Auftaktveranstaltung: Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV

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Transkript:

Auftaktveranstaltung: Vollständige Barrierefreiheit im straßengebundenen ÖPNV 06.02.2019, 15:00 bis 18:00 Uhr, Courtyard Marriott, Bremen Teilnehmende 37 Vertreterinnen und Vertreter aus den Verwaltungen der Städte, Gemeinden 16 Vertreterinnen und Vertreter aus den Verwaltungen der Landkreise 10 Vertreterinnen und Vertreter aus kommunalen Behindertenbeiräten / Behindertenbeauftragte 12 Vertreterinnen und Vertreter aus Behindertenvereinen und -verbänden 14 Vertreterinnen und Vertreter aus Nahverkehrsgesellschaften und Verkehrsunternehmen 1 Tagesordnung: 1. Begrüßung: Christoph Herr, Geschäftsführer ZVBN 2. Anlass und Ziel des Gutachtens: Tim Semmelhaack; Leiter Bereich Planung und Qualität ZVBN 3. Beteiligungsergebnisse: Claudia Dappen, Projektleiterin BPW baumgart+partner 4. Arbeitsschritte und Anregungen zur Diskussion: Dr.-Ing. Dirk Boenke, Bereichsleiter Verkehr & Umwelt, STUVA e. V. 5. Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum; Moderation Dr.-Ing. Käthe Protze, Geschäftsführerin p+t Planung und Forschung 6. Ausblick und offener Ausklang 1 Während der Veranstaltung übersetzen zwei Gebärdensprachdolmetscherinnen sämtliche mündlichen Beiträge in die deutsche Gebärdensprache. BPW baumgart+partner 1 9

1. Begrüßung: Christoph Herr Herr Herr, Geschäftsführer des, Zweckverbandes Verkehrsverbund Bremen / Niedersachsen (ZVBN), begrüßt die Anwesenden im gut gefüllten Saal, darunter insbesondere auch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden der Verbandsversammlung, Herrn Landrat Lütjen, Landkreis Osterholz, und den stellvertretenden Vorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Jahnz, Stadt Delmenhorst sowie die Landesbehindertenbeauftragten Dr. Joachim Steinbrück, Freie Hansestadt Bremen, und Frau Petra Wontorra, Land Niedersachsen. Barrierefreiheit ist von großer Bedeutung. Derzeitig, im Zeichen der Verkehrswende, befindet sich der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) gerade im Aufwind. Allerdings erzielt das Thema Barrierefreiheit im ÖPNV dabei nicht immer die entsprechende Aufmerksamkeit. Er erklärt, dass im ZVBN seit seiner Gründung im Jahr 1997 Barrierefreiheit einen hohen Stellenwert hat. Kontinuierlich konnten Verbesserungen in diesem Bereich erzielt werden. Im Jahr 2005 wurde ein grundlegendes Gutachten zur Barrierefreiheit im ZVBN erstellt. Das Qualitätskonzept wurde danach mehrfach überarbeitet. Bei Fahrzeugen, Haltestellen und Fahrgastinformation wurden erhebliche Fortschritte erzielt. Es bleibt aber noch viel zu tun. Der Bundesgesetzgeber hat für den Nahverkehrsplan (NVP) das Ziel vorgegeben, bis 2022 die Herstellung einer vollständigen Barrierefreiheit zu erreichen. Barrierefreiheit spielte schon im Vorfeld des derzeitigen NVP 2018 2022 eine wichtige Rolle. Kritische Stellungnahmen zum Entwurf haben allerdings gezeigt, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit umfangreicher und konkreter formuliert werden sollten. Die Verbandsversammlung hat daher beschlossen, den NVP bis Ende 2019 unter besonderer Berücksichtigung der Barrierefreiheit fortzuschreiben. Daraufhin konnte der NVP in der bisherigen Fassung von der Verbandsversammlung am 13. Dezember 2017 beschlossen werden. Herr Herr merkt an, dass der Fortschreibungsprozess des NVP nicht einfach werden wird. Die STUVA wurde beauftragt, den ZVBN bei der Fortschreibung zu unterstützen und zu beraten. ZVBN und STUVA möchten dazu mit den Teilnehmern an dieser Auftaktveranstaltung ins Gespräch kommen: Wie soll der vollständig barrierefreie Nahverkehr aussehen, welche Ausnahmen kann es geben? Im Laufe der nächsten Monate werden dazu weitere, vertiefende Gespräche stattfinden. Geschäftsführer Herr stellt sodann das Programm für den Nachmittag vor (Tagesordnung s. o. - entsprechend schriftlicher Einladung). BPW baumgart+partner 2 9

2. Anlass und Ziel des Gutachtens: Tim Semmelhaack (vgl. Präsentationsfolien in der Anlage) Herr Semmelhaack, Leiter des Bereichs Planung und Qualität des ZVBN, stellt kurz die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVBN sowie dessen wesentliche Aufgaben und Ziele vor. Die Ausarbeitung von Vorschlägen sowie Moderation und Organisation zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans zum Thema Barrierefreiheit wurde einem Team, bestehend aus Vertretern des ZVBN, dem Fachgutachter (STUVA e. V. aus Köln) sowie zwei Moderatorinnen aus Bremer Planungsbüros (BPW baumgart+partner sowie p+t Planung und Forschung) übertragen. 3. Beteiligungsergebnisse: Claudia Dappen (vgl. Präsentationfolien in der Anlage) Frau Dappen, Projektleiterin im Büro BPW baumgart+partner, gibt einen kurzen Rückblick auf das Beteiligungsverfahren, das im Rahmen der Aufstellung des Nahverkehrsplans 2018 2022 stattgefunden hat. In diesem Zusammenhang hat es zwei Veranstaltungen vorrangig mit Vertreterinnen und Vertreter von Behindertenverbänden und -vereinen gegeben. Sie weist darauf hin, dass die Bearbeitung des Gutachtens zur Barrierefreiheit es unterschiedlichen Akteuren ermöglicht, miteinander in Dialog zu treten. Zum Thema Barrierefreiheit waren im Beteiligungsverfahren zum Nahverkehrsplan rund 65 Einzelstellungnahmen eingegangen, die im Rahmen dieses Gutachtens wieder aufgegriffen und berücksichtigt werden. 4. Arbeitsschritte und Anregungen zur Diskussion: Dr.-Ing. Dirk Boenke (vgl. Präsentationfolien in der Anlage) Dr. Boenke, Bereichsleiter Verkehr & Umwelt der STUVA e. V., stellt kurz das Projektteam sowie die langjährigen Erfahrungen der STUVA im Bereich Barrierefreiheit vor. Anschließend erläutert er das im Rahmen des Gutachtens vorgesehene Arbeitsprogramm sowie die Beteiligungsmöglichkeiten. Nach dieser Auftaktveranstaltung wird es einzelne Workshops zu den Themen Fahrzeuge, Haltestellen, Fahrgastinformation, Service und Vertrieb, zur Schnittstelle Haltestellen-Fahrzeuge sowie zur Festlegung von Ausnahmen geben. Diese Workshops bieten die Gelegenheit, vertieft inhaltlich zu diskutieren. Die Workshops können bei Bedarf durch zusätzliche praxisbezogene Termine vor Ort ergänzt werden. Zur Befruchtung der anschließenden Diskussion formuliert er eine Reihe von Fragen, die für die Ausarbeitung zielgerichteter Fortschreibungsvorschläge bedeutsam sind. Insbesondere werden erste Anregungen zur Festlegung der Definition einer vollständigen Barrierefreiheit im Bereich des ZVBN (Zielformulierung) gegeben. Der NVP gilt für den straßengebundenen ÖPNV (Bus- und Straßenbahnverkehr) im Gebiet des ZVBN. BPW baumgart+partner 3 9

Dr. Boenke beschreibt die möglichen Zielgruppen, und erläutert funktionale Anforderungen an einen vollständig barrierefreien ÖPNV und die damit verbundenen Grundprinzipien und Kriterien. Dabei nimmt er Bezug auf geltende gesetzlich Regelungen sowie die Ergebnisse eines ähnlich gelagerten und federführend durch die STUVA bearbeiteten Projektes für das Land NRW. Das Thema Definition vollständige Barrierefreiheit soll als ein Tagesordnungspunkt des nächsten Workshops vertieft behandelt werden. Der Fachgutachter betont nochmals, dass selbstverständlich auch die bereits vorliegenden schriftlichen Stellungnahmen berücksichtigt werden. Er bittet abschließend alle Teilnehmer darum, seine Anregungen für intensive Diskussionen zu nutzen. 5. Fragen und Anmerkungen aus dem Plenum Moderation Dr.-Ing. Käthe Protze Aus dem Plenum werden zum einen grundsätzliche Hinweise zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, möglichen Zielgruppen oder der Mitnahme von E-Scootern gegeben. Zum anderen werden auch einzelne Aspekte der Themen Haltestellen, Fahrzeuge und Fahrgastinformation angesprochen. Der Übersicht halber werden die Hinweise hier thematisch gegliedert. Grundsätzliches / Rechtsgrundlagen 2 Der Begriff vollständig barrierefrei im Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist bestimmter als andere Rechtsbegriffe wie teilweise oder weitreichend. Es bedeutet umfassend, ohne Einschränkung und fordert eine vollständige Teilhabemöglichkeit durch die entsprechende Gestaltung der Transportmittel. Dazu verpflichtet auch Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention. Wichtig ist auch eine dauerhafte Gewährleistung der Barrierefreiheit im Sinne einer Qualitätssicherung. Hier sollte eine Verlässlichkeit gegeben sein. Statt des Zwei-Sinne-Prinzips sollte in einigen, bestimmten Fällen das Drei-Sinne-Prinzip angewandt werden. Barrierefreiheit muss nicht nur in der Stadt, sondern auch auf dem platten Land gewährleistet sein. Dazu gehört beispielsweise auch die Verfügbarkeit des ÖPNV in den Abendstunden und am Wochenende. Es müssen durchgängige Mobilitätsketten gewährleistet werden, d. h. Barrierefreiheit sollte auch vor und nach dem Transport sowie auf dem Weg zur Haltestelle sichergestellt sein. Insgesamt sollten Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit schneller umgesetzt werden. 2 Die hier wiedergegebenen Äußerungen stellen die Auffassung des jeweiligen Verfassers dar und wurden für dieses Protokoll nicht auf formale oder inhaltliche Richtigkeit überprüft. BPW baumgart+partner 4 9

Zielgruppen Ältere Teilnehmer sind auf Barrierefreiheit angewiesen und dürfen nicht vergessen werden. Seniorenbeiräte sollten daher noch intensiver einbezogen werden. Wichtige Zielgruppen sind auch Menschen mit Rollatoren und E-Scootern. Es sollte überlegt werden, ob auch Maßnahmen für Taubblinde möglich sind. E-Scooter Insgesamt muss es neue Busse geben, die auch für die Mitnahme von E-Scootern geeignet sind. Hinweis des ZVBN: In Zukunft soll es Busse geben, die z. B. auch in Bezug auf die Länge der Aufstellfläche für die Mitnahme von E-Scootern geeignet sind d. h. für dieses Merkmal über die geltenden Vorschriften hinausgehen. Ausschreibungen sind auf dem Weg. Informationen dazu sollen auch in die Fahrgastinformationen integriert werden. Hinweis aus dem Plenum: In Niedersachsen regelt ein Erlass die Mitnahme von E-Scootern 3. Es gibt eine Schlichtungsstelle 4 für die außergerichtliche Streitbeilegung zwischen Verkehrsunternehmen und Kunden, die sich auch mit Fragen der E-Scooter-Beförderung befassen kann. Das Behindertengleichstellungsgesetz besagt in 4 Satz 2 BGG eindeutig, dass die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zulässig ist. Die sichere Beförderung von E-Scootern müsste demnach, z. B. durch geeignete Vorkehrungen, gewährleistet werden. Dies ist aber häufig nicht gegeben. Insbesondere dreirädrige E-Scooter werden von der Beförderung ausgeschlossen. Das Konzept muss sich daher auch diesem Thema widmen, zumal die Versagung angemessener Vorkehrungen eine Benachteiligung im Sinne des BGG und der UN-Behindertenrechtskonvention darstellt. Hinweis des Fachgutachters: Nach Untersuchungen der STUVA wurde eine Kippgefahr bezüglich der Mitnahme von dreirädrigen Scootern festgestellt, wenn sie in Niederflurbussen befördert werden, die den derzeit geltenden Zulassungsvorschriften entsprechen. Es war nicht Aufgabe der STUVA, die rechtliche Zulässigkeit von Mitnahmeverboten zu überprüfen. Haltestellen In einigen Orten sind die Bushaltestellen ausgebaut worden, um auch Menschen mit Mobilitätseinschränkung den barrierefreien Einstieg in den Bus zu ermöglichen. Allerdings ist in einigen Fällen keine entsprechende Zuwegung zur Haltestelle gegeben. Hier muss künftig eine Anpassung erfolgen, so dass die Haltestellen auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste zugänglich und hindernisfrei erreichbar werden. 3 Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 15.03.2017. Vgl. auch: Für den Bereich des Verkehrsverbundes Bremen Niedersachsen (VBN): Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN, gültig ab 01.01.2019. Gemäß aktueller Fassung des BremBGG wird beim Bremer Landesbehindertenbeauftragten eine Schlichtungsstelle eingerichtet, deren Aufgaben und Verfahrensregelungen in 22 BremBGG geregelt sind. Entsprechendes gilt für die aktuelle Fassung des NBGG, hier 9d NBGG. 4 SNUB Die Nahverkehr-Schlichtungsstelle e. V. Wenn die Belange behinderter Menschen betroffen sind, ist,, auch eine Kooperation mit anderen an der Organisation des ÖPNV Beteiligten (Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen, Gemeinden, etc.) möglich. BPW baumgart+partner 5 9

In erster Linie den Eisenbahnverkehr (S-Bahnen und Regionalbahnen) betreffend: Häufig steht den Fahrgästen an Haltestellen entweder nur ein Fahrstuhl oder nur eine Rampe zu Verfügung. Besser wäre es jedoch, wenn beide Optionen verfügbar wären, da zum einen viele Reisende Fahrstühle bevorzugen, neben Rollstuhl- und Rollatornutzenden auch Personen mit Gepäck, mit Fahrrad oder ältere Menschen mit Gehhilfen. Zum anderen ist bei Ausfall eines Fahrstuhls dann immer noch eine jederzeit verfügbare Rampe vorhanden. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs für solche technischen Einrichtungen sollten hier mehr Kapazitäten geschaffen werden; es kann fallweise auch ein zweiter Aufzug sinnvoll sein. Fahrzeuge In vielen Fahrzeugen sind die Mehrzweckflächen zu klein, da diese auch von Menschen mit Kinderwagen, Gepäck oder Rollatoren genutzt werden. Diese müssen größer werden. Die Fahrzeuge müssen grundsätzlich auch die E-Scooter-Beförderung zulassen (s. o.). Für ältere Menschen mit Rollatoren ist der Einstieg in Busse oft schwierig, zumal Klapprampen meist lediglich für Rollstuhlnutzende ausgeklappt werden. Auch bestimmte Mobilitätsangebote, wie Sammeltaxis, sollten barrierefrei sein. Fahrgastinformation Das Internetangebot des VBN (Homepage, Apps usw.) muss ebenfalls barrierefreier werden. Beispielsweise wäre es v. a. für blinde und sehbehinderte Menschen von Vorteil, wenn die Fahrpläne als Audio-Datei auf SD-Karte oder CD verfügbar wären. Die EU-Richtlinie 2016/2012 zum Barrierefreien Zugang zu Websites und zu den Anwendungen öffentlicher Stellen muss konsequent umgesetzt werden. Gehörlose können die Ansagen an Haltestellen nicht hören und oft auch nicht auf Anzeigetafeln ausweichen, weil diese nicht immer funktionieren. Es muss daher sichergestellt werden, dass diese verlässlich in Betrieb sind und aktuelle Hinweise (z. B. Störungsmeldungen) anzeigen. Die Gestaltung der visuellen Hinweise ist wichtig und muss gemäß DIN 32975 ausgeführt werden. Dr. Boenke nimmt die Hinweise und Fragen mit Interesse entgegen. Er antwortet darauf, soweit es der derzeitige Stand des Arbeitsprozesses zulässt. Für den Erfolg der Auftaktveranstaltung ist vor allem wichtig, dass sämtliche Wortbeiträge für die spätere konsequente Abarbeitung dokumentiert werden (vgl. auch Tafel in der Anlage, mit der strukturierten Zusammenfassung wesentlicher Äußerungen, die von Frau Dappen und Dr. Protze während der Veranstaltung laufend notiert wurden). BPW baumgart+partner 6 9

6. Ausblick und offener Ausklang Zum Abschluss der Veranstaltung bedankt sich Herr Semmelhaack bei den Anwesenden für die konstruktive Teilnahme und weist auf die weiteren Termine (fachbezogenen Workshops) hin, die im Rahmen des Gutachtens zur Barrierefreiheit geplant sind. Diese werden sich jeweils schwerpunktmäßig mit einzelnen Aspekten des Themas befassen. Alle Termine werden in den Räumen des Courtyard Marriott-Hotels stattfinden. Terminänderungen werden jeweils rechtzeitig bekannt gegeben. Die Einladungen zu den Terminen werden noch einmal per E-Mail verschickt. Themenschwerpunkte Definition Vollständige Barrierefreiheit und Fahrzeuge: 28. März 2019 15:00 17:30 Bremen Themenschwerpunkt Haltestellen: 25. April 2019 15:00 17:30 Bremen Themenschwerpunkt Fahrgastinformation / Service / Vertrieb: 23. Mai 2019 15:00 17:30 Bremen Themenschwerpunkt Schnittstelle Fahrzeuge Haltestellen: 27. Juni 2019 15:00 17:30 Bremen IMPRESSIONEN AUS DER VERANSTALTUNG BPW baumgart+partner 7 9

BPW baumgart+partner 8 9

STRUKTURIERTE ZUSAMMENFASSUNG WESENTLICHER ÄUSSERUNGEN (laufend während der Veranstaltung notiert) BPW baumgart+partner 9 9