BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18 /1291 (zu Drs. 18/854) 26. 02. 14 Bericht und Antrag des staatlichen Haushalts- und Finanzausschusses Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen I. Bericht Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Antrag der Fraktion der CDU Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen (Drs. 18/854) in ihrer 42. Sitzung am 16. Mai 2013 zur weiteren Beratung und Berichterstattung an den staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Ziel des Antrags ist es, die Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im bremischen öffentlichen Dienst durch die Förderung der Ausbildung und von Neueinstellungen junger schwerbehinderter Menschen langfristig zu erhöhen. Die Fraktion der CDU bemängelt in diesem Zusammenhang, dass zwar die Gesamtbeschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im bremischen öffentlichen Dienst mit 6, 9 % im Jahr 2011 deutlich über der gesetzlich festgeschriebenen Beschäftigungsquote von 5 % liege, dieser Beschäftigungsstand aber im Wesentlichen nicht durch Neueinstellungen, sondern vorrangig durch eine Anerkennung einer Schwerbehinderteneigenschaft der bereits im öffentlichen Dienst Beschäftigten erreicht werde. Um die Einstellung von jungen schwerbehinderten Menschen und insbesondere auch schwerbehinderter Auszubildender zu fördern, beantragt die Fraktion der CDU, den Senat aufzufordern, der Bürgerschaft (Landtag) ein Konzept vorzulegen, dass Maßnahmen beschreibt, wie und bis wann die Anzahl der Neueinstellungen von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst des Landes und der Stadtgemeinde Bremen besonders von Menschen unter 40 Jahren deutlich erhöht werden kann, wie die Einstellungs- und Übernahmequote insbesondere bei Auszubildenden bis zu Beginn des Ausbildungsjahres 2014 auf möglichst 5 % gesteigert werden kann und das Aussagen darüber enthält, an welchen Stellen sich zur Erreichung dieser Ziele Kooperationen mit anderen Institutionen anbieten. Des Weiteren sieht der Antrag der Fraktion der CDU neben einer jährlichen Erfolgskontrolle der geplanten Maßnahmen eine Aufforderung an den Senat vor, präventive Maßnahmen zu entwickeln, die zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation für bereits im öffentlichen Dienst des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Beschäftigte und dadurch auch zu einer Verringerung der Neuanerkennung eines Schwerbehindertenstatus führen. Der Ausschuss hat den Antrag in seinen Sitzung am 14. Juni 2013, 20. September 2013 und 17. Januar 2014 ausführlich beraten. In der Sitzung am 20. September 2013 erfolgte eine Anhörung des Landesbehindertenbeauftragten des Landes Bremen, Dr. Joachim Steinbrück und der Gesamtschwerbehindertenvertretung für das Land und die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch Herrn Uwe-Carsten Wolf. Dabei hob Dr. Steinbrück hervor, dass die derzeitige Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen im bremischen öffentlichen Dienst von 6,9 % im Jahr 2011 gerade auch vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage Anerkennung verdiene. Dennoch gebe es insbesondere für die Bereiche der Einstellung und Ausbildung durchaus noch Verbesserungsmöglichkeiten. Die im Vergleich zur Beschäftigungsquote niedrige Einstellungs- und Ausbildungsquote schwerbehinderter Personen lasse es beschäftigungspolitisch sinnvoll erscheinen, die zur Verfügung stehenden Mittel 1
zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen noch stärker als bisher zu nutzen. Dies könne insbesondere durch die Entwicklung konkreter Förderkonzepte geschehen. Zusätzlich regte er an, im bremischen öffentlichen Dienst ein aus Mitteln des Integrationsamtes und der Agentur für Arbeit finanziertes Projekt mit dem Arbeitstitel Inklusion in der Arbeitswelt zu installieren, dessen Aufgabe es wäre, für alle Qualifikationsstufen ein Konzept zur Förderung der Ausbildung und Einstellung schwerbehinderter Menschen zu entwickeln. Herr Wolf äußerte sich skeptisch, ob es tatsächlich möglich sei, im bremischen öffentlichen Dienst sowohl bei den Stellenbesetzungsverfahren, als auch bei den Ausbildungsplätzen die Einstellungsquote zeitnah deutlich zu erhöhen. Zum einen seien in der bremischen Verwaltung durch die Organisationsstrukturänderungen der letzten Jahre Tausende von Arbeitsplätzen und damit auch eine große Anzahl von behindertenspezifischen Arbeitsplätzen gerade auch mit niedriger Qualifikationsstufe verloren gegangen. Zum anderen stünden gegenwärtig nicht genügend schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber für Ausbildungsplätze zur Verfügung. Nach aktuellen Zahlen der Agentur für Arbeit in Hannover habe es in Bremen zum Schuljahresende 2013 43 schwerbehinderte Schulabgängerinnen und Schulabgänger gegeben, von denen im September 2013 lediglich 13 ohne Ausbildungsplatz waren. Diese geringe Zahl von zur Verfügung stehenden schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern beruhe letztlich auf dem Umstand, dass lediglich 4,3 % der schwerbehinderten Menschen die Behinderung bereits von Geburt an aufweisen und bei einem Großteil der Menschen Schwerbehinderungen aufgrund von Krankheiten erst ab dem 45. Lebensjahres entstehen. Auch komme für viele schwerbehinderte Schulabgänger mangels Interesses oder entsprechender Qualifikationen eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst gar nicht infrage. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Anhörung am 20. September 2013 unterbreitete die Senatorin für Finanzen mit Schreiben vom 7. November 2013 vom staatlichen Haushalts- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 17. Januar 2014 zur Kenntnis genommenen Vorschläge zur Verbesserung der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den bremischen öffentlichen Dienst. Diese Vorschläge sehen in Fortsetzung der bisherigen Arbeit weitere konkrete Maßnahmen zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen und insbesondere auch schwerbehinderter Auszubildender sowie präventive Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst des Landes und der Stadtgemeinde Bremen vor (Anlage I). Die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sind der Auffassung, dass die Senatorin für Finanzen mit ihrem Schreiben vom 7. November 2013 bereits weitere konkrete und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen habe, um die Einstellungsquote schwerbehinderter Menschen in den bremischen öffentlichen Dienst zu erhöhen und die gesundheitliche Situation der bereits im öffentlichen Dienst des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Beschäftigten zu verbessern. Vor diesem Hintergrund könne die Koalition dem Antrag der Fraktion der CDU, der auf Vorlage eines Konzepts für entsprechende Maßnahmen gerichtet sei, nicht zustimmen und beantragt stattdessen, der Bürgerschaft (Landtag) zu empfehlen, den Senat aufzufordern, die im Schreiben der Senatorin für Finanzen vom 7. November 2013 aufgeführten Maßnahmen umzusetzen. Die Forderung der Fraktion der CDU nach einer Quote für die Ausbildung schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber halten die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen für nicht zielführend, da sie die Realitäten der Bewerberlage verkenne. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU und DIE LINKE der Bürgerschaft (Landtag) zu empfehlen, den Antrag der Fraktion der CDU Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen (Drs. 18/854) abzulehnen. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss beschließt einstimmig der Bürgerschaft (Landtag) zu empfehlen, den Senat aufzufordern, die von der Senatorin für Finanzen mit Schreiben vom 7. November 2013 vorgeschlagenen Maßnahmen (Anlage I) umzusetzen. 2
II. Antrag und Beschlussempfehlung Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) mehrheitlich, den Antrag der Fraktion der CDU Einstellungsquote von schwerbehinderten Menschen im öffentlichen Dienst erhöhen (Drs. 18/854) abzulehnen. Der staatliche Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt der Bürgerschaft (Landtag) einstimmig, folgenden Antrag zu beschließen: Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, die von der Senatorin für Finanzen mit Schreiben vom 7. November 2013 vorgeschlagenen Maßnahmen (Anlage I) umzusetzen. Carl Kau (Vorsitzender) 3
Die Senatorin für Finanzen Freie Hansestadt Bremen Verbesserung der Vermittlung von schwerbehinderten Menschen in den bremischen öffentlichen Dienst, Vorschlag der Senatorin für Finanzen zum weiteren Vorgehen Bremen liegt bereits seit Jahren deutlich über der gesetzlichen Beschäftigungsquote von 5 Prozent, Die Beschäftigungsquote der Freien Hansestadt Bremen beträgt im Jahr 2012 7,04 % (2011: 6,90 %) und ist damit erneut angestiegen. Auch der prozentuale Anteil der schwerbehinderten Auszubildenden für das Jahr 2012 lag bei 7,33 %. Dies ist zurückzuführen auf eine Vielzahl von erfolgreichen Maßnahmen, die der Senat bereits getroffen hat, um die Einstellung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Um die Einstellung schwerbehinderter Beschäftigter und insbesondere auch schwerbehinderter Auszubildender weiter zu fördern, schlägt die Senatorin für Finanzen folgende Maßnahmen vor: 1. Intensivierung der Bemühungen zusammen mit den Kooperationspartnern Agentur für Arbeit, Jobcenter, Integrationsfachdienst, Berufsförderungswerk und Gesamtschwerbehindertenvertretung, junge schwerbehinderte Menschen für eine Ausbildung, ein Praktikum oder ein Referendariat im öffentlichen Dienst zu gewinnen. 2. Fortführung und stärkere Bewerbung der finanziellen Unterstützung Bremens (Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung), wenn es darum geht, neue Ausbildungsplätze mit schwerbehinderten jungen Menschen zu besetzen. 3. Visuelle und sprachliche Betonung des Aspekts schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber im Rahmen der Ausbildungskampagne Du bist der Schlüssel.. 4. Erprobung anonymisierter Bewerbungsverfahren für zunächst drei Jahre in einigen Bereichen, in denen die Voraussetzungen wie Möglichkeiten zur Standardisierung und Digitalisierung gegeben sind. Als präventive Maßnahmen, die zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation für bereits im öffentlichen Dienst des Landes und der Stadtgemeinde Bremen Beschäftigte führen sollen, schlägt die Senatorin für Finanzen Folgendes vor: 1. Verstärkung und Systematisierung bestehender Ansätze in der Schnittstelle von Betrieblichem Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz. 2. Entwicklung und Durchführung von Kampagnen zur Prävention durch das Kompetenzzentrum Gesundheit. Aktuell (2013/14) ist hier die Kampagne zur Rückenprävention zu nennen. Muskel- und Skeletterkrankungen (MSE) haben für das Gesundheitsgeschehen in der Arbeitswelt und insbesondere auch im Verwaltungsbereich eine herausragende Bedeutung. Sie verursachen ca. ein Viertel aller krankheitsbedingten Ausfalltage und sind der häufigste Grund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dienstgebäude Briefkästen Eingang Telefax Bankverbindungen Rudolf-Hilferding-Platz 1 Richtweg 25 Rudolf-Hilferding-Platz 1 (0421) 361 2965 Bremer Landesbank (BLZ 290 500 00) Kto. 1070115000 (Haus des Reichs) Rövekamp 12 Sparkasse Bremen (BLZ 290 501 01) Kto. 1090653 28195 Bremen Deutsche Bundesbank, Internet: http://www.finanzen.bremen.de/ Filiale Bremen(BLZ 290 000 00) Kto. 29001565 4
3. Fortlaufende Berücksichtigung in der Fortbildung a) Stärkung der Eigenverantwortung der Beschäftigten für ihre Gesundheit über Angebote in der allgemeinen Fortbildung b) Berücksichtigung des Punktes Gesundheitsmanagement in der Führungskräftefortbildung 4. Unterstützung der Führungskräfte bei der Prävention von seelischen Erkrankungen durch die Beratungshotline five. 5. Abschluss von Vereinbarungen mit den Fitnesscentern der Stadt: Fitnesscenter, die den Beschäftigten der FHB einen Rabatt gewähren, nimmt die Verwaltung in eine Liste auf und bewirbt sie intern. Die Senatorin für Finanzen wird die Maßnahmen jährlich auf ihre Wirksamkeit überprüfen und die Entwicklung der Anzahl der schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bericht über die Beschäftigungssituation und struktur schwerbehinderter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im bremischen öffentlichen Dienst darstellen. Ende 2014 könnte die SF im Haushalts- und Finanzausschuss über die Wirkung der Maßnahmen berichten. 07. November 2013 5 Druck: Anker-Druck Bremen