Vergütungsvereinbarung gemäß 125 SGB V

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Transkript:

Anlage 2 zum Vertrag 01.01.2008 Vergütungsvereinbarung 2018-2020 gemäß 125 SGB V über Höchstpreise für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie der Leistungserbringer im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg zwischen dem Deutschen Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e. V. (dba), dem Deutschen Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl), dem Deutschen Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e. V. (dbs) - nachstehend Berufsverbände genannt - und der AOK Rheinland/Hamburg -Die Gesundheitskasse, dem BKK-Landesverband NORWEST Hauptverwaltung Hamburg, der IKK classic der KNAPPSCHAFT - Regionaldirektion Hamburg - nachstehend Landesverbände genannt

Bundeseinheitliche Heilmittelpositions-Nr. Leistungsbeschreibung Vergütung 01.04.2018 Zuzahlung 01.04.2018-31.12.2018-31.12.2018 33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 77,00 7,70 Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn 1 im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung rechenbar und vom Versicherten auf Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und gerechnet werden. Regelzeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 33102 Einzelbehandlung (30 Minuten mit dem Patienten) 33103 Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten) 33104 Einzelbehandlung (60 Minuten mit dem Patienten) 30,00 3,00 41,20 4,12 52,50 5,25 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung 33220 Zweier-Gruppe, je Patient 33223 Zweier-Gruppe, je Patient 33222 Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient 33224 Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient 36,34 3,63 46,13 4,61 22,37 2,24 37,39 3,74 Hausbesuch 39901 Hausbesuch 9,60 0,96 39902 Hausbesuch mehrerer Patienten (z. B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft), je Patient 4,81 0,48 39906 Wegegeldpauschale 2,15 0,22 1 Bei einer Unterbrechung von mehr als 8 Wochen kann die Befundung erneut durchgeführt werden. Dieses berechtigt dann zur Abrechnung der Position 33010. 2 von 7

Bundeseinheitliche Heilmittelpositions-Nr. Leistungsbeschreibung Vergütung 01.01.2019-30.11.2019 Zuzahlung 01.01.2019-30.11.2019 33010 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung 83,00 8,30 Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn 2 im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung rechenbar und vom Versicherten auf Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und gerechnet werden. Regelzeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 33102 Einzelbehandlung (30 Minuten mit dem Patienten) 33103 Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten) 33104 Einzelbehandlung (60 Minuten mit dem Patienten) 31,80 3,18 44,90 4,49 57,00 5,70 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung 33220 Zweier-Gruppe, je Patient 33223 Zweier-Gruppe, je Patient 33222 Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient 33224 Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient 39,19 3,92 49,72 4,97 24,12 2,41 40,31 4,03 Hausbesuch 39901 Hausbesuch 10,20 1,02 39902 Hausbesuch mehrerer Patienten (z. B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft), je Patient 5,19 0,52 39906 Wegegeldpauschale 2,16 0,22 2 Bei einer Unterbrechung von mehr als 8 Wochen kann die Befundung erneut durchgeführt werden. Dieses berechtigt dann zur Abrechnung der Position 33010. 3 von 7

Bundeseinheitliche Heilmittelpositions-Nr. 33010 Leistungsbeschreibung Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Erstbefundung Diese Position ist nur bei Behandlungsbeginn 3 im Rahmen der ersten Verordnung einmal zusätzlich ohne gesonderte ärztliche Verordnung rechenbar und vom Versicherten auf Rückseite der Verordnung als Erstuntersuchung zu bestätigen. Vergütung Zuzahlung 01.12.2019 01.12.2019-31.12.2020-31.12.2020 89,00 8,90 Am gleichen Tag kann keine therapeutische Behandlung durchgeführt und gerechnet werden. Regelzeit 60 Minuten Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Einzelbehandlung 33102 Einzelbehandlung (30 Minuten mit dem Patienten) 33103 Einzelbehandlung (45 Minuten mit dem Patienten) 33104 Einzelbehandlung (60 Minuten mit dem Patienten) 33,50 3,35 50,18 5,02 67,00 6,70 Stimm-, sprech- und sprachtherapeutische Gruppenbehandlung 33220 Zweier-Gruppe, je Patient 33223 Zweier-Gruppe, je Patient 33222 Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient 33224 Gruppe mit 3 bis 5 Patienten, je Patient 43,57 4,36 55,30 5,53 26,82 2,68 44,83 4,48 Hausbesuch 39901 Hausbesuch 10,90 1,09 39902 Hausbesuch mehrerer Patienten (z. B. in einer Einrichtung/Gemeinschaft), je Patient 5,45 0,55 39906 Wegegeldpauschale 2,18 0,22 3 Bei einer Unterbrechung von mehr als 8 Wochen kann die Befundung erneut durchgeführt werden. Dieses berechtigt dann zur Abrechnung der Position 33010. 4 von 7

Die Kennzeichnung der Leistungserbringergruppe für Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie als eindeutiges Zuordnungskriterium des für die Abrechnung zugrunde gelegten Vertrages ist wie folgt festgelegt: 23 05 000 (Logopäden; Atem-, Sprech- u. Stimmlehrer; staatl. anerkannte Sprachtherapeuten) 24 05 000 (Sprachheilpädagogen; Diplomlehrer; Diplomvorschullehrer und Diplomerzieher jeweils für Sprachgeschädigte/Sprachgestörte). 2 - Verbindliche Hinweise (1) Mit den Vergütungssätzen sind alle Nebenleistungen gegolten. (2) Die Vergütungen für die jeweiligen Maßnahmen umfassen die Therapiezeit sowie die weiteren mit der Therapie umfassten Leistungen, insbesondere die Vor- und Nachbereitung. (3) Die Vergütungen sind Bruttobeträge im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Die Mehrwertsteuer kann nicht zusätzlich berechnet werden. (4) Der Zugelassene hat die vom Versicherten gesetzlich zu leistende Zuzahlung einzuziehen. Weitere Zahlungen dürfen nicht gefordert werden. 3 - Inkrafttreten und Kündigung (1) Die Vergütungssätze nach 1 und die Eigenanteilsberechnung richten sich nach dem Leistungsdatum. (2) Diese Vereinbarung tritt am 01.04.2018 in Kraft und regelt die Vergütung 01.04.2018. Für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 31.03.2018 gelten die bis zum 31.12.2017 gültigen Vergütungssätze weiter. Diese Vereinbarung kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von drei Monaten, frühestens zum 31.12.2020, gekündigt werden. Diese Vereinbarung löst die bisher geltende Vergütungsvereinbarung. (3) Bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergütungsvereinbarung sind die bis dahin geltenden Preise der Abrechnung zugrunde zu legen. Sie kann von den Berufsverbänden einzeln oder gemeinsam gegenüber jedem Landesverband sowie von jedem Landesverband gegenüber den Berufsverbänden einzeln oder gemeinsam gekündigt werden. Die Kündigung durch einen Landesverband bzw. gegenüber einem Landesverband berührt die Weitergeltung der Vereinbarung für die übrigen Landesverbände nicht. (4) Die Verbände der Heilmittelerbringer erklären sich zur halbjährlichen Übersendung (Stichtage: 30.06. bzw. 31.12.) von Mitgliederlisten der zugelassenen Praxen bereit. 5 von 7

(5) Das HHVG gibt für 125 Absatz 1 Satz 4 Nr. 5 SGB V verbindlich vor, dass die Partner der Rahmenempfehlungen über Vergütungsstrukturen einschließlich der Transparenzvorgen für die Vergütungsverhandlungen zum Nachweis der tatsächlich gezahlten Tariflöhne oder Arbeitsentgelte zu verhandeln hen. Wenngleich damit die Zuständigkeit für diesbezügliche Vorgen ausschließlich bei den Partnern der Rahmenempfehlungen und damit auf der Bundesebene liegt, besteht zwischen den hier agierenden Vertragspartnern Einvernehmen, dass Geist und Ziel dieser Vereinbarung ist, die deutliche Erhöhung der Vergütung substanziell dazu zu verwenden, die Vergütung insbesondere der angestellten Therapeuten zeitnah zu verbessern, damit die vorhandenen Versorgungsstrukturen gesichert und - soweit erforderlich - weiterentwickelt werden können. Im Hinblick auf die Bedeutung des Themas erklären die Vertragspartner zudem ihre Absicht, das ihnen Mögliche zur Unterstützung dieser gesetzlichen Transparenzvorgen beizutragen. Weiterhin wird eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe unverzüglich nach Abschluss der Rahmenempfehlungen gegründet, die u.a. mögliche Formen des Nachweises für die Entwicklung der Vergütung der Stimm-, Sprech-, und Sprachtherapeuten in Hamburg erarbeitet. Die Ergebnisse werden bei den zukünftigen Verhandlungen der Vergütung der Leistungen berücksichtigt. 6 von 7

Düsseldorf, Frechen, Hamburg, Moers, den 09.03.2018 Deutscher Bundesverband der Atem-, Sprech- und Stimmlehrer/innen, Lehrervereinigung Schlaffhorst-Andersen e.v. (dba) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl) BKK Landesverband NORDWEST - Hauptverwaltung Hamburg Deutscher Bundesverband der akademischen Sprachtherapeuten e. V. (dbs) IKK classic KNAPPSCHAFT Regionaldirektion Nord Hamburg 7 von 7