffe beziehen werden hier nicht gesondert angeführt sondern sind Teil der End- bzw. Schlussdokumentation. Für dieses Bauvorhaben sind keine relevanten SDB übermittelt worden, bzw. wurden keine Stoffe verwendet von denen eine direkte Gesundheitsgefährdung ausgeht. Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 14/15

15 10 BEILAGEN Beilage 01 Dachsicherungsplan Fa. Innotech Arbeitsschutz GmbH Beilage 02 Einbaudokumentation Dachsicherungsschlaufen Fa. Kocher GmbH & Co KG Dachflächensanierung 3. Burghof UfsA V1.0 Seite 15/15

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