Ingenieurbüro Backhaus



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Transkript:

Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellte und vereidigte SACHVERSTÄNDIGE FÜR SCHÄDEN AN GEBÄUDEN Gutachten zu Befall durch Schimmel - Demoversion- Anwesen: Ursache der Schimmelschäden in Musterstr. München Stand: 15.01.08 1. Fertigung K 00000 Dipl. Ing. Beate Backhaus Eschenweg 2 85622 Feldkirchen Tel. 089 / 8574666 Fax: 089 / 85663053 www.bauschaedengutachten.de Info@bauschaedengutachten.de

Inhalt 1. Vorbemerkung.... Seite 3 2. Allgemeines.... Seite 4 3. Befund... Seite 6 3.1 Schadensdokumentation.... Seite 6 3.1.1 Musterstr., 4. Obergeschoss rechts, Wohnung 1.................. Seite 6 3.1.2 Musterstr., Erdgeschoss links, Wohnung 2...................... Seite 7 3.1.3 Musterstr., 5 Obergeschoss links, Wohnung 3................... Seite 8 3.1.4 Musterstr., 4 Obergeschoss links, Wohnung 4................... Seite 9 3.2 Bauphysikalische Messungen... Seite 10 3.2.1 Feuchtemessungen.... Seite 10 3.2.2 Messungen der Oberflächentemperaturen...................... Seite 11 4. Allgemeines zu den raumklimatischen und bauphysikalischen Voraussetzungen zur Tauwasser - und Schimmelbildung... Seite 12 4.1 Tauwasserbildung... Seite 12 4.2 Schimmelbildung... Seite 13 5. Mögliche Ursachen zur Tauwasser- und Schimmelbildung........... Seite 13 5.1 Einfluss des Nutzungsverhaltens... Seite 13 5.1.1 Ungenügende Lüftung der Räume........................... Seite 13 5.1.2 Ungenügendes Heizen der Räume........................... Seite 14 5.1.3 Auskühlen der Bauteiloberflächen durch Dauerlüftung........... Seite 14 5.2 Einfluss baulicher Ursachen.... Seite 15 5.2.1 Einhaltung des Mindestwärmeschutzes....................... Seite 15 5.2.2 Einfluss von Wärmebrücken... Seite 15 6. Schadensursache/Nachbesserungsmaßnahmen....................... Seite 16 6.1 Schadensumfang... Seite 16 6.2 Beurteilung der Schadensursachen................................ Seite 17 6.2.1 Grundlagen... Seite 17 6.2.2 Generelles... Seite 17 6.3 Nachbesserung... Seite 19 6.3.1 Maßnahmen im Innenbereich... Seite 19 6.3.2 Maßnahmen im Außenbereich... Seite 19 7. Anlagen... Seite 20 Die gutachterliche Stellungnahme umfaßt 20 Seiten und 7 Fotos. Seite 2

1. Vorbemerkung Auftrag (vom 17.12.2007) Sachverständigenleistung:- Besichtigung von ausgewählten Wohnungen mit Tauwasser anfall und Schimmelproblemen - Stellungnahme zur Ursache der Schimmelbildung - ggf. Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise / Sanierungsvorschlag Umfang und Art und Weise der Auftragsbearbeitung wurden mit den Beteiligten im wesentlichen abgestimmt. Auftraggeber WEG Musterstraße München Ortstermin/ Teilnehmer Die örtliche Besichtigung erfolgte am 15.01.08. Zur Ortsbesichtigung waren außer mir folgende Teilnehmer ständig oder zeitweise (*) anwesend: Herr XXX....Hausverwalter Herr XXX...Verwaltungsbeirat Herr XXX...Verwaltungsbeirat sowie die Besitzer der jeweiligen Wohnungen. Definition Himmelsrichtung Der Wohnblock Musterstr. verläuft mit der Gebäudelängsachse in Nord-Süd-Richtung, die Hauseingänge liegen an der Ostseite des Gebäudes. Seite 3

2. Allgemeines Vorgehensweise Zum Ortstermin werden die vier von der Hausverwaltung gemeldeten Wohnungen besichtigt und die dort vorgefundenen Schimmelschäden dokumentiert. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Unterlagen Vom Auftraggeber wurde folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Grundrissplan Wohnung Nr. 00, Besitzer Hausmeister Verwendete Literatur 1 Pohlenz: Der schadensfreie Hochbau, Band 3, Wärmeschutz, Tauwasserschutz, Schallschutz, Verlag Rudolf Müller, 2. Auflage 1995 2 Jenisch: Tauwasserschäden, Band 16, IRB Verlag, 1996 3 VBN-Info Sonderheft Schimmelpilz, Verband der Bausachverständigen Norddeutschlands e.v. 2001 4 Hartmann: Teilaspekt Schimmelpilzbeseitigung, Vortrag auf dem 7. Dingolfinger Baufachtag 2003 5 DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau, 1969 6 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energieeinsparende Anlagentechnik bei Gebäuden, ENEV 2007 7 DIN 4108, Teil 2, Wärmeschutz im Hochbau, 2003 Baukonstruktion Beim gegenständlichen Gebäude handelt es sich um ein Mehrfamilienhaus mit Baujahr ca. 1969 (Angaben der Teilnehmer zum Ortstermin). Es befinden sich ca. 34 Wohneinheiten im Wohnblock. Dieser besteht aus dem Keller- und Erdgeschoss, fünf Obergeschossen sowie dem Flachdach mit darunterliegendem Kriechboden. Die Decken bestehen aus Stahlbeton. Die Außenwände bestehen gemäß Planauszug aus beidseitig verputztem Ziegelmauerwerk mit einer Mauerwerksstärke von 36,5 cm. Vor ca. 5 Jahren sind Kunststoffenster mit Aluminium-Vorsatzschale der Fa. Mustermann eingebaut worden. Die Fassade ist als Putzfassade mit Waschbetonelementen unterhalb der Fenster ausge- Seite 4

bildet. Historie Nach Angaben der Beteiligten: Die zu dokumentierenden Schimmelschäden sind überwiegend erstmalig nach dem Einbau der neuen, dichten Kunststofffenster festgestellt worden. Weitere Schimmelschäden in anderen Wohnungen des Gebäudes bestehen nicht, trotz Einbaus neuer Fenster. Die Wohnanlage ist überwiegend von Eigentümern bewohnt. Seite 5

3. Befund 3.1 Schadensdokumentation 3.1.1 Musterstr. 1, 4. Obergeschoss rechts, Wohnung 1 Raum Nr.1 Schlafzimmer (Nordseite) Decke Verputzt und getüncht. In der rechten hinteren Raumecke mit dreiecksförmiger Schimmelbildung an der Außenwandecke (siehe Foto 1/2706). Dies ist die Nordwestecke des Gebäudes. Wände Verputzt und getüncht. In der Außenwand zur Westseite ist ein ca. 5 Jahre altes Kunststofffenster mit Isolierverglasung und zweifacher Lippendichtung eingebaut. Der Raum wird über einen Radiator beheizt, der in einer Fensternische unter dem Fenster sitzt. Der Radiator ist zum Ortstermin warm. Nach Angaben war in der Heizkörpernische ebenfalls Schimmel sichtbar, der zwischenzeitlich überstrichen wurde und zum Ortstermin nicht sichtbar ist. Die Tiefe der Heizkörpernische beträgt ca. 8 cm. Die Restwanddicke beträgt einschl. Putz rechnerisch ca. 31,5 cm. Nordwand In der Deckenkehle der Nordwand (Außenwand) ist geringfügiger Schimmelbefall in der Deckenkehle sichtbar. Der Schimmelbefall in diesem Raum ist angabegemäß ca. 1998 noch vor Einbau der neuen Fenster entstanden. Raum Nr.2 Kinderzimmer (Ostseite) An der Nordwand (Außenwand) bestanden angabegemäß Schimmelschäden, die überstrichen und nicht sichtbar sind. Seite 6

In der Außenwand zur Ostseite ist ein ca. 5-6 Jahre altes Kunststofffenster mit Isolierverglasung und zweifacher Lippendichtung eingebaut. Der Heizkörper im Kinderzimmer ist warm. Nach Angaben war in der Heizkörpernische ebenfalls Schimmel sichtbar, der zwischenzeitlich überstrichen wurde und zum Ortstermin nicht sichtbar ist. 3.1.2 Musterstr. Erdgeschoss links, Wohnung 2 Raum Nr.1 Schlafzimmer (Westseite des Gebäudes) Decke Holzverkleidet. Wände Tapeziert. In der Außenwand zur Westseite ist ein Kunststofffenster mit Isolierverglasung und zweifacher Lippendichtung eingebaut. Über dem Fenster befindet sich ein innenliegender Rolladenkasten. Der Raum wird über einen Radiator beheizt, der in einer ca. 8 cm tiefen Fensternische unter dem Fenster sitzt. Der Radiator ist zum Ortstermin warm. Nach Angaben war in der Heizkörpernische an den Heizkörperaufhängungen Schimmel sichtbar, der zwischenzeitlich entfernt wurde und zum Ortstermin nicht sichtbar ist. In der linken hinteren Raumecke (Außenwandecke) ist eine deutlich dunkle Verfärbung über die gesamte Höhe des Rolladenkastens auf einer Streifenbreite von ca. 10 cm und einer Länge von ca. 30 cm sichtbar (siehe Foto 2/2707) An der korrespondierenden Stelle der Feuchteverfärbung ist an der Außenwand ein Putzschaden sichtbar (siehe Foto 3/2708) Seite 7

Raum Nr. 2 Küche (Ostseite des Gebäudes) Wände Nach Angaben der Bewohnerin zeigt sich wiederholt Schimmel in der Heizkörpernische an der Aufhängung der Heizkörper. 3.1.3 Musterstr., 5 Obergeschoss links, Wohnung 3 Generell: Mit Schimmelbefall in nahezu allen Räumen. Über dieser Wohnung schließt der Kriechboden des Flachdaches an. Dieser konnte zum Ortstermin nicht besichtigt werden. Raum Nr. 1: Wohnzimmer Decke/Wände In der hinteren Raumecke (Außenwandecke) Decke und Wandecke mit Schimmelbefall (siehe Foto 4/2711). Umlaufend um die Balkontüre ebenfalls im verputzten und getünchten Wandbereich mit Schimmelbefall. Raum Nr. 2: Schlafzimmer An verschiedenen Stellen mit Schimmelflecken: - an der südlichen Außenwand in der Deckenkehle, - an der östlichen Außenwand in der Deckenkehle (siehe Foto 5/2712) - über den Fenstern (siehe Foto 6/2713) - in der Außenwandecke über dem Fußboden (siehe Foto 7/2714). Nach Angaben der Bewohner war die gesamte südliche Wand des Schlafzimmers betroffen. Der Schimmelbefall ist hinter dem Schlafzimmerschrank noch eindeutig erkennbar. Der Heizkörper in diesem Raum ist zum Zeitpunkt des Ortstermins vergleichsweise kalt. Raum Nr. 3: Badezimmer Seite 8

An der südlichen Außenwand an der Deckenkehle mit Schimmelbefall auf einer Länge von ca. 1 m, Streifenbreite ca. 10 cm. Zur Lüftung ist ein kleines Fenster nur mit Kippfunktion vorhanden. Raum Nr. 4: Kinderzimmer In der Deckenkehle der Außenwand ist über die gesamte Länge Schimmelbefall vorhanden. Raum Nr. 5: Küche Mit Schimmel an den seitlichen Leibungsflächen der Heizkörpernische sowie an den Befestigungspunkten des Heizkörpers. Außerdem mit Schimmelflecken an der seitlichen Fensterleibung und an der Sturzuntersicht. Auf den schwarzen Dichtgummis der Kunststofffenster innen zeigt sich ebenfalls Schimmelbefall. Zum Zeitpunkt des Ortstermins ist Tauwasser auf der Innenseite des Fensters bis in eine Höhe von ca. 1 cm vorhanden bei Außentemperaturen von -1,5 C. Der Heizkörper ist zum Zeitpunkt des Ortstermins kalt. 3.1.4 Musterstr., 4 Obergeschoss links, Wohnung 4 Raum Nr. 1 Schlafzimmer An der Ostseite in der hinteren Außenwandecke mit Schimmelbefall sowohl im Bereich der Decke als auch über dem Teppichboden In der Außenwand ist ein Kunststofffenster mit Isolierverglasung und zweifacher Lippendichtung eingebaut. Der Heizkörper ist zum Zeitpunkt des Ortstermins kalt. Raum Nr. 2: Küche (Westseite des Gebäudes) In der Heizkörpernische zeigen sich dunkle Verfärbungen, jedoch mit Feuchterändern und Farbabblätterungen. Seite 9

Der Heizkörper ist zum Zeitpunkt des Ortstermins kalt. Außen ist eine Fensterbank aus dem Baujahr des Gebäudes eingebaut. 3.2 Bauphysikalische Messungen 3.2.1 Feuchtemessungen Die zerstörungsfreie Feuchtemessung mit dem Messgerät GANN Hydromette RTU 600 mit dem Messkopf B 50 ergibt in den Wohnungen folgende Messdaten. Wohnung / Raum Meßstelle Meßwert (digits) im Mittel Beurteilung Wohnung 2 Schlafraum Küche Außenwand ungeschädigter Wandbereich Außenwand Wandbereich mit Feuchtefleck Heizkörpernische, Fläche ohne Heizkörperaufhängung Heizkörpernische, umlaufend um Heizkörperaufhängung 36 normal trocken 65 halbtrocken 40 normal trocken 60 halbtrocken 3.2.2 Messungen der Oberflächentemperaturen Die zerstörungsfreie Oberflächentemperaturmessung mit dem Messgerät MiniTemp MT ergibt in den Wohnungen folgende ausgewählte Messdaten. Es handelt sich hierbei um Momentaufnahmen, die keine Aussagen mit Langzeitcharakter haben. Seite 10

Außentemperatur am 15.01.2008 zwischen 10 Uhr und 11 Uhr ca. 1,5 C Wohnung Meßstelle Raumtemperatur Oberflächentemperaturen Wohnung 1 Schlafzimmer 18 C östliche Außenwand freie Wandfläche ca. 16 C (ohne sichtbare Wärmebrücke); Wandecke der Außenwand ca. 13,5 C (geometrische Wärmebrücke); Decke im Bereich mit Schimmel (geometrische Wärmebrücke) ca. 12,5 C Wohnung 3 Schlafzimmer 14,5 C südliche Außenw and ca. 12 C; Außenwandecke oben (geometrische Wärmebrücke) ca. 8,5 C; Außenwandecke unten 9,5 C; östliche Außenwand ca. 11,5 C Kinderzimmer 16 C Ungestörte Außenwand mit ca. 13,5 C; Raumecke an der Außenwand 11,5 C Der Auftraggeber verzichtet zum derzeitigen Zeitpunkt auf eine detaillierte Untersuchung mit bauphysikalischen Messungen und zerstörenden Untersuchungen. Eine Darr-Probe des Mauerwerks zur Überprüfung der vorliegenden Messergebnisse soll zum derzeitigen Zeitpunkt von mir nicht vorgenommen werden. Seite 11

4. Allgemeines zu den raumklimatischen und bauphysikalischen Voraussetzungen zur Tauwasser - und Schimmelbildung 4.1 Tauwasserbildung Zur Tauwasserbildung (Oberflächenkondensation) auf Bauteiloberflächen kann es dann kommen, wenn die Oberflächentemperatur der Bauteile niedriger ist als die sogenannte Taupunkttemperatur der Raumluft. Die Taupunkttemperatur der Raumluft ist abhängig von der Lufttemperatur und von der relativen Luftfeuchte im Raum. Die Taupunkttemperatur entspricht um so eher der Lufttemperatur, je höher die relative Luftfeuchtigkeit ist. Beim Erwärmen feuchter Luft verringert sich die relative Luftfeuchtigkeit, auch wenn kein Wasserdampf entzogen wird. Beim Abkühlen feuchter Luft vergrößert sich die relative Luftfeuchtigkeit, auch wenn kein Wasserdampf zugeführt wird. Die relative Feuchtigkeit kann außer durch Temperaturänderung auch durch Entzug oder Zuführung von Wasserdampf verändert werden. Durch Lüften kann Wasserdampf entzogen werden. Eine Erhöhung des Gehaltes von Wasserdampf in der Raumluft geschieht durch Feuchtigkeitsabgabe während der Wohnungsnutzung - Kochen, Duschen, Pflanzenhaltung etc. Die relative Luftfeuchtigkeit ist daher als maßgeblicher Einflußfaktor für eine Tauwasserbildung an Bauteiloberflächen anzusehen. Ein zweiter wichtiger Einflußfaktor ist die Oberflächentemperatur der Bauteile. Diese ist abhängig von der Raumtemperatur, der Außentemperatur, der bauteilnahen Luftschichten sowie vom spezifischen Wärmedurchlaßwiderstand des einzelnen Bauteils. 4.2 Schimmelbildung Hauptvoraussetzung für sichtbares Schimmelwachstum ist ein feuchter Untergrund. Flüssiges Wasser oder Tauwasserniederschlag ist für die Schimmelpilzbildung nicht unbedingt erforderlich; Untersuchungen haben vielmehr gezeigt, dass anpassungsfähige Pilzarten Seite 12

bereits bei relativen Luftfeuchtigkeiten von ca. 70% bis 80% wachsen können. 5. Mögliche Ursachen zur Tauwasser- und Schimmelbildung 5.1 Einfluss des Nutzungsverhaltens Unter Punkt 4.1 sowie 4.2 sind die bauphysikalischen und raumklimatischen Voraussetzungen zur Tauwasser- und Schimmelbildung aufgezeigt. Die Entstehung dieser Schäden kann auf zwei unterschiedliche Ursachen zurückgeführt werden. - ungünstiges Verhalten der Wohnungsnutzer - Baumängel oder Bauschäden Im ungünstigsten Fall liegen beide Ursachen vor. Ungünstiges Nutzerverhalten Die drei am häufigsten vorkommenden Situationen durch ungünstiges Nutzerverhalten sind: 1. Ungenügende Lüftung der Räume 2. Ungenügendes Heizen der Räume 3. Auskühlen der Bauteiloberflächen durch Dauerlüftung 5.1.1 Ungenügende Lüftung der Räume Räume müssen ausreichend belüftet werden, damit der Wasserdampfgehalt der Luft verringert wird. Die ideale Lüftung besteht aus einer mehrmalig am Tag durchgeführten Stoßlüftung, mit der die Räume kurz und kräftig gelüftet werden. Im Ergebnis einer solchen Lüftung wird die feuchte Raumluft gegen trockenere Luft ausgetauscht, die Bauteiloberflächen kühlen nicht aus. Für einen Nachweis ggf. ungenügender Lüftung müßte über einen längeren Zeitraum in der Wohnung ein sogenannter Thermohydrograph aufgestellt werden, mit dem sich die relative Luftfeuchtigkeit und die Raumtemperatur messen und grafisch aufzeichnen lässt. Doch selbst solche Untersuchungsmethoden lassen keine sicheren Rückschlüsse auf das gewohnte Raumklima zu, da die Bewohner ihre Lüftungsgewohnheiten während der Messungen ändern können. Ein sehr brauchbares Indiz für ungenügendes Lüftungsverhalten ist fast immer erhöhte Seite 13

Tauwasserbildung an Isolierglasscheiben oder Schwarzschimmelbildung an der unteren Glashalteleite der Fensterinnenseite. 5.1.2 Ungenügendes Heizen der Räume Kühle Luft kann weniger Wasserdampf aufnehmen als warme Luft. Daher hat kühle Luft bei absolut gleichem Wasserdampfgehalt eine höhere relative Luftfeuchtigkeit als warme Luft. Als ungünstig erweist sich, wenn einzelne Räume, z.b. Schlafzimmer, selbst nicht beheizt, sondern durch die offene Tür hindurch von anderen Räume aus mit beheizt werden. Die aus anderen Räumen stammende warme, meist feuchte Luft kühlt im unbeheizten Raum schnell ab. Diese Luft trifft nun in den unbeheizten Raum auf stark unterkühlte Innenoberflächen von Außenbauteilen, so dass bei Oberflächentemperaturen unterhalb des Taupunktes erhebliche Kondenswassermengen ausfallen können. Im Zusammenhang mit den in der Vergangenheit stark angestiegenen Energiekosten wird mit zunehmender Drosselung von Heizanlagen / Heizkörpern gerechnet, was zu einer Zunahme der Schimmelschäden führen dürfte. 5.1.3 Auskühlen der Bauteiloberflächen durch Dauerlüftung Wird ein Fenster zu lange offen stehen gelassen oder wird die Kippstellung zur Dauereinrichtung, kann es Feuchteschäden geben, weil die Bauteiloberflächen stark auskühlen und die raumseitige Oberflächentemperatur unter die Taupunkttemperatur des Raumluft abfällt. 5.2 Einfluss baulicher Ursachen 5.2.1 Einhaltung des Mindestwärmeschutzes Bauliche Ursachen, die zu Tauwasserausfall und Schimmelschäden führen, liegen dann vor, wenn der Konstruktionsaufbau der Bauteile bezüglich des Wärmeschutzes nicht den Mindestanforderungen der DIN 4108, Wärmeschutz im Hochbau 5, in der zum Zeitpunkt der Gebäudeerstellung gültigen Fassung erfüllt. Aufgrund fehlender Baustoffkenndaten sind fundierte Aussagen zum spezifischen Wärmedurchlaßwiderstand der jeweiligen Außenwand mit Schimmel ohne weitergehende Untersu- Seite 14

chungen nicht möglich. Hierzu wären wenigstens Untersuchungen von Baustoffproben (zerstörende Untersuchung) erforderlich. Das besichtigte Wohngebäude wurde mit Baujahr 1969 vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung 1977 errichtet, so dass als Bemessungsgrundlage für den Mindestwärmeschutz die DIN 4108 in der Fassung von 1969 anzuwenden ist. Aufgrund der vorhandenen 36,5 er Mauerwerksstärke wird von einem zum Zeitpunkt der Errichtung eingehaltenen Wärmeschutz ausgegangen. (Mindestwert des Wärmedurchlasswiderstandes damals 0,55 m² h grd / kcal). Bauteile mit derart geringen Anforderungen an den Mindestwärmeschutz bleiben in der Regel nur bei entsprechend hohen Luftwechselraten tauwasserfrei. Bei Veränderung der Luftwechselraten älterer Gebäude durch den Einbau neuer, dichtschließender Fenster sollte deshalb entweder - eine Anpassung des Wärmeschutzes der Gebäudehülle erfolgen oder - die Nutzer auf einen erhöhten Lüftungsaufwand hingewiesen werden oder - an den neuen Fenstern Einrichtungen zur Zwangslüftung oder zur Spaltlüftung vorgesehen bzw. genutzt werden oder - nutzerunabhängige Lüftungseinrichtungen in den kritischen Räumen eingebaut werden. Die Maßnahmen können natürlich auch im Zusammenhang ausgeführt werden. 5.2.2 Einfluss von Wärmebrücken Eine Wärmebrücke ist eine örtlich begrenzte Stelle mit höherer Wärmestromdichte, d.h an dieser Stelle wird mehr Wärme abgegeben, niedrigere Oberflächentemperaturen sind die Folge. Es werden unterschiedliche Formen von Wärmebrücken unterschieden: - geometrische Wärmebrücken - konstruktive Wärmebrücken - Lüftungs- und umgebungsbedingte Wärmebrücken Geometrische Wärmebrücken (z.b. Außenwandecken, Fensterbrüstungen, Deckenauflager) sind nicht zwingend Baumängel. Seite 15

Die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz im Bereich von Wärmebrücken neuerer Gebäude ist in der DIN 4108, Teil 2 von 2003 wie folgt definiert: Wärmebrücken können in ihrem thermischen Einflussbereich zu deutlich niedrigeren raumseitigen Oberflächentemperaturen und zu Tauwasserniederschlag führen und zur Schimmelbildung... führen. Um das Risiko der Schimmelbildung durch konstruktive Maßnahmen zu verringern, sind die in 6.2. angegebenen Anforderungen einzuhalten. Eine gleichmäßige Beheizung und ausreichende Lüftung der Räume sowie eine weitgehend ungehinderte Luftzirkulation an den Außenwandoberflächen werden vorausgesetzt. Die grob überschlägige Ermittlung des sogenannten Temperaturfaktors f, der an der ungünstigsten Stelle die Mindestanforderung von f >= 0,7 erfüllen muß, hat für die in drei Räumen von zwei Wohnungen gemessenen Oberflächentemperaturen ergeben, dass dieser Wert an den geometrischen Wärmebrücken teils knapp, teils deutlich darunter liegt. 6. Schadensursache/Nachbesserungsmaßnahmen 6.1 Schadensumfang Die im Kapitel 3 dokumentierten Schimmelschäden lassen sich im wesentlichen zu folgendem Umfang zusammenfassen: - Schaden 1: Schimmel in Außenwandecken von Schlafzimmern, mit und ohne sichtbaren Schäden an der Fassade - Schaden 2: Schimmel an den Aufhängungen der Heizkörper und teils in den Heizkörpernischen, mit und ohne sichtbare Feuchteverfärbungen - Schaden 3: Schimmel in den Deckenkehlen von Kinderzimmern und Schlafzimmern Von den ca. 3 der Wohnanlage sind 3 Wohnungen - d.h. ein Prozentsatz von unter 10% - mit sichtbaren Schimmelbefall betroffen. Die Wohnung 2 wird nicht mit eingerechnet, da als Ursache für deren Schimmelschaden im Seite 16

Schlafzimmer eindeutig ein sichtbarer Schaden an der Fassade mit Einschränkungen der Schlagregendichtheit feststeht. 6.2 Beurteilung der Schadensursachen 6.2.1 Grundlagen Aufgrund fehlender Baustoffkenndaten und dem Verzicht des Auftraggebers auf weitere technische Untersuchungen der Baukonstruktion, sind grob überschlägige, jedoch keine fundierten Aussagen zum Wärmeschutz der Außenwand möglich. Die nachfolgenden Aussagen beruhen daher ausschließlich auf den augenscheinlichen Feststellungen zum Ortstermin sowie zu den durchgeführten bauphysikalischen Messungen als Momentaufnahme. Zur detaillierten Ursachenfeststellung wären weitere Untersuchungen erforderlich. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand sind folgende Aussagen möglich: 6.2.2 Generelles Wärmeschutz Bezüglich des Wärmeschutzes besteht unter den Bedingungen des Baujahres 1969 mit hoher Wahrscheinlichkeit - vorbehaltlich genauerer Untersuchungen - kein Defizit. Im Vergleich zu heutigen Maßstäben weist das vorliegende Gebäude baujahrbedingt einen zu geringen Temperaturfaktor und damit einen das Schimmelpilzwachstum förderlichen, ungünstigen Wärmeschutz an den geometrischen Wärmebrücken (z.b. Außenwandecken, Fensterbrüstungen, Deckenauflager) auf. Unter heutigen Gesichtpunkten besteht bezüglich des Wärmeschutzes bauseits ein Defizit. Gesundheit Schimmelsporen in Wohnungen sind zum großen Teil als gesundheitsschädlich einzuschätzen und sollten umgehend beseitigt werden, um negative Auswirkungen auf die Bewohner einzuschränken. Insbesondere Risikogruppen wie sehr kranke Menschen (z.b. mit Chemotherapie) sowie Neugeborene sollten keinesfalls einer sichtbaren Schimmeleinwirkung ausgesetzt werden. In den gegenständlichen Wohnungen sind derartige Risikogruppen zum Ortstermin nicht bekannt geworden. Seite 17

Heizung/Lüftung Aufgrund der Schadensfreiheit der weit überwiegenden Anzahl der Wohnungen gehe ich davon aus, dass trotz der bestehenden Defizite an den geometrischen Wärmebrücken die Wohnungen schimmelfrei bewohnbar sind. Ich vertrete die Ansicht, dass es aus technischer Sicht dem jeweiligen Bewohner zuzumuten ist, sein Heizungs- und Lüftungsverhalten weitgehend den Erfordernissen der vorhandenen Bausubstanz anzupassen: ein wirtschaftlicher Wohnungsbau erfordert den selbstverantwortlichen Nutzer. Wirtschaftlicher Wohnungsbau liegt letztendlich auch im Interesse des Nutzers. In den besichtigten Wohnungen wurden in Räumen mit Schimmelbefall Innenraumtemperatur zwischen 14,5 C und 18 C angetroffen. Diese Temperaturen sind, im Zusammenhang mit geringen Luftwechselraten, für ein schimmelfreies Wohnen nicht geeignet. Der Schimmelbefall in den Heizkörpernischen ist primär auf ungenügende Beheizung der betroffenen Räume zurückzuführen. Die Wärmeschutznormen gehen von einer gleichmäßigen Beheizung bei einer Mindesttemperatur von 20 C aus. Die Verantwortlichkeit für den Schimmelbefall der Wohnungen 1, 3 und 4 (Schlafzimmer) sehe ich daher bei den Wohnungsnutzern. In der Wohnung 2 (Schlafzimmer) und 4 (Küche) sind die Schimmelflecken an Stellen mit unzureichendem Schlagregenschutz auf Schäden am Gemeinschaftseigentum zurückzuführen. 6.3 Nachbesserung 6.3.1 Maßnahmen im Innenbereich - fungizide Behandlung der mit Schimmel befallenen Flächen, z.b. mit 70%igem Ethanol/Isopropanol oder 80%igem Alkohol oder handelsüblichen Schimmelmitteln, ggf. Abschaben der Farb- und Spachtel/Putzschichten bis auf unbefallene Schichten - im Falle der Ausbesserung von Farbanstrichen und/oder Putzschichten Farben auf Silikatbasis (nicht auf Dispersionsbasis) und Putze auf Kalkbasis (nicht auf Gipsbasis) Seite 18

wählen. Verhalten der Wohnungsnutzer Die Wohnungsnutzer sind primär auf die Bedeutung regelmäßiger, ausreichender Beheizung und Lüftung der Wohnung hinzuweisen, ggf. als Zusatz zum Mietvertrag. Eine Wohnung ist - analog zu ähnlichen Gebrauchsgegenständen - nur bei Einhaltung bestimmter Parameter schadensfrei nutzbar. Den Wohnungsnutzern wird die Anschaffung kleiner Messgeräte empfohlen, die die Raumtemperatur und die Luftfeuchtigkeit anzeigen und eine bessere Kontrolle des Raumklimas ermöglichen. 6.3.2 Maßnahmen im Außenbereich In Anlehnung an die Ausführungen zu Ziffer 5.2.1 können - nicht müssen - von der baulichen Seite im Zuge der erfolgten Erneuerung der Fenster und der damit verbundenen negativen Veränderung der Luftwechselrate mind. Einrichtungen zur Zwangslüftung oder Spaltlüftung an den Fenstern vorgesehen werden. Empfehlenswerter sind Lüftungsanlagen in den kritischen Räumen, die es mit und ohne Wärmetauscher und mit und ohne Luftfeuchtesensor gibt. Als Zusatzmaßnahme wäre eine Verbesserung des Wärmeschutzes durch ein Wärmedämmverbundsystem, das auch unter Aspekten der Energieeinsparung empfohlen wird, sinnvoll. An Fassadenteilen mit Schäden wie bei Wohnung 2, Schlafzimmer, und Wohnung 4, Küche, muß die Schlagensicherheit durch eine Fassadenreparatur hergestellt werden. Dipl. Ing. B. Backhaus (ö.b.u.v. Sachverständige) Seite 19

7. Anlagen Anlage I: Fotos Seite 20

Foto 1/2706 (Text Seite 6) Foto 2/2707 (Text Seite 7) Seite 21

Foto 3/2708 (Text Seite 7) Foto 4/2711 (Text Seite 8) Seite 22

Foto 5/2712 (Text Seite 8) Foto 6/2713 (Text Seite 8) Seite 23

Foto 7/2714 (Text Seite 8) Seite 24