Bürgerinfo. Regierungspräsidium Gießen Stand Juli 2016

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Transkript:

Bürgerinfo Regierungspräsidium Gießen Stand Juli 2016 Was ist beim Umgang mit Boden zu beachten? Der Boden im DAG-Gebiet und im WASAG-Gelände ist in einigen Bereichen auch nach Abschluss der Bodensanierung mit Schadstoffen aus der Rüstungsproduktion (sprengstofftypische Verbindungen, STV) verunreinigt. Diese Stoffe sind gesundheitsgefährdend. Der Umgang mit dem Boden erfordert je nach Grad der Verunreinigung Schutzmaßnahmen. Insbesondere der intensive Hautkontakt und das Einatmen von Stäuben sollten vermieden werden. Informationen zu vorhandenen Bodenverunreinigungen können Sie den Flurstückbezogenen bzw. Grundstückbezogenen Dokumentationen sowie der Altlastenfachlichen und rechtlichen Bewertung, die Sie als Grundstückseigentümer vom RP Gießen erhalten haben, entnehmen. Diese wichtigen Dokumente und die ggf. mit dem Land Hessen abgeschlossene Sanierungsvereinbarung (öffentlich - rechtlicher Vertrag) gehören zum Vertragsgrundstück und sind bei Verkauf oder Erbschaft dem neuen Eigentümer / Rechtsnachfolger spätestens beim jeweiligen notariellen Vertrag zu übergeben. Soweit Ihnen diese Zusammenstellungen der bekannten altlastenspezifischen Informationen (u.a. alle Analysenergebnisse) über Ihr Grundstück trotz allem nicht vorliegen, können Sie diese beim RP Gießen oder der HIM-ASG (s.u.) anfordern. Die bisherige Sanierung erfolgte in Bereichen, für die eine Überschreitung von behördlich festgelegten Werten für Bodenverunreinigungen festgestellt wurde. Dabei wurde der verunreinigte Boden ausgebaggert und durch gering belasteten oder unbelasteten Boden ersetzt. Was tun bei Baumaßnahmen? Wenn Sie bauen oder anbauen, einen Teich im Garten anlegen oder ein Fundament z.b. für eine Schaukel ausheben wollen, kurz: immer dann, wenn Sie Boden ausheben: Prüfen Sie bitte als erstes an Hand der Flurstückbezogenen bzw. Grundstückbezogenen Dokumentation ob Sie sich in einem sanierten Bereich, in einem Bereich ohne Sanierungsbedarf oder aber in einem ggf. nicht sanierten Bereich (Sanierung finanziell oder technisch bisher nicht vertretbar) befinden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt, dem Sie geplante Bauvorhaben auch anzeigen müssen, wenn Sie eine Sanierungs- oder Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen haben. Gesundheitsgefährdende Stoffe FlurDoku Altlastenfachliche und rechtliche Bewertung SanV Überwiegend Sanierung durch Bodenaushub Bodenaushub? RP Gießen, Dez. 41.4 beteiligen Kostenübernahme nur bei abgeschlossener SanV

Umwelttechnische und abfalltechnische Untersuchungen Für die Beurteilung der Frage, wie mit dem Bodenaushub verfahren werden kann, müssen die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen ausgewertet werden. Sofern die vorliegenden Untersuchungsergebnisse für die Beurteilung ausreichen, nimmt das Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Umwelt (RP Gießen) direkt die Einstufung des Bodens vor und gibt Ihnen Hinweise für den Umgang und/oder die Verwertung bzw. Entsorgung. nicht ausreichen, werden ergänzende Baugrunduntersuchungen durch das RP Gießen vorgegeben. Wenn Sie eine Sanierungs- oder Kostenübernahmevereinbarung mit dem RP Gießen abgeschlossen haben, werden die STV-bedingten Mehrkosten bei den Untersuchungen und dem ggf. erforderlichen Abtransport sowie der Entsorgung des Bodenaushubs durch das Land Hessen getragen. Die Übernahme der Kosten muss vor der Ausführung bei der HIM-ASG beantragt werden, ansonsten ist das Anrecht auf Kostenerstattung verwirkt. Es sind folgende Aufgaben zu erledigen: Vorlage des Antrags auf Kostenerstattung bei der HIM-ASG Vorlage des Angebots für die Untersuchungen bei der HIM-ASG, Abstimmung zu Inhalt und Kosten Zusage der Kostenerstattung durch HIM-ASG Beauftragung der Untersuchungen durch den Bauherrn Durchführung der Untersuchungen Vorlage des Untersuchungsberichtes und der Originalrechnung bei der HIM- ASG Einstufung des untersuchten Bodens durch die HIM-ASG Sollten die Untersuchungen ergeben, dass der Boden entsorgt werden muss (s.u.), ist wie folgt vorzugehen: Hinweise für die Entsorgung durch die HIM-ASG Vorlage eines Angebots für Transport und Entsorgung bei der HIM-ASG Prüfung durch die HIM-ASG, ob wirtschaftlichere Lösungen möglich sind Zusage der Kostenerstattung durch HIM-ASG auf der Basis des wirtschaftlichsten Angebots Beauftragung von Transport und Entsorgung durch den Bauherrn Durchführung von Transport und Entsorgung Vorlage Wiegescheine und Originalrechnung bei der HIM - ASG Prüfung der Rechnung und Erstattung des Differenzbetrages (s.u.) für den Transport und die Entsorgung durch die HIM-ASG Den Antrag auf Kostenerstattung können Sie bei der HIM-ASG oder im Internet herunterladen unter: http://www.him-stadtallendorf.de/service.html Bitte beachten Sie, dass neben den Schadstoffen aus der Rüstungsproduktion auch andere Schadstoffe im Boden vorliegen können, die bei der Entsorgung zu berücksichtigen sind. Die Probenahme für eine ohnehin erforderliche Deklarationsanalyse gem. LAGA (bau- und abfalltechnische Untersuchungen auf nicht sprengstofftypische Verbindungen, NSTV) wird nicht erstattet. Einstufung des Bodens Beurteilung durch RP Ggf. Baugrunduntersuchungen Antrag auf Kostenerstattung bei der HIM ASG Probenahme und Analytik wird nicht immer erstattet!

In welchem Bereich liegt Ihr Grundstück? 1. In den bereits sanierten Bereichen wurden die Baugruben bis 1 m unter Geländeoberfläche mit unbelastetem Boden verfüllt, darunter wurde Boden mit bis zu 20 mg TNT-TE/kg TS eingebaut. Sofern Sie in diesen Bereichen in den Boden eingreifen, sollten Sie darauf achten, dass der in der Tiefe ab 1 m eingebaute Boden somit durch STV schwach belastet ist. In Einzelfällen wurden aus technischen Gründen in größeren Tiefen auch höhere Belastungen nicht entfernt. Bei Bedarf wurde dann ein Sicherungselement eingebaut. Ob und wo das auf Ihrem Grundstück zutrifft, können Sie der Grundstückbezogenen Dokumentation entnehmen. Die Sicherungselemente, die zum Grundwasserschutz eingebaut wurden, müssen erhalten bleiben. Unvermeidbaren Eingriffen muss das RP Gießen zustimmen. Sollten Sie Baumaßnahmen in Bereichen ausführen, in denen höhere Bodenbelastungen nicht entfernt wurden, sind besondere Vorkehrungen für den Arbeitsschutz und die Entsorgung des Bodens zu treffen, die mit dem RP Gießen bzw. der HIM-ASG abzustimmen sind. 2. Wenn Ihr (Wohn-)Grundstück untersucht und dabei kein Sanierungsbedarf festgestellt wurde, können Sie davon ausgehen, dass die Belastungen 20 mg TNT-TE/kg TS nicht übersteigen. Bei gewerblich genutzten Grundstücken wird eine Belastung von 40 mg TNT-TE/kg TS unterschritten. Wohin mit dem Boden? Bitte klären Sie den Verbleib von Bodenaushub mindestens 1 Monat vor dem Beginn der Baumaßnahme. Sie vermeiden so kostenträchtige Baustillstände und Verzögerungen. 1. Wenn keine Belastungen nachgewiesen wurden, können Sie den Boden zur Erdaushubdeponie Amöneburg bringen bzw. frei verwerten. 2. Boden mit Schadstoffgehalten von weniger als 20 mg TNT-TE/kg TS sollte auf dem Grundstück verbleiben und dort zur Geländemodellierung genutzt werden. Sie sparen in diesem Fall dann auch Transport- und Entsorgungskosten. Bitte beachten Sie aber, dass Böden mit dieser (geringen) Belastung nicht für die Anlage eines Nutzgartens geeignet sind. Für die Kostenerstattung ist nachvollziehbar darzustellen, dass eine Verwertung auf dem Grundstück nicht möglich ist. 3. Boden mit Schadstoffgehalten zwischen 20 und 80 mg TNT-TE/ kg TS kann z.b. zur Deponie Wabern / Uttershausen gebracht und dort entsorgt werden. Für diese Böden beauftragen Sie nach der Einstufung des Bodens durch den RP Gießen oder die HIM-ASG (s.o.) einen zugelassenen Transporteur mit dem Transport und der Entsorgung. 4. Boden mit Schadstoffgehalten > 80 mg TNT-TE/ kg TS kann entweder thermisch behandelt werden oder muss untertage abgelagert werden. (Transport vgl. Punkt 3.) 5. Wenn Sie eine Sanierungs- oder Kostenübernahmevereinbarung abgeschlossen haben, erstattet das Land die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen Kosten und einem von Ihnen zu tragenden Kostenanteil. Die Erstattung dieser Differenz muss allerdings vor der Ausführung bei der HIM-ASG beantragt werden (s.o.). Bodenaushub im bereits sanierten Bereichen Ggf. Restbelastungen in größeren Tiefen Sicherungselemente Arbeitsschutz Nutzungsbezogene Sanierung Verwertungs- / Entsorgungsweg vorher abklären Rückbaumaterial (unbelastet) Rückbaumaterial (nicht gefährlicher Abfall) B/C-Material (nicht gefährlicher Abfall) A-Material (gefährlicher Abfall) Antrag bei der HIM ASG

Sie tragen einen Kostenanteil (incl. MwSt.), der 10% über den üblichen Kosten für den Transport und die Verwertung / Entsorgung von unbelastetem Boden und Bauschutt im Landkreis Marburg - Biedenkopf liegt. Darüber hinaus tragen Sie sämtliche Kosten, die über den von der HIM - ASG anerkannten Kosten für Transport und Entsorgung liegen. Hinweise zur Arbeitssicherheit Überlegungen zum Umgang mit Boden sollten Sie unabhängig davon anstellen, ob Sie ein genehmigungsbedürftiges oder ein genehmigungsfreies Bauvorhaben planen. Mit der Einstufung des Bodens erhalten Sie bei Bedarf von der HIM - ASG Hinweise zum erforderlichen Arbeitsschutz. Weisen Sie auch Ihren Architekten und die ausführende Baufirma auf mögliche Belastungen des Bodens hin. Sobald Boden mit Belastungen von mehr als 20 mg TNT-TE/kg TS Boden ausgehoben wird, sind Maßnahmen zum Schutz der Bauarbeiter und der Bewohner der Umgebung erforderlich. Stimmen Sie diese Maßnahmen mit dem RP Gießen oder der HIM-ASG ab. Bei Hinweisen auf höhere Bodenbelastungen, z. B. durch Fund von Sprengstoffbrocken oder dem Geruch nach Bittermandel/Marzipan, sind umgehend die Arbeiten einzustellen und das RP Gießen zu informieren. Bei Bedarf können Sie das Arbeitssicherheitshandbuch bei der HIM -ASG Projektleitung einsehen, das ausführliche Hinweise enthält. Bei STV-Belastungen > 20 mg TNT-TE/kg TS Arbeitsschutz beachten! Vorsicht bei Bittermandel oder Marzipangeruch! Ihre Ansprechpartner / Ansprechpartnerinnen Wenn Sie Fragen haben, bitte wenden Sie sich an: Maike Lamp Tel.: 0641 / 303 4256 maike.lamp@rpgi.hessen.de Brigitte Piper Tel.: 0641 / 303 4241 brigitte.piper@rpgi.hessen.de Kristina Kutschke Tel.: 0641 / 303 4277 kristina.kutschke@rpgi.hessen.de Dr. Michael Weis Tel.: 0641 / 303 4265 michael.weis@rpgi.hessen.de Regierungspräsidium Gießen, Abt. Umwelt, Postfach 10 08, 51, 35338 Gießen Christian Weingran Tel.: 06428 / 92 35 11 Mobil: 0172 98 29 756 asg.weingran@t-online.de Zrinko Rezic Tel.: 06258 / 895 3713 Mobil: 0172 3198818 zrinko.rezic@him.de HIM-ASG Projektleitung, Plausdorfer Weg, 35260 Stadtallendorf

Baugrunduntersuchungen Einstufung in die Kategorien potenziell belastet bzw. potentiell unbelastet unter Berücksichtigung der historischen Nutzung bereits erfolgter Sanierungsmaßnahmen der Ergebnisse vorhandener Bodenanalysen der Kenntnisse über die Altkanalisation sonstiger Kenntnisse zur Fläche und zum Umfeld Festlegung des erforderlichen Untersuchungsumfangs unter Berücksichtigung der Kategorien potenziell belastet oder potentiell unbelastet und der Flächengröße der Grundsätze der LAGA PN 98 Richtlinie für das Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung / Beseitigung von Abfällen, Stand Dezember 2001 der Vorgaben des analytischen Untersuchungsumfangs Durchführung der Untersuchungen unter Berücksichtigung einer an die örtlichen Verhältnisse angepassten Probenahme (Sondierungen, Baggerschurf der Grundsätze der LAGA PN 98 (insbesondere Modifizierung Anzahl von Einzel-, Misch- und Laborproben) gestuftes Vorgehen (stufenweise Verdichtung der Untersuchungen) Entnahme von Rückstellproben Hinweis: Auf Grundstücken, die nach der Sprengstoffproduktion industriell/gewerblich genutzt wurden/werden, ist unabhängig von STV-Belastungen für die Untersuchung des Bodenaushubs eine Probenahme gem. PN 98 erforderlich. RP Gießen RP Gießen Bauherr / Gutachter Beprobungsdichte bezogen auf STV Flächen < 200 m² Flächen > 200 m² Verdachtstyp Einzelproben je 100 m²/m³ Laboranalysen Einzelproben je 100 m² / m³ Laboranalysen Potenziell belastet 12 Einzelproben je 100 m²/m³ 1 je 100 m²/m³ LAGA PN 98, Tab.2 1 je 100 m²/m³ Potenziell unbelastet 4 Einzelproben je 100 m²/m³ 1 je 200 m²/m³] ein Drittel der Einzelproben nach LAGA PN 98 1 je 500 m²/m³

Parameter Faktor* (kanzerogen) Chemisch analytischer Untersuchungsumfang Standardprogramm DAG / WASAG GC-Verfahren nach der Rahmenarbeitsvorschrift (oder gleichwertig) 2-Nitrotoluol 150 x 3-Nitrotoluol 1 x 4-Nitrotoluol 1 x 2.4-Dinitrotoluol 5 x 2.6-Dinitrotoluol 150 x 3.4-Dinitrotoluol 5 x 2.4.6-Trinitrotoluol 1 x 4-Amino-2.6-Dinitrotoluol 1 x 2-Amino-4.6-Dinitrotoluol 1 x 1.3.5-Trinitrobenzol 5 x Sonderparameter HPLC-Verfahren Holland / Storck (oder gleichwertig) Hexyl 0,12 x Hexogen Σ [mg/kg] Σ [mg TNT-TE (lang) /kg TS] * Umrechnungsfaktor für die Bruttoangaben der Feststoffanalyse in TNT-Äquivalente (mg TNT-TE (lang) / kg TS) x