Antrag auf Erneuerung einer Klassen- und Musterberechtigung gemäß FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011

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auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß 34f/h Abs. 1 der Gewerbeordnung (Finanzanlagenvermittler)

Transkript:

Regierungspräsidium Stuttgart Postfach 80 07 09 70507 Stuttgart Regierungspräsidium Stuttgart Außenstelle Freiburg Bissierstr. 7 79114 Freiburg Antrag auf Erneuerung einer Klassen- und Musterberechtigung gemäß FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 Regierungspräsidium Stuttgart Name Vorname Geburtsdatum Straße, Hausnummer (bitte Adresse eingeben) PLZ Telefon Ort E-Mail Lizenznummer Die Bearbeitung dieses Antrages ist nur möglich, wenn zusammen mit diesem (vollständig ausgefüllten) Formblatt die nachstehenden Unterlagen vorliegen: - Ihre Lizenz im Original gut lesbare Kopien von Vorder- und Rückseite, - eine Kopie Ihres gültigen Tauglichkeitszeugnisses, - eine Kopie Bescheid gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung bzw. Antrag auf Wiederholungsüberprüfung, - das Protokoll der Befähigungsüberprüfung, bei Durchführung der Auffrischungsschulung in einer ATO (genehmigte Ausbildungsorganisation), deren Genehmigung nicht in Deutschland ausgestellt wurde: Die ATO-Genehmigung der zuständigen ausländischen zivilen Luftfahrtbehörde in Kopie, bei Durchführung der Auffrischungsschulung in einer DTO, deren Registrierung nicht in die Zuständigkeit einer deutschen Luftfahrtbehörde fällt: Die Bestätigung der zuständigen ausländischen zivilen Luftfahrtbehörde über die Registrierung der DTO, bei Durchführung der Auffrischungsschulung durch eine/einen ausländische/-n Lehrberechtigten gem. Teil-FCL: Eine Kopie der ausländischen Lizenz der/des Lehrberechtigten (FI(A) CRI), bei Befähigungsüberprüfung mit der Inhaberin/dem Inhaber einer ausländischen Prüferanerkennung: Eine Kopie der ausländischen Lizenz und Prüferanerkennung. Nachweis der Erneuerungsvoraussetzungen gemäß FCL.740 VO b) (EU) Nr. 1178/2011 Ist eine Klassen- Musterberechtigung abgelaufen, muss der Bewerber für eine Erneuerung: (1) eine Befähigungsüberprüfung gemäß Anlage 9 Teil-FCL der VO (EU) Nr. 1178/2011 absolvieren; (2) vor der Befähigungsüberprüfung bei einer ATO eine Auffrischungsschulung absolvieren, wenn dies notwendig ist, um den Befähigungsstand zu erreichen, der erforderlich ist, um die betreffende Luftfahrzeugklasse das betreffende Luftfahrzeugmuster sicher betreiben zu können. Allerdings kann der Bewerber den Lehrgang i) bei einer DTO ATO absolvieren, wenn es sich bei der abgelaufenen Berechtigung um eine Klassenberechtigung für nicht als Hochleistungsflugzeuge eingestufte einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk, eine Klassenberechtigung für TMG eine Musterberechtigung für einmotorige Hubschrauber nach Anhang VIII (Teil-DTO) Punkt DTO.GEN.110(a)(2)(c) handelte;

- 2 - ii) bei einer DTO, einer ATO bei einem Lehrberechtigten absolvieren, wenn die Berechtigung vor höchstens drei Jahren ablief und es sich bei der Berechtigung um eine Klassenberechtigung für nicht als Hochleistungsflugzeuge eingestufte einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk eine Klassenberechtigung für TMG handelte. Hinweis: Die Erneuerung muss für jede Klassen- Musterberechtigung gesondert erfolgen. 1. Angabe zur Auffrischungsschulung nach AMC1 FCL.740(b) der VO (EU) Nr. 1178/2011 (a) Ziel der Auffrischungsschulung ist es, dass der Bewerber das Befähigungsniveau erreicht, das erforderlich ist, um Luftfahrzeuge der entsprechenden Klasse des entsprechenden Musters sicher zu betreiben. Den Umfang der erforderlichen Auffrischungsschulung bestimmt die ATO, die DTO der Lehrberechtigte, soweit zutreffend, wobei folgende Faktoren zu berücksichtigen sind: (1) die Erfahrung des Bewerbers; (2) die Zeit, die verstrichen ist, seit die Rechte aus der Klassen- Musterberechtigung zuletzt ausgeübt wurden; (3) die Komplexität des Luftfahrzeugs; (4) ob der Antragsteller eine gültige Berechtigung für ein anderes Luftfahrzeugmuster eine andere Luftfahrzeugklasse hat; und (5) wenn dies für notwendig erachtet wird, die Leistung des Bewerbers während einer simulierten Befähigungsüberprüfung für die Berechtigung in einem Flugsimulator einem Luftfahrzeug des entsprechenden Typs der entsprechenden Klasse. Grundsätzlich ist zu beachten, dass der für das erforderliche Befähigungsniveau notwendige Umfang der Schulung, analog zu der Zeit, die seit der letzten Ausübung der Rechte in der betreffenden Berechtigung vergangen ist, steigt. (b) Nach Ermittlung des Schulungsbedarfs soll die ATO, die DTO der Lehrberechtigte, soweit zutreffend, ein individuelles Schulungsprogramm entwickeln, das auf der Erstausbildung für die Klassen- Musterberechtigung basiert und sich auf die Aspekte konzentriert, bei denen der Bewerber die größten Defizite gezeigt hat. c) Mit Ausnahme der Auffrischungsschulung für Berechtigungen gem. FCL.740(b)(2)i) soll die Auffrischungsschulung, soweit erforderlich, theoretische Ausbildung enthalten, wie z.b. über musterspezifische Systemfehler in komplexen Luftfahrzeugen. Die Leistung des Bewerbers soll während der Ausbildung überprüft werden, und der Bewerber soll erforderlichenfalls zusätzliche Ausbildung erhalten, um das für die Befähigungsüberprüfung erforderliche Niveau zu erreichen. (d) Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung soll die ATO, die DTO der Lehrberechtigte, soweit zutreffend, dem Bewerber einen Schulungsnachweis ein anderes von der zuständigen Behörde spezifiziertes Dokument ausstellen, in dem die Bewertung der in (a) gelisteten Faktoren zur Ermittlung des Schulungsumfangs, das erhaltene Training und eine Aussage, dass das Training erfolgreich abgeschlossen wurde, beschrieben sind. Der Schulungsnachweis soll dem Prüfer vor der Befähigungsüberprüfung vorgelegt werden. Im Anschluss an die erfolgreiche Erneuerung der Klassen- Musterberechtigung soll der Schulungsnachweis und das Formular des Prüferberichts bei der zuständigen Behörde eingereicht werden.

- 3 - (e) Unter Berücksichtigung der unter (a) aufgeführten Faktoren zur Ermittlung des Schulungsumfangs können die ATO, die DTO der Lehrberechtigte, soweit zutreffend, gegebenenfalls auch entscheiden, dass der Bewerber bereits über das erforderliche Befähigungsniveau verfügt und dass keine Auffrischungsschulung erforderlich ist. In diesem Fall soll der Nachweis/das Dokument eine entsprechende Erklärung mit hinreichender Begründung enthalten. Bewertung der Ausbildungsorganisation/der/des Lehrberechtigten Bewertung der in (a) gelisteten Faktoren zur Ermittlung des Schulungsumfangs, Bestätigung der erhaltenen und ggf. erfolgreich absolvierten Auffrischungsschulung Begründung, dass unter Berücksichtigung der in (a) genannten Faktoren, keine Auffrischungsschulung erforderlich ist. Klicken Sie hier, um Text einzugeben. (ggf. extra Bescheinigung)

- 4 - ATO DTO (ausbildende Flugschule vor Ort) ATO-Zeugnisnummer DTO-Referenznummer Name, Vorname der/des Lehrberechtigten Lizenznummer Die Auffrischungsschulung mit der Bewerberin/dem Bewerber wurde - wie vorstehend angegeben - durchgeführt bzw. es wurde unter Berücksichtigung der Faktoren zur Ermittlung des Schulungsbedarfs entschieden, dass keine Auffrischungsschulung erforderlich ist. Die in diesem Antrag gemachten Angaben werden als richtig bescheinigt und die Bewerberin/der Bewerber wird für die Befähigungsüberprüfung empfohlen. Ort, Datum Unterschrift der Ausbildungsleiterin/des Ausbildungsleiters bzw. der Fluglehrerin/des Fluglehrers 2. Angaben zur Befähigungsüberprüfung (Das Protokoll der Befähigungsüberprüfung ist anzufügen). Die Prüfung fand statt am Datum der Prüfung Name der Prüferin/des Prüfers Vorname Lizenznummer und Nummer der Prüferberechtigung Berechtigung FE / CRE / TRE gültig bis

- 5 - Ich erkläre hiermit, dass Erklärung und Antrag der Antragstellerin/des Antragstellers ich seit der letzten Ausstellung der Lizenz gerichtlich nicht bestraft worden bin und gegen mich keine Maßregeln der Besserung und Sicherung verhängt worden sind, ein Straf- Ermittlungsverfahren gegen mich nicht anhängig ist, seit der letzten Ausstellung der Lizenz Eintragungen in das Fahreignungsregister des Kraftfahrt- Bundesamtes (KBA) nicht erfolgt sind, ich an keinem Flugunfall beteiligt war. Anderenfalls ist / sind diesem Antrag beizufügen: Führungszeugnis der Belegart O (zu beantragen bei der zuständigen Meldebehörde), Nachweis zu Gericht, Aktenzeichen und Grund des anhängigen Strafverfahrens, Auskunft aus dem Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes, 24932 Flensburg, Der Auszug liegt bei. Der Auszug wird nachgereicht. Nachweis zu der Behörde (mit Aktenzeichen), in deren Zuständigkeit sich der Flugunfall ereignet hat. Hiermit beantrage ich die Erneuerung der Klassen-/Musterberechtigung in meiner Lizenz mit der Lizenznummer Name Vorname Geburtsdatum Ort, Datum Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers