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Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/1321 16. Wahlperiode 01.06.2016 Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation 42. Sitzung (öffentlich) 1. Juni 2016 Düsseldorf Haus des Landtags 13:30 Uhr bis 14:10 Uhr Vorsitz: Daniela Jansen (SPD) Protokoll: Eva-Maria Bartylla Verhandlungspunkte und Ergebnisse: 1 Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW. 3 Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11229 Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11318 (Neudruck) Ausschussprotokoll 16/1264 (Anhörung) Ausschussprotokoll 16/1282 (Sachverständigengespräch) abschließende Beratung und Abstimmung (Votum) Der Ausschuss gibt kein Votum ab.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 2 - APr 16/1321 2 Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz DRModG NRW) 4 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10380 Ausschussprotokoll 16/1189 (Anhörung) Vorlage 16/3791 abschließende Beratung und Abstimmung (Votum) Der Ausschuss stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Piraten zu. 3 Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung der Verletzung von Körper und Seele von Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten 7 Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11705 (Neudruck) Der Ausschuss verständigt sich darauf, den Versuch zu unternehmen, zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu kommen. 4 Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt in der Silvesternacht 8 Vorlage 16/3950 5 Verschiedenes 12 Der Ausschuss nimmt Vorlage 16/3929 zur Kenntnis. Der Ausschuss beschließt außerdem eine Delegationsreise nach Barcelona vom 14. bis 16. November 2016 mit voraussichtlicher geringer Eigenbeteiligung an den Kosten. * * *

Landtag Nordrhein-Westfalen - 3 - APr 16/1321 Aus der Diskussion 1 Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW. Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11229 Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11318 (Neudruck) Ausschussprotokoll 16/1264 (Anhörung) Ausschussprotokoll 16/1282 (Sachverständigengespräch) abschließende Beratung und Abstimmung (Votum) Vorsitzende Daniela Jansen weist darauf hin, dass der Antrag am 3. März 2016 zur Mitberatung an den Ausschuss überwiesen worden sei. Federführend sei der Integrationsausschuss. Die Obleute des Integrationsausschusses hätten sich im Einvernehmen mit den Fraktionsspitzen darauf verständigt, zu den Integrationsanträgen einen neuen gemeinsamen Antrag im Plenum einbringen zu wollen. Deswegen sei die für den 1. Juni 2016 vorgesehene abschließende Beratung im federführenden Ausschuss aufgehoben worden. Regina Kopp-Herr (SPD) spricht sich angesichts des geänderten Verfahrens dafür aus, kein Votum abzugeben. Denn im federführenden Ausschuss würden ja die Änderungsanträge und der gemeinsame Antrag aller Fraktionen beraten und abgestimmt. Regina van Dinther (CDU) ist damit einverstanden, denn bei Integrationsthemen sei es in der Vergangenheit immer üblich gewesen, den Versuch zu machen, sich auf einen gemeinsamen Antrag zu verständigen. Das sei der richtige Weg. Die CDU werde sich darum bemühen, dass die Anregungen aus den Anhörungen in den gemeinsamen Antrag eingingen. Der Ausschuss gibt kein Votum ab.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 4 - APr 16/1321 2 Dienstrechtsmodernisierungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz DRModG NRW) Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10380 Ausschussprotokoll 16/1189 (Anhörung) Vorlage 16/3791 abschließende Beratung und Abstimmung (Votum) Vorsitzende Daniela Jansen gibt den Hinweis: Der Gesetzentwurf sei am 16. Dezember 2015 zur Mitberatung an den Ausschuss überwiesen worden. Federführend sei der Innenausschuss. Die Aussprache zur Anhörung habe am 13. April 2016 stattgefunden. Der federführende Ausschuss erwarte ein Votum bis zum 2. Juni. Josefine Paul (GRÜNE) meint, mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz liege jetzt ein sehr umfassendes Werk vor. Der Ausschuss könne sich aber in der Beratung auf die für ihn relevanten Punkte beschränken. Der erste Punkt sei die Quote. Die Grünen bewerteten es als großen Fortschritt, dass es nun eine Quote geben werde, insbesondere mit Blick auf Führungspositionen. Der öffentliche Dienst könne über diese Quote jetzt tatsächlich eine Vorbildfunktion einnehmen. Die Grünen begrüßten auch die größere Familienfreundlichkeit. Von SPD und Grünen werde es noch einen Entschließungsantrag geben, in dem auch noch einmal deutlich herausgestellt werde, dass die öffentliche Verwaltung eine Vorbildfunktion habe hinsichtlich der Familienfreundlichkeit. Besonders wolle sie auf die Möglichkeit der Ausbildung in Teilzeit hinweisen, die ja gerade für Frauen eine Erleichterung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeute und zur eigenständigen Existenzsicherung von Frauen beitragen könne. Einen durchaus innovativen Weg könne dieses Gesetz beschreiten bei der Experimentierklausel für Zeitkontenmodelle. In dem Bereich sei noch einiges auszuloten. Wenn der öffentliche Dienst da mit gutem Beispiel vorangehe, das auch noch evaluieren werde und sich daraus sicherlich interessante Erkenntnisse ergäben, meine sie, dass man mit diesem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz, was die relevanten Fragen für diesen Ausschuss angehe, durchaus einen sehr vorbildlichen Weg beschreite. Sie hoffe, dass NRW damit an der Spitze bleibe bei der Gleichstellungspolitik in Deutschland. Regina Kopp-Herr (SPD) schließt sich den Ausführungen von Josefine Paul an.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 5 - APr 16/1321 Susanne Schneider (FDP) macht deutlich, die FDP sehe das sogar in manchen Punkten ähnlich. Die Ausbildungsmöglichkeit in Teilzeit begrüße sie sehr. Auch die Experimentierklausel fänden die Liberalen gut. Sie könne sich nicht vorstellen, dass sich künftig noch Männer für den öffentlichen Dienst gewinnen ließen angesichts dieser Karrierechancen. Eine Frau müsse schon bevorzugt befördert werden, wenn sie nur annähernd so gut sei wie der männliche Konkurrent. Damit habe sie ein Problem. Das sei für sie keine richtige Gleichstellung. Regina van Dinther (CDU) kündigt an, dass die CDU noch einen Änderungsantrag einbringen werde. Die meisten Experten hielten das Gesetz nicht für gerichtsfest. Klagen gegen das Gesetz seien ja bereits angekündigt. Es habe auch Hinweise gegeben, dass noch ein anderes Verfahren gewählt werden könnte, damit Frauen als Teilzeitkräfte endlich gleichberechtigt beurteilt würden. In dieser Form werde die CDU das Gesetz ablehnen und beobachten, wie es sich in der Praxis bewähre. Marc Olejak (PIRATEN) gibt Frau van Dinther im Prinzip recht. Seines Erachtens könne noch einbezogen werden, dass die in Teilzeit oder in Elternzeit befindlichen Eltern eine entsprechende Aufwertung bei einer Wiederkehr erhalten könnten. Damit könne man über das reine Benachteiligungsverbot hinausgehen. Die mittelbare Frauenförderung wäre ein zielführender Weg. Den Piraten fehle nach wie vor die Implementierung einer regulären diskriminierungsfreien Personal- und Organisationsentwicklung für den Gesamtbereich der LSBTTI. Seine Fraktion werde sich bei der Abstimmung enthalten. Bernhard Tenhumberg (CDU) äußert, es sei ja übereinstimmende Meinung gewesen, dass Frauen in Teilzeit auch unbewusst benachteiligt würden. Ihn interessiere, ob das Ministerium angesichts dieser Erkenntnis aus der Anhörung beabsichtige, noch eine Änderung vorzuschlagen. Ministerin Barbara Steffens (MGEPA) antwortet, das Ministerium mache keine Änderungsvorschläge im laufenden Gesetzgebungsverfahren. Das machten nur Fraktionen. MDgt Claudia Zimmermann-Schwartz (MGEPA) legt dar, das Benachteiligungsverbot für Teilzeitkräfte stehe auch schon im LGG.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 6 - APr 16/1321 Das Problem lasse sich ihrer Meinung nach auch nicht unbedingt durch eine gesetzliche Änderung lösen, sondern durch untergesetzliche Regelungen. Die habe man ohnehin auf dem Schirm. Beispielsweise könne eine Auswertung vorgenommen werden, wie Teilzeitkräfte abschnitten, und dann gegengesteuert werden. Der Ausschuss stimmt dem Gesetzentwurf der Landesregierung mit den Stimmen von SPD und Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der Piraten zu.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 7 - APr 16/1321 3 Genitalverstümmelung ist eine Menschenrechtsverletzung der Verletzung von Körper und Seele von Mädchen und Frauen entschieden entgegentreten Antrag der Fraktion der SPD der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11705 (Neudruck) Vorsitzende Daniela Jansen gibt den Hinweis: Der Antrag sei vom Plenum am 20. April 2016 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss überwiesen worden. Regina Kopp-Herr (SPD) dankt der Aktion Weißes Friedensband e.v. für ihre langjährige Arbeit. Sie plädiere dafür, in dem Verfahren zu der zielführenden interfraktionellen Zusammenarbeit zurückzufinden. Eine Zustimmung zu diesem Antrag wäre ein wichtiges Signal für alle Menschen, die mit dem Thema befasst seien. Susanne Schneider (FDP) hofft auf eine gemeinsame Initiative aller Fraktionen. Daran sollte gearbeitet werden. Regina van Dinther (CDU) kann sich etwas Gemeinsames ebenfalls vorstellen. Marc Olejak (PIRATEN) spricht sich auch für einen gemeinsamen Antrag aus. Der Ausschuss verständigt sich darauf, den Versuch zu unternehmen, zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu kommen.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 8 - APr 16/1321 4 Anzeigen wegen sexualisierter Gewalt in der Silvesternacht Vorlage 16/3950 Vorsitzende Daniela Jansen teilt mit, dass der Tagesordnungspunkt auf Antrag der SPD-Fraktion in die Tagesordnung aufgenommen worden sei. Marc Olejak (PIRATEN) zitiert aus dem Bericht: Die Hotline und das E-Mail-Postfach wurden am 19. Februar 2016 abgeschaltet. Er bitte um eine Erklärung, warum die abgeschaltet worden seien. Die Ereignisse und der Bericht machten nach Auffassung von Josefine Paul (GRÜNE) noch einmal die nicht ganz einfache Rechtslage deutlich und zeigten den Handlungsbedarf auf. Sie interessiere, wie das Justizministerium die neue Tatbegehungsform bewerte. Sie wolle außerdem gerne wissen, ob das Ministerium davon ausgehe, dass es eine Verabredung zur massenhaften Begehung dieser Taten gegeben habe. Sie vermute, die Hotline und das Postfach seien abgeschaltet worden, weil sie nicht angenommen worden seien. Sie bitte um Auskunft, ob es Erkenntnisse dazu gebe, warum diese speziellen Opferhilfemaßnahmen nicht angenommen worden seien. Denn die Zahl der Opfer, die sich bei der Polizei gemeldet hätten, sei ja durchaus erheblich. Sie habe außerdem noch die Frage, ob weiterhin Anzeigen eingingen und wie sich das gestiegene Anzeigeverhalten vielleicht erklären lasse. Sexualisierte Gewalt sei ja kein neues Phänomen, auch nicht im öffentlichen Raum und auch nicht bei Großveranstaltungen. Regina van Dinther (CDU) meint, das Signal der Silvesternacht bestehe ja darin, dass der Rechtsstaat in NRW nicht stattgefunden habe. Deshalb sei sie sehr erstaunt darüber, dass man es sich leiste, nicht einmal die Möglichkeit der Kontaktaufnahme aufrechtzuerhalten. Dieses Phänomen könnte ja möglicherweise organisiert gewesen sein und es lasse sich ja auch nicht ausschließen, dass sich Vergleichbares wiederhole. Aus dem Grunde sollte man doch mehr Sensibilität zeigen und den Opfern aus der Silvesternacht und möglichen zukünftigen Opfern die Möglichkeit der Kontaktaufnahme geben. Den Opfern falle es ja schwer genug, das zu beschreiben, was ihnen passiert sei. Es müsse also niedrigschwellige Angebote geben. OStA Dr. Volker Brähler (JM) führt aus, im Bericht stehe, die letzte E-Mail sei am 28. Januar eingegangen. Er mutmaße, dass die Abschaltung erfolgt sei, weil drei Wochen lang keine Mail eingegangen sei. Ausdrücklich stehe das im vorliegenden Bericht nicht, aber er meine, diese Mutmaßung liege nicht allzu fern.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 9 - APr 16/1321 Wenn Frauen von Männern umringt würden und sexuell bedrängt würden, dann sei das auch schon nach gegenwärtiger Gesetzeslage nach 177 strafbewehrt. Hinsichtlich neuer Tatbegehungsformen gebe es jede Menge Bestrebungen. Auf Ebene des BMJV sei eine Expertengruppe gegründet worden, an der sich auch NRW mit einer im Bereich der Sexualdelikte sehr erfahrenen Kollegin beteilige. Der Bericht dieser Expertenkommission werde noch in diesem Jahr erwartet. Dieser Bericht müsse abgewartet werden. NRW habe am 27. April im Bundesrat im Rechtsausschuss einen Antrag eingebracht, um Fälle von Begrapschen ausdrücklich unter Strafe zu stellen und sie einmünden zu lassen in einen Tatbestand der sexuellen Belästigung. Ob es eine Verabredung gegeben habe, sei Gegenstand laufender Ermittlungen. Dazu könne er deshalb im Einzelnen nicht viel sagen. Er könne nicht darüber spekulieren, warum sich Menschen solchen Hotlines anvertrauten oder nicht. Er könne auch keine brauchbaren Aussagen zur Anzeigebereitschaft treffen. Dazu fehle es auch an statistischen Angaben. In den letzten Jahren habe er den Eindruck, so Bernhard Tenhumberg (CDU), dass insbesondere der Justizbereich nicht gerade effizient arbeite. Zum Stichtag 20. Mai, 140 Tage nach Silvester, wisse man zumindest nach den Zeitungsberichten, dass 1.300 Anzeigen vorlägen. Jetzt erhalte man einen Bericht darüber, dass es bei so vielen Anzeigen nach 140 Tagen nur 22 Verfahren gebe. Das bedürfe einer Erläuterung. Das erste Verfahren sei zu dem Ergebnis gekommen, die sexuelle Belästigung sei nicht nachweisbar. Die Staatsanwaltschaft habe Widerspruch eingelegt. Dazu bitte er auch um eine Stellungnahme, worauf sich der Widerspruch beziehe, auf das Ausmaß der Bewährungsstrafe oder auf das Urteil des Gerichts, dass die Tat nicht nachweisbar sei. Bei sechs Monaten auf Bewährung könne sich das ja quasi jeder erlauben, sage er mal ketzerisch. Zum zweiten Verfahren werde im Bericht ausgeführt: Darüber hinaus hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 32 Jahre alten Iraner Anklage wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage erhoben. Dazu habe er die Frage, wann diese Anklage erhoben worden sei. Vielleicht lasse sich ja sein Vorurteil ausräumen, dass die Justiz langsam arbeite. Zum dritten Verfahren stelle er ebenfalls die Frage, wann Anklage erhoben werden solle. Der Bericht enthalte dazu keine Daten. Er habe den Eindruck, dass hier unwahrscheinlich langsam gearbeitet werde.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 10 - APr 16/1321 OStA Dr. Volker Brähler (JM) verweist Herrn Tenhumberg auf die Fragestellung. Die habe explizit gelautet Verfahren wegen sexualisierter Gewalt. Herr Tenhumberg spreche von 22 Verfahren im Kontext von 1.300 Strafanzeigen. Diese 1.300 Strafanzeigen bezögen sich nicht alle auf sexuelle Gewalt. Es liefen ja mehr als 22 Verfahren. Die Anzahl der Verfahren wegen sexualisierter Gewalt betrage 22. Er mutmaße ohne ein genaues Zahlenwerk darüber zu besitzen, zu Diebstahlsdelikten, Raubdelikten usw. gebe es mehr Verfahren. Er sei gerne bereit, zu rekonstruieren, wann die Anklagen erhoben worden seien, aber das sei auch nicht Gegenstand der Anfrage gewesen. Man sei gerne bereit, Informationen zu liefern, wenn konkret danach gefragt werde. Marc Olejak (PIRATEN) macht die Anmerkung, es gebe wissenschaftliche Erkenntnisse, dass traumatisierte Menschen teilweise erst nach einem Jahr auf die Idee kämen, sich bei entsprechenden Stellen zu melden. Das Landgericht Köln und der Landschaftsverband Rheinland hätten das ja angeboten. Deshalb schlage er vor, permanent und vielleicht sogar landesweit zusätzlich eine Kontaktmöglichkeit zu installieren. Josefine Paul (GRÜNE) stellt die Frage, ob denn geplant sei, nachzubereiten, warum die Hotlines vielleicht nicht in Anspruch genommen worden seien. Es könne ja sein, dass die nicht niedrigschwellig genug beworben worden seien. Es könne auch sein, dass sich Opfer sexualisierter Gewalt vorher an die Polizei gewandt hätten, die ja auch Opferberatungsstellen habe. Vielleicht würden Polizei und Justiz von den Betroffenen auch nicht als der richtige Ort für eine so sensible Problematik verstanden. Außerdem interessiere sie, ob im Nachgang zu Silvester überlegt worden sei, die unterschiedlichen Opferhilfestrukturen zusammenzubringen. Es könne ja auch sein, dass sich viele betroffene Frauen an die Strukturen der Frauenhilfe gewandt hätten. Es dürfe ja nicht passieren, dass die Frauen keine adäquate Betreuung bekämen. Walter Kern (CDU) erkundigt sich, welche Hinweise von der Expertenkommission erwartet werden könnten und wann damit zu rechnen sei. Damit werde sich der Ausschuss dann ja sicher wieder befassen. Vorsitzende Daniela Jansen erläutert, sie habe es so verstanden, dass die Kommission bis Ende des Jahres ihre Arbeit abschließen solle. Es handele sich ja um Bundesgesetzgebung. Natürlich könne sich der Ausschuss über die Ergebnisse berichten lassen, aber die Beteiligung von Expertinnen aus NRW an diesem Gremium führe nicht automatisch dazu, dass sich der Ausschuss mit dem Gesetz in Gänze befasse. OStA Dr. Volker Brähler (JM) bestätigt die Aussagen der Ausschussvorsitzenden. Die Expertengruppe wolle seines Wissens in diesem Jahr ihre Arbeit beenden. Es handele sich um eine Initiative des BMJV, zu deren einzelnen Abläufen er hier nicht Stellung beziehen könne.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 11 - APr 16/1321 Dass diese Hotline zur Silvesternacht eingerichtet worden sei und wieder abgeschaltet worden sei, heiße ja nicht, dass es überhaupt keine Opferberatung mehr vonseiten der Justiz und der Polizei gebe. Die gebe es ja nach wie vor. Wenn jemand bei der Justiz oder bei der Polizei Hilfe suche, könne er sich ja an diese Einrichtungen wenden. Diese Hotline sei anlassbezogen wegen der Silvesternacht eingerichtet worden, um gebündelt Kräfte zur Verfügung zu stellen. Da seien wirklich erfahrene, qualifizierte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beschäftigt gewesen. Das stehe ja auch im Bericht. Er könne nur mutmaßen, dass die sich schon etwas dabei gedacht hätten, die Arbeit zumindest in dieser konzentrierten Art und Weise zu beenden, wenn die drei Wochen lang keine Rückmeldungen mehr bekommen hätten. Die übrigen Möglichkeiten der Begleitung von Opfern bestünden ja nach wie vor. Eine Neubewertung des Anzeigeverhaltens werde sicherlich erfolgen. Das sei ja auch Gegenstand des Untersuchungsausschusses. Walter Kern (CDU) hält es für wichtig, dass sich der Ausschuss mit allen noch zu erwartenden Ergebnissen befasse, um alles tun zu können, damit sich so ein Vorfall nicht wiederhole.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 12 - APr 16/1321 5 Verschiedenes Der Ausschuss nimmt Vorlage 16/3929 zur Kenntnis. Der Ausschuss beschließt außerdem eine Delegationsreise nach Barcelona vom 14. bis 16. November 2016 mit voraussichtlicher geringer Eigenbeteiligung an den Kosten. 06.09.2016/09.09.2016 140 gez. Daniela Jansen Vorsitzende