3. November 2011 I 1 Stiftungssymposium 2011 FORUM IIa Goldener Saal Die richtige Stiftungsform? Von der Spende bis zur selbständigen Stiftung Formen des bürgerschaftlichen Engagements Hamburg, den 3. November 2011 Ihr Referent: Alexander von Heydebreck Jurist und Spezialist im Generationenmanagement der Haspa
Inhalt 3. November 2011 I 2 Fragen vor Ihrem Engagement Spende / Zustiftung Stiftungsfonds / Treuhandstiftung Selbständige Stiftung Selbständig oder unselbständig? Zu Lebzeiten oder von Todes wegen Erbrecht und Erbschaftsteuer Exkurs Familien- und Unternehmensstiftung Diskussion Ansprechpartner Seite 3 Seiten 4 bis 7 Seiten 8 bis 11 Seite 12 bis 13 Seite 14 Seite 15 Seiten 16 bis 18 Seite 19 Seite 20 Seite 21
Fragestellungen vor Ihrem Engagement Welche Zwecke möchten Sie fördern? 3. November 2011 I 3 Wie intensiv möchten Sie sich persönlich engagieren? Möchten Sie das Vermögen dauerhaft oder punktuell einsetzen? Wie viel Liquidität steht Ihnen zur Verfügung? Möchten Sie sich für ein Thema engagieren oder flexibel bleiben? Soll Ihr Vermögen ewig erhalten bleiben? Möchten Sie steuerliche Vorteile nutzen?
1. Fall 3. November 2011 I 4 Die Fernsehsendung Ein Herz für Kinder war beeindruckend. Ich möchte etwas tun. Wo habe ich bloß den Überweisungsvordruck für die SOS Kinderdörfer?
Spende 3. November 2011 I 5 Punktuelle Unterstützung gemeinnütziger Organisationen bei ihrer laufenden Arbeit Direkte Hilfe laufende Projekte werden finanziell unterstützt Verpflichtung der Organisation, die Spende zeitnah zu verwenden Steuerlich sind diese Spenden bis zur Höhe von 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte abzugsfähig
2. Fall 3. November 2011 I 6 Sind in der Fernsehsendung nicht schon Spenden in Höhe von 20.000.000,-- Euro eingesammelt worden? Hat eine Stiftung nicht auch einen Vermögensstock? Wie viel Zinsen werden erwirtschaftet?
Zustiftung 3. November 2011 I 7 Die namenlose Zustiftung erhöht den Vermögensstock einer Stiftung Die Zustiftung bleibt dauerhaft im Kapital erhalten Nur die Erträge aus dem Vermögensstock dienen der Projektarbeit Durch die jährlichen Erträge wird die Projektarbeit dauerhaft gefördert Steuerlich sind Zustiftungen bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 1.000.000,-- Euro (bei Ehegatten doppelt) abzugsfähig Die Zuwendung kann über zehn Jahre im Rahmen der Einkommensteuerklärung verteilt werden
3. Fall Die Eltern unserer KitaKinder sollen schon wissen, wer die Bücher ermöglicht 3. November 2011 I 8 Das Lesen mit meinen Enkeln bereitet mir immer Freude. Aber Bücher kosten Geld. Vielleicht benötigt die Kita von gegenüber finanzielle Hilfe für die jährlichen Anschaffungen und Geld habe ich ja auch übrig
Stiftungsfonds 3. November 2011 I 9 Die Vermögensübertragung wird Teil des Vermögensstocks der Stiftung Der Stifter schließt mit der Stiftung eine Vereinbarung über den Stiftungsfonds Das Vermögen wird separiert und erhält ein eigenes Konto und Depot Der Stifter kann dem Stiftungsfonds einen Namen geben Nur die Erträge aus der Vermögensanlage des Stiftungsfonds dienen der Projektarbeit des ausgewählten Zwecks Es wird gezielt eine bestimmte Organisation mit einem Zweck gefördert Steuerlich handelt es sich um eine Zustiftung!
4. Fall Die Buchhaltung und Verwaltung möchte ich aber eigentlich nicht mehr machen! 3. November 2011 I 10 Kapital habe ich übrig Was ist, wenn ich jährlich neue interessante Projekte finde und diese finanziell unterstützen möchte? Ja, darüber möchte ich entscheiden
Treuhandstiftung 3. November 2011 I 11 Die Treuhandstiftung benötigt einen Rechtsträger (juristische Person) Sie hat eine eigene Satzung und ist steuerlich anerkannt Die Erstausstattung und Zustiftungen bleiben dauerhaft im Kapital erhalten Nur die Erträge aus dem Vermögensstock dienen der Projektarbeit Im Rechtsverkehr tritt die Treuhänderin auf In der Regel handelt es sich um Förderstiftungen, die andere gemeinnützige Organisationen finanziell unterstützen Die Treuhänderin übernimmt die Organisation und Verwaltung Steuerlich handelt es sich um eine Zustiftung!
5. Fall Der Helene Muster- Preis für die Wissenschaft Ja, das wäre es... 3. November 2011 I 12 Das Vermögen habe ich übrig Es umfasst auch Immobilien und GmbH- Beteiligungen Ich will mich aktiv einbringen. Die Stiftungsarbeit könnte mir Spaß machen.
Selbständige Stiftung 3. November 2011 I 13 Die selbständige Stiftung unterliegt zusätzlich dem Anerkennungsverfahren der jeweiligen Stiftungsaufsicht Sie hat eine eigene Satzung und ist steuerlich anerkannt Durch die jährlichen Erträge wird die Projektarbeit dauerhaft gefördert Die selbständige Stiftung initiiert auch eigene Projekte Die Organisation und Verwaltung liegt verantwortlich beim Stiftungsvorstand Steuerlich bestehen keine Unterschiede zur unselbständigen Stiftung
3. November 2011 I 14 Frage: Selbständig oder unselbständig? Soll ich eine unselbständige oder eine selbständige Stiftung errichten? Welche Vermögenswerte sollen übertragen werden? Gesellschaftsanteile Immobilien Kunstgegenstände, Rechte Soll die Stiftung operativ oder fördernd tätig werden? Wer könnte meine Stiftung weiterführen?
3. November 2011 I 15 Engagement zu Lebzeiten oder von Todes wegen Vorteile eines Engagements zu Lebzeiten Anstiften zu Lebzeiten Mit relativ geringem Kapitaleinsatz möglich Spaß am Stiften kennenlernen Andere begeistern, etwas Gutes zu tun Einkommensteuerliche Vorteile Aktive Arbeit Nachteile Die Vermögenswerte gehören der Stiftung Kein Steuersparmodell
Ein typischer Fall 3. November 2011 I 16 Ich möchte mich wie Mama engagieren Hilfe! Mein Erbe! Vermögensübertragung zu Lebzeiten und per Testament Helene Muster Stiftung
Erbrecht und Erbschaftsteuer 3. November 2011 I 17 Erbrechtliche Fragestellungen Die Stiftung wird Erbin / Vermächtnisnehmerin Pflichtteilsforderungen nach 2303ff. BGB / Pflichtteilsverzicht Einbindung der Pflichtteilsberechtigen zu Lebzeiten des Stifters Reform des Pflichtteilsrecht nutzen: Abschmelzungsmodell Das Testament ersetzt das Stiftungsgeschäft und sollte bereits wesentliche Punkte der Satzung enthalten Wichtig: Treuhandstiftung Erbeinsetzung der Treuhänderin mit Auflage
Erbrecht und Erbschaftsteuer Erbschaftsteuerliche Fragestellungen 3. November 2011 I 18 Erbfolge ermitteln Strukturierung und Analyse der Erbfolge Erlöschen der Steuer bei Errichtung einer gemeinnützigen Einrichtung Kappen möglicher Erbschaftsteuerspitzen
3. November 2011 I 19 Exkurs Familien- und Unternehmensstiftung Familienstiftung Familienstiftungen können das Vermögen vor einer Zersplitterung durch Erbfolge schützen Keine steuerliche Besserstellung Unternehmensstiftung Unternehmensträgerstiftung Die Stiftung betreibt das Wirtschaftsunternehmen selbst Beteiligungsträgerstiftung Die Stiftung hält selbst nur die Beteiligung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft
3. November 2011 I 20 Diskussion Haben Sie die geeignete Stiftungsform schon gefunden? Sobald ihr handeln wollt, müsst ihr die Tür zum Zweifel verschliessen. (Friedrich Nietzsche)
3. November 2011 I 21 Ihr Ansprechpartner Jurist und Berater für Erbrecht Alexander v. Heydebreck Tel-Nr.: (040) 3579-3161 Fax-Nr.: (040) 3579-7358 E-Mail: alexander.vonheydebreck@haspa.de