Vorstellung des landesgeförderten Projektes für Kommunen "Mehr Partizipation wagen!" der LAG Selbsthilfe NRW e.v.

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Transkript:

Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Vorlage-Nr. 14/1826 öffentlich Datum: 13.01.2017 Dienststelle: LVR-Direktorin Bearbeitung: Herr Woltmann Ausschuss für Inklusion 03.02.2017 Kenntnis Tagesordnungspunkt: Vorstellung des landesgeförderten Projektes für Kommunen "Mehr Partizipation wagen!" der LAG Selbsthilfe NRW e.v. Kenntnisnahme: Projektbeteiligte stellen das Konzept in der Sitzung des Ausschusses für Inklusion mit seinem Beirat für Inklusion und Menschenrechte am 03.02.2017 vor. Eine Kurzinformation wird gemäß Vorlage Nr. 14/1826 zur Kenntnis genommen. UN-Behindertenrechtskonvention (BRK): Diese Vorlage berührt eine oder mehrere Zielrichtungen des LVR-Aktionsplans zur Umsetzung der BRK. Gleichstellung/Gender Mainstreaming: Diese Vorlage berücksichtigt Vorgaben des LVR-Aktionsplanes für Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Gender Mainstreaming. ja ja Finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt (lfd. Jahr): Produktgruppe: Erträge: Veranschlagt im (Teil-)Ergebnisplan Einzahlungen: Veranschlagt im (Teil-)Finanzplan Bei Investitionen: Gesamtkosten der Maßnahme: Aufwendungen: /Wirtschaftsplan Auszahlungen: /Wirtschaftsplan Jährliche ergebniswirksame Folgekosten: Die gebildeten Budgets werden unter Beachtung der Ziele eingehalten L U B E K

Zusammenfassung: Ein Versuch in leichter Sprache : Das findet der LVR wichtig: Menschen mit Behinderungen sollen mitbestimmen. Das schwere Wort dafür ist Partizipation. Es gibt jetzt ein neues Projekt von der Landes-Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfe. So heißt das Projekt: Mehr Partizipation wagen! Mitarbeitende stellen das Projekt am 3. Februar 2017 im Ausschuss und Beirat vor. Projektbeteiligte der LAG Selbsthilfe NRW e.v. und des Zentrums für Planung und Evaluation Sozialer Dienste stellen in der Sitzung des Ausschusses für Inklusion mit seinem Beirat für Inklusion und Menschenrechte am 03.02.2017 das Konzept des Projektes Mehr Partizipation wagen! vor. Eine Kurzinformation wird gemäß Vorlage Nr. 14/1826 (Anlage) zur Kenntnis gegeben.

Begründung der Vorlage Nr. 14/1826: Vorstellung des landesgeförderten Projektes für Kommunen Mehr Partizipation wagen!" der LAG Selbsthilfe NRW e.v. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist ein wichtiges Thema für den LVR (siehe Zielrichtung 1 des LVR-Aktionsplans Gemeinsam in Vielfalt ) und seine Mitgliedskörperschaften. Vor dem Hintergrund der bisherigen Beratungen im Ausschuss für Inklusion und seinem Beirat für Inklusion und Menschenrechte wurde die LAG Selbsthilfe NRW e.v. eingeladen, über ihr Projekt für Kommunen Mehr Partizipation wagen!" in einer gemeinsamen Sitzung von Ausschuss und Beirat zu berichten. Eine Kurzinformation wurde vorab als Anlage beigefügt. Das Projekt wird am 03.02.2017 von Britta Möwes (Projektreferentin, LAG Selbsthilfe NRW e.v.) und Matthias Kempf (Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste der Universität Siegen) vorgestellt. Das Projekt Mehr Partizipation wagen schließt an die Ergebnisse des Projektes Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken! an. Über dieses Vorgänger-Projekt wurde bereits gemäß Vorlage Nr. 14/1067 berichtet. L u b e k Anlage 1

Projektzeitraum: 1. Mai 2016 30. April 2019 Träger: Wissenschaftliche Begleitung: Förderung: LAG SELBSTHILFE NRW e.v. Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW), Das Projekt ist Teil der Landesinitiative NRW inklusiv. 1 Was ist das Ziel? Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind gefragt, die Lebensbedingungen in den Kommunen von NRW inklusiv mitzugestalten. Außerdem gibt es mit der UN-Behindertenrechtskonvention und dem 13 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) gesetzliche Vorgaben, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen auch auf kommunaler Ebene vorzusehen. Deshalb ist unser Projektziel: Menschen mit Behinderungen und/ chronischen Erkrankungen sollen in allen Kreisen, Städten und Gemeinden in NRW vergleichbare Möglichkeiten haben, sich politisch entsprechend der Vorgaben der UN- Behindertenrechtskonvention zu beteiligen und ihre Interessen zu vertreten (entsprechend Artikel 29 UN- BRK). Darüber hinaus ist die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung nach 13 BGG NRW in jeder Kommune in einer Satzung zu verankern. Dafür ist es erforderlich, dass Prozesse vor Ort initiiert und/ oder Strukturen weiterentwickelt werden. Wir möchten mit unserem Angebot dabei unterstützen, 1. dort, wo noch keine Interessenvertretung vorhanden ist, Strukturen zur Partizipation von Menschen mit Behinderungen und/ oder chronischen Erkrankungen zu entwickeln; 2. dort, wo bereits Interessenvertretungen von Menschen mit Behinderungen und/ chronischen Erkrankungen vorhanden sind, diese daraufhin zu überprüfen, inwieweit sie den Anforderungen der UN- BRK bereits gerecht werden oder inwieweit sie weiterzuentwickeln sind. 2 Warum das Projekt? Das Vorhaben Mehr Partizipation wagen schließt an die Ergebnisse des Projektes Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen stärken! an. Dort wurde u.a. untersucht, wie der Stand der politischen Beteiligungsmöglichkeiten in NRW für Menschen mit Behinderungen ist. Zwei prägnante Ergebnisse (Stand der Untersuchung 2013): 1

1. Nur 20% der Kommunen in NRW haben eine Satzung zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen, die den seit 2004 geltenden Vorgaben des 13 des BGG NRW entspricht. Die vorhandenen kommunalen Satzungen sind sehr unterschiedlich in Form, Inhalte und den dargestellten Rechten. 2. In mehr als der Hälfte der Kommunen in NRW (53%) gibt es keine Form der Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen (keine Beiräte, keine beauftragte Einzelperson, kein Zusammenschluss der Selbsthilfe o.ä.). In den restlichen 47% sind teilweise nur bedingt Ansätze und Strukturen für die eigenständige Entwicklung einer wirksamen Interessenvertretung vorhanden. Diese Ergebnisse zeigen, dass es notwendig ist, die Aufmerksamkeit für die politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen durch Maßnahmen der politischen Bildung zu erhöhen und Prozesse der (Weiter-) Entwicklung von Vertretungsstrukturen durch Information, Moderation und Beratung zu begleiten bzw. anzustossen. Dies soll den Kommunen und der Selbsthilfe mit dem Projekt Mehr Partizipation wagen! angeboten werden. 3 Wie gehen wir vor? Der Ablauf folgt mit jeweils individuellen örtlichen Anpassungen dem folgenden Muster: 1. Zur Vorbereitung der Veranstaltung findet eine Vorklärung mit einem/einer örtlichen Ansprechpartner/in statt. Dazu gehört die Recherche zur bisherigen Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen. 2. Das Angebot besteht im Kern aus einem Zukunftsworkshop. Diese kann an einem Tag oder an zwei Terminen im Nachmittagsbereich vor Ort stattfinden. Die Teilnehmerzahl sollte sich in einem arbeitsfähigen Umfang (bis ca. 25 Teilnehmer/inne/n) bewegen. Der Zukunftsworkshop orientiert sich an folgenden Eckpunkten: a. Einschätzung der gegenwärtigen Situation der Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und /oder chronischen Erkrankungen; b. Formulierung von Wünschen und Erwartungen für die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen und dessen Überprüfung im Hinblick auf die Grundsätze der UN-BRK; c. Am Ende der Veranstaltung steht ein Handlungsplan mit Verteilung von konkreten Aufgaben, die von den beteiligten Akteuren in den nächsten sechs Monaten übernommen werden, um die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen auf dem Weg zu bringen oder zu verbessern. d. Befragung der Teilnehmer/innen durch das ZPE. 3. Die Veranstaltung wird von den Projektmitarbeiter/inne/n dokumentiert. Die Dokumentation wird allen Teilnehmer/inne/n zur Verfügung gestellt. 4. Über die Veranstaltung hinaus besteht die Möglichkeit, eine/n der beteiligte/n Projektmitarbeiter/innen auch nach der Veranstaltung zum Zwecke der Beratung zu kontaktieren. 5. Nach sechs Monaten findet in jedem Falle eine Auswertung der erfolgten Umsetzungsschritte des Handlungsplanes mit der/dem örtlichen Ansprechpartner/in statt. Das Angebot können alle Kommunen kostenfrei wahrnehmen. 2

4 Wen wollen wir ansprechen? Die Organisationen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in der Selbsthilfe bieten ein großes Potential für die Selbstvertretung auch auf kommunaler Ebene. Häufig fehlt es jedoch an Erfahrungen mit der Artikulation von politischen Interessen und im Umgang mit den Strukturen der kommunalen Willensbildung. Auf der anderen Seite fehlen in der Verwaltung und in der Politik Erfahrungen mit der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und /oder chronischen Erkrankungen und der Entwicklung von Strukturen, die eine diskriminierungsfreie und gleichberechtigte Beteiligung ermöglichen. Es wird daher davon ausgegangen, dass das Angebot sowohl aktive Menschen im Kontext der Selbsthilfe und der Selbstvertretung adressieren sollte, als auch Vertreter/innen aus der Kommunalpolitik und Mitarbeiter/innen der Verwaltung. Es wird erwartet, dass eine Kommune oder mehrere Kommunen gemeinsam (z.b. Kreis und kreisangehörige Gemeinden und Städte) sich für die Inanspruchnahme des Angebotes entscheiden. Das heißt: Es sollte vorab geklärt werden, ob Vertreter/innen folgender Gruppen sich zur Teilnahme an einer Zukunftskonferenz bereit erklären: o Vertreter/innen der politischen Fraktionen im Rat bzw. Kreistag o Vertreter/innen der Verwaltungsspitze o Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfe 5 Wer macht was im Projekt? LAG SELBSTHILFE NRW : Projektdurchführung, Veranstaltungen, Beratung Daniela Eschkotte, Referentin: Projektleitung Britta Möwes, wiss. Projektmitarbeiterin Annette Schaltholt, Geschäftsführerin LAG: Projektberatung Geesken Wörmann, Vorsitzende LAG: Projektberatung ZPE, Universität Siegen: wissenschaftliche Begleitung Prof. Dr. Albrecht Rohrmann Matthias Kempf, wiss. Mitarbeiter Kontakt: Daniela Eschkotte M.A. Projektleiterin Mehr Partizipation wagen! LAG SELBSTHILFE NRW e.v.* Neubrückenstraße 12-14 48143 Münster T. 02 51/ 97 95 63 50 F. 02 51/ 51 90 51 daniela.eschkotte@lag-selbsthilfe-nrw.de 3