des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss)

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Transkript:

Deutscher Bundestag Drucksache 19/8755 19. Wahlperiode 27.03.2019 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (1. Ausschuss) a) zu dem Antrag der der Abgeordneten Dr. Bernd Baumann, Marc Bernhard, Andreas Bleck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Drucksache 19/2392 Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Asyl- und Migrationspolitik b) zu dem Antrag der Abgeordneten Christian Lindner, Stephan Thomae, Konstantin Kuhle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 19/2524 Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses zum BAMF A. Problem Die antragstellenden Abgeordneten und Fraktionen möchten einen zweiten Untersuchungsausschuss einsetzen. Der Untersuchungsgegenstand, den beide Anträge vorschlagen, unterscheidet sich. Der Antrag zu a) reicht weiter, da er sich mit der angestiegenen Migration befasst; der Antrag zu b) richtet sein Augenmerk auf Vorgänge im BAMF. B. Lösung Zu a) Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/2392 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD.

Drucksache 19/8755 2 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Zu b) Ablehnung des Antrags auf Drucksache 19/2524 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP. C. Alternativen Annahme der Vorlagen. D. Kosten Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 3 Drucksache 19/8755 Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, a) den Antrag auf Drucksache 19/2392 abzulehnen; b) den Antrag auf Drucksache 19/2524 abzulehnen. Berlin, den 14. März 2019 Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung Dr. Patrick Sensburg Vorsitzender Alexander Throm Dr. Matthias Bartke Andreas Bleck Stephan Thomae Friedrich Straetmanns Britta Haßelmann in

Drucksache 19/8755 4 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Alexander Throm, Dr. Matthias Bartke, Andreas Bleck, Stephan Thomae, Friedrich Straetmanns und Britta Haßelmann I. Überweisung Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 19/2392 in seiner 36. Sitzung am 7. Juni 2018 an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Federführung und an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Inneres und Heimat, den Haushaltsauschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur Mitberatung überwiesen. Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 19/2524 in seiner 36. Sitzung am 7. Juni 2018 an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur Beratung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen Zu a) Die unterzeichnenden Abgeordneten der Fraktion der AfD befürworten einen Untersuchungsausschuss. Er soll sich ein Gesamtbild der Handlungen oder Unterlassungen der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden strafrechtliche Aspekte ausgenommen im Hinblick auf die Migrationskrise mit ihrem Höhepunkt im Jahr 2015 verschaffen. Zu diesem Gesamtbild sollen auch die Konsequenzen des Handelns oder Unterlassens der Bundesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden auf den Verlauf, die Wirkung und die Folgen der Migration insgesamt, z. B. für den Steuerzahler, die Kommunen, die Länder, die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte gehören. Auf der Basis dieses Gesamtbildes soll der Untersuchungsausschuss Problemlösungsansätze aufzeigen. Zu b) Die unterzeichnenden Abgeordneten der Fraktion der FDP fordern einen Untersuchungsausschuss. Er soll sich ein Gesamtbild darüber verschaffen, welche Gründe und Rahmenbedingungen zu den Vorkommnissen in der BAMF-Außenstelle in Bremen geführt haben und welche Entwicklungen und Fehlentwicklungen diese im weiteren Verlauf genommen haben. Darüber hinaus soll der Untersuchungsausschuss klären, inwieweit strukturelle und organisatorische Defizite im BAMF nicht nur in Bremen Manipulation und Betrug ermöglicht haben, sondern möglicherweise auch in anderen Organisationseinheiten zu Missbrauch oder erhöhtem Fehleraufkommen geführt haben. In diesem Zusammenhang soll der Untersuchungsausschuss unter anderem der Frage nachgehen, wie sich die Strukturen, Organisation und Arbeitsweisen des BAMF und sonstiger mit dem Asyl- und Aufenthaltsrecht betrauter Behörden seit 2014 entwickelt haben sowie welche politischen Entscheidungen diese Entwicklungen in welcher Art und Weise beeinflusst haben. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Auswärtige Ausschuss empfiehlt in seiner 16. Sitzung am 26. September 2018 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2392. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner 23. Sitzung am 26. September 2018 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2392.

Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode 5 Drucksache 19/8755 Der Haushaltsausschuss empfiehlt in seiner 33. Sitzung am 13. März 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2392. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner 17. Sitzung am 26. September 2018 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, und FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2392. Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt in seiner 13. Sitzung am 26. September 2018 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2392. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt in seiner 18. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 14. März 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2392. Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung empfiehlt in seiner 8. Sitzung in Geschäftsordnungsangelegenheiten am 14. März 2019 mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der AfD und FDP die Ablehnung der Vorlage auf Drucksache 19/2524. Die Fraktion der CDU/CSU meint, beide Anträge seien materiell verfassungswidrig. Unter anderem gehe es in den Anträgen um die Ausstattung von Landes- und Kommunalbehörden und um die Überprüfung von Verwaltungsgerichtsentscheidungen. Alle diese Gegenstände lägen außerhalb der Untersuchungskompetenz des Bundestages. Eine Pflicht des Bundestages, einen der Ausschüsse einzusetzen, bestehe nicht, da beide Anträge nicht von einem Viertel der Mitglieder des Bundestages (Artikel 44 Absatz 1 GG) unterzeichnet worden seien. Die Fraktion der SPD teilt die Rechtsauffassung der Fraktion der CDU/CSU. Sie hebt überdies hervor, dass der Antrag aus der AfD-Fraktion an vielen Punkten entgegen den Verfassungsvorgaben zu unbestimmt sei. Er enthalte eine Fülle an Bewertungen. Es gehe offenbar nur um die Verbreitung von Verschwörungstheorien. Der Antrag aus der FDP-Fraktion sei nicht nur wegen seiner Verfassungswidrigkeit abzulehnen, sondern auch deswegen, weil es einen BAMF-Skandal nicht gegeben habe. Nur 0,9 % der über 18.000 überprüften Fälle hätten Anlass zur Beanstandung gegeben. Die Fraktion der AfD fordert eine Aufarbeitung der Handlungen und Unterlassungen der Bundesregierung und der nachgeordneten Behörden im Hinblick auf die Migrationskrise. Die Sondersitzungen des Innenausschusses hätten kein Licht ins Dunkel gebracht. Sie seien als eine Art Pseudo-Untersuchungsausschuss inszeniert worden, um der Öffentlichkeit eine kritische Aufarbeitung des BAMF-Skandals vorzuspiegeln. In der Befragung sei deutlich geworden, dass die erhöhte Migration nicht unerwartet gekommen sei. Dadurch aufgeworfene weitere Fragen seien in den Sondersitzungen nicht beantwortet worden. Die Fraktion der FDP führt aus, der eigene Antrag beziehe sich schwerpunktmäßig auf die Ereignisse im BAMF und dort insbesondere in der Außenstelle Bremen. Zuletzt sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, es habe gar keine oder nur geringfügige Versäumnisse gegeben. Aber in zwei Berichten des BAMF, vor allem dem der Internen Revision, sowie in einem Bericht des Bundesrechnungshofes sei von vielen bewusst manipulierten und noch deutlich mehr nicht gründlich geprüften Fällen die Rede. Viele Fälle seien kritikwürdig und auffällig, vor allem im Vergleich zu anderen Außenstellen des BAMF. Die Fraktion DIE LINKE. trägt vor, der Antrag aus der AfD-Fraktion enthalte Pauschalbehauptungen, die es schwer machten, ihn als ernsthaften Antrag anzusehen. Auch der Antrag aus der FDP-Fraktion sei abzulehnen. Der sog. BAMF-Skandal sei im Kern aufgeklärt. Der Grund für Beanstandungen liege in der unzureichenden Personalausstattung des BAMF.

Drucksache 19/8755 6 Deutscher Bundestag 19. Wahlperiode Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hält den Untersuchungsauftrag, wie ihn der Antrag aus der AfD- Fraktion vorsehe, für nicht haltbar. Der Antrag erfülle nicht die geringsten Kriterien für eine sachliche Auseinandersetzung. Der Antrag aus der FDP-Fraktion sei abzulehnen, da das bisher eingesetzte parlamentarische Untersuchungsmittel, also die vertiefte Befassung des Innenausschusses, sowie die Lektüre der Berichte des Bundesrechnungshofes und der Internen Revision des BAMF ausreichten. Berlin, den 14. März 2019 Alexander Throm Dr. Matthias Bartke Andreas Bleck Stephan Thomae Friedrich Straetmanns Britta Haßelmann in

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