Förderungen der SFG für steirische Gründungsbetriebe und Kleinbetriebe
Förderungsprogramme Start!Klar Die Förderung für die Selbstständigkeit EPUplus 1 Die Förderung für erstmalige ArbeitgeberInnenbetriebe
Förderungsprogramme Qplus Die Förderung für betriebliche Weiterbildung in konjunkturschwacher Zeit Zukunfts!Reich Die Förderung für strategische Unternehmensentwicklung
Förderungsprogramme Lebens!Nah Die Förderung für umfassende Nahversorgung Sicherheitsscheck Die Förderung für die Sicherheit steirischer Kleinstbetriebe
Start!Klar Die Förderung für die Selbstständigkeit
Zielgruppe Zu den Zielgruppen zählen Personen, die beabsichtigen erstmalig eine selbstständige Erwerbsform zu wählen, oder die innerhalb der letzen 3 Jahre zum ersten Mal eine selbstständige Erwerbsform gewählt haben
Für wen? Gewerbliche GründerInnen Innovative GründerInnen
Gewerbliche/r GründerInnen Merkmal einer gewerblichen Gründung Gründet mit Gewerbeschein im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (z.b. gewerbliche Produktionsbetriebe, sonstige Dienstleistungsbetriebe, etc.) erstmals ein Unternehmen
Gewerbliche/r GründerInnen Voraussetzungen der AWS Jungunternehmerförderung erstmalige wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit in den letzten 5 Jahren (auch nicht im Ausland) bei Gesellschaften: Mindestbeteiligung von 25% und die unternehmensrechtliche Geschäftsführung bei Unternehmensübernahmen: Übergabe der Mehrheit des Unternehmens Aufgabe der unselbstständigen Tätigkeit Sitz und Investitionsstandort in der Steiermark
Gewerbliche/r GründerInnen Zuschüsse möglich für: Qualifizierungskosten z.b. CAD Kurse, Sprachkurse, Kurse im Bereich Controlling und Kostenrechnung, Marketingkurse, Führungskräftetrainings Investitionskosten z.b. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung, Marketingmaßnahmen
Gewerbliche/r GründerInnen Förderungen für Gewerbliche GründerInnen Qualifizierungskostenzuschuss max. 50 % der Weiterbildungskosten max. 2.222,-- Investitionskostenzuschuss im Rahmen der AWS-Jungunternehmerförderung max. 15 % der Investitionskosten max. 45.000,--
Gewerbliche/r GründerInnen AWS Haftungsübernahme Haftungsquote: bis zu 80 % Wo für: Investitionskredite und Kredite zur Finanzierung von Übernahmen bis max. 600.000 Laufzeit: im Regelfall bis zu 10 Jahren (max. 20 Jahre) Betriebsmittelkredite bis max. 300.000 Laufzeit: max. 5 Jahre bei Kombination: Höchstbetrag 600.000
Für wen? Gewerbliche GründerInnen Innovative GründerInnen
Innovative/r GründerInnen Merkmal einer innovativen Gründerung Die Merkmale sind die gleichen wie bei einer gewerblichen Gründung, aber die Dienstleistungen oder Produkte müssen eine wesentliche Verbesserung oder Neuerung gegenüber den Mitanbietern in der jeweiligen Region schaffen.
Innovative/r GründerInnen Voraussetzungen erstmalige wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit keine wirtschaftlich selbstständige Tätigkeit in den letzten 3 Jahren (eine selbstständige Tätigkeit in den letzten 3 Jahren im Ausland ist zulässig) bei Kapitalgesellschaften: Mindestbeteiligung von 51% bei Personengesellschaften: Kapitalmehrheit und Kopfmehrheit bzw. -gleichheit bei Unternehmensübernahmen: Übergabe der Mehrheit des Unternehmens Aufgabe der unselbstständigen Tätigkeit Sitz und Investitionsstandort in der Steiermark
Innovative/r GründerInnen Zuschüsse möglich für: Beratungskosten Kosten für einen externen Berater: Rechtsberatung zu Gründungsfragen, Businessplan, Erstellung von Finanzplänen, Liquiditätsplan, Marketing, Produktentwicklung Qualifizierungskosten z.b. CAD Kurse, Sprachkurse, Kurse im Bereich Controlling und Kostenrechnung, Marketingkurse, Führungskräftetrainings Investitionskosten z.b. Maschinen und Anlagen, Büro- und Geschäftsausstattung
Innovative/r GründerInnen Förderungen für gewerblich innovative GründerInnen Beratungskostenzuschuss max. 50 % der Kosten für externe Berater max. 5.555,-- Qualifizierungskostenzuschuss max. 50 % der Weiterbildungskosten max. 2.222,-- Investitionskostenzuschuss max. 35 % bei Investitionskosten max. 22.222,--
EPUplus 1 Die Förderung für erstmalige ArbeitgeberInnenbetriebe
Zielgruppe Zu den Zielgruppen zählen Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), die planen, zum ersten Mal einen oder mehrere MitarbeiterInnen aufzunehmen.
EPUs sind: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die eine selbstständige und dauerhaft auf den Markt ausgerichtete Tätigkeit ausüben, wobei das Unternehmen von einem einzigen Unternehmer/ einer einzigen Unternehmerin betrieben wird. Im Wesentlichen handelt es sich um Einzelfirmen und Ein-Personen GmbHs ohne MitunternehmerInnen, die bisher keine MitarbeiterInnen angestellt hatten.
Abgrenzung Bei Antragstellung darf kein Mitarbeiter angestellt sein Nicht berücksichtigt werden: Mitarbeiter, die kürzer als 5 Monate angestellt sind Geringfügig Beschäftigte und Freie Dienstnehmer unabhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, wenn davon nicht mehr als jeweils einer beschäftigt werden Familienmitglieder auch wenn diese nur pro forma beschäftigt werden werden wie jede andere familienfremde Person betrachtet
Förderbare Kosten Kosten einer externen Beratung, die dafür geeignet ist, das Unternehmen für die Aufnahme eines/r Mitarbeiters/In vorzubereiten Schwerpunkte: Kostenplanung Umsatz- und Finanzplanung unter Berücksichtigung der geänderten Kostenstruktur Maßnahmenplanung zur Erreichung der Umsatzziele innerbetriebliche organisatorische Veränderungen im Unternehmen
Beratungskostenzuschuss Zuschüsse möglich für: bis zu max. zwei Drittel der externen Kosten eines qualifizierten* Beraters bzw. einer qualifizierten* Beraterin max. anrechenbaren Kosten: 5.000,- max. Beratungskostenzuschuss: 3.333,- * Es muss sich um einen für das Thema qualifizierten Berater/qualifizierte Beraterin handeln. Ein der beratenden Tätigkeit entsprechender Gewerbeschein (Unternehmensberatung, Steuerberatung) muss vorliegen.
Die Förderung für betriebliche Weiterbildung in konjunkturschwacher Zeit
Warum und wann? Warum? Maßnahme im Rahmen des Konjunkturpaktes des Landes Steiermark mit dem Ziel: Unternehmen zu unterstützen, bereits geplante Weiterbildungsmaßnahmen trotz der schlechteren Konjunktur umzusetzen, weitere zu planen und eventuelle Stehzeiten von MitarbeiterInnen aufgrund schlechterer Auftragslage so sinnvoll zu nutzen. Wann? Die Laufzeit dieser Förderungsaktion erstreckt sich bis 31.12.2010. Ansuchen können bis längstens 30.09.2010 eingebracht werden.
Für wen und wofür? Wofür? Für wen? Kleinste, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen von UnternehmerInnen und MitarbeiterInnen zu folgenden Themenbereichen: Technologie- und innovationsorientierte fachliche Weiterbildungsmaßnahmen Exportunterstützende Weiterbildungsmaßnahmen Betriebswirtschaftliche Weiterbildungsmaßnahmen Führung und Management Die Bildungsmaßnahmen müssen einen Mindestumfang von 24 UE aufweisen.
Wie viel und Wie? Wie? Wie viel? 50% der externen Weiterbildungskosten, max. EUR 3.000,00 in Form eines Schecks. Kleinst- und Kleinunternehmen können den Scheck während der Laufzeit der Förderungsaktion einmal, mittlere Unternehmen zweimal in Anspruch nehmen. Der Wissens-Scheck muss vor Beginn der Weiterbildungsmaßnahme bei der SFG beantragt werden und kann nach Abschluss des geförderten Projektes eingelöst werden. Die Formulare stehen auf www.sfg.at/qplus zur Verfügung.
Zukunfts!Reich Die Förderung für strategische Weiterbildung
Für wen? Produktions- und Handwerksbetriebe Unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe Exportorientierte Handelsunternehmen
Wieviel und wofür? Modul 1: Beratung Entwicklung einer ganzheitlichen Unternehmensstrategie 50% der externen Beratungskosten bis maximal 50.000 Euro Ergebnis des Modul 1 ist ein Umsetzungskonzept für die entsprechende Entwicklung im Unternehmen
Wieviel und wofür? Modul 2: Qualifizierung Nur aufbauend auf Modul 1 möglich Zur Umsetzung der entwickelten Strategien Allgemeine Höherqualifizierungen Förderungssatz: 60% Spezifische Höherqualifizierungen Förderungssatz: 30% maximal 20.000 Euro pro TeilnehmerIn
Lebens!Nah Die Förderung für umfassende Nahversorgung
Für wen? Kleinstunternehmen in Gewerbe, Handwerk und Handel Kooperationen von Unternehmen, Vereinen und Gemeinden
Wieviel und wofür? Bis 30.000 Euro für Einzelbetriebe bei Beratung, Investition und Marketing Für Betriebe die sich fit für die Zukunft machen und damit Ihre Attraktivität steigern Beratung für Innovationen, Produkt- und Dienstleistungsentwicklungen bis max. 50% der Beratungskosten Investitionen in Betriebs- und Geschäftsausstattung bis max. 20% der Projektkosten (plus möglicher Innovations- Bonus von 10%) Marketing für neue Produkte und Dienstleistungen bis max. 30% der externen Projektkosten
Beispiel Landmaschinentechniker mit 2 Mitarbeitern in der Oststeiermark, seit 5 Jahren tätig Investition in Waschanlage Kundenzielgruppe: Endverbraucher
Nützliches... Reihenfolge - ZUERST ansuchen DANN investieren! Mindestprojektvolumen - EUR 3.000,00 - egal ob Beratung, Marketing und/oder Investition Projektlaufzeit - wird vom Förderungswerber selbst bestimmt - max. 1 Jahr andere Förderungseinrichtungen - keine Anerkennung von AWS-Ansuchen u. ä. Projektbezogene Kosten - nur eindeutig projektbezogene Kosten förderbar - Eigenleistungen/Hilfsmaterial/Verbrauchsmaterial nicht förderbar
Die Förderung für die Sicherheit steirischer Kleinstbetriebe
Warum und wann? Warum? Mit diesem Förderungsprogramm soll die Motivation von Kleinstunternehmen in der Steiermark erhöht werden, die sicherheitstechnischen Rahmenbedingungen zum Schutz vor Einbrüchen in ihrem Unternehmen und zum Schutz der MitarbeiterInnen zu verbessern. Wann? Die Laufzeit dieser Förderungsaktion erstreckt sich bis 31.12.2011. Ansuchen können bis längstens 30.09.2011 eingebracht werden. Das Förderungsprogramm ist auf die ersten 500 Förderungsfälle begrenzt.
Für wen und wofür? Für wen? Wofür? Kleinstunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz bzw. Standort in der Steiermark. Gefördert werden sicherheitstechnische Investitionen zum mechanischen oder elektronischen Schutz von Betriebsstätten vor Einbrüchen, wie beispielsweise: Sicherheitstüren Sicherheitsfenster Videoüberwachungssysteme und Alarmanlagen Das Mindestprojektvolumen beträgt EUR 1.200,--.
Wie viel und Wie? Wie viel? 1/3 der Investitionskosten (exkl. USt), max. EUR 1.500,-- in Form eines Schecks. Wie? Pro Kleinstunternehmen ist eine einmalige Einreichung möglich. Etwaige nicht verbrauchte Förderungsanteile verfallen und können auch nicht in bar abgelöst werden. Die Formulare stehen auf www.sfg.at/splus zur Verfügung.
Manfred Kink Selbstständigkeit und unternehmerisches Denken Susanne Reiber Betriebliche Qualifizierung Kathrin Kauran Regionen und Infrastruktur http://sfg.at (0316) 70 93-0