Kooperationsvertrag Vertragsnr. UK/2016/.. BM/2016/ BM-KUZ AL/2016/..

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Transkript:

Kooperationsvertrag Vertragsnr. UK/2016/.. BM/2016/ BM-KUZ AL/2016/.. Zwischen der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbh Ferdinand-Schultze-Straße 71, 13055 Berlin vertreten durch die Geschäftsführung Frau Stefanie Frensch und Frau Sophia Eltrop nachfolgend HOWOGE genannt und (offizielle Bezeichnung mit Rechtsform) vertreten durch nachfolgend genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1

Präambel Absatz zu Aktivitäten des Vereins/Kooperationspartners allgemein und maßnahmebezogener Förderintention 1. Vertragsgrundlage Vertragsgrundlage sind die folgenden Grundsätze der HOWOGE für die Vergabe von Spenden und Mitteln für Kooperationen: Die HOWOGE unterstützt keine politischen Parteien oder andere politischen Organisationen wie z. B. Gewerkschaften oder fremde Arbeitgeberverbände, auch nicht durch die Gewährung finanzieller Mittel. Solche Zuwendungen dürfen ebenfalls nicht mittelbar erfolgen. Zudem wird die HOWOGE keine Veranstaltungen finanzieren, in welchen den benannten Organisationen ein Forum geboten wird. Die Mitwirkung von Amtsträgern in dieser Eigenschaft an Veranstaltungen (z. B. als Gastredner) wird hierdurch nicht eingeschränkt. Ebenfalls ausgenommen von o. g. Beschränkungen sind soziale Einrichtungen politischer Träger nur, wenn die politische oder weltanschauliche Botschaft ihrer Träger bei der Veranstaltung in den Hintergrund tritt. Die HOWOGE wird wissentlich keine Veranstaltungen unterstützen, in welchen Gewalt verherrlicht oder in welchen zur Gewalt aufgerufen wird. Die HOWOGE wird ebenfalls wissentlich keine Veranstaltungen fördern, auf welchen zu Terrorismus jedweder Art sowie zu politischem oder religiösem Extremismus aufgerufen wird oder auf denen Terrorismus verherrlicht wird. Die HOWOGE unterstützt keinerlei Aktivitäten oder Veranstaltungen, in welchen totalitäre, undemokratische Regime und ihre Organisationen verherrlicht oder verharmlost werden oder ihren Vertretern oder ihren Ereignissen gedacht wird. Personen oder Organisationen, die in der Öffentlichkeit solche Auffassungen vertreten oder andere verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, soll auf von der HOWOGE unterstützten Veranstaltungen kein Forum geboten werden. Die HOWOGE wendet sich gegen Fremdenfeindlichkeit in jeder Form und wird keinerlei Veranstaltung mit diesbezüglichen Inhalten unterstützen, noch darf bei unterstützten Veranstaltungen Personen oder Organisationen, die solche Auffassungen öffentlich vertreten, ein Forum geboten werden. Die HOWOGE unterstützt keine Demonstrationen. 2. Leistungen. (Name des Vereins/Kooperationspartners) Genaue inhaltliche Beschreibung der Leistungen Beispiele für mögliche weitere Punkte Die HOWOGE ist über. zu informieren. Das Projekt.. ist auf der Homepage..(Name des Vereins/Kooperationspartners) in geeigneter Form, aber ohne eine Verlinkung zur HOWOGE zu präsentieren. Die HOWOGE darf das Logo in eigenen Medien oder Veröffentlichungen ohne Einschränkungen nutzen. Pressemitteilungen sowie alle Werbemittel, die im Rahmen des Projektes.. produziert werden, sind in Absprache mit der Abteilung Unternehmenskommunikation der HOWOGE umzusetzen. Auf das Engagement der HOWOGE ist in geeigneter Form hinzuweisen. Auf Verwendung von HOWOGE- Werbemitteln ist zu achten und Ideen und Bedarfe sind mit der HOWOGE selbstständig abzustimmen.. (Name des Vereins/Kooperationspartners) macht Vorschläge, wie sich die HOWOGE./bei diesem Veranstaltungsformat präsentieren kann (Teilnahme von HOWOGE-Vertretern, Werbematerial). Um die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu dokumentieren, übergibt..(name des Vereins/Kooperationspartners) der HOWOGE zu Zwecken der Evaluation eine angemessene Dokumentation (inkl. Fotos, elektronisch übermittelt). Die zur Verfügung gestellten Fotos dürfen von der 2

HOWOGE zu Veröffentlichungszwecken (Druckerzeugnisse und online) genutzt werden. Dafür eventuell notwendige Einwilligungen der abgebildeten Personen wurden von..(name des Vereins/Kooperationspartners) eingeholt... (Name des Vereins/Kooperationspartners) erklärt sich damit einverstanden, dass der Name des Kooperationspartners sowie Umfang und Art der Förderung veröffentlicht werden. 3. Leistungen der HOWOGE Genaue inhaltliche Beschreibung der Leistungen Beispiele für weitere Punkte Die HOWOGE unterstützt.. (Name des Vereins/Kooperationspartners) durch werbliche Aktivitäten zur Kommunikation des Projektes in der Öffentlichkeit, z.b. in der Mieterzeitung Mieteinander und auf ihrer Website. 4. Vergütung/Abrechnung/Zahlungsmodalitäten 4.1. Die HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbh verpflichtet sich, an. (Name des Vereins/ Kooperationspartners einen Betrag in Höhe von Euro. zu zahlen. 4.2. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungslegung. 4.3 Der Verein belegt die Verwendung der finanziellen Mittel durch Originalbelege und entsprechende Nachweise und bewahrt diese 10 Jahre auf. In dem von der HOWOGE auf der Website zur Verfügung gestellten Formular werden die einzelnen Rechnungspositionen nach Ausgabe der Mittel, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertragszeitraumes, aufgeführt. Die HOWOGE zieht jährlich eine 10%ige Stichprobe der geförderten Projekte, fordert die Originalbelege zur Einsichtnahme an und prüft durch die interne Revision die Mittelverwendung. Bei nicht vertragsgemäßer Verwendung der Mittel behält sich die HOWOGE Sanktionen vor, die bis zum Ausschluss von der Förderung führen können. 5. Ansprechpartner 5.1 Für..(Name des Vereins/Kooperationspartners): Ansprechpartner: Ansprechpartner des Projektes (sofern nicht identisch): 5.2 Für die HOWOGE: Ansprechpartner: 3

6. Vertragslaufzeit / vorzeitige Kündigung 6.1 Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft und hat eine Laufzeit bis 6.2 Die Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Einer Kündigungsfrist bedarf es dann nicht. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn: 6.2.1 die andere Vertragspartei schuldhaft gegen ihr obliegende wesentliche vertragliche Verpflichtungen oder gegen gesetzliche Vorschriften, die für die Durchführung dieses Vertrages unmittelbar oder mittelbar von Bedeutung sind, verstoßen hat und einen andauernden Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzten Frist abstellt, 6.2.2. (Name des Vereins/Kooperationspartners) schuldhaftes Fehlverhalten mit öffentlichem Interesse durch einzelne Mitglieder oder Mitarbeiter/innen oder Beteiligte verursacht. 6.3 Im Fall einer durch den.. (Name des Vereins/Kooperationspartners) zu vertretenden Kündigung durch die HOWOGE hat. (Name des Vereins/Kooperationspartners) den gemäß Ziffer 4 erhaltenen Betrag zurückzuerstatten. Die HOWOGE muss sich jedoch die Leistungen anrechnen lassen, die sie bis zum Zeitpunkt des Ereignisses erhalten hat, welches Anlass der Kündigung war. 7. Verhaltensgrundsätze / Öffentlichkeitsarbeit 7.1 Es ist. (Name des Vereins/Kooperationspartners) untersagt, insbesondere die Marke, das Logo oder sonstige Kennzeichen der HOWOGE zu verändern, zu entfernen oder die Beschriftung ganz oder teilweise zu verdecken. 7.2 Die Vertragsparteien verpflichten einander zu gegenseitigem Respekt, Wohlverhalten und Loyalität. (Name des Vereins/Kooperationspartners) wird sich insbesondere nicht negativ über die HOWOGE, deren Produkte und/oder Dienstleistungen äußern. Die HOWOGE ist gehalten, auf schutzwürdige Interessen des.. (Name des Vereins/Kooperationspartners)insbesondere auf dessen Ruf und Ansehen Rücksicht zu nehmen. Die genannten Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort. 7.3 Wenn. (Name des Vereins/Kooperationspartners) personenbezogene, technische, organisatorische oder sonstige Informationen aus dem Bereich der HOWOGE erhält, sind diese strikt vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn der Vertrag bestimmt etwas anderes. Nicht als vertrauliche Informationen gelten solche Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die. (Name des Vereins/Kooperationspartners) von Dritten übermittelt werden. 7.4 Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten. Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit sind nach Möglichkeit zuvor mit der anderen Vertragspartei abzustimmen. 8. Abtretbarkeit Der Verein kann seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte nicht abtreten. 9. Schlussbestimmungen 9.1 Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich abgeändert werden. 9.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, einander etwaige Änderungen (z.b. Anschrift, Organe, vertretungsberechtigte Personen, Ansprechpartner/innen) unverzüglich mitzuteilen. 9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin-Lichtenberg. 4

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen. Sollte der Vertragszweck mit wirksamen oder durchführbaren Regelungen nicht erzielbar sein, so ist jede Vertragspartei zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde berechtigt. Berlin, den i. V. i.a. HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbh Name des Vereins/Kooperationspartners 5