Erläuterungen für Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Prüfungen/Überprüfungen



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raktische rüfung/befähigungsüberprüfung* eldeformblatt für synthetisches Flugübungsgerät oder Flugzeug (Vollständig nur mit ausgefüllter Anlage entsprechend der rüfungsart. Bei Erwerb einer Klassen- bzw. usterberechtigung ist zusätzlich der Nachweis der Ausbildung einzureichen.) Angaben zum Bewerber Name und Vorname des Bewerbers: Geburtsdatum: Anschrift: Lizenz und Nummer: Berechtigungen: Ausstellende Behörde und Ausstellungsdatum: Bewertung der praktischen rüfung/befähigungsüberprüfung Die Durchführung der praktischen rüfung hat entsprechend den Abschnitten des rüfungsprogramms zu erfolgen. raktische rüfung oder Befähigungsüberprüfung* IC *Class Rating / Type Rating Skill Test acc. to JAR-FCL 1.240, App.3 *rof.check acc. to JAR-FCL 1.245 acc. to JAR-OS 1.450 1.965 1.968 Luftfahrzeugtyp / Luftfahrzeugklasse, sowie Kennzeichen rüfungsabschnitt 1 2 3 4 5 6 Teilergebnisse ( für bestanden; F für nicht bestanden mit Auflistung der nicht bestandenen rüfungselemente entsprechend der Systematik der Anlage) Ergebnis der Gesamtprüfung/- überprüfung Bestanden* Teilweise Bestanden* Im Ergebnis der Überprüfung wurden folgende Berechtigung(en) verlängert : (wie Lizenzeintrag): Nicht Bestanden* rüfung National (ICAOkonform)* entsprechend: Berechtigung verlängert bis: JAR-FCL konform* Weitere Berechtigung mitverlängert:* Art der Berechtigung und verlängert bis: Art der Berechtigung und verlängert bis: JA NEIN indestens 10 Streckenabschnitte in den letzten 12 onaten als ilot der/des entsprechenden Klasse/usters:* (oder ein Streckenabschnitt mit einem rüfer) JA NEIN Handeintrag in Lizenz durchgeführt:* JA NEIN Bemerkungen: Angaben zum rüfungsflug Name des rüfers: rüfer- und Lizenznummer Sitzplatz des rüfers hinten links rechts Simulator / FNT/FTD JAR-STD ID (oder FAA ID): Operator: Luftfahrzeugtyp: Kennzeichen: Startflugplatz, Zeit: Anzahl der Anflüge: Anzahl der Landungen: Landeflugplatz, Zeit: Flughafen: Flughafen: Flugzeit: Ort: Datum: Unterschrift: CR(A) SA Version 5 (29.03.2006), Seite 1 von 6 *Zutreffendes kennzeichnen

Erläuterungen für Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von rüfungen/überprüfungen 1. rüfungsaufgabe nachvollziehbar an den Bewerber übergeben. 2. Verlauf und Einzelergebnisse der rüfung/befähigungsüberprüfung auf dem rüfungsprotokoll (Anlage) dokumentieren. 3. Die rüfungsbewertung auf das Deckblatt abschnittsweise eintragen. Dabei sind nicht bestandene rüfungsaufgaben zu erfassen. Die Bezeichnung der rüfungsaufgaben erfolgt mit den Buchstaben bzw. mit den Nummern in den einzelnen Abschnitten. Dabei ist sicherzustellen, dass das rüfungsergebnis auf dem Deckblatt eindeutig ablesbar ist. 4. Das Deckblatt ist in dreifacher Ausfertigung zu erstellen (Original für zuständige Stelle, 1. Durchschlag für rüfer, 2. Durchschlag für Bewerber) 5. Das Original des Deckblattes und das rotokoll der rüfung ist der zuständigen Stelle zu übergeben. 6. Die verkürzten Formulare (TR, A bzw. CR/TR, SA) können nur nach Genehmigung der zuständigen Stelle von Luftfahrtunternehmen bzw. Luftfahrerschulen verwendet werden und sind ebenfalls in dreifacher Ausfertigung zu erstellen. Das allgemeine Deckblatt entfällt jedoch. Die rüfungsprotokolle sind für folgende praktische rüfungen/befähigungsüberprüfungen zu verwenden ((A) bzw. (H)): 1. Erwerb der Lizenz L: Anlage L (A) oder (H) 2. Erwerb der Lizenz CL: Anlage CL (A) oder (H) 3. Erwerb der IFR-Berechtigung: Anlage IFR (A) oder (H) 4. Erwerb der Lizenz ATL: Anlage TR(A) oder TR/(H) 5. Erwerb Lehrberechtigung FI/IRI bzw. CRI(A): Anlage FI(A) oder FI(H) 6. Erwerb einer Klassenberechtigung: Anlage CR(A) oder CR/TR, SA 7. Erwerb einer usterberechtigung: Anlage TR(A); (H) oder TR, A 8. Verlängerung einer Klassenberechtigung: Anlage CR(A) oder CR/TR, SA (in Verbindung mit der Instrumentenflugberechtigung oder VFR) 9. Verlängerung einer usterberechtigung Anlage TR(A); (H) oder TR, A Bemerkung: Die verkürzten Formulare (TR, A bzw. CR/TR, SA) können nur nach Genehmigung der zuständigen Stelle verwendet werden. Das allgemeine Deckblatt entfällt damit. 10. Verlängerung von Lehrberechtigungen: Anlage FI rüfungen/befähigungsüberprüfungen durch rüfer, die eine JAA-rüferanerkennung eines anderen JAA-Staates besitzen: Zusätzlich zu den oben dargelegten Verfahren ist eine Kopie der rüferanerkennung dem rüfungsprotokoll beizufügen. Handeinträge in die Lizenz zur Verlängerung von Berechtigungen durch rüfer, die nicht vom Luftfahrt- Bundesamt bzw. einer Luftfahrtbehörde der Bundesländer anerkannt worden, sind nicht erlaubt. Dieser Vorgang ist in jedem Fall der zuständigen Stelle zu übermitteln (siehe 8 der 1. DV zur LuftersV). CR(A) SA Version 5 (29.03.2006), Seite 2 von 6

Anlage CR(A): rüfungsprotokoll / Inhalt der Ausbildung und der praktischen rüfung/befähigungsüberprüfung für Klassen-/usterberechtigungen auf ein- und mehrmotorigen Flugzeugen mit einem iloten (Siehe JAR-FCL deutsch 1.240 bis 1.262 und 1.295) 1 Die folgenden Zeichen bedeuten: = X = Ausgebildet als verantwortlicher ilot für den Erwerb einer Klassen-/ usterberechtigung. Soweit verfügbar, sind für diese Übungen Flugsimulatoren zu verwenden. Ein Flugzeug kann verwendet werden, wenn die Übung oder das Verfahren dafür geeignet ist. 2 Für die praktische Ausbildung sind mindestens Übungsgeräte der mit () bezeichneten Spalte oder höherwertigere, mit feil gekennzeichnete Geräte zu verwenden. Die folgenden Abkürzungen werden verwendet, um das Übungsgerät zu bezeichnen: A = Flugzeug FS = Flugsimulator FTD = Flugübungsgerät (einschließlich FNT II bei einer Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge) 3 Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Übungen des Abschnitts 3B und, soweit zutreffend, des Abschnittes 6 für mehrmotorige Flugzeuge, sind ausschließlich nach Instrumenten zu fliegen, wenn die praktische rüfung oder Befähigungsüberprüfung die Verlängerung / Erneuerung einer Instrumentenflugberechtigung beinhaltet. Werden die gekennzeichneten Übungen während der praktischen rüfung oder Befähigungsüberprüfung nicht ausschließlich nach Instrumenten geflogen, wird die uster-/klassenberechtigung auf Flüge nach Sichtflugregeln beschränkt (VFR only). 4 Abschnitt 3A ist für die Verlängerung einer auf Flüge nach Sichtflugregeln beschränkten uster- oder Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge durchzuführen wenn die geforderte Flugerfahrung von zehn Streckenabschnitten innerhalb der vorangegangenen zwölf onate nicht nachgewiesen werden kann. Abschnitt 3A wird nicht gefordert, sofern die Übungen des Abschnittes 3B durchgeführt wurden. 5 Der Buchstabe in einer Spalte bedeutet, dass diese Übung für die praktische rüfung / Befähigungsüberprüfung verbindlich ist oder eine Auswahl aus mehreren aufgeführten Übungen getroffen werden muss. 6 Wird eine Befähigungsüberprüfung auf einem Flugzeug mit einem iloten im Flugbetrieb mit zwei iloten gemäß JAR-OS durchgeführt, wird die Klassen-/ usterberechtigung auf den Flugbetrieb mit zwei iloten beschränkt. 7 Für die praktische Ausbildung zum Erwerb einer usterberechtigung oder Klassenberechtigung für mehrmotorige Flugzeuge ist ein Flugsimulator oder FTD zu verwenden, wenn dieser Teil einer genehmigten Ausbildung zum Erwerb einer Klassen- oder usterberechtigung ist. Bei der Genehmigung eines solchen Lehrgangs wird folgendes berücksichtigt: a) die Einstufung des Flugsimulators oder FTD`s gemäß JAR-STD; b) die Qualifikation des Lehrers und rüfers; c) der Umfang der Ausbildung im Flugsimulator oder FTD während des Lehrgangs; d) die Qualifikation und Flugerfahrung des auszubildenden iloten. CR(A) SA Version 5 (29.03.2006), Seite 3 von 6

Abschnitt 1 Übungen/Verfahren 1 Abflug1.1 Flugvorbereitung, einschließlich: Dokumentation, asse und Schwerpunktlage Flugwetterberatung 1.2 Vorflugkontrollen, außen und innen 1.3 Anlassen der Triebwerke: Normal / Störungen 1.4 Rollen raktische Ausbildung usterberechtigung / Klassenberechtigung/ raktische rüfung/befähigungsüberprüfung Lehrers nach der Geprüft in rüfers nach FTD FS A Ausbildung FS / A der rüfung 1.5 Kontrollen vor dem Start: Überprüfung der Triebwerke(soweit zutreffend) 1.6 Startverfahren: Normalstarts mit Klappenstellungen gemäß Flughandbuch Start bei Seitenwind (wenn entsprechende Bedingungen vorliegen) 1.7 Steigflug; Vx/Vy Kurven auf vorgegebenesteuerkurse Übergang zum Horizontalflug 1.8 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Einhaltung der Anweisungen, Sprechfunkverkehr Abschnitt 2 2 Flugübungen 2.1 Geradeaus- und Horizontalflug bei verschiedenen Geschwindigkeiten, einschließlich Grenzflugzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich mit und ohne Landeklappen (einschließlich Anflug bis zur VCA, soweit zutreffend) 2.2 Steilkurven (mit 45 Querneigung, 360 rechts und links) 2.3 Überzogene Flugzustände und Abfangen: i. Überzogener Flugzustand in Reiseflugkonfig. ii. Annäherung an den überzogenen Flugzustand in einer,sinkflugkurve in Anflugkonfiguration und mit otorhilfe iii. Annäherung an den überzogenen Flugzustand in Landekonfiguration und mit otorhilfe iv. Annäherung an den überzogenen Flugzustand, Steigflugkurve mit Klappen in Startstellung und Steigflugleistung (nur einmot. Flugzeuge) 2.4 Führung des Flugzeugs unter Verwendung des Autopiloten und der Flugkommandoanlage (kann in Abschnitt 3 durchgeführt werden), soweit zutreffend 2.5 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle Einhaltung der Anweisungen, CR(A) SA Version 5 (29.03.2006), Seite 4 von 6

Abschnitt 3A Übungen/Verfahren raktische Ausbildung usterberechtigung / Klassenberechtigung/ raktische rüfung/befähigungsüberprüfung Lehrers nach der Geprüft in rüfers nach FTD FS A Ausbildung FS / A der rüfung 3A Streckenflugverfahren VFR (siehe Anhang 3 zu JAR-FCL deutsch 1.240 unkt 3 und 43A.1 Flugplan, Koppelnavigation und Gebrauch der Navigationskarten 3A.2 Einhalten von Flughöhe, Steuerkurs und Fluggeschwindigkeit 3A.3 Orientierung, Berechnung und Korrektur von voraussichtlichen Ankunftszeiten (ETAs) 3A.4 Benutzung von Funknavigationshilfen (soweit zutreffend) 3A.5 Flugmanagement (Flugdurchführungsplan, Routinekontrollen, einschließlich Kraftstoff, Systeme und Eisverhütung/Enteisung) 3A.6 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Anweisungen, Abschnitt 3B 3B Instrumentenflug (IFR) 3B.1* Abflug nach IFR 3B.2* IFR-Streckenflug 3B.3* Warteverfahren 3B.4* ILS-Anflug bis zu einer Entscheidungshöhe (DA) von 200 Fuß (60m) oder bis zum inimum (Autopilot kann für den Gleitwegeinflug verwendet werden) 3B.5* Nichtpräzisionsanflug bis zur indestsink-flughöhe (DA) und dem Fehlanflugpunkt (A) 3B.6* Flugübungen, einschließlich simuliertem Ausfall von Kompass und Fluglageanzeige: Standardkurven (Rate 1 turns) Beenden von ungewöhnlichen Fluglagen 3B.7* Ausfall von Landekurssender (localizer) oder Gleitweg (glideslope) 3B.8* Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle, Einhaltung der Anweisungen, Abschnitt 4 4 Anflug und Landung 4.1 Anflugverfahren 4.2 Normale Landung 4.3 Landung ohne Landeklappen CR(A) SA Version 5 (29.03.2006), Seite 5 von 6

Übungen/Verfahren 4.4 Seitenwindlandung (wenn entsprechende Bedingungen vorliegen) raktische Ausbildung usterberechtigung / Klassenberechtigung/ raktische rüfung/befähigungsüberprüfung Lehrers nach der Geprüft in rüfers nach FTD FS A Ausbildung FS / A der rüfung 4.5 Anflug und Landung mit otor im Leerlauf aus einer Höhe von bis zu 2000 Fuß über der iste (nur einmotorige Flugzeuge) 4.6 Durchstarten aus der indesthöhe 4.7 Durchstarten und Landung bei Nacht (soweit zutreffend) 4.8 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Anweisungen, Sprechfunkverf. Abschnitt 5 (Dieser Abschnitt kann mit Abschnitt 1 bis 4 verbunden werden) 5 Außergewöhnliche- und Notverfahren 5.1 Startabbruch bei angemessener Geschwindigkeit 5.2 Simulierter Triebwerkausfall nach dem Start (nur einmotorige Flugzeuge) 5.3 Simulierte Notlandung ohne otorhilfe (nur einmotorige Flugzeuge) 5.4 Simulierte Notfälle: i. Auftreten von Feuer oder Rauch im Fluge ii. Ausfall von Systemen, soweit vorhanden 5.5 Triebwerkausfall, Abstellen und Wiederanlassen (nur praktische rüfung für mehrmotorige Flugzeuge) 5.6 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung von Anweisungen, Abschnitt 6 (Dieser Abschnitt kann mit Abschnitt 1 bis 5 verbunden werden) 6 Simulierter Triebwerkausfall 6.1* Simulierter Triebwerkausfall während des Starts (in sicherer Höhe wenn nicht in einem Flugsimulator oder FNT II durchgeführt) 6.2* Anflug und Durchstarten mit simuliertem Triebwerkausfall 6.3* Anflug und Landung bis zum vollständigen Stillstand mit simuliertem Triebwerkausfall X 6.4 Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle - Einhaltung der Anweisungen, CR(A) SA Version 5 (29.03.2006), Seite 6 von 6