Älter werden, auch mit Spaß!



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Älter werden, auch mit Spaß!

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Grundsätzlich wird man ja auch nicht von einem Tag auf den anderen alt, aber manchmal geht es leider doch schneller als man denkt. Dies soll aber keine Bedrohung sein. Es ist wichtig, sich seiner eigenen Zukunft zu besinnen. Als Unterstützung für Sie habe ich versucht, wichtige Informationen zusammenzufassen: Inhalt Sicher ist Sicher Das österreichische Bankgeheimnis... 4 Veranlagung Die Vermehrung ist das Ziel... 5 Rechtsberatung Der Notar klärt kostenlos auf... 6 Warum private Unfallvorsorge im Alter... 7 Pflegeproblematik Wie bleibe ich unabhängig... 8 Ansprechpartner Für den Fall der Fälle...10 Diese Broschüre beinhaltet viele Tipps und Kontaktadressen. Gleichzeitig darf jedoch angemerkt werden, dass keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben gemacht werden kann. Eines ist aber sicher: Die Raiffeisenbank Alpenstraße unterstützt Sie nicht nur in allen Geldgeschäften, sondern weit darüber hinaus. Ihr Andreas Schaber Raiffeisenbank Alpenstrasse

Sicher ist Sicher! Das österreichische Bankgeheimnis Das österreichische Bankgeheimnis in seiner weltweit einzigartigen Weise bietet der österreichischen und internationalen Kundschaft ein breites Maß an Diskretion und Sicherheit in Finanzangelegenheiten. Der 38 des Bankwesengesetzes bildet dabei die Basis bei der Anwendung durch österreichische Kreditinstitute. Was diese Bestimmung auszeichnet, ist die feste Verankerung in der Verfassung. Eine Änderung, eine Aufweichung bzw. ein gänzliches Abgehen von dieser Regelung des Bankgeheimnisses bedarf gemäß Abs. 5 zumindest der Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten des Nationalrates und der Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen. Nicht zuletzt deswegen darf das Bankgeheimnis als Eckpfeiler der österreichischen Finanzwirtschaft bezeichnet werden. Die Verletzung des Bankgeheimnisses ist mit strafrechtlichen Sanktionen behaftet. Welche wesentlichen Ausnahmen vom österreichischen Bankgeheimnis gibt es? Im Ablebensfall gegenüber dem Abhandlungsgericht bzw. Gerichtskommissär Im Zusammenhang mit eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren gegenüber Strafgerichten Bei eingeleiteten Strafverfahren wegen vorsätzlicher Finanzvergehen Bei Minderjährigen bzw. Pflegebefohlenen gegenüber dem Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht 4

Jede Veranlagung hat die Vermehrung des eingesetzten Kapitals zum Ziel! Was auch immer Sie vorhaben, Sicherheit und Ertrag müssen im Einklang stehen. In jeder Veranlagungs-Strategie unterscheidet man, ob Vermögen erst aufgebaut oder bestehendes Vermögen abgesichert bzw. vermehrt werden soll. Hier spielt auch Ihre allgemeine Lebenssituation eine wesentliche Rolle und wie lange Sie Ihr Kapital binden möchten. Je nach dem von Ihnen gewünschten Veranlagungshorizont das ist die Bereitschaft zu einer bestimmten Laufzeit reicht die Produktpalette vom klassischen Sparbuch, über festverzinsliche Wertpapiere (z.b. Anleihen) bis hin zu steuerfreien Versicherungsprodukten. Das Angebot an Spar- und Anlagemöglichkeiten wird immer größer und vielseitiger. Für den Einzelnen ist es heute schwierig zu entscheiden, welche Anlageform am günstigsten ist. Lassen Sie sich nicht von überhöhten und unrealistischen Wertentwicklungen täuschen. Sicherheit und Ertrag widersprechen sich nicht. Je nach Ihrem Veranlagungsbedarf erarbeiten wir mit Ihnen das passende Produktportfolio. 5

Der Notar klärt kostenlos auf Eine der wichtigsten Stützen für die wirtschaftliche Stabilität und die soziale Sicherheit unseres Landes ist seine Rechtskultur. Ein wesentlicher Träger dieser Rechtsordnung sind die österreichischen Notare. In Erbschaftsangelegenheiten wendet man sich am besten an einen Notar. Er berät in allen Angelegenheiten rund um das Testament. Die erste Rechtsauskunft beim Notar ist kostenlos. Was dabei besonders zu beachten ist: Das Testament ist eine letztwillige Anordnung, in der eine Person zur Gänze oder mehrere Personen zu je einem bestimmten Anteil des Nachlasses als Erben eingesetzt werden. Testamente können mündlich oder schriftlich errichtet werden. Allerdings ist niedergeschrieben immer besser als mündlich versprochen. Mündliche Testamente sind oft Anlass langwieriger Rechtsstreitigkeiten. Der Notar berät sorgfältig und objektiv und verfasst für den Klienten das Testament als rechtlich einwandfreie Urkunde. Die Österreichische Notariatskammer führt seit einigen Jahren per Computer das Österreichische Zentrale Testamentsregister. Jeder Notar ist verpflichtet, die bei ihm hinterlegten Testamente dort registrieren zu lassen. In diesem Register sind auch jene Testamente erfasst, die bei einem Rechtsanwalt oder bei Gericht hinterlegt werden. Darüber hinaus können auch private, z.b. eigenhändig verfasste Testamente hinterlegt und somit registriert werden. Selbstverständlich ist bis zum Ableben des Testamentsverfassers absolute Geheimhaltung gewährleistet. 6

Unfall ich doch nicht! Warum also private Unfallvorsorge? Täglich werden wir mit Berichten und Bildern von Unfällen konfrontiert. Trotzdem scheint uns ein Unfall mit all seinen körperlichen und auch finanziellen Folgen in weiter Ferne. So ein Unglück trifft ja sowieso immer die anderen. Mehr als 833.000 Unfälle werden jährlich in Österreich registriert. Im schlimmsten Fall sind die Verletzungen so schwerwiegend, dass die körperlichen Beeinträchtigungen bleibend sind. Eine Dauerinvalidität macht meist finanziell aufwändige Umbauten in der Wohnung oder im Haus oder auch spezielle Heilbehelfe oder Behandlungen notwendig. Eine private Unfallvorsorge kann hier helfen. Ein Unfall passiert plötzlich und unvorhersehbar. Nicht nur der Verunfallte selbst, sondern auch seine Familie und Angehörigen sind betroffen. Häufig sind Aufwendungen erforderlich, die die finanziellen Möglichkeiten enorm übersteigen und sogar intakte Existenzen bedrohen können. Die finanziellen Probleme können durch eine private Unfallvorsorge gelöst werden. Auch für Senioren über 75 Jahre gibt es eine Lösung. Wir informiere Sie sehr gerne und bieten Ihnen eine günstige Lösung, die zu Ihrem Freizeitverhalten passt und Sie optimal absichert. 7

Pflegeproblematik - wie bleibe ich unabhängig Seit Jahren arbeitet die Politik an einer Lösung des Problems der Altenpflege. Wie lange wird sich der Staat die Übernahme von Pflegekosten noch leisten können? Tatsache ist, dass der Anteil der über 80-jährigen in Österreich um 115 % zugenommen hat und dass bis zum Jahr 2050 mehr als 3 Millionen Menschen älter als 60 Jahre sein werden. Auch chronische Krankheiten, von denen vor allem ältere Menschen betroffen sind, nehmen stark zu. Die Gesellschaftsstruktur hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Es werden immer weniger Kinder geboren. Der Trend geht zum Singlehaushalt, Scheidungsraten steigen drastisch an und so leben immer weniger Menschen in intakten Familien. Derzeit werden noch 80 % der Pflegebedürftigen von Familienangehörigen zu Hause betreut, aber die Großfamilie gehört längst nicht mehr zum Alltag. Viele Pflegebedürftige wollen oder können ihre Angehörigen nicht belasten und ziehen deshalb professionelle Hilfe und Betreuung von Außenstehenden vor. Derzeit beziehen in Österreich 350.000 Menschen das gesetzliche Pflegegeld. Allerdings betragen die Kosten für ein privates Senioren- oder Pflegeheim zwischen EUR 2.000, und EUR 6.000, im Monat und die Kosten für Pflege steigen ständig. Anträge für Pflegegeld sind an die Pensionsversicherungsanstalt zu stellen, die die Pension auszahlt. Sollte keine Pension bezogen werden, ist das Sozialamt Anlaufstelle für die Antragstellung. 8

Pflegegeld kann bezogen werden, wenn ständiger Betreuungs- und Hilfsbedarf wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung bzw. einer Sinnesbehinderung, die voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern wird, gegeben ist und ständiger Pflegebedarf 50 Stunden monatlich übersteigt. Die Höhe des Pflegegeldes wird je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit in sieben Stufen festgelegt. Über die Zuordnung zu einer Stufe entscheidet ein ärztliches Sachverständigengutachten, das von jenen Einrichtungen durchgeführt wird, die das Pflegegeld auszahlen. Je nach Pflegebedarf ist das Pflegegeld in sieben Stufen gegliedert. Die Auszahlung erfolgt monatlich, zwölf mal im Jahr. Jedoch kann das gesetzliche Pflegegeld die hohen Kosten nie zur Gänze abdecken. Eine private Pflegevorsorge bedeutet hier eine große finanzielle Entlastung. Es gibt mehrere Formen der privaten Pflegevorsorge. Das Höchsteintrittsalter des Versicherten liegt bei 70 Jahren. Gemeinsam mit Ihnen wird ein Modell, individuell auf Ihre finanziellen Möglichkeiten abgestimmt, erarbeitet. So können Sie unbeschwert und sorgenfrei Ihrer Zukunft entgegenblicken. 9

Wichtige Telefonnummern Für alle Fälle! Mein Hausarzt: Notruf-Nummern: Rotes Kreuz...144 Polizei...133 Feuerwehr...122 Ärztl. Bereitschaftsdienst...141 Euro-Notruf...112 Telefonseelsorge...142 Seniorenberatung: Magistratsabteilung 3 St.-Julien-Straße 20, 4. Stock Tel. 0662 80 72-3240 Fax 0662 80 72-2083 Seniorenveranstaltungen: Organisation und Kartenverkauf Anmeldungen zu Freizeitaktivitäten St.-Julien-Straße 20, Zimmer 424, Tel. 0662 80 72-3052, -3253 Essen auf Rädern: Informationen bezüglich der Anträge für Essen auf Rädern: Tel. 0662 80 72-3252, -3253 Zustellung durch das Rote Kreuz: Tel. 0662 85 05 88 10

Anmeldung, Aufnahme in die Seniorenheime: St.-Julien-Straße 20, Zimmer 420, Tel. 0662 80 72-3255 Haushaltshilfen und Hauskrankenpflege: Hauskrankenpflege Salzburg-Stadt: Gen.-Arnold-Straße 6, Tel. 0662 43 54 15 Rotes Kreuz Hauskrankenpflege: Dr.-Karl-Renner-Straße 7 Tel. 0662 81 44-108, 109 od. 110 Salzburger Krankenhilfe: Danreitergasse 8, Tel. 0662 62 48 72 od. 62 10 10 Hilfswerk: Kleßheimer Allee 45, Tel. 0662 43 09 80 Ambulante Dienste Salzburg: Rottweg 17, Tel. 0662 42 28 18-13 Heimhilfedienst Salzburg: Innsbrucker Bundesstraße 37 Tel. 0662 42 39 39 MOHI Mobiler Hilfsdienst: Joh.-Wolf-Straße 13 Tel. 0662 84 93 12 od. 84 96 67 Diakonie mobil: Diakonie Zentrum Salzburg Guggenbichlerstraße 20 Tel. 0662 63 85-903 Erwachsenenhilfe: Elisabethstraße 14 Tel. 0662 45 26 23 Altenhilfe der Caritas: Plainstraße 83, Tel. 0662 84 93 73-343 11

Wichtige Telefonnummern Für alle Fälle! Verein Aktiv: Fischachstraße 4, 5101 Bergheim von 8.00-13.00 Uhr Tel. 0662 45 84 30 Verein für Sachwalterschaft: Petersbrunnstraße 9, Kostenlose Beratung und Unterstützung zum Thema Sachwalterschaft: (Alternativen, Pflichten und Rechte, Vereinssachwalterschaft, Vorsorgevollmacht). Rechtsberatung (kostenlos) Tel. 0662 87 77 49 Rechtsanwaltskammer für Salzburg: Giselakai 43, Unentgeltliche Rechtsberatung, jeden Dienstag von 14-17 Uhr, telefonische Terminvergabe jeweils Montag um 8 Uhr. Tel. 0662 64 00 42 Salzburger Volkshilfe: Innsbrucker Bundesstraße 37 Kostenlose Rechtsberatung und Mediation Tel. 0662/42 39 44 Notariatskammer für Salzburg: Ignaz-Harrer-Straße 7 - Spezialisten für Vertragswesen - Testamentswesen - Erbrecht Kostenlose Beratung in der Notariatskammer jeden Dienstag von 9.00-10.00 Uhr, telefonische Voranmeldung erbeten. Raiffeisenverband Salzburg reg.gen.m.b.h. Filiale Alpenstraße, Alpenstraße 48, E-mail: alpenstrasse@rvs.at www.rvs.at/alpenstrasse Tel. 0662/625727 Tel. 0662 84 53 59 12