[USt Reverse-Charge-Verfahren]

Ähnliche Dokumente
Whitepaper Das Reverse Charge Verfahren in eevolution

Änderungen ab im UStG 13b

Jera Software GmbH Reutener Straße Vörstetten

EU Abwicklung. 1. Generelle Angabe hinterlegen Eigene USt.ID Nummer hinterlegen EU Länderkennzeichnen

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Jera Software GmbH Reutener Straße Vörstetten

Reverse-Charge-Verfahren in der myfactory Bereich Einkauf. Release 1.0.1

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Jera Software GmbH Robert Bunsen Str Denzlingen

Umsatzsteuer. Gesetzliche Änderungen ab TOPIX Informationssysteme AG. Stand

acconomy Software GmbH Krottenbachstr. 255, 1190 Wien

1787 Umsatzsteuer 19 % nach Par. 13b UStG Vorsteuer 19 % nach Par. 13b UStG

Merkblatt zur Umsatzsteuer (Stand 16. Februar 2015) Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Metallen

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")

Reverse Charge Verfahren

Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen

Aktuelle Hinweise zur Umsatzsteuer Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei der Lieferung von Edelmetallen und unedlen Metallen

Umsatzsteuervoranmeldung 2019

Jera Software GmbH Reutener Straße Vörstetten

Sätze per 1. Januar 2011

Bauleistungen nach 13b als Leistungsempfänger (Generalunternehmer) verbuchen

Jera Software GmbH Robert Bunsen Str Denzlingen

Jera Software GmbH Robert Bunsen Str Denzlingen

Buchungshinweise zur Differenzbesteuerung nach 25a UStG

Artikel: anlegen bearbeiten verkaufen

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Konten für UStVA-Formular zuordnen

Buchen von Werkslieferungen und sonstige Leistungen aus dem Ausland nach 13b (2) Nr.1 UStG

Dokumentation Schnittstelle Capitol - DATEV

BuchungsExport fu r heilpraxislife

IM DETAIL Kreuztabelle

Umsatzsteuer: Brisante Fälle 12./

Business Software für KMU. Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung

Wissensdatenbankeintrag zur Office Line Office Line Evolution 2011 ff. WDB Artikel: 3701

Für den Ausdruck auf der UVA ist keine Zuordnung erforderlich. Die Steuerbuchung wird nämlich von den Steuer-Sachkonten genommen.

Business Software für KMU. Anzahlungsrechnung und Schlussrechnung

Jeder Import ist auf eine Datenquelle beschränkt. Markieren Sie die gewünschten Daten in diesem Fall: Artikel.

Steuercodeermittlung

Tutorial: Wie erfasse ich meine ersten Kunden? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie Ihre ersten Kunden in myfactory erfassen.

Jera Software GmbH Robert Bunsen Str Denzlingen

Europaschule Schulzentrum SII Utbremen. Beschaffungsaufträge und Bestellungen EXPORT IMPORT

Dr. Klaus Junkes-Kirchen

White Paper Zusammenfassende Meldung 2010

Wie erreiche ich was?

Tutorial: Wie erfasse ich meine ersten Lieferanten? In diesem Tutorial lernen Sie, wie Sie Ihre ersten Lieferanten in myfactory erfassen.

Besondere Fälle in der Umsatzsteuer

Umstellung auf Fibu-Schnittstelle DATEV-Format

ADDISON tse:nit Hinweise zu Buchungen von 13b UStG Fällen. gültig ab Version 5.2

LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott

13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner

Anleitung zum Verbuchen von Bauleistungen nach 13b aus Sicht des Leistungsempfängers (Generalunternehmer)

NEUERUNGEN BEI BAULEISTUNGEN

Betriebszeiten. Version comtech it solutions , 10:58

Achtung wichtige umsatzsteuerliche Änderungen zum

Jera Software GmbH Reutener Straße Vörstetten

PC-Kaufmann Zusammenfassende Meldung

White Paper WINLine FIBU "Vorsteuerabzug im Folgemonat"

Was benötige ich im SRO / Argus ab dem , um den neuen Anforderungen im Bereich der USt im B2B-Geschäft genügen zu können?

Wissensdatenbankeintrag zur Classic Line ab Version 4.x WDB Artikel: 20573

Rechnungseingang: Checkliste

XBA Rechnungswesen Steuerschuldumkehr nach 13b UStG

Zusammenfassende Meldung

18 Die Umsatzsteuer beim Wareneinkauf und -verkauf

Bauleistungen im Steuerrecht

Cashbackaktionen. HIW GmbH Berblinger Str. 1 D Ditzingen Werner-von-Siemens-Str. 23 D Cham.

Direkte Belegeingabe

SelectLine einfach erklärt Adressen und Personen

Rundschreiben Umsatzsteuerliche Beurteilung einer Referententätigkeit

1787 Umsatzsteuer 19 % nach Par. 13b UStG Vorsteuer 19 % nach Par. 13b UStG

Änderungen bei der Rechnungsstellung nach 13b UStG für Gebäudereiniger und Bauunternehmer

Einstellungen zu Reverse Charge in der Office Line

CL-an-Znet. Atlasübergabe aus Classic-Line

Umsatzsteuer; Steuerschuldnerschaft eines Leistungsempfängers nach 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

XBA Rechnungswesen Vorsteuerverprobung

Die in den Beispielen verwendeten Firmen und sonstigen Daten sind frei erfunden, evtl. Ähnlichkeiten sind daher rein zufällig.

GS-Auftrag/GS-Office

FINANZEN Smart. Weitere Schritte

Prüfen der Umsatzsteuererklärung und Zuordnungen

Die Systemoptimierer SOFTWARE INFORMATION COMMUNICATION. SaniVision Vorgangssteuerung /NK

Welche Belege werden wo eingegeben?

Jera Software GmbH Reutener Straße Vörstetten

Kleinunternehmer und Umsatzsteuer. HR Mag Alexandra GRAF Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln

6.2 Steuerschuldnerschaft nach 13b UStG

Anwender-Dokumentation

ALLGEMEINES REVERSE-CHARGE. Univ.-Prof. Dr. Michael Tumpel

E-Journals und Umsatzsteuer ein ungelöstes Problem? 92. Deutscher Bibliothekartag in Augsburg Forum Zeitschriften/GeSIG e.v

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Anwender-Dokumentation. Verwaltung von Fahrzeugprämien

GS-Auftrag/GS-Office Inventur

Sage 50. Inventur. Impressum. Sage GmbH Emil-von-Behring-Str Frankfurt am Main

Transkript:

[USt Reverse-Charge-Verfahren] Technische Dokumentation / Whitepaper

Einführung 3 Versionen 3 Zusammenhänge 4 Adresse 4 Artikel 4 Warengruppe 4 Beleg 4 Einrichten 4 Adressstamm 4 Artikelstamm 6 Basisdaten - Kontenzuordnung 7 Warengruppen 8 Anwendung 10 Belegerfassung 10 Finanzbuchhaltung 12 Anmerkungen 12 2 von 12

Einführung Nach derzeit geltendem Umsatzsteuerrecht muss der Leistende die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Der Leistungsempfänger kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen, sofern er Unternehmer ist und die übrigen Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug gegeben sind. Bei der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft geht dagegen bei bestimmten Leistungen die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger über. Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ist für Deutschland in 13b UStG geregelt, für Österreich in 19 Abs. 1e UStG. Ab 01.10.2014 wird der Anwendungsbereich des 13b UStG auf Lieferungen von Tablet Computern und Spielkonsolen sowie auf Lieferungen von Edelmetallen und unedlen Metallen erweitert. Bisher musste in der BüroWARE / WEBWARE jeweils ein getrennter Beleg erfasst werden, wenn in einem Vorgang beide USt-Verfahren involviert waren. Da der Anwendungsbereich für die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft nun auf immer mehr Waren- und Leistungen ausgedehnt wird, können ab sofort nun beide Steuerverfahren in einem Beleg angewendet werden. Dies ist insbesondere im Wareneingang von Vorteil, da für eine Wareneingangsrechnung nicht mehr 2 WE-Belege in der Warenwirtschaft erfasst werden müssen. Versionen Die Möglichkeit bei USt-Verfahren in einem Beleg anzuwenden, ist ab folgenden Versionen verfügbar: BüroWARE 5.56.013.14103 oder höher WEBWARE 1.56.013.14103 oder höher 3 von 12

Zusammenhänge Adresse Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft betrifft nur Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. Somit fließen die Eigenschaften einer Adresse in die Beurteilung ein, ob das Reverse-Charge-Verfahren angewendet kann oder nicht. Artikel Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft betrifft nur bestimmte Produkte und Leistungen. Auch hier muss dann im Artikel geprüft werden, ob der Artikel für das Reverse-Charge-Verfahren vorgesehen ist. Warengruppe Sollte das Reverse-Charge-Verfahren für bestimmte Artikel in einem Beleg zur Anwendung kommen, sind Konten und Steuerschlüssel unterschiedlich. Außerdem wird keine Steuer berechnet (ausgewiesen). Im Wareneingang wird Vorsteuer und Umsatzsteuer bei der Übergabe des WE-Beleges an die Finanzbuchhaltung gebucht. Beleg Im Beleg fließen diese Informationen zusammen und steuern automatisch im Hintergrund die Besteuerung. Einrichten Adressstamm Kommen Lieferanten oder Kunden für das Reverse-Charge-Verfahren in Frage, hinterlegen Sie im Menü Bearbeiten unter Adressbezogene Steuerangaben die entsprechende Eigenschaft. 4 von 12

Aktivieren Sie hierzu das Feld [Reverse-Charge anwenden]. Die Steuerberechnung selbst bleibt auf der Standardeinstellung für inländische Unternehmerkunden bzw. Lieferanten (Auf Netto Euro bzw. Auf Brutto Euro). 5 von 12

Artikelstamm Für Produkte bzw. Dienstleistungen, für das Reverse-Charge-Verfahren infrage kommt, wählen Sie im Bearbeiten-Menü die Option Umsatzsteuer. Vermerken Sie nun die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für diesen Artikel in der entsprechenden Optionsmaske im Feld [Steuerberechnung Reverse Charge] 6 von 12

Basisdaten - Kontenzuordnung Innerhalb der Basisdaten sind - getrennt für Warenein- und ausgang - neue Kontenzuordnungen für das Reverse-Charge-Verfahren anzulegen. In diesem Beispiel für die neue WE-Kontenzuordnung wird nun für den Geschäftsvorfall Einkauf Inland das entsprechende Sachkonto und der passende Steuerschlüssel eingetragen. 7 von 12

Warengruppen Im Menü Bearbeiten des Warengruppenstammes erreichen Sie die abweichenden Kontenzuordnungen über den gleichnamigen Menüeintrag. Hinterlegen Sie hier die für das Reverse-Charge-Verfahren angelegte Kontenzuordnung bei den Warengruppen, die für das Reverse-Charge-Verfahren in Frage kommen. 8 von 12

Bitte beachten Sie, dass in Artikeln dieser Warengruppe KEINE Kontenzuordnung hinterlegt sein darf, weil diese immer Vorrang hat von 9 12

Anwendung Belegerfassung Innerhalb der Belegerfassung läuft nun die Prüfung und die Anwendung der Besteuerungsmerkmale von Adresse und Artikel im Hintergrund automatisch ab. In einem Beleg können beide Verfahren abgebildet werden. Die Einstellung [Rerverse-Charge anwenden] aus der Adresse wird in den Belegkopf übernommen und kann dort auch wieder geändert werden (BEL_9001_1). Die Steuerberechnungsart des Beleges (Belegkopf) bleibt auf der für inländische Kunden bzw. Lieferanten üblichen Einstellung ( Auf Netto bzw. Aus Brutto ). 10 von 12

Belegposition Ist ein Artikel für Reverse-Charge vorgesehen und der Beleg hat das Reverse-Charge-Kennzeichen (BEL_9001_1) wird in der Position das Reverse-Charge-Flag ebenfalls gesetzt (POS_2156_1) und die Steuerberechnung der POSITION (POS_377_1) auf 5 = Keine Mehrwert-/Vorsteuer umgestellt. Wie man an diesem Wareneingangsbeleg erkennt, wurde ein Artikel mit Regelbesteuerung erfasst und ein Artikel mit Reverse-Charge. Die Gesamt-Umsatzsteuer des Beleges beträgt 19,00 Euro, also genau die Steuer für den Artikel mit Regelbesteuerung. Hier das neue Feld [USt Reverse-Charge] in der Position. 11 von 12

Finanzbuchhaltung Innerhalb der Fibu wird hier im Beispiel für den Bereich WARENEINGANG für die Reverse- Charge-Position der WE-Rechnung die Umsatzsteuer gebucht und als Vorsteuer wieder abgezogen. Anmerkungen Etwaige Betragsgrenzen für bestimmte Waren werden nicht automatisch berücksichtigt. Die Anwendung des RC-Verfahrens wird ausschließlich über die Einstellungen der Adresse, des Artikels bzw. belegbezogen (Belegkopf, Belegposition) gesteuert. Beachten Sie hierzu auch das BMF-Schreiben v. 26.9.2014, IV D 3 - S 7279/14/10002. 12 von 12