Digitale Betriebsprüfung Im Zeitalter von Big Data Mai 17 ETL AG Alle Rechte vorbehalten 1
Digitale Betriebsprüfung
Da sind wir An 70 Standorten engagiert für das Gastgewerbe daher bundesweit Erfahrung mit Betriebsprüfern
Dafür stehen wir Berater mit Gastrosprech und Lust auf Gastro Auswertungen mit Aussagekraft Partner bei der Digitalisierung des Belegwesens
Gedankenreise Sie sind jetzt Prüfer
Wahrscheinlichkeit (Zufall) = 1/6 = 16,7 %
Wahrscheinlichkeit = 1/(6^5) = 0,013 %
Wahrscheinlichkeit 6 richtige im Lotto = 1 8.145.060 = 0,0000123% (+ Superzahl = 0,00000071511% )
Was macht die Finanzverwaltung aus dieser Information? Finanzverwaltung bedient sich statistischer Verfahren und sammelt Indizien Mehrere Indizien zu verketten ist erlaubt und das genutzt um die Position zu stärken Im Zweifel für den Angeklagten! Aber wer Zweifelt denn am Finanzgericht? 9
Aufgaben der Finanzverwaltung 1. Steuern zeitnah und periodengerecht festzusetzen, 2. notfalls Steuern nachzufordern und 3. zukünftige Steuerhinterziehungen weiter zu minimieren
Prüfungsdichte 2015 Kleinstbetriebe Kleinbetriebe Mittlere Betriebe Großbetriebe 0% 20% 40% 60% 80% 100% Betriebe Geprüfte
Mehrergebnis in Mrd. EUR
Varianten der Prüfungen Umsatzsteuernachschau Umsatzsteuersonderprüfung Lohnsteuernachschau Lohnsteueraußenprüfung Betriebsprüfung (alle Steuerarten) Kassennachschau (seit 01.01.18) nicht verwechseln: RV-Prüfung, SV-Prüfung, KSK-Prüfung 13
Datenzugriff des Prüfers Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten unmittelbarer Zugriff mittelbarer Zugriff Datenträgerüberlassung 14
Formelle Richtigkeit
Aufbau einer formal korrekten Kassenführung Kassensystem Kassenbuch Verfahrensdokumentation Internes Kontrollsystem (IKS)
Formelle Richtigkeit Sachliche Richtigkeit
Prüfmethoden Geldverkehrsrechnung Kassenfehlbetragsprüfung, Kassenbestandsprüfung Belegprüfung (Ausbeute-)Kalkulation Summarische Risikoprüfung Schnittstellen-Verprobung
Strategie hinter der SRP 158 AO Beweiskraft der Buchführung Die Buchführung und Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen, die den Vorschriften der 140 bis 148 entsprechen, sind der Besteuerung zugrunde zu legen, soweit nach dem Umständen des Einzelfalls kein Anlass ist, ihre sachliche Richtigkeit zu beanstanden. Indizien die dagegen sprechen Beweislastumkehr Schätzungsbefugnis nach 162 AO
Zeitreihenvergleich Wareneinsatz 70,0% 60,0% 50,0% 40,0% 30,0% 20,0% Bier Spirituosen Softdrinks Kaffee, Tee, Kakao 10,0% 0,0% 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 1.9 1.10 1.11 1.12
Verprobung von Zeitreihen Grundsätzlich Schnittstellenverprobung Wareneinsatz / Umsatz Bestätigung abhängige Kosten Marketing,- Vertrieb-, Wäschekosten Aushilfslöhne, Treibstoffe im Zweifel externe Größen Wetterdaten Branchendaten Konsumdaten
Welche Daten stehen noch zur Verfügung?
Social Media Analyse
Indikation Google Datenquelle: Google Standortverlauf Aufzeichnung: Mehrere Wochen
Erwartungswerte vs. Ist-Werte 18:00 19:00 20:00 21:00 22:00 23:00 00:00 01:00 02:00 03:00 04:00 Erwartungswert Ist-Wert
Chi²-Test T k i 1 h i e i e i 2
Grundsätzliche Annahme Je Größe die Probe desto wahrscheinlicher kommt jeder Ziffer gleich oft vor Die täglichen Einnahmen sind auf Zufälligkeit hin prüfbar. Je Zufälliger die Zahlen, desto Wahrscheinlicher nicht Manipuliert 28
Verprobung der täglichen Kasseneinnahmen (TKE) Werte aus IDEA Wahrscheinlichkeit der Manipulation Erwartungswerte
Zahlungsinstrumenten nach Zahlungsort bzw. -zweck Studie der EZB Bargeld dominiert bei Beträgen <40 EUR Beispiel Restaurant: 70,3% Bargeld 20,2% Girocard 7,3% Kreditkarte und 2,2% sonstige unbare Zahlungsarten
Gedankenreise Sie sind wieder wer Sie sind
Prüfungen der Finanzverwaltung Angekündigt Betriebsprüfung (alle Steuerarten) Außenprüfungen Umsatzsteuernachschau Lohnsteuernachschau Unangekündigt Kassennachschau Steuerfahndung
Finanzbeamte betreten Ihr Haus: Kassennachschau nach 146b AO Die Durchführung erfolgt unangekündigt Ort der Prüfung: Ihre Geschäftsräume Aber keine Durchsuchungsbefugnis! Berechtigt sind nur zuständige Beamte Diese weisen sich zu Beginn aus Befragungen des Unternehmers und der Mitarbeiter sind erlaubt Ziel: Die stichprobenartige Kontrolle der Kassenführung
Der Umfang vorzulegender Unterlagen ist sehr groß! Einzelbelege zu Bargeschäften Aufzeichnungen, Bücher Verfahrensdokumentationen Handbücher Bedienungsanleitungen Programmierprotokolle Kassendaten per Schnittstelle oder auf Datenträger
Der Prüfer findet Mängel und nun? Bei festgestellten Mängeln kann ohne vorige Prüfungsanordnung zu einer vollen Betriebsprüfung übergegangen werden. Ausdehnung des Prüfungsumfangs auf alle steuerlichen Bereiche möglich Folge: Umsatzhinzuschätzung, welche zu versteuern ist
Erweiterung des Katalogs der strafbaren Handlungen Unrichtiges Aufzeichnen der Geschäftsvorfälle (z.b. unvollständige und/oder zeitlich verzögerte Aufzeichnungen) Fehlen bzw. Nicht-Nutzung der Sicherheitseinrichtung Löschung von Daten vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist Verfahrensdokumentation fehlt oder ist unvollständig Handlungen, die geeignet sind eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung zu ermöglichen (z.b. Missbrauch von Programmfunktionalitäten wie Trainingsfunktionen) -> Nachweis einer vollzogenen Steuerverkürzung nicht mehr entscheidend
Kassengesetz für 2020 ist beschlossen: 1. Aufzeichnungserleichterungen nur noch für die offene Ladenkasse 2. Zertifizierte Sicherheitseinrichtung verpflichtend 3. Meldepflicht für Kassensysteme 4. Bonausgabepflicht
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Weil ich Lust auf Gastro hab ist Ihr Erfolg mein Anspruch! Erich.nagl@etl.de 030 / 2264 1111