Allgemeine Geschäftsbedingungen der WJH Media



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Transkript:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WJH Media WJH Media Dominik Zweil Johann-Päffgen-Str. 20 D-41569 Rommerskirchen E-Mail: info@wjh-media.de Telefon: +49 2183 8067974 Web: www.wjh-media.de 1. Allgemeines 1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (1) Folgende Bestimmungen sind als Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur AGB) fester Bestandteil eines Vertrags mit der WJH Media, eingetragen als Einzelunternehmen von Dominik Zweil. (2) Zusätzlich können besondere Regelungen über die AGB hinaus bei bestimmten Verträgen getroffen werden. Diese werden bei Vertragsabschluss besprochen und festgelegt. (3) Entsprechen Teile dieser AGB nicht mehr dem geltenden Recht und werden dadurch ungültig, bleiben die anderen Teile hiervon unberührt. 2 Unterteilung Diese AGB sind im Folgenden unterteilt in die Angebotsbereiche der WJH Media. Dinge, die alle Bereiche betreffen, sind unter Punkt eins Allgemeines aufgeführt. 3 Eigentum der Leistungen Die erbrachten Leistungen bleiben bis zum Begleichen der Rechnung Eigentum der WJH Media. Davon ausgenommen sind Teile, die von dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden und in dessen Besitz sind. 4 Zahlungsbedingungen (1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu zahlen, indem das Geld auf das Konto der WJH Media überwiesen wird. (2) Sollte nach 14 Tagen kein Geld bei der WJH Media eingegangen sein, wird eine kostenfreie Zahlungserinnerung versandt. Sollte dieser nicht nachgekommen werden, wird zusätzlich eine kostenpflichtige Mahnung versandt. Sollte dieser ebenfalls nicht nachgekommen werden, wird nochmals eine Mahnung versandt. Sollte auch dieser nicht nachgekommen werden, zieht die WJH Media weitere rechtliche Schritte in Betracht. (3) Übersteigt der Auftragswert den Betrag von 200,00 Euro, kann die WJH Media eine Vorauszahlung verlangen. Diese kann bis zu 2/3 des Auftragswertes angesetzt werden.

5 Datenschutz Die geforderten Kundendaten (z.b. Name, Adresse, etc.) werden von der WJH Media vertraulich behandelt und nicht weitergeleitet. Kundendaten werden lediglich in der Kundendatenbank gespeichert und für Kontakte mit dem Kunden genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden auch nicht für Werbezwecke verwendet. 6 Bereitgestellte Inhalte (1) Mit der Bereitstellung von Inhalten zur Weiterverarbeitung erklärt der Kunde, dass er die Rechte zur Nutzung der Inhalte besitzt und/oder deren Urheber ist. (2) Sollte der Kunde wiederrechtlich Material an uns weitergeleitet haben, dessen Nutzungsrechte er nicht besitzt, werden alle rechtlichen Ansprüche an ihn weitergeleitet. Die WJH Media kann nicht für solche Inhalte haftbar gemacht werden. (3)Bereitgestellte Inhalte werden von uns vertraulich behandelt und nur für das vorgesehene Projekt verwendet. Des Weiteren werden diese Inhalte nicht an Dritte weitergeleitet. (4) Stellen bereitgestellte Inhalte einen Straftatbestand dar, kann dies zur Anzeige gebracht werden. 7 Archivierung abgeschlossener Aufträge Grundsätzlich archivieren wir keine fertiggestellten Projekte, nachdem wir das Endprodukt an den Kunden übergeben haben. Daher besteht kein Anspruch auf eine Datensicherung nach einem abgeschlossenen Projekt. Das Endprodukt wird in der Regel dennoch archiviert, sodass es später als fertiges Produkt nochmals abgerufen werden kann. 8 Referenzen Die WJH Media behält sich das Recht vor, Auszüge aus Projekten für die eigenen Referenzen zu nutzen. Davon ausgenommen sind Dienstleistungen, die in Zusammenarbeit und unter dem Namen anderer Unternehmen ausgeführt wurden.

2. Web 9 Aufträge Ein Auftrag zur Webseitengestaltung beinhaltet je nach Absprache diverse Leistungen. Diese werden in einem persönlichen Gespräch festgelegt und sind dann Bestandteil des Vertrags. Diese Absprachen werden schriftlich festgehalten und sind von einem berechtigten Mitarbeiter der WJH Media und dem Kunden persönlich zu unterzeichnen. Erst wenn beide Parteien den Vertrag unterzeichnet haben, gilt er als rechtskräftig. 10 Webhosting (1) Unsere Webhosting Angebote beziehen sich auf die Analyse der Anforderungen des Kunden für einen Webspace und die Empfehlung von Angeboten anderer Hoster. Diese Empfehlung ist keinesfalls bindend, auch nicht, wenn diese Leistung Bestandteil eines Vertrags mit der WJH Media ist. (2) Eine Leistung bei einem anderen Anbieter hat der Kunde stets selbst anzumelden. Die Angebote für Konfiguration und Installation sind von den Leistungen anderer Anbieter völlig unabhängig. 11 Rechte an abgeschlossene Projekten Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde mit der Zahlung der Rechnung die exklusiven Nutzungs- und Veröffentlichungsrechte an dem Produkt als Ganzem. Dies bedeutet, dass die WJH Media dennoch Teile des Produktes für andere Projekte nutzen kann. Davon ausgenommen sind Teile, die unmittelbar mit einem anderen Projekt verbunden werden können (z.b. Logo, Teile des Design, eindeutige Videoausschnitte, etc.). Außerdem können einzelne Teile des Projektes für die Referenzen genutzt werden.

3. Event 12 Eventmanagement Angebotene Managementleistungen beziehen sich auf die Koordination der für eine Veranstaltung benötigten Gewerke. 13 Event-Technik (1) Die bereitgestellte Technik für Veranstaltungen ist Eigentum der WJH Media oder der bereitstellenden Unternehmen. (2) Sollten für Veranstaltungen mit technischer Betreuung durch Personal besonders qualifizierte Personen gesetzlich gefordert sein, werden diese in ein Angebot einbezogen und bereitgestellt. 14 Mietmaterial (1) Von der WJH Media vermietetes Material ist immer in mängelfreiem Zustand. Die WJH Media haftet für diesen Zustand bis zum Zeitpunkt der Übergabe des Materials an den Kunden. Sollte dem Kunden ein Mangel bei der Übergabe auffallen, ist er verpflichtet, diesen zu melden, um sich von dem Verschulden des Mangels freizusprechen. (2) Der Kunde hat das gemietete Material in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Ist das Material in irgendeiner Weise beschädigt, wird eine Reparatur zu Lasten des Kunden vorgenommen. Sollte Material irreparabel beschädigt oder eine Reparatur teurer als eine Neuanschaffung sein, wird dieses Material zu Lasten des Kunden neu erworben. (3) Der Transport von Mietmaterial erfolgt immer zu Lasten des Kunden. Des Weiteren erfolgt der Transport ohne Anlieferung durch einen Mitarbeiter der WJH Media auf das Risiko des Kunden. (4) Der Mietzeitraum befindet sich auf dem Lieferschein. Dieser Zeitraum ist vom Kunden einzuhalten. Sollte der angegebene Zeitraum nicht eingehalten werden, wird ein entsprechender Betrag für die längere Mietdauer berechnet. (5) Nach Rückgabe des Mietmaterials durch den Kunden an die WJH Media wird noch kein mängelfreier Zustand bestätigt. Sollten nach einer Rückgabe und Materialprüfung Mängel festgestellt werden, kann der Kunde für die Beseitigung der Mängel in Betracht gezogen werden. 15 Event-Service (1) Der DJing-Service umfasst die Leistungen sowie das Equipment des bzw. der DJs. Zusätzlich anfallende Gebühren (z.b. GEMA) sind vom Kunden zu tragen, richten sich jedoch nach der Art und Größe der Veranstaltung. (2) Die als Jay-H Magic angebotenen Leistungen beziehen sich auf die Leistungen des Zauberkünstlers. Weitere anfallende Gebühren (z.b. besondere Musikrechte) sind ebenfalls vom Kunden zu tragen, werden jedoch vorher ermittelt und in ein Angebot mit einbezogen. 16 Laser (1) Die Vermietung von Showlasern ohne Betreuungspersonal verpflichtet die WJH Media nicht zur Überwachung der fachlich gerechten Installation der Anlagen. Der Kunde ist selber für den sicheren und fachlichen Einsatz der Laser verantwortlich. Bei der Übergabe von Showlasern hat der Kunde ein Schreiben mit Informationen zum sicheren Einsatz der Laser zu unterzeichnen. (2) Gebuchte Leistungen von Laserschutzbeauftragten befreien den Kunden weder von einer eventuellen Abnahme der Lasereinrichtungen durch eine zertifizierte Prüfstelle, noch von der Anmeldepflicht von Showlasern der Klassen 3B und 4.

(3) Von uns bereitgestelltes Überwachungspersonal für Lasereinrichtungen ist jederzeit befugt, die Laser bei drohender Gefahr für Personen oder Gegenstände abzuschalten, um die Gefahr abzuwenden. Diese Notabschaltung bedarf keiner zusätzlichen Zustimmung des Veranstalters bzw. Kunden.

4. Video 17 Aufzeichnung von Videomaterial (1) Das Aufzeichnen von Videomaterial durch die WJH Media erfolgt stets im Auftrag des Kunden. Rechtswidrige oder pornografische Veranstaltungen oder Darstellungen werden von der WJH Media nicht aufgezeichnet. Sollte sich nach dem Vertragsabschluss eine solche Darstellung zeigen, wird der Vertrag sofort ungültig. Die entstandenen Kosten hat der Kunde zu tragen. (2) An Orten, an denen eine zusätzliche Zustimmung für Videoaufnahmen benötigt wird, ist der Kunde für die Beschaffung dieser Rechte verantwortlich. Die Erlaubnis ist der WJH Media vor Beginn der Videoaufzeichnungen, von einer befugten Person unterzeichnet, vorzulegen. Die WJH Media behält sich eine Überprüfung der Genehmigungen vor. (3) Beauftragt der Kunde die WJH Media mit der Beschaffung der benötigten Rechte, ist er nicht weiter für deren Beschaffung verantwortlich. 18 Bearbeitung von Videoinhalten (1) Von der WJH Media selbst im Auftrag eines Kunden aufgezeichnetes Material wird nur für das jeweilige Projekt verwendet. (2) Für eventuell zusätzlich aufkommende Kosten (z.b. für Musikrechte) hat der Kunde aufzukommen. Er wird vor der Nutzung solcher kostenpflichtigen Inhalte informiert und kann über die Nutzung entscheiden. (3) Es wird kein Material verwendet, das rechtlich nicht für dieses Projekt verwendet werden darf, pornografische Inhalte oder einen Straftatbestand darstellt. 19 Produktion von Videoinhalten (1) Die Produktion von Videoinhalten auf diversen Medien (z.b. DVD, BluRay) kann als Leistung in einem Gesamtpaket oder als einzelne Leistung in Anspruch genommen werden. (2) Die offiziellen Logos für DVD, BluRay, etc. sind rechtlich geschützt und bedürfen der besonderen Genehmigung zur Nutzung. Daher nutzt die WJH Media ausschließlich selbstentwickelte Medienlogos, die jedoch den Medientyp klar definieren. Sollte der Kunde die Original-Logos nutzen wollen, müssen zusätzliche Nutzungsrechte erworben werden. 20 Veröffentlichung von audiovisuellen Inhalten (1) Die WJH Media veröffentlicht grundsätzlich keine audiovisuellen Inhalte, die in einem Kundenauftrag erstellt wurden. Davon ausgenommen können Ausschnitte für die Referenzen der WJH Media sein. (2) Der Kunde ist für die Veröffentlichung von audiovisuellen Inhalten selbst verantwortlich. Er ist auch für die Beschaffung eventuell notwendiger Veröffentlichungsrechte verantwortlich und hat anfallende Kosten selber zu tragen.

5. Printmedien 21 Design Individuelles Design von Printmedien, das im Auftrag eines Kunden erstellt wurde, wird auch nur für dessen Auftrag verwendet. Davon ausgenommen können Ausschnitte für die Referenzen der WJH Media sein. 22 Umtausch Gedruckte Medien werden individuell angefertigt und sind von einem Umtausch ausgeschlossen. 23 Liefertermine Angegebene Liefertermine sind Richtwerte. Durch äußere Umstände (z.b. außergewöhnliche Witterungsbedingungen) können sich Lieferungen verzögern. Für solche Lieferverzögerungen kann die WJH Media nicht haftbar gemacht werden. Sie sind vom Kunden vorher einzuplanen.

6. Personaldienstleistungen 24 Arbeiten für andere Unternehmen Wird von der WJH Media Personal für andere Unternehmen bereitgestellt, wird der Name WJH Media für den Endkunden nicht erwähnt. Ausschlaggebend ist der Name des ausführenden Unternehmens. Davon ausgenommen können Kleidungsstücke (z.b. T-Shirts mit Unternehmenslogo) sein. Wünscht der Kunde dies nicht, hat er es bei Vertragsabschluss zu vermerken. 25 Tarife Personaldienstleistungen werden in Tagessätzen abgerechnet. Andere Abrechnungsarten (z.b. stundenweise) werden bei Vertragsabschluss vereinbart.

7. IT-Service 26 Planung von IT-Systemen Die von der WJH Media geplanten IT-Systeme sind auf die Bedürfnisse des Kunden angepasst. Für diese Systeme garantiert die WJH Media genügend Leistung für die vom Kunden angefragten Aufgaben. Sollten spätere Änderungen an den Systemen vorgenommen werden, garantiert die WJH Media nicht mehr die uneingeschränkte Leistungsfähigkeit. Dies gilt sowohl für Einzelsysteme als auch für Netzwerkstrukturen. 27 Einsatz von Geräten Dritter Die WJH Media nutzt ausschließlich Geräte anderer Hersteller. Diese können Defekte hervorrufen. Für diese Geräte hat der Hersteller die Garantie zu übernehmen. Die WJH Media gibt diese Garantie mit Abschluss des Projektes an den Kunden weiter. Stand: 11.10.2011