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- 2 - I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart Stationäre Pflegeeinrichtung Stationäre Einrichtung für ältere Menschen Insgesamt angebotene Plätze laut Versorgungsvertrag 136 (wegen Umbau derzeit angeboten Plätze) 86 Belegte Plätze: 82 Einzelzimmerquote: 54,24 % Fachkraftquote (gesetzliche Mindestanforderung 50%): 55,53 % Anzahl der auszubildenden Pflege- und Betreuungsfachkräfte in der Einrichtung 5 II. Informationen zur Einrichtung II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Hausrundgang In der Einrichtung sind die umfassenden Umbau- und Renovierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen. Deshalb werden nicht die wie im Versorgungsvertrag vereinbarten 136 Plätze zur Verfügung gestellt, sondern nur 86 Plätze. Die Einrichtung verfügt aktuell über 32 Einbettzimmer und über 27 Zweibettzimmer. Nach Beendigung der Bauarbeiten, voraussichtlich Mitte 2013, stehen nochmals 39 Einbettzimmer zur Verfügung. Derzeit gliedert sich die Einrichtung in 3 Wohnbereiche, nach Beendigung der Baumaßnahme in 4 Wohnbereiche. Die Wohnbereiche sind identisch aufgebaut und erstrecken sich vom Erdgeschoss bis in den 2 Stock. Der Umbau ist aus Sicht der FQA sehr gut gelungen. Das Herzstück eines jeden Wohnbereiches bildet der geräumige Aufenthaltsbereich mit einer großen Mitmachküche. Die biografiegerechte Möblierung und die Gestaltung der Räume strahlt eine wohnliche Atmosphäre aus. Ein typischer Heimcharakter ist nicht gegeben. Aufgrund der offenen Mitmachküchen, eröffnet sich die Möglichkeit, die Bewohner so gut wie möglich in das Alltagsgeschehen mit einzubeziehen. Erste Umsetzungen gemeinsames Kuchen backen; das Zubereiten von Nachspeisen finden positive Resonanz. Durch die Schaffung der kleinen Wohnbereiche, aber auch durch den optimalen Standort des Pflegestützpunktes, gelingt es der Einrichtung, Nähe unter den Bewohnern, aber auch zum Pflegepersonal herzustellen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse älterer Bewohner abgestimmte Beleuchtungskonzept in diesem Bereich, unterstreicht die gelungene Gestaltung. Verpflegung Ein abwechslungsreiches und bedarfsgerechtes Speisen- und Getränkeangebot wird vorgehalten. Das Essen wird im Schöpfsystem ausgegeben. Drei Gerichte stehen täglich zur Auswahl. Eines hiervon ist vegetarisch. Ein Speiseplan, welcher pro Wohnbereich auch für Rollstuhlfahrer gut sichtbar und leserlich angebracht ist, informiert über das tägliche Menüangebot.

- 3 - Pflege und Dokumentation Die Pflegefachkräfte wirkten kompetent und waren den Bewohnern zugewandt. Alle begutachteten Bewohner hinterließen einen gepflegten Eindruck. Das Dokumentationssystem ist übersichtlich und nachvollziehbar. Erforderliche Eintragungen werden vorgenommen. Ein Stammblatt, eine Pflegeplanung, ein Pflegebericht und verschiedene Risikoassessments werden geführt. Bei Bedarf werden Lagerungspläne und Trinkprotokolle geführt. Die erforderlichen Expertenstandards sind bereits implementiert Bei der Teilnehmenden Beobachtung bei einem Verbandswechsel konnte festgestellt werden, dass die Pflegefachkraft fachlich korrekt und ressourcenorientiert arbeitete. Personal Zwischen der letzten Begehung (19.07.11) und der diesjährigen Begehung fand ein Wechsel in der Führungsebene statt. Die neue Heimleitung verfügt über ein Diplom als Sozialwirt sowie über ein Diplom als Psychogerontologe. Die Einrichtung bildet aktuell 5 Personen zu Pflege- und Betreuungskräften aus und sichert dadurch ihr künftiges Pflegepersonal. Des Weiteren ermöglicht die Einrichtung 3 Fachschülern in der Altenpflege eine gewisse Praxiserfahrung in der Einrichtung zu erwerben. Die in der Einrichtung benannte Ethikbeauftragte und die fortgebildete Fachkraft in Palliativ- Care leisten den weiteren Pflegekräften Unterstützung und stehen für Fragen zur Verfügung. Am Tag der Begehung konnte die Palliativfachkraft beobachtet werden, wie diese liebevolle und individuelle Sterbegleitung leistete. Auch die harmonische Zusammenarbeit zwischen Heimleitung, Pflegedienstleitung und dem Pflege- und Betreuungspersonal spiegelt sich in einem motivierten und engagierten Team wieder. Dienstplan Der Dienstplan wird nachvollziehbar und korrekt geführt. Alle überprüften Schichten sind mit mindestens einer Fachkraft besetzt. Soziale Betreuung Im Rahmen der Begehung konnte an einem Beschäftigungsangebot teilgenommen werden. Dabei fiel der angenehme Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern auf. Positiv fiel auch das Sprachverhalten der Betreuungskraft auf, die sich durch klare und deutliche Sprache verständlich machte. Die besprochen Themen waren dem Alter entsprechend angepasst. Im Rahmen der sozialen Betreuung werden 7 zusätzliche Betreuungskräfte nach 87 b mit einem Stellenanteil von 1,96 Stellen für dementiell veränderte Bewohner eingesetzt. Das vorgehaltene Personal entspricht dem für diesen Bereich vereinbarten Stellenschlüssel mit einem Plus von 0,16 Vollzeitstellen. Über die Aktivitäten der sozialen Betreuung informiert ein ausgehängter Wochenplan in jedem Wohnbereich. Freiheit einschränkende Maßnahmen Im Gespräch mit der Pflegedienstleitung wird anschaulich vermittelt, dass die Anwendung von alternativen Maßnahmen einen hohen Stellenwert in der Einrichtung genießt. Der hierzu erarbeitete interne Standard in Form eines Ablaufdiagramms wird von den Mitarbeitern gut umgesetzt. Alternativen wie Niederflurbetten oder Hüftprotektoren werden verwendet. Bei der Prüfung über die Anwendung sogenannter Freiheit einschränkenden Maßnahmen ist festzustellen, dass jeweils zutreffend unterschieden wird, ob eine Genehmigung des Betreu

- 4 - ungsgerichtes erforderlich ist oder nicht. Die Umsetzung wird fortlaufend dokumentiert und parallel dazu nach Alternativen gesucht. Arzneimittel Die Dokumentation des Betäubungsmittelverkehrs erfolgt bewohnerbezogen nach dem Muster der Bundesopiumstelle (BOPST). Dokumentation, Aufbewahrungs- und Verfügungsgewalt entsprechen den gesetzlichen Vorgaben. Die durchgeführten Stichproben ergaben eine einwandfreie Buchführung. Die Aufbewahrung der Arzneimittel ist sachgerecht. Durch den Umbau ist die Arzneimittelaufbewahrung deutlich übersichtlicher und nachvollziehbarer. Die Aufbewahrung der zu kühlenden Medikamente erfolgt mit Dokumentation der Kühlung. Hygiene Für die Wahrung der hygienischen Belange liegt ein entsprechender Hygieneplan vor. Für das Haus wurden neue Pflege- und Reinigungswägen angeschafft. Die Reinigungsmittel sind auf dem Putzwagen gegen unbefugten Zugriff gesichert. Ein Reinigungskonzept konnte von den Reinigungskräften dargestellt werden. Bei der Pflegever- und Entsorgung werden alle hygienischen Belange gewahrt. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Die Einrichtung hat auf Empfehlungen der letzten Qualitätsprüfung reagiert. In der Pflegedokumentation befindet sich nun ein ärztliches Anordnungsblatt, wodurch die Kommunikation zwischen Arzt und Pflegepersonal transparenter erscheint. Die Mundpflege wird nach den Bedürfnissen der begutachteten Bewohner durchgeführt. Insbesondere hat sich die Einrichtung in Bezug auf die Anwendung und Vermeidung von Freiheit einschränkenden Maßnahmen weiter entwickelt. Das hierzu erstellte Ablaufdiagramm führte bei den Mitarbeitern zu einem Umdenken und einem anderen Verständnis für das Thema Freiheitsentzug und hat somit auch zur Reduzierung beigetragen. Durch den Umbau / die Neugestaltung sämtlicher Räume eröffnet sich die Möglichkeit zusätzlicher Therapieangebote. Die Wohnqualität der Bewohner wurde wesentlich verbessert. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel) Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.]

- 5 - III.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Personalbesetzung III.1.1. Sachverhalt Nach der geschlossenen Vergütungsvereinbarung gemäß 85 SGB XI mit den Pflegekassen und dem Bezirk ist von der Einrichtung gerontopsychiatrisches Fachpersonal mit einem Stellenanteil von insgesamt 2,73 Stellen (Schlüssel 1:30, 82 Bewohner/innen) zu beschäftigen. Das diesbezügliche Personal-Ist betrug am Tag der Begehung 2,30 Stellen und liegt damit um 0,43 unter dem diesbezüglichen Personal-Soll in Höhe von 2,73 Stellen. III.1.2 III.1.3. Beratung Vier Pflegefachkräfte der Einrichtung verfügen über eine abgeschlossene Weiterbildung gemäß den Empfehlungen des Landespflegeausschusses im Rahmen des Konzeptes der gerontopsychiatrischen Fort- und Weiterbildung. Diese Fachkräfte werden jedoch nicht mit dem notwendigen Stellenanteil entsprechend eingesetzt. Sie übernehmen Betreuungstätigkeiten im Rahmen des 87 b, welche bei dem vorzuhaltenden Personal-Soll nicht berücksichtigt werden können. Es wird angeraten, diese entsprechend einzusetzen. III.2. Qualitätsbereich: angemessene Qualität in der soziale Betreuung III.2.1. Sachverhalt Nach Durchsicht der Dokumentation wurde festgestellt, dass diese nicht lückenlos geführt ist. Es befanden sich über mehrere Tage keine Einträge darin. Das Betreuungsangebot an Samstagen ist nur sehr selten vorhanden. III.2.2 III.2.3. Beratung Um eine individuelle, zielgerichtete soziale Betreuung zu gewährleisten und auch den jeweiligen Prozess nachvollziehen zu können, wird eine engmaschige Betreuung und Dokumentation empfohlen. Auch am Wochenende sollten Angebote in der sozialen Betreuung stattfinden. III.3. Qualitätsbereich: angemessene Qualität der Hygiene und der Sicherheit III.3.1.1 Sachverhalt Die in den 3 Pflegebädern vorhandenen Hebelifter sind durchwegs beschädigt, somit einer sachgerechten Reinigung nicht mehr zugängig. Im Übrigen besteht durch die Beschädigungen Verletzungsgefahr für die Bewohner beim Baden. III.3.1.2 Sachverhalt Die neu eingerichteten Verteilerküchen auf den Pflegestationen sind im Vollzug lebensmittelrechtlicher Vorschriften mit Handwaschbecken auszustatten. Vorgefunden wurde jedoch eine

- 6 - Spüle die für eine hygienische Händereinigung völlig ungeeignet ist. Eine Umrüstung ist zeitnah vorzusehen III.3.2 III.3.3.1 Beratung Eine zeitnahe Beseitigung der Beschädigungen bzw. Ersatz der beschädigten Teile wird angeraten. III.3.3.2 Beratung Eine Umrüstung sollte zeitnah erfolgen. III.4. Qualitätsbereich: angemessene Qualität des Wohnens III.4.1 Sachverhalt Die Belüftung der unreinen Arbeitsräume in den Wohnbereichen Süd ist auf allen Stockwerken unzureichend. Bei sachgerechter Nutzung kommt es zu massiven fäkalen Geruchsbelastungen für die Mitarbeiter. Beim Öffnen der Tür kommt es zusätzlich zu einer massiven Geruchsbelästigung im Wohnbereich. III.4.2 III.4.3 Beratung Es wird empfohlen, die vorhandene Lüftungsanlage aufzurüsten, um die massive Raumluftbelastung zu vermeiden. IV. Erneut festgestellte Mängel, zu denen bereits eine Beratung erfolgt ist Erneut festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG nach bereits erfolgter Beratung über die Möglichkeiten der Abstellung der Mängel, aufgrund derer eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 1 PfleWoqG geplant ist oder eine nochmalige Beratung erfolgt IV.1. Qualitätsbereich: Angemessene Qualität der Hygiene IV.1.1 Sachverhalt Bereits bei den letzten Besichtigungen wurde unsachgemäße Verlegung der Mosaikfliesen in den Duschen der Pflegebäder beanstandet. Im Baugenehmigungsverfahren war aus hygienischer Sicht ein Wand- und Fußbodenbelag gefordert, der leicht zu reinigen und zu desinfizieren ist. Die vorgefundene Ausführung der Wandbeläge entspricht dieser Auflage nicht. Eine entsprechende Nachbesserung muss erfolgen IV.1.2

- 7 - IV.1.3 Beratung Eine entsprechende Nachbesserung wird dringend angeraten. IV.2.1 Qualitätsbereich: Wahrung und Förderung der Selbständigkeit IV.2.1 Sachverhalt Bei drei Bewohner/innen war die Rufanlage nicht erreichbar am Bett angebracht. Im Notfall können sich die Bewohner/innen nicht bemerkbar machen. Einträge in der Dokumentation, dass die Bewohner/innen körperlich oder geistig hierzu nicht mehr in der Lage sind, waren nicht vorhanden. Ein ähnlicher Sachverhalt wurde bereits bei der letzten Einrichtungsbegehung festgestellt. IV.2.2 IV.2.3 Beratung Es wird dringend empfohlen, allen Bewohnern eine gebrauchfähige Rufanlage, welche in Reichweite und jederzeit ohne körperliche Anstrengungen zu betätigen ist, zur Verfügung zu stellen. Eine Ausnahme besteht bei kognitiv eingeschränkten Bewohnern, welche die Rufanlage missbräuchlich verwenden. Um die Versorgung der anderen Bewohner durch Fehlalarme nicht zu gefährden, sollte vom Arzt eine entsprechende Bestätigung eingeholt werden. Dieses sollte sich in der Dokumentation wieder spiegeln. V. Festgestellte erhebliche Mängel Festgestellte erhebliche Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 des PfleWoqG, aufgrund derer im Regelfall eine Anordnung nach Art. 13 Abs. 2 Pfle- WoqG erfolgt Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt.