AUSBILDER/IN nach IGZ-APRI werden Eine Anleitung

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Transkript:

Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. - Bundesgeschäftsstelle / APRI - Christine Sauvageoll Wingertsweg 1 63589 Linsengericht Tel.: 06051 7880000 Email: APRI@ig-zugpferde.de Web: www.ig-zugpferde.de AUSBILDER/IN nach IGZ-APRI werden Eine Anleitung Um IGZ-APRI-Kurse durchzuführen, ist eine Anerkennung als Ausbilder/in nach IGZ-APRI erforderlich. Das Anerkennungsverfahren haben wir entwickelt, um eine kompetente Ausbildung für Menschen, die mit Pferden arbeiten wollen, zu garantieren. Lassen Sie sich deshalb nicht von den Formalitäten abschrecken. Wir haben versucht, diese so gering wie möglich zu halten. Füllen Sie bitte das beiliegende Formular aus und ergänzen es um die geforderten Nachweise. Senden Sie es per E-Mail an APRI@ig-zugpferde.de oder per Post an die oben genannte Adresse. Nachfolgend einige Erläuterungen zur Kurslizensierung. Alle Informationen finden Sie auch auf unserer Webseite www.ig-zugpferde.de Zeitplanung: Für die Bearbeitung der Anerkennung benötigen wir circa acht Wochen. Falls Ihre ersten APRI-Kurse in der Zeitschrift 'Starke Pferde' erscheinen sollen, berücksichtigen Sie bitte die Erscheinungsdaten (vierteljährlich). Hinzu kommt ein gewisser zeitlicher Vorlauf vor der erstmaligen Durchführung eines Kurses, da das Konzept durch die Ausbildungsbeauftragten einmalig genehmigt werden muss (dies wird Kurslizensierung genannt). Voraussetzungen: In den vier Fachbereichen der APRI (Ausbildung, Forst, Landwirtschaft und Gewerbliches Fahren) werden jeweils unterschiedliche Anforderungen an die Anerkennung geknüpft, die anhand Ihrer eingereichten Unterlagen fachbereichsweise geprüft werden. Die Grundlage für die Entscheidung sind die Kompetenzprofile, die ebenfalls als Download zur Verfügung stehen. Hinweis: Der Grundkurs Arbeitspferde I (GKA I) ist der Basiskurs für alle weiterführenden Kurse. Um diesen ausbilden zu dürfen, muss das Kompetenzprofil des Fachbereiches Gewerbliches Fahren erfüllt sein. Sie können trotzdem Anerkennungen für Fachbereichskurse beantragen, auch wenn Sie die Anerkennung für den GKA I nicht beantragen. Rechte und Vorteile nach Anerkennung: - Sie können jederzeit Kurse nach APRI planen, bei der BGS / APR anzeigen und durchführen - Ihre Kurse werden kostenlos von der IGZ beworben, vor allem durch die Vereinsorgane wie die Zeitschrift Starke Pferde und die Homepage der IGZ, aber auch durch zusätzliche Öffentlichkeitsarbeit für die APRI, wie z. B. Flyer und Presseartikel. - Der APRI-Ausbildungsstrang Gewerbliches Fahren ist als Sachkundenachweis im Rahmen des Tierschutzgesetzes durch die Veterinärämter der Bundesländer anerkannt. - Ihre TeilnehmerInnen erhalten eine Teilnahmebestätigung der IGZ-APRI. 01.01.00-1-07/18 Seite 1 von 2

Verpflichtungen: Mit Ihrer Anerkennung zum/zur Ausbilder/in nach IGZ-APRI verpflichten Sie sich: - sich regelmäßig mit den Änderungen der IGZ-APRI vertraut zu machen - Ihrer Weiterbildungspflicht nach IGZ-APRI nachzukommen (durch Teilnahme am jährlichen Ausbildertreffen) - Ihre Kurse, die Sie als IGZ-APRI-Kurse benennen und bewerben, rechtzeitig bei der Bundesgeschäftsstelle / APRI anzuzeigen und bei Erstdurchführung durch die Ausbildungsbeauftragten lizensieren zu lassen - für Ihre Kurse die Lizenzgebühr zu entrichten - bei Prüfungskursen frühzeitig mit der Bundesgeschäftsstelle / APRI in Kontakt zu treten, um sicherzustellen, dass Prüfer/innen den Termin wahrnehmen können - bei Prüfungskursen die Prüfungsgebühr zu entrichten (die Sie von den TeilnehmerInnen erheben) - Unfälle und andere wichtige Unregelmäßigkeiten, die während eines Kurses auftreten, der Bundesgeschäftsstelle / APRI mitzuteilen. Benachrichtigung: Nach Genehmigung Ihres Antrages erhalten Sie von der Bundesgeschäftsstelle ein Schreiben, das Sie vertraglich an obige Vereinbarungen bindet. Nach Rücksendung des unterschriebenen Dokumentes erhalten Sie Ihre Anerkennungsurkunde. Bei Fragen, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsbeauftragten ausbildung@ig-zugpferde.de Wir freuen uns, Sie bald als neue/n IGZ-APRI-AusbilderIn zu begrüßen. Ihre Ausbildungsbeauftragten der Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. Monika Letourneur / Tom Richter 01.01.00-1-07/18 Seite 2 von 2

Kompetenzprofile APRI-AusbilderIn Fachbereiche Landwirtschaft (umfasst A/BI, CI, AII, BII, CII sowie Prüfungskurse A/B,C) Forst (umfasst Forst I, Forst II, Prüfungskurs Forst) Gewerbliches Fahren (gilt für Grundkurs Fahren vom Bock, Gewerbliches Fahren I, Gewerbliches Fahren II, Prüfungskurs Gewerbliches Fahren) Grundkurs Arbeitspferde II (gilt für Grundkurs Fahren vom Boden) Der Antragssteller hat die beantragten Kurse selbst besucht. (1) Nachweis einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit mit Pferden im beantragten Fachbereich. (2) (3) Nachweis einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit in einem der drei APRI-Fachbereiche Nachweise darüber, dass mehrere (vorzugsweise landwirtschaftliche) Kurse zum Thema "Zugpferdeeinsatz abgehalten wurden. (vorzugsweise forstwirtschaftliche) Kurse zum Thema "Zugpferdeeinsatz abgehalten wurden. Fahrkurse abgehalten wurden, in denen TeilnehmerInnen ohne Vorerfahrung darin angeleitet wurden, ausgebildete Zugpferde vor dem Wagen sicher und nach der StVO zu fahren. Kurse abgehalten wurden, in denen TeilnehmerInnen ohne Vorerfahrung darin angeleitet wurden, ausgebildete Zugpferde bei der Arbeit zu führen (egal ob Forst, Landwirtschaft oder Fahren). Der/die AntragstellerIn hat die für die Kurse geforderten theoretischen Inhalte schriftlich erstellt oder bereits mehrfach unterrichtet. AntragstellerIn ist in der Lage, diese Inhalte fundiert und ausführlich in Theorie und Praxis zu vermitteln. Nachweis über das DFA 5 oder IV oder VFD Fahrerpass 1 oder Teilnahme am VBG-Kurs "Unfallverhütung beim Gespannfahren". Nachweis über Qualifikation als FahrtrainerIn FN oder VFD oder die Prüfung zum Pferdewirtschaftsmeister. AntragstellerIn sollte erfolgreich Zugpferde ausgebildet haben, die die Anforderungen des beruflichen Alltages erfüllen (d. h. Zugpferdearbeiten in einem der drei Bereiche der APRI zuverlässig ausführen) AntragstellerIn ist körperlich und geistig in der Lage, ein Fahrzeug gemäß StVZO zu führen. Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. Seite 1 von 3 00.03-0-10/15

Kompetenzprofile APRI-AusbilderIn Ausbildung von Mensch und Pferd I Der Antragssteller hat die beantragten Kurse selbst besucht. (1) Nachweis einer mehrjährigen praktischen Tätigkeit in einem der drei Bereiche der APRI. Nachweise darüber, dass mehrere (vorzugsweise inhaltsähnliche) Kurse zum Thema freie Arbeit im Roundpen abgehalten wurden. (vorzugsweise inhaltsähnliche) Kurse zum Thema Bodenarbeit inkl. Fahren vom Boden abgehalten wurden. Der/die AntragstellerIn hat die für die Kurse geforderten theoretischen Inhalte schriftlich erstellt oder bereits mehrfach unterrichtet. AntragstellerIn ist in der Lage, diese Inhalte fundiert und ausführlich in Theorie und Praxis zu vermitteln. Inhalte: Die pferdepsychologischen Hintergründe des Beutetierverhaltens, des Fluchttriebes, des Oppositionsreflexes, der Bedürfnis-Hierarchie des Pferdes, der Herdenpsychologie und aller Elemente der Körpersprache des Pferdes. Inhalte: Die pferdepsychologischen Hintergründe der Sensibilisierung, der Konditionierung, der Desensibilisierung und aller Elemente der Körpersprache des Pferdes. AntragstellerIn sollte erfolgreich Zugpferde ausgebildet haben, die die Anforderungen des beruflichen Alltages erfüllen (d. h. Zugpferdearbeiten in der Landwirtschaft oder in den Bereichen Forst UND Fahren zuverlässig ausführen) AntragstellerIn muss in der Lage sein, unabhängig vom Ausbildungsstand der KursteilnehmerInnen und der Pferde, ein beliebiges Pferd in einem umzäunten Areal mittels Körpersprache (ohne Strick und Halfter) zu führen. in einem umzäunten Areal mittels Körpersprache (ohne Strick und Halfter) zu führen. mit Führseil und Halfter aus der Alpha-Führposition (vor dem Pferd hergehend) zu führen, bei durchhängendem Führseil. unangebunden abzustellen ohne es festzuhalten. durch systematische Bodenarbeit mittels Körpersprache, Führseil und Halfter fremde Pferde in einem umzäunten Areal zu führen aus drei Führpositionen vor und neben dem Pferd) sowie Vorhand und Hinterhand einzeln seitwärts zu bewegen und das Pferd rückwärts zu schicken. Dies alles jeweils mit oder ohne Berührung des Pferdekörpers. durch systematische Bodenarbeit mittels Körpersprache, Führseil und Halfter fremde Pferde in einem umzäunten Areal das ganze Pferd seitwärts zu schicken, das Pferd um sich herum zu schicken auf einem Zirkel, das Pferd in und durch Engpässe zu schicken ohne selber mitzugehen und das Pferd von hinten zu fahren ohne Leinen. Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. Seite 2 von 3 00.03-0-10/15

Kompetenzprofile APRI-AusbilderIn Ausbildung von Mensch und Pferd I KursteilnehmerInnen erfolgreich darin anzuleiten, ihm / ihr bekannte oder nicht bekannte Pferde in den Punkten 2 und 3 soweit anzuleiten, dass nach 4 Tagen alle Bewegungen im Ansatz sichtbar sind oder bereits erfolgreich ausgeführt werden. mit Führseil und Halfter an beängstigende optische, akustische und taktile Reize heranzuführen, wobei binnen weniger Stunden eindeutige Verbesserungen der Gelassenheit in Bezug auf die Reize sichtbar sein müssen. (1) Übergangsregelung: Bis 31.12.2017 kann auf Antrag von dieser Regelung abgewichen werden. (2) Nachweis einer mehrjährigen Tätigkeit in der Landwirtschaft, z. B. als BetriebsleiterIn (auch Nebenerwerb) oder MitarbeiterIn (auch Nebenerwerb), wobei aus dem Nachweis ersichtlich sein muss, dass Zugpferde in diesem Betrieb regelmäßig für verschiedene Arbeiten eingesetzt wurden und der/die AntragstellerIn diese Arbeiten selber erfolgreich mit den Pferden verrichtet hat. (3) Für die Durchführung des Kurses Forst I muss aus dem Nachweis ersichtlich sein, dass Zugpferde in diesem Betrieb regelmäßig für das Vorliefern von Langund Kurzholz eingesetzt wurden und der/die AntragstellerIn diese Arbeiten selber erfolgreich mit den Pferden verrichtet hat. Für die Durchführung des Kurses Forst II muss aus dem Nachweis ersichtlich sein, dass Zugpferde in diesem Betrieb regelmäßig vielseitig im Forst eingesetzt wurden. Es ist kurz zu beschreiben in welchen Arbeitsbereichen der/die AntragstellerIn mit den Pferden häufig, in welchen er/sie manchmal gearbeitet hat und wie die Zusammenarbeit mit Forstmaschinen in der Regel organisiert wurde. Bei Rückfragen, bitte Kontakt mit den Ausbildungsbeauftragten Dr. Jürgen Böhm und Monika Strobel unter ausbildung@ig-zugpferde.de aufnehmen. Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. Seite 3 von 3 00.03-0-10/15

Interessengemeinschaft Zugpferde e. V. - Bundesgeschäftsstelle / APRI - Christine Sauvageoll Wingertsweg 1 63589 Linsengericht Tel.: 06051 7880000 Email: APRI@ig-zugpferde.de Eingegangen am: Antrag auf Zulassung als Ausbilder nach IGZ-APRI Antragsteller: Name: Vorname: Firma: Straße: PLZ: Geb. am: Telefon: Mobil: Ort: IGZ-Mitgliedsnummer: Fax: E-Mail: Homepage: Ich bewerbe mich als Ausbilder für: Grundausbildung: Grundkurs Arbeitspferde II GKA II Gewerbliches Fahren: Grundkurs Arbeitspferde I GKA I Gewerbliches Fahren I GF I Gewerbliches Fahren II GF II Prüfungskurs Gewerbliches Fahren P GF Ausbildung: AZ I AZ II Landwirtschaft: Saatbettbereitung AB I Ackerbau A II Gemüsebau B II Prüfungskurs Landwirtschaft P AB Grünland Pflege C I Grünland Heuwerbung C II Prüfungskurs Grünland P C Forst: Grundlagen Holzrücken I Forst I Grundlagen Holzrücken II Forst II Prüfungskurs Forst P Forst 01.01-3-03/18 Seite 1 von 2

Meine Ausbildungen (z. B. Berufsabschlüsse, Trainerscheine, Zertifikate, Referenzen, ggf. bereits erteilte APRI-Ausbilderanerkennungen): Jahr Ausbildungsbezeichnung (ggf. Abschlussnote) Ausbildungsorganisation/ Ausbilder (Berufs-)Praktischer Werdegang: Jahr Tätigkeit Arbeitsstätte / Ort Bisher selbstständig gehaltene Kurse, mindestens 2 davon hauptverantwortlich gehalten: (Nachweise der jeweiligen Kurse, z. B. Beifügen von Teilnehmerlisten): Zeitraum Kursbezeichnung / -inhalt Eigene Funktion Teilnehmeranzahl Die Inhalte der APRI habe ich zur Kenntnis genommen und sehe mich in der Lage, diese Inhalte sachlich und fachlich zu vermitteln. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben. Ort, Datum Unterschrift des Antragsstellers Wird durch die IGZ ausgefüllt: Verteiler: Kopie an Ausbildungsbeauftragte - Original BGS/APRI Unterlagen vollständig Anerkennung Anerkennungsdokumente (BGS) Ja Nein Ja Nein Nachbesserung erforderlich geprüft am / durch: entschieden am / durch: Vertrag geschickt am: Vertrag zurück am: Urkunde verschickt am: 01.01-3-03/18 Seite 2 von 2