Patiententipps zu IGeL-Leistungen. Wenn Sie beim Arzt extra bezahlen sollen

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Transkript:

Patiententipps zu IGeL-Leistungen Wenn Sie beim Arzt extra bezahen soen

Patiententipps zu IGeL-Leistungen Zur Orientierung: vier IGeL-Gruppen Wenn Sie beim Arzt extra bezahen soen Ob Innendruckmessung der Augen, Extra-Utraschauntersuchungen während der Schwangerschaft, Messung der Knochendichte oder die Anwendung eines PSA-Tests zur Früherkennung von Prostatakrebs: Immer häufiger bieten Ärzte zusätziche Diagnose- und Behandungsmethoden an, die nicht zum Leistungsspektrum der gesetzichen Krankenkassen gehören. Ein wesentiches Merkma: Diese Individueen Gesundheitseistungen kurz IGeL genannt müssen von Patientinnen und Patienten aus eigener Tasche bezaht werden. Bedeutung und Wirkung der kostenpfichtigen ärztichen Extras können in der Rege nur schwer beurteit werden. Was im Einzenen as IGeL-Leistungen in manchen Arztpraxen angepriesen wird und wie Patientinnen und Patienten mit dem Angebot umgehen soten, wird im Fogenden kurz skizziert und durch hifreiche Tipps ergänzt. Die vier IGeL-Gruppen Medizinische Maßnahmen Medizinischkosmetische Leistungen Speziee Vorsorgeuntersuchungen Untersuchungsmethoden ohne erwiesenen Nutzen Was sind IGeL-Leistungen? Hinter den Individueen Gesundheitseistungen verbergen sich eine Viezah unterschiedicher Diagnose- und Behandungsmethoden sowie eine Reihe vermeintich gesundheitsfördernder Maßnahmen. Eine exakte Liste, die Aufschuss über das gesamte Leistungsspektrum gibt, existiert jedoch nicht. Manche dieser Angebote sind wissenschaftich kaum erforscht oder sogar von unabhängigen Instituten as nicht sinnvo beurteit worden. Jeder Arzt kann Zusatzeistungen anbieten, die er entweder sebst entwicket oder von Firmen übernommen hat, die sich auf IGeL-Leistungen speziaisiert haben. Da die Paette breit gefächert und unübersichtich ist, bietet sich Patientinnen und Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie Quaität und Preis der Angebote zu überprüfen bzw. miteinander zu vergeichen. Medizinische Maßnahmen, die nicht zu den Aufgaben der gesetzichen Krankenkassen gehören aso weder zur Krankenbehandung noch zur Früherkennung von Krankheiten zähen jedoch im Einzefa eine medizinisch sinnvoe und empfehenswerte Leistung darsteen. Beispiee: Beratung und Impfung vor Fernreisen, sportmedizinische Untersuchungen, Eignungsuntersuchungen (etwa Fugtaugichkeit). Medizinisch-kosmetische Leistungen, die aein auf Wunsch des Patienten erfogen, ohne dass eine medizinische Notwendigkeit gegeben ist. Beispiee: Schönheitsoperationen oder Entfernung von Tätowierungen. Speziee Vorsorgeuntersuchungen, die nur in bestimmten Risikofäen oder bei begründetem Krankheitsverdacht von den Kassen übernommen werden. In aen anderen Fäen, in denen die Zusatzuntersuchungen auf eigenen Wunsch der Patientinnen und Patienten ohne medizinische Notwendigkeit durchgeführt werden, müssen die Kosten aus der eigenen Tasche bezaht werden.

Zur Orientierung: vier IGeL-Gruppen Indikatoren eines seriösen Arztes Beispiee: Die Gaukomfrüherkennung oder Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung bei Frauen: Bei einem auffäigen Tastbefund der Brust übernehmen die gesetzichen Krankenkassen die Kosten für zusätziche Utraschauntersuchungen über die übiche Vorsorge hinaus, da sie in diesem Fa medizinisch notwendig bzw. sinnvo sind. Die Untersuchungen können dann mit der Kasse abgerechnet werden. Verangt eine Patientin diese Untersuchung ohne medizinischen Grund, werden die Kosten nicht übernommen. Untersuchungs- und Behandungsmethoden, deren Nutzen bisang nicht eindeutig wissenschaftich bewiesen ist. Beispiee: Ozon-Therapie und Utravioettbestrahung des Butes (UVB), die häufig zur Regeneration, zur Stärkung der Immunabwehr und bei Durchbutungsstörungen angeboten werden. Bei beiden Behandungsmethoden iegen keine ausreichenden wissenschaftichen Studien vor, die eine Wirksamkeit der Therapie beegen.! Tipps: Ärzte dürfen keine IGeL-Leistungen auf privater Basis anbieten, die Kasseneistungen sind. Vor Inanspruchnahme einer kostenpfichtigen Leistung sote bei der Krankenkasse nachgefragt werden, ob die Behandung zum vorgesehenen Leistungskataog gehört bzw. ob aufgrund des voriegenden Befunds oder Risikoprofis die Kosten übernommen werden. Ärztiche Leistungen soten erst dann privat bezaht werden, wenn diese Frage gekärt ist. Denn: Patientinnen und Patienten, die eine Rechnung für eine Leistung bezahen, die eigentich übernommen wird, bekommen nachträgich von ihrer Krankenkasse keine Kosten erstattet. KEINE KOSTENERSTATTUNG Seriöse Ärzte, die IGeL-Leistungen anbieten, werden: ausreichend beraten und informieren Ärzte müssen den Nutzen, die Wirksamkeit und das Risiko der von ihnen angebotenen medizinischen Leistung sachich eräutern. Dazu gehören auch Angaben über die Kosten der Behandung. Tipp: Beim ärztichen Beratungsgespräch soten Patientinnen und Patienten fragen, weshab die Leistung keine Kasseneistung ist. keinen Druck ausüben Zwischen Beratungs- und Behandungstermin haben Ärzte ihren Patientinnen und Patienten eine ausreichende Bedenkzeit einzuräumen. Dieser Spieraum ist wichtig, um weitere Informationen zum Beispie bei der Krankenkasse über die vorgeschagene Therapie einzuhoen. Niemand darf zu einer Zustimmung gedrängt werden. Eine Entscheidung beibt jedem sebst überassen. Tipp: Keine übereite Zusage geben! Für eine sofortige medizinische Behandung besteht bei IGeL-Angeboten kein Grund. einen Kostenvoranschag ersteen Vor einer Behandung müssen Ärzte sämtiche Leistungen in einem Kostenvoranschag aufschüssen, damit Patienten die Kosten einschätzen können. Ärzte sind verpfichtet, hierbei die Vorgaben der privatärztichen Gebührenordnung (GOÄ) zu beachten. Tipp: In jedem Fa auf einen Kostenvoranschag bestehen! einen schriftichen Vertrag abschießen Der Vertrag ist Pficht! Vor einer Behandung müssen Arzt und Patient einen schriftichen Vertrag über die vereinbarten Leistungen abschießen, in dem ae Einzeeistungen und deren Kosten aufzuisten sind. Der Vertrag muss auch eine Erkärung enthaten, aus der hervorgeht, dass die Behandung auf Wunsch des Patienten erfogt und nicht auf Kosten der gesetzichen Krankenkasse abgerechnet werden kann. Tipp: Wird keine schriftiche Vereinbarung getroffen, sind Patientinnen und Patienten nicht zahungspfichtig.

Wann ist Vorsicht geboten? Umgang mit IGeL-Angeboten eine korrekte Rechnung ersteen Nach Abschuss der Behandung muss der behandende Arzt eine Rechnung aussteen, die sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) richtet und die einzenen Leistungen aufführt. Je nach Schwierigkeitsgrad und Zeitaufwand dürfen Ärzte einen bestimmten Steigerungssatz bei der Kostenberechnung verwenden. Eine Abrechnung über den 2,3-fachen Satz hinaus muss ausführich begründet werden. Eine Berechnung von Pauscha- oder Erfogshonoraren ist unzuässig. keine Praxisgebühr erheben! Tipp: Patientinnen und Patienten, die nach der Behandung eine Rechnung bar bezahen, soten auf jeden Fa eine Quittung verangen. Denn die Kosten können as außergewöhniche Beastung bei der Steuererkärung abgesetzt werden. Wer edigich eine IGeL-Leistung in Anspruch nimmt, muss dafür keine Praxisgebühr entrichten und auch nicht seine Chipkarte abgeben. Wann ist Vorsicht geboten? Bei IGeL-Leistungen steht oft die Werbung für den ärztichen Service gegenüber der sachichen Information im Vordergrund. So versäumen manche Ärzte etwa, Patienten ausreichend über Sinn und Zweck von kostenpfichtigen Leistungen zu informieren. Stattdessen werben sie schon im Wartezimmer, im Internet oder durch das Sprechstundenpersona für ihre Zusatzangebote. Ein offensiver Vertrieb erschwert jedoch eine sachiche und unvoreingenommene Entscheidung über Sinn und Nutzen der ärztichen Extras. Tipp: Wer mit aggressiven Vertriebspraktiken von Arztpraxen konfrontiert wird, sote in jedem Fa mit Vorsicht auf Angebote reagieren, die mit kingenden Namen wie»großer Körper- Check«,»Krebsvorsorge Pus«oder»Schwangerenbetreuung Pus«werben. Übertriebene Bezeichnungen und Leistungsbeschreibungen, die nichts Genaues über den Inhat aussagen, deuten auf die Unseriosität der Angebote hin. Ärzte argumentieren teiweise auch mit der Aussage, die Leistungen der gesetzichen Kassen seien für die diagnostizierte Erkrankung nicht ausreichend. Besonders fragwürdig ist es, wenn Arztpraxen speziee Nahrungsergänzungsmitte zum Beispie Vitamine und Minerastoffe direkt zum Kauf anbieten. Soche Präparate sind in der Rege medizinisch nicht notwendig und häufig überteuert. Umgang mit IGeL-Angeboten Vor diesem Hintergrund soten ärztiche Zusatzangebote sehr kritisch hinterfragt und Informationen aus anderen Queen genutzt werden. Die Meinung eines anderen Arztes, die Auskunft der medizinischen Hotine der Krankenkasse, Lektüre eines Ratgebers oder Recherche im Internet, zum Beispie unter www.ige-monitor.de, einem Internetporta des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.v., iefern wertvoe Hinweise und hefen, die angebotenen Leistungen besser beurteien zu können. Patientinnen und Patienten soten sich auch nicht scheuen, dem Arzt fogende Fragen direkt zu steen: Wechen Nutzen hat die zusätziche Behandung? Inwiefern ist die Methode wissenschaftich untersucht? Weche Risiken sind mit der Behandung verbunden? Wie hoch sind die Kosten? Jeder muss am Ende sebst entscheiden, ob die angebotene Leistung sinnvo ist. Auf ae Fäe dürfen Ärzte nur mit Zustimmung der Patientinnen und Patienten tätig werden! Tipp: Gesetziche Krankenkassen übernehmen die Kosten für ae medizinisch notwendigen und wirtschaftich sinnvoen Untersuchungen und Behandungen. Zusätziche ärztiche Leistungen sorgen nicht automatisch für mehr Sicherheit und führen nicht unbedingt zum erwünschten Heiungserfog! Ansprechpartner bei Probemen Ist die Werbung für eine IGeL-Leistung bereits im Vorfed unangemessen oder treten während bzw. nach Abschuss der Behandung Probeme auf, soten sich Betroffene an ihre Krankenkasse oder ihre Verbraucherzentrae wenden. Verstöße gegen die ärztiche Berufspficht soten auch der zuständigen Ärztekammer oder Kassenärztichen Vereinigung gemedet werden.

Rechtsberatung im Gesundheitswesen der Verbraucherzentrae NRW: Persöniche Beratung: In den Beratungssteen der Verbraucherzentrae NRW: unter www.vz-nrw.de/gesundheitsberatung Teefonische Beratung: unter 09 00-1 - 89 79 64 (1,86 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobifunkpreise ggf. abweichend) dienstags von 10 bis 12 Uhr Impressum: Verbraucherzentrae Nordrhein-Westfaen e.v. in Kooperation mit der Verbraucherzentrae Hamburg e.v. und der Verbraucherzentrae Niedersachsen e.v. Gedruckt auf 100% Recycingpapier, Stand: 04/2012