Kleine Anfrage mit Antwort



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Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/3187 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Marco Brunotte, Stefan Politze, Markus Brinkmann, Ulla Groskurt, Stefan Klein, Dr. Silke Lesemann, Matthias Möhle, Uwe Schwarz und Petra Tiemann (SPD), eingegangen am 19.08.2010 Pflegeeltern für Niedersachsen dringend gesucht! Was macht die Landesregierung? In Niedersachsen steigt der Bedarf an qualifizierten Pflegeeltern. Die Zunahme von psychischen Erkrankungen und Armutsfolgen sowie die steigende Überforderung von Eltern lassen den Bedarf kontinuierlich steigen. Problematisch stellt sich die Suche nach geeigneten Pflegeeltern für Kinder dar, die bereits dem Säuglings- oder Kleinkindalter entwachsen sind und zum Teil mit Problemen der Pubertät konfrontiert sind. Bei der Suche nach Pflegeeltern gelten bestimmte Kriterien, wie soziale Stabilität der Familien, eine sichere finanzielle Situation sowie keine strafrechtliche Vorbelastung der potenziellen Eltern. Häufig werden Eltern mit pädagogischer Erfahrung gesucht. Angesichts der steigenden Zahlen bedürftiger Kinder gestaltet sich diese Suche jedoch als äußerst schwierig, und die Kommunen in Niedersachsen fühlen sich mit dem Problem mangelnder Pflegeeltern häufig alleingelassen. Dies vorausgesetzt, fragen wir die Landesregierung: 1. Wie beurteilt sie den Einsatz von Pflegeeltern in Niedersachsen? 2. Wie viele Pflegeeltern fehlen aktuell in Niedersachsen? 3. Wie hoch waren die Zahlen vermittelter und nicht vermittelter Kinder in den Jahren 2000 bis 2010 in Niedersachsen (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 4. Wie hat sich die Anzahl an Pflegeeltern in den Jahren 2000 bis 2010 in Niedersachsen entwickelt (bitte nach Landkreisen aufschlüsseln)? 5. Welche Unterstützung gibt das Land Kommunen und Pflegeeltern? 6. Mit welchen Angeboten könnte diese Unterstützung ausgebaut werden? 7. Gibt es Pläne, das Pflegegeld zu pauschalieren? 8. Welche Arbeitsergebnisse haben die niedersachsenweit tätige Arbeitsgemeinschaft Pflegeeltern und der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e. V. (PFAD- Niedersachsen) in die Diskussion eingebracht? Gibt es einen kontinuierlichen Austausch mit beiden Organisationen? 9. Wie steht Niedersachsen im Vergleich zu anderen Bundesländern im Bereich Pflegeeltern da? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.08.2010 - II/721-763) 1

Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.12.2010 für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration - 01.22-41543 (763) - Die Entscheidung, ein Pflegekind für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer aufzunehmen und damit einem Kind Geborgenheit, Zuneigung und Hilfestellung zu geben, hat weitreichende Konsequenzen für alle Mitglieder einer Pflegefamilie. Die Vollzeitpflege und damit die mögliche Begleitung des Heranwachsens eines Kindes ist eine besondere Herausforderung. Die Grundlage zur Annahme eines Pflegekindes bilden langfristige Überlegungen der Pflegeeltern, wobei diese Überlegungen auf ein hohes soziales Engagement hinweisen. Die Jugendämter begleiten und unterstützen die Pflegeeltern in ihrem Engagement. Es ist für sie eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe, für ein zu vermittelndes Pflegekind eine geeignete Pflegefamilie zu suchen. Bei der Vermittlung des Kindes kommt es maßgeblich darauf an, eine jeweils im Einzelfall geeignete Pflegefamilie zu finden. Hierbei müssen die Jugendämter die Besonderheiten und die Lebensgeschichte des Kindes ebenso wie die der Herkunftsfamilie sowie die Möglichkeiten und Grenzen der Pflegeelternbewerber berücksichtigen. Die Werbung, Vorbereitung und Begleitung von Pflegefamilien ist Aufgabe der Jugendämter. Sie sind fortlaufend bestrebt, Pflegeeltern, insbesondere mit sozialpädagogischer oder sonderpädagogischer Qualifikation, zu gewinnen. Vollzeitpflege ist eine Form der Hilfe zur Erziehung, die zeitlich befristet oder auf Dauer angelegt ist und sich an den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen orientiert. Die Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jugendämter zur Vollzeitpflege unterscheidet bei der befristeten Vollzeitpflege die Kurzzeitpflege als erzieherische Hilfe, die Bereitschaftspflege und die Befristete Vollzeitpflege mit Rückkehroption und bei der auf Dauer angelegten Pflegeform die Allgemeine Vollzeitpflege, die Sozialpädagogische Vollzeitpflege und die Sonderpädagogische Vollzeitpflege. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung begrüßt den Einsatz und das Engagement von Eltern, die bereit sind, die Verantwortung für ein Pflegekind zu übernehmen. Zu 2 und 4: Je größer der Pool verfügbarer Pflegeeltern ist, desto mehr Möglichkeiten haben die Jugendämter, für das jeweilige Kind ein passgenaues Pflegearrangement zu erarbeiten. Die über die kommunalen Spitzenverbände und die Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) durchgeführte umfangreiche Befragung der Jugendämter hat zu dem Ergebnis geführt, dass nicht alle Jugendämter geantwortet haben, einige Jugendämter die Daten nicht erheben und einigen Jugendämtern die Daten nicht über den gesamten Befragungszeitraum vorliegen. Cirka ein Drittel der niedersächsischen Jugendämter verfügt über eine vollständige Datenerfassung. Aufgrund der geringen Anzahl auswertbarer Rückantworten wurde auf Auflistung der Zahlen verzichtet, da daraus nicht die Gesamtsituation in Niedersachsen ersichtlich wird. Eine Datenerfassung, wie viele Pflegeeltern aktuell in ihrem Bereich fehlen und wie sich die Anzahl an Pflegeeltern im gleichen Zeitraum entwickelt hat, ist im Übrigen auch nach 98 SGB VIII nicht vorgeschrieben. 2

Zu 3: Daten über die Vollzeitpflege nach 33 des Achten Buchs des Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) sind von den Jugendämtern nach 98 Abs. 1 Nr. 8 SGB VIII zu erheben und für die Jahre 2000 bis 2009 für Niedersachsen als Anlage beigefügt. Die Anzahl nicht vermittelter Kinder sind von den Jugendämtern überwiegend nicht erfasst, eine diesbezügliche Datenerhebung ist nach 98 SGB VIII nicht vorgeschrieben. Vergleichbares Datenmaterial liegt der Landesregierung daher nicht vor. Nach Angaben verschiedener Jugendämter ist die Vermittlung von älteren Kindern, von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (sozialpädagogische und sonderpädagogische Pflege) sowie für Geschwisterverbände (mehr als zwei Kinder) schwierig. Sofern ein Kind in keine Pflegefamilie vermittelt werden kann, wird es in andere Betreuungsformen vermittelt, z. B. Erziehungsstellen, die ein familiäres Betreuungssetting im Rahmen der Erziehungshilfe in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform gemäß 34 SGB VIII bieten. Zu 5 und 6: Das Land unterstützt die Kommunen bei der Durchführung der Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege. In ständiger enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden und insbesondere mit der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ) wurde zunächst im Rahmen der von der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS e. V.) begleiteten wissenschaftlichen Untersuchung Strukturen der Vollzeitpflege in Niedersachsen aus dem Jahr 2003 eine Bestandsaufnahme der strukturellen Voraussetzungen der Vollzeitpflege in den niedersächsischen Kommunen vorgenommen. An dieser Untersuchung, die vom Land und der Stiftung zum Wohl des Pflegekindes in Holzminden finanziert wurde, haben sich über 95 % der niedersächsischen Jugendämter beteiligt. Auf den Erkenntnissen der Bestandsaufnahme basierend wurde anschließend ebenfalls mit der GISS e. V. das Modellprojekt Weiterentwicklung der Vollzeitpflege in Niedersachsen durchgeführt. In diesem Projekt, finanziert durch das Land, die Klosterkammer und die Landkreise Nienburg und Wolfenbüttel sowie die Städte Celle und Oldenburg, wurden Anregungen und Empfehlungen für die niedersächsischen Jugendämter entwickelt und im Februar 2009 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung den Jugendämtern in Niedersachsen vorgestellt. Die AGJÄ hat anschließend ihren Mitgliedern die Umsetzung der Ergebnisse empfohlen. Die Anregungen und Empfehlungen zur Vollzeitpflege geben Arbeitshinweise für den gesamten Themenbereich der Vollzeitpflege, von der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit bis hin zu Standardempfehlungen zur finanziellen Ausstattung der Pflegefamilien oder zur Personalbemessung in den Pflegekinderdiensten der Jugendämter. Das Land bietet Fortbildungsveranstaltungen für die niedersächsischen Kommunen an und wird im kommenden Jahr gemeinsam mit diesen den Stand der Umsetzung hinsichtlich bestehender Bedarfe evaluieren und am 30. August 2011 in einer öffentlichen Veranstaltung vorstellen. Die Pflegeeltern werden durch Schulungen und Beratungen von den Kommunen unterstützt. Zu 7: In Niedersachsen ist das Pflegegeld entsprechend 39 SGB VIII pauschaliert. Die monatlichen Pauschalbeträge (Pflegegeld) für Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege sind im Runderlass des Kultusministeriums vom 29. März 1996 (Nds. MBl. S. 593) festgesetzt. Die monatlichen Pauschalbeträge setzen sich aus einem Betrag für materielle Aufwendungen und Kosten der Erziehung zusammen und sind nach Alterstufen gestaffelt. Die Anlage mit den monatlichen Pauschalbeträgen wird durch ministerielle Folgeerlasse, zuletzt mit RdErl. des MS vom 1. November 2010 (Nds. MBl. S. 1064), neu festgesetzt. Grundlage für die Neufestsetzungen sind die u. a. im Hinblick auf die Lebenshaltungskosten weiterentwickelten Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Bemessung der monatlichen Pauschalbeträge in der Vollzeitpflege ( 33, 39 SGB VIII). 3

Zu 8: Der Landesverband der Pflege- und Adoptivfamilien in Niedersachsen e. V. (PFAD-Niedersachsen) war sowohl bei der Strukturerhebung als auch bei der Erstellung der Anregungen und Empfehlungen einbezogen. Die Beteiligung erfolgte in der Form, dass die im Hinblick auf die Arbeit des PFAD-Niedersachsen relevanten Arbeitsergebnisse durch das durchführende Institut jeweils vor Veröffentlichung mit der Bitte um Stellungnahme vorgelegt wurden. Die Arbeitsgemeinschaft Pflegeeltern wurde nicht in den Austausch eingebunden, da es sich um keinen Verband handelt. Zu 9: Der Landesregierung liegt bezüglich der Pflegeeltern kein Datenmaterial vor (siehe Antwort zu Frage 2). Es liegen jedoch Daten über die sich in Vollzeitpflege betreuten Kinder und Jugendlichen vor, wobei zu berücksichtigen ist, dass teilweise mehr als ein Pflegekind pro Pflegefamilie betreut wird. Laut dem Statistischem Bundesamt erhielten im Jahr 2009 bundesweit 57 452 Kinder und Jugendliche Vollzeitpflege in einer anderen Familie, in Niedersachsen waren es 5 770 Kinder und Jugendliche. Aygül Özkan 4

Anlage Vollzeitpflege nach 33 SGB VIII am 31.12. des Jahres nach Landkreisen, einschl. Region Hannover und Stadt Hannover, zusammengefasst sowie kreisfreien Städte 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Braunschweig, Stadt 153 149 136 149 160 97 103 293 105 122 Salzgitter, Stadt 80 100 103 98 88 87 90 66 74 82 Wolfsburg, Stadt 104 106 103 101 97 77 69 65 71 64 Gifhorn 1 7 15 20 21 95 96 83 161 110 Göttingen 187 177 169 157 172 171 168 179 218 212 Goslar 154 180 194 215 230 204 211 201 204 200 Helmstedt 149 156 157 152 145 126 125 81 92 101 Northeim 135 126 121 130 131 132 129 61 34 139 Osterode am Harz 112 116 111 106 114 109 112 102 93 95 Peine 74 75 81 86 94 81 76 95 85 76 Wolfenbüttel 113 116 122 118 130 83 107 21 15 29 ehem. Reg.-Bez. Braunschweig 1262 1308 1312 1332 1382 1262 1286 1247 1152 1230 Hannover 508 564 618 666 686 528 586 407 445 444 Diepholz 78 94 105 115 122 134 143 136 52 50 Hameln-Pyrmont 148 166 161 164 168 162 150 164 182 179 Hildesheim 111 119 114 116 126 106 114 189 181 159 Holzminden 26 25 35 38 47 61 80 84 89 82 Nienburg,(Weser) 128 131 132 134 147 128 129 96 138 47 Schaumburg 43 54 69 77 78 78 84 99 117 140 ehem. Reg.-Bez. Hannover 1042 1153 1234 1310 1374 1197 1286 1175 1204 1101 Celle 206 215 197 204 204 196 210 213 220 228 Cuxhaven 158 188 209 212 206 212 205 244 235 189 Harburg 116 122 117 123 119 127 135 161 162 169 Lüchow-Dannenberg 119 141 142 148 158 83 87 80 92 105 Lüneburg 151 141 166 179 187 164 185 137 60 117 Osterholz 89 84 83 89 101 80 86 71 71 80 Rotenburg (Wümme) 140 149 159 165 161 167 156 130-200 Soltau-Fallingbostel 139 150 160 161 178 163 165 169 164 177 Stade 178 185 173 163 168 160 167 143 148 156 Uelzen 79 77 78 71 70 56 57 72 54 80 Verden 143 148 142 130 126 132 137 138 134 133 ehem. Reg.-Bez. Lüneburg 1518 1600 1626 1645 1678 1540 1590 1558 1340 1634 Delmenhorst, Stadt 1 10 28 38 42 75 78 61 75 80 Emden, Stadt 45 61 69 75 80-4 2 5 11 Oldenburg, Stadt 167 151 147 141 134 145 169 176 173 158 Osnabrück, Stadt 105 91 98 102 102 77 76 95 99 121 Wilhelmshaven, Stadt 44 55 77 86 86 152 147-72 - Ammerland 70 69 71 68 66-4 76 76 69 Aurich 203 221 232 224 237 91 95-227 227 Cloppenburg 32 32 35 40 43-9 3 14 31 Emsland 283 318 341 331 331 349 339 366 377 403 Friesland 72 86 85 76 73 100 121 117 113 136 Grafschaft Bentheim 101 107 101 105 101 84 78 116 91 84 Leer 156 170 185 196 211 195 198 210 240 251 Oldenburg 41 38 47 49 48 83 86 77 7 16 Osnabrück 37 42 47 53 61 212 238 221 241 29 Vechta 62 69 77 81 78 93 105 104 111 99 Wesermarsch 113 114 114 122 124 117 111-6 - Wittmund 51 57 67 73 79 82 82 84 97 90 ehem. Reg.-Bez. Weser-Ems 1583 1691 1821 1860 1896 1855 1940 1708 2024 1805 Niedersachsen 5405 5752 5993 6147 6330 5854 6102 5688 5720 5770 Quelle: LSKN (Ausgegeben am 03.01.2011) 5