Biogene Treibstoffe nach 2020

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Transkript:

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Biogene Treibstoffe nach 2020 Gegenüberstellung der PaIv. Burkart (17.405) mit dem Vorschlag des Bundesrates im Rahmen der Totalrevision des CO 2 -Gesetzes (17.071) UREK-N vom 8./9. Oktober 2018

Ausgangslage Die UREK-N hat am 19. Februar 2018 der PaIv. Burkart (17.405) Folge gegeben; UREK-S am 19. März 2018. Auftrag an die Verwaltung, PaIv. Burkart dem Vorschlag Bundesrat im Rahmen Totalrevision CO 2 -Gesetz gegenüberzustellen Bericht vom 27. März 2018. 2

Variante PaIv. Burkart Verlängerung steuerliche Begünstigung umweltschonender Treibstoffe bis Ende 2030. MinöSt-Ausfälle sollen bis 2030 über Benzin und Diesel ausgeglichen werden (heute nur Benzin). Gewährung von Steuererleichterungen weiterhin nur für segregierte biogene Treibstoffe. Ohne Steuererleichterung: Jeder beliebige Biotreibstoff darf in Verkehr gesetzt werden. 3

Vorschlag Bundesrat Steuerbefreiung bis Mitte 2020 befristet. Min. 5% der CO 2 -Emissionen aus dem Verkehr mit erneuerbaren Treibstoffen zu kompensieren werden an Inlandkompensation angerechnet Ersatzleistung von CHF 320 pro nicht kompensierte Tonne CO 2 (umgelegt auf einen Liter Benzin entspricht dies 74 Rp. resp. 84 Rp. beim Diesel). Keine neuen MinöSt-Ausfälle. Einzig die bis Mitte 2020 aufgelaufenen Ausfälle sollen bis 2028 über Benzin und Diesel ausgeglichen werden. 4

Ökologische Anforderungen Bundesrat Es dürfen einzig erneuerbare Treibstoffe in den freien Verkehr überführt werden, wenn diese bestimmte ökologische Anforderungen erfüllen Anpassung Umweltschutzgesetz. Wie heute vor allem Treibstoffe aus Abfällen und Produktionsrückständen (keine Agrotreibstoffe). Regelung möglichst in Anlehnung an EU massenbilanzierte Treibstoffe zulässig. 5

Tausende (in Liter) Absatz von flüssigen Biotreibstoffen 140'000 120'000 100'000 Absatz Bioethanol und Biodiesel Förderung via Mineralölsteuererleichterung ggü. - fossilem Diesel: 76 Rp. / l - fossilem Benzin: 73 Rp. /l Förderung via Kompensationspflicht: - Biodiesel: 19 Rp. / l - Bioethanol: 34 Rp. / l 80'000 60'000 40'000 20'000 Inlandproduktion - 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bioethanol Biodiesel Reduktionsleistung: 0.365 Mio. t CO 2 6

Steuerausfälle infolge des «Booms» Bis Ende 2017: Steuerausfälle von 330 Mio. CHF Bis Mitte 2020 (Abschätzung): Steuerausfälle von 700 Mio. CHF MinöStG (Art. 12e): Steuerliche Begünstigung muss haushaltsneutral sein. Vorschlag Bundesrat Pa.Iv. Burkart Steuerausfälle bis Mitte 2020: 700 Mio. CHF Bis 2030: 3 356 Mio. CHF Aufschlag auf Benzin & Diesel Benzin & Diesel Frist für Sicherstellung Ertragsneutralität Preisaufschlag auf fossilem Benzin und Diesel Bis Ende Dezember 2028 Bis Ende Dezember 2030 1,6 Rp. / Liter 5,7 Rp. / Liter 7

Wichtigste Punkte im Vergleich Ziel Vorschlag Bundesrat Einzig erneuerbare Treibstoffe, welche die Qualität gemäss USG erfüllen, dürfen in Verkehr gebracht werden. Min. 5% der CO 2 -Emissionen aus Verkehr durch erneuerbare Treibstoffe kompensieren. CO 2 -Reduktion Garantiert: mindestens 0,6 Mio. t / Jahr Wer bezahlt Mehrkosten? Treibstoffkonsument an der Tanksäule PaIv. Burkart Qualität massenbilanziert + segregiert segregiert Alle Biotreibstoffe dürfen in Verkehr gebracht werden. Haushaltsneutraler steuerliche Anreize für biogene Treibstoffe, die Qualitätsanforderungen gemäss MinöStG erfüllen. Garantiert: 0 Mio. t / Jahr Treibstoffkonsument an der Tanksäule 8

Preisaufschlag an der Tanksäule Bund (Steuererleichterung, Ertragsneutralität) Private (Kompensationspflicht) 5,7 Rp./l Σ = 6,7 Rp./l 1 Rp./l PaIv Burkart Vorfinanzierung der Inverkehrsetzung Refinanzierung durch Konsument an der Tanksäule Bund (Steuererleichterung bis 2020, Ertragsneutralität) Private (Kompensationspflicht) Σ = 4,2 Rp./l * Aufschlag bis 2028 1,6 Rp./l* 2,6 Rp./l Vorschlag BR 9

Preisaufschlag an der Tanksäule Pa.Iv. Burkart Vorschlag BR 1,0 Rp./l 5,7 Rp./l 2,6 Rp./l 1,6 Rp./l Vorfinanzierung Bund (Sicherstellen Ertragsneutralität) Kompensationsaufschlag 10

Auswirkungen auf Inlandproduktion Herstellung Biogas für Einspeisung ins Erdgasnetz Herstellung Biogas für direkte Verstromung (via BHKW) Herstellung flüssiger erneuerbarer Treibstoffe Herstellung Biogas für Direktverkauf als Treibstoff Vorschlag Bundesrat Verwendung als Treibstoff aufgrund MinöSt-Belastung unwirtschaftlich Nur Einspeisung als Brennstoff wirtschaftlich Reduzierter MinöSt-Satz von CHF 2,10 pro Tonne Treibstoff (350 CHF/Jahr für 250kWlandwirtschaftliche Biogasanlage oder 0,1% der KEV-Vergütung) KEV möglich Nischenproduktion infolge erhöhtem Preisdruck («Treibstoff aus der Region») Verwendung als Treibstoff aufgrund MinöSt-Belastung unwirtschaftlich PaIv. Burkart Einspeisung als Treibstoff und Brennstoff wirtschaftlich KEV möglich Produktion 8,7 Mio. l (rückläufig) Sehr kleine Produktion Vorschlag Bundesrat: Einspeisung als Brennstoff + Verstromung im Fokus 11

Massenbilanzierte Treibstoffe 1/3 Nachhaltiger Biotreibstoff Gemisch: nachhaltiger und NICHT nachhaltiger Biotreibstoff 1/3 2/3 3/3 Wird als nachhaltiger Treibstoff in Verkehr gesetzt NICHT nachhaltiger Biotreibstoff 2/3 Wird als NICHT nachhaltiger Treibstoff in Verkehr gesetzt 12

Segregierte Treibstoffe Nachhaltiger Biotreibstoff Wird als nachhaltiger Treibstoff in Verkehr gesetzt 1/3 1/3 2/3 2/3 NICHT nachhaltiger Biotreibstoff Wird als NICHT nachhaltiger Treibstoff in Verkehr gesetzt 13

Gegenüberstellung: Segregierte - massenbilanzierte Treibstoffe segregiert Anwendung Schweiz EU Beschreibung Physische Identität ist massgebend: Treibstoffe und Nachhaltigkeitseigenschaften müssen übereinstimmen. massenbilanziert Treibstoffe mit unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften können gemischt werden. Die unterschiedlichen Nachhaltigkeitseigenschaften werden buchhalterisch auseinandergehalten. Beispiel Biodiesel aus Altspeiseöl muss physisch auch zu 100 % aus Altspeiseöl hergestellt werden. Treibstoffe dürfen zu keinem Zeitpunkt mit anderen Treibstoffen vermischt werden. Biodiesel aus Altspeiseöl und aus Palmöl werden in einem Tank gemeinsam gelagert; die jeweiligen Anteile werden buchhalterisch festgehalten. Auf den Markt kommt physisch ein Biodieselgemisch aus Palmöl und Altspeiseöl Fazit Physische Treibstoffe und Nachhaltigkeitseigenschaften sind identisch Physische Treibstoffe unterscheiden sich von den buchhalterischen Nachhaltigkeitseigenschaften. 14