Anlage 3, Nr. 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten von Frühgeborenen mit Folgeschäden



Ähnliche Dokumente
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

Ergänzungsvereinbarung. zur Förderung der qualitätsgesicherten Mukoviszidose-Versorgung

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Erhebungsbogen (stationär)

Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie Anlage 3, Nr. 8

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Dokumentationsbogen / Logbuch

Krankenhausrecht Vorlesung an der Universität Augsburg am Dr. Thomas Vollmoeller

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Strukturiertes Behandlungsprogramm Koronare Herzkrankheit. Erklärung zur Strukturqualität im Krankenhaus

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Klinik für Kinder und Jugendliche

HVM Übersicht der Änderungen RLV / QZV / Leistungen außerhalb RLV und QZV. Stand:

Anlage 2 zur Weiterbildungsordnung in der Fassung vom

4.5 Disease-Management-Programme

(M u s t e r-) L o g b u c h

Orthopädie. Flensburg. Kiel. Stand:

Diagnose Brustkrebs. Informationen für Patientinnen

Der Praktische Teil der Ausbildung in den Pflegefachberufen in Deutschland. Aktion erstellt von: Oksana Kerbs,SozArb (M.A.

zum Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung gemäß 73 b SGB V - Vergütungsvereinbarung Hausärzte -

Anlage 3 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen

Vorschläge zur Struktur der pädiatrischen Weiterbildungsstätten

Qualitätssicherungsvereinbarung zur Herzschrittmacher-Kontrolle. Vereinbarung

Vertrag zwischen. der AOK Berlin - Die Gesundheitskasse - und der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV)

B E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 290. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)

Allgemeine Regelungen

Informationen über die Ableistung der Famulatur gemäß 7 der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) vom 27. Juni 2002

Beckenboden- und Kontinenz-Zentrum

Diagnostik und Versorgung von Patienten vor oder nach Lebertransplantation Anlage 2, Nr. 16

L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses gemäß 2. Kapitel 14 Absatz 4 Spiegelstrich 2 der Verfahrensordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses

Vereinbarung zur regionalen Umsetzung der Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 4 SGB V

L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.

Psychologische/r Psychotherapeut/in. Kinder- u. Jugendlichen-Psychotherapeut/in. Mitgliedsnummer in der LPPKJP...

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Richtlinie Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116b SGB V

Projekt: Gründung einer Einrichtung zur sozialmedizinischen Nachsorge kranker Kinder

Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )

Gemeinsam gegen Brustkrebs. Zertifiziertes Brustgesundheitszentrum

Straße: Facharzt für: ggf. Schwerpunkt- bzw. Zusatzbezeichnung: seit: Niedergelassen seit: Niederlassung geplant ab. Gemeinschaftspraxis mit:

Der Beschluss des G-BA ist zum 3. Januar 2015 in Kraft getreten.

Für Menschen in einer psychischen Krise in der zweiten Lebenshälfte. Alterspsychiatrie (U3) Psychiatrie

Karl-Jaspers. Jaspers-Klinik. ggmbh. Ergebnisse (Zusammenfassung) Befragung der Niedergelassenen Ärzte 2009

Rundschreiben zur Bekanntmachung nach 25 der Satzung der KVWL

Wie finde ich das richtige Krankenhaus für meine psychische Erkrankung? BPtK veröffentlicht Checkliste für Psychiatrie und Psychosomatik

Ausbildungszentrum Köln für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Vergütung. Grundsätzliche Regelungen zur Vergütung

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Vereinbarung. zwischen. der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen Körperschaft des öffentlichen Rechts - nachfolgend KVS genannt - und

Anlage 2b. Weiterbildungscurriculum für Weiterbildung Allgemeinmedizin im Krankenhaus Bad Oeynhausen. zur Kooperationsvereinbarung

Abgrenzung KSR - BGSW: Wann und Warum welche Maßnahme? Dr. Andreas Dietrich Friederikenstift Bad Münder

Einweiserbefragung Ihre Meinung ist uns wichtig! Sehr geehrte/r Frau/Herr Dr. med.

14. Gebiet Kinder- und Jugendmedizin

Neue Aspekte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege

Verstehen. Vertrauen. Leitbild der Psychiatrie Baselland

Frühe Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohter Kinder

RASTERZEUGNIS ALLGEMEINMEDIZIN/AMBULANZEN, LEHRAMBULATORIUM

L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Facharztprüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Psychologe für Straffälligenarbeit

Ambulant betreutes Wohnen eine Chance!

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)


Anlage 1 (zu 6 Abs. 1 Nr. 1) Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Nr. 9/ September Inhalt: Sitzungen/Beschlüsse Seite 1. In Kraft getretene Beschlüsse Seite 3. Weitere Arbeitsschritte Seite 3

Anlage 3a Zusatz-Weiterbildungen

Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen HAUSARZT und FACHARZT für Orthopädie, Orthopädie und Unfallchirurgie und/oder FACHARZT für Chirurgie

ZUSATZ-WEITERBILDUNG SPEZIELLE S CHMERZTHERAPIE (KONS ERVATIV)

Ambulante Schlaganfallrehabilitation auf dem Prüfstand!

1. Wie viele und welche Ausbildungsinstitute für Psychotherapie gibt es in Berlin?

Vereinbarung. über die Vergütung der vertragsärztlichen Kataraktoperation und der Kosten für Intraokularlinsen und Verbrauchsmaterialien

Empfehlung / Kriterienkatalog des Bildungsauschusses der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie

Langfristige Genehmigungen

DMP Disease Management Programm

Mein Leitbild. Dr. Christian Husek

Zertifizierungskriterien der Regionalen und Überregionalen Stroke Units in Deutschland. Präambel:

L o g b u c h. Das Logbuch mit der Antragstellung zur Zulassung zur Prüfung bei der Ärztekammer Mecklenburg- Vorpommern bitte mit vorlegen.

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung (WBO 2006)

Ambulant durchgeführte psychotherapeutische Behandlungen und Maßnahmen der psychosomatischen Grundversorgung

Physiotherapie, Ergotherapie & Massagen Prävention und Therapie an der Universitätsmedizin Göttingen

Aufgaben und Stellung des Hausarztes 1 im zukünftigen integrierten österreichischen Gesundheitssystem. Neue Rolle des Hausarztes

Im Folgenden möchten wir Sie über die Möglichkeiten des künstlichen Gelenkersatzes in unserer Klinik informieren.

Anlage 2 Vertrag zur Überweisungssteuerung

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Teilnahmeerklärung des Arztes Fachärztlicher Versorgungssektor gem. 4

Abrechnungshilfe zum Vertrag nach 140a SGB V zur integrierten Versorgung von Depressionen

L o g b u c h. Dokumentation der Weiterbildung gemäß Weiterbildungsordnung (WBO) über die Facharztweiterbildung. Öffentliches Gesundheitswesen

zur Durchführung und Abrechnung von Langzeit-Elektrokardiogrammen

Wissenswertes und Aktuelles zur GOÄ

Gesellschaft für Qualifizierte Schmerztherapie Certkom e.v. Gründungsgesellschaften: Deutsche Schmerzgesellschaft e.

Postfach Oberursel. Versicherungs-Nr.: Zu versichernde Person: Geburtsdatum:

Vereinbarung über die Vergütung der stationären vertragsärztlichen Tätigkeit (belegärztliche Behandlung) ab

Anlage 2 zum Vertrag zur Verbesserung der patientenorientierten medizinischen Versorgung in Bremen

Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)

Antrag. Antragsteller (bei angestelltem Arzt ist dies der Arbeitgeber, bei einem im MVZ tätigen Arzt der MVZ-Vertretungsberechtigte)

Anforderungen an neue Vergütungssysteme aus Sicht von Patientinnen und Patienten. Marion Rink Vizepräsidentin Deutsche Rheuma-Liga Bundesverband e.v.

Dokumentationsbogen / Logbuch

Gemeinsame Informationen der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung zur Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen

Weiterbildungscurriculum Facharzt/Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie Facharzt/Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie

vom 03. Mai 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Mai 2012) und Antwort

Transkript:

Seite 1/5 Ambulante Behandlung im Krankenhaus nach 116 b SGB V Anlage 3, Nr. 9 Diagnostik und Versorgung von Patienten von Frühgeborenen mit Folgeschäden Konkretisierung der Erkrankung und des Behandlungsauftrages mittels Angabe von Diagnosen (mit ICD Kodifizierung) mit diagnostischen und therapeutischen Prozeduren Konkretisierung der Erkrankung: Zur Gruppe der Patientinnen und Patienten von Frühgeborenen mit Folgeschäden im Sinne dieser Richtlinie zählen ehemalige Frühgeborene mit folgenden Erkrankungen: ICD-10-GM: P07.00, P07.01, P07.02, P07.10, P07.11 P27.-, P28.-, P29.-, P77, P91.-, F80 bis F89, G40 bis G41, G80, G91.-, H35.1 Konkretisierung des Behandlungsauftrages: Ambulante Diagnostik und Versorgung von Frühgeborenen mit Folgeschäden. Die Behandlung umfasst ehemalige Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht < 1500 g. Die Behandlung von Patientinnen und Patienten unter den Diagnosen P07.00 bis P07.11 auch ohne erkennbare Folgeschäden ist begrenzt auf die Zeit bis zum 2. Lebensjahr (korrigiertes Lebensalter). Zur Diagnostik und Therapie werden im Allgemeinen folgende Leistungen erbracht. Sie sind Teil der vertragsärztlichen Versorgung, z. T. existieren Qualitätsvereinbarungen: Allgemeine Diagnostik und Beratung: Anamnese Körperliche Untersuchung Neurologische Untersuchung/Entwicklungsdiagnostik Laboruntersuchungen Bildgebende Untersuchungen (Ultraschall, Röntgen, CT, MRT) Beratung, einschl. sozialpädagogische Beratung (einschl. der Bezugsperson) Ernährungsberatung Psychologische Beratung und/oder psychotherapeutische Beratung und Betreuung (einschließlich der Bezugsperson) Beratung zur und Kontrolle der Physiotherapie auf neurophysiologischer Grundlage (einschließlich Anleitung der Bezugsperson)

Seite 2/5 Fachgebietsbezogene Diagnostik und Beratung: Zu gastroenterologischen Fragestellungen: Sonographie Zu neurologischen Fragestellungen: Neurophysiologische Untersuchungen, z. B. EEG, EMG, ENG, Evozierte Potentiale Zu pneumologischen Fragestellungen: Lungenfunktionsdiagnostik Zu genetischen Fragestellungen: Humangenetische Beratung DNA-Analyse Zu HNO-ärztlichen Fragestellungen: Audiometrie Versorgung mit Hörhilfen Zu ophthalmologischen Fragestellungen: Augenuntersuchungen Versorgung mit Sehhilfen Zu kardiologischen Fragestellungen: Echokardiographie EKG, Belastungs-EKG Zu orthopädischen Fragestellungen z. B.: Osteodensitometrie Hilfsmittelberatung und -Versorgung Zu endokrinologischen Fragestellungen Laboruntersuchungen Bei progredientem Krankheitsverlauf oder Komplikationen sowie bei besonderen Fragestellungen können noch weitere Untersuchungen notwendig werden. Sächliche und personelle Anforderungen Hinsichtlich der fachlichen Befähigung, der Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung, der apparativen, organisatorischen, räumlichen Voraussetzungen einschließlich der Überprüfung der Hygienequalität gelten die Qualitätssicherungs- Vereinbarungen nach 135 Abs. 2 SGB V entsprechend.

Seite 3/5 Darüber hinaus gilt: Die Betreuung von Frühgeborenen mit Folgeschäden erfolgt in einem interdisziplinären Team. Die Leitung und Koordination des interdisziplinären Teams hat durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinder- und Jugendmedizinund Teilgebiet Neonatologie oder durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Kinderund Jugendmedizin und Teilgebiet Neuropädiatrie zu erfolgen. Die Vertretung des Koordinators erfolgt durch eine Fachärztin oder einen Facharzt einer der genannten Fachrichtung. Folgende Fachärztinnen oder Fachärzte bzw. Disziplinen sind bei medizinischer Notwendigkeit zeitnah hinzuzuziehen. Sie müssen der Einrichtung angehören oder zu festgelegten Zeiten in der Ambulanz der Klinik verfügbar sein. Die hinzu zu ziehenden Fachärzte oder Fachärztinnen bzw. Disziplinen können auch durch vertraglich vereinbarte Kooperationen mit externen Leistungserbringern, mit niedergelassenen Vertragsärztinnen/Vertragsärzten oder anderen nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern eingebunden werden. Eine Fachärztin oder einen Facharzt für: Kinder- und Jugendmedizin und Teilgebiet Neuropädiatrie Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie Kinder- und Jugendmedizin und Teilgebiet Kinder-Kardiologie Kinder- und Jugendmedizin und Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie Kinder- und Jugendmedizin und Zusatzweiterbildung Kinder-Pneumologie Kinder- und Jugendmedizin und Zusatzweiterbildung Kinder-Nephrologie Radiologie Kinderchirurgie Als weitere Fachärzte oder Fachärztinnen bzw. Disziplinen sind bei medizinischer Notwendigkeit hinzuzuziehen: Eine Fachärztin oder einen Facharzt für: Humangenetik Hals-Nasen-Ohrenheilkunde Augenheilkunde Frauenheilkunde und Geburtshilfe Neurochirurgie Kinder- und Jugendmedizin und Zusatzweiterbildung Kinder-Endokrinologie und Diabetologie Orthopädie und Unfallchirurgie oder Orthopädie oder Chirurgie mit Teilgebiet Unfallchirurgie und Zusatzweiterbildung Kinder-Orthopädie

Seite 4/5 Die hinzu zu ziehenden Fachärzte oder Fachärztinnen bzw. Disziplinen können auch durch vertraglich vereinbarte Kooperationen mit externen Leistungserbringern, mit niedergelassenen Vertragsärztinnen/Vertragsärzten oder anderen nach 108 SGB V zugelassenen Krankenhäusern eingebunden werden. Die in der Richtlinie verwendeten Facharzt-, Teilgebiet- und Zusatzbezeichnungen richten sich nach der Weiterbildungsordnung der Landessärztekammer Thüringen und schließen auch diejenigen Ärzte ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen. Als weitere Leistungsbereiche müssen zur Verfügung stehen: Physikalische Therapie mit Zusatzausbildung zum Bobath- oder Vojtatherapeuten Ergotherapie Orthopädietechnik /-mechanik /-schuhmacher Ernährungsberatung Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie Psychologie Sozialdienst Eine kontinuierliche Zusammenarbeit und Vernetzung soll mit den an der Versorgung dieser Patientinnen und Patienten beteiligten Einrichtungen (z. B. Integrationsfachkräfte, Werkstätten für Behinderte, Frühförderstellen, Sozialpädiatrische Zentren) und mit Patientenorganisationen erfolgen. Qualifikationsanforderungen an das Behandlungsteam: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Behandlungsteams müssen über ausreichende Erfahrung in der Behandlung von Frühgeborenen mit Folgeschäden verfügen und sollen regelmäßig an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen sowie interdisziplinären Fallkonferenzen teilnehmen. Verpflichtung zur Dokumentation und Auswertung: Die Einrichtungen zur ambulanten Behandlung von Frühgeborenen mit Folgeschäden nach 116b SGB V führen eine Dokumentation durch, die eine ergebnisorientierte und qualitative Beurteilung der Behandlung ermöglicht. Leitlinienorientierte Behandlung: Die Behandlung soll sich an medizinisch wissenschaftlich anerkannten und qualitativ hochwertigen Leitlinien orientieren, die auf der jeweils besten verfügbaren Evidenz basieren. Räumliche Ausstattung:

Seite 5/5 Die Räumlichkeiten für Patientenbetreuung und untersuchung müssen kindgerecht und behindertengerecht sein. Überweisungserfordernis Bei Erstzuweisung besteht ein Überweisungserfordernis durch eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt (im Ausnahmefall im stationären Bereich als Konsil/hausinterne Überweisung).