Personalvorsorgestiftung edifondo

Ähnliche Dokumente
Personalvorsorgestiftung edifondo

Anhang FAR. Personalvorsorgestiftung edifondo. gültig ab

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge bei Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung bei Invalidität (WA)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG (WO)

Zusatzreglement der Implenia Vorsorge

Basis. Vorsorgeplan. Für Ihre soziale Sicherheit. Sulzer Vorsorgeeinrichtung

Anhang zum Reglement. für die Direktoren und Stellvertretenden Direktoren der Losinger Marazzi AG. Personalvorsorgestiftung edifondo

Erster Teil: Vorsorgeplan WR (Weiterführung Risikoversicherung für Arbeitslose)

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Anhang zum Reglement für die VSL (Schweiz) AG VSL International AG und VAS AG

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen) Stiftung Auffangeinrichtung BVG.

Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Neben den nachstehenden Bestimmungen gelten die Allgemeinen Bestimmungen.

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Vorsorgeplan freiwillige Weiterführung der Gesamtvorsorge im Rahmen des BVG (WG)

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

VORSORGEPLAN BAU- KADER 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

VORSORGEPLAN BAU- KADER 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2017

Anhang zum Reglement für die Losinger Marazzi AG (GAV Kanton Genf Vorsorgeplan 2 und 3)

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel

Vorsorgereglement 2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan Arbeitslose (AL) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Risikoversicherung für Arbeitslose. Gültig ab

Vorsorgereglement 2016

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan WG (Weiterführung gesamte Vorsorge) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

VORSORGEPLAN U - BVG 3 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

Aus Gründen der Lesbarkeit werden in diesem Reglement nur die männlichen Formen verwendet. Frauen sind selbstverständlich mitgemeint.

VORSORGEPLAN BVG 2 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN U - BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

VORSORGEPLAN BVG 1 GÜLTIG AB 1. JANUAR 2018

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel ,

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

Erster Teil: Vorsorgeplan WO (Weiterführung Altersvorsorge ohne Risikoleistungen)

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

nest die ökologisch-ethische Pensionskasse Nest Sammelstiftung Molkenstrasse Zürich T F

Vorsorgeplan Selbständigerwerbende (SE)

ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von den Vita Sammels ungen und der Zurich Versicherung

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Erster Teil: Vorsorgeplan WA (Weiterführung Altersvorsorge mit Beitragsbefreiung)

Pensionskassen in der Schweiz

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 2 Gültig ab 1. Januar 2015

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan - Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

SV-Nummer Eintritt PK Geburtsdatum Zivilstand Ledig Pensionierungsdatum

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Pensionskasse der Stadt Arbon. Kurzreglement. gültig ab 1. Januar 2017

Vorsorgereglement 2014

Reglement PRO MEDICO STIFTUNG. Vorsorgeplan A Ausgabe Vorsorge der zweiten Säule

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Firmengruppe 2

Leica Pensionskasse. Vorsorgereglement. Version 1. Januar 2015 Nachtrag Nr. 2 definitiv

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab

REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG

Vorsorgereglement Anhang Vorsorgeplan Miniplan

Vorsorgeplan B.PKS. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Vorsorgeplan Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitgebern (MA)

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 4 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2008

Vorsorgeplan B. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

Vorsorgeplan BKU. 2. Berechnungsgrundlagen vgl. Ziff. 3 VR

VORSORGEREGLEMENT 2017

VORSORGEREGLEMENT 2013

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Vorsorgeplan des Vorsorgewerks Trasse Schweiz AG (VP-Trasse)

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2016)

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Plus. Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019)

ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung. Kurzreglement

Pensionskasse des Schweizerischen Apothekervereins. Nachtrag 3 zum Reglement Gültig ab 1. Juli 2007

Vorsorgeplan Rentenversicherung und Freiwilliges Sparen

Bayer Pensionskasse Schweiz Reglement über die Bildung der Rückstellungen

VORSORGEREGLEMENT 2016

6. Kapitel Finanzierung Kapitel Wohneigentumsförderung Kapitel Freizügigkeit Art. 22 Auflösung des Einkaufskontos...

REGLEMENT 1. TEIL VORSORGEPLAN H40.1

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Altersleistungen MERKBLATT

Vorsorgepläne 01/2017

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard. Gültig ab 1. Januar 2015 (Stand am 1. Januar 2019)

Vorsorgeplan für Mitarbeitende mit GAV

REGLEMENT 1. TEIL. VORSORGEPLAN Erweiterte BVG-Basispläne G40 Flex, G50 Flex, G60 Flex

VORSORGEREGLEMENT 2013

Reglement über die Pensionsordnung. des Gemeinderats Kriens. vom 13. Mai gültig ab 31. August Nr. 0122

Pensionskasse Merlion REGLEMENT. Erster Teil: VORSORGEPLAN B60.0

Transkript:

Personalvorsorgestiftung edifondo Anhang RETABAT gültig ab 1.1.2018 Der sprachlichen Vereinfachung halber werden die personenbezogenen männlichen Bezeichnungen in diesem Reglement für beide Geschlechter verwendet.

Inhalt Art. 1 Weiterführung der Altersvorsorge bei der Personalvorsorgestiftung edifondo...6 Art. 2 Antrag auf Weiterführung der Altersvorsorge...6 Art. 3 Beiträge für die Fortsetzung der Altersvorsorge...6 Art. 4 Bezug der Altersleistungen...6 Art. 5 Eintritt eines Todesfalles während der Dauer des Bezugs...7 Art. 6 Reglement der Personalvorsorgestiftung edifondo...7 Art. 7 Inkrafttreten...7 Anhang RETABAT 3

Freiwillige Weiterversicherung der Mitarbeiter im Genuss von Leistungen der Stiftung RETABAT Versicherte, die aus der obligatorischen Versicherung ausscheiden, weil sie eine Überbrückungsrente der Stiftung RETABAT beziehen, können die Altersvorsorge in der Personalvorsorgestiftung edifondo weiterführen. Eine Deckung der Risiken Tod und Invalidität wird ausgeschlossen. Die Altersgutschriften werden durch die Stiftung RETABAT übernommen und monatlich an die Personalvorsorgestiftung edifondo überwiesen. Weitere Erläuterungen siehe ab Artikel 1 dieses Anhangs. Austritt aus der Personalvorsorgestiftung edifondo Entscheidet sich ein Versicherter gegen die Weiterführung der Altersvorsorge in der Personalvorsorgestiftung edifondo, muss er mit der Stiftung RETABAT direkt klären, wie er die Altersvorsorge weiterführt. Anhang RETABAT 5

Art. 1 Weiterführung der Altersvorsorge bei der Personalvorsorgestiftung edifondo Bisher bei der Personalvorsorgestiftung edifondo versicherte Personen, die aus der obligatorischen Vorsorge ausscheiden, weil sie eine Überbrückungsrente der Stiftung RETABAT beziehen, können die Altersvorsorge in der Personalvorsorgestiftung edifondo weiterführen. Eine Deckung der Risiken Tod und Invalidität wird ausgeschlossen. Art. 2 Antrag auf Weiterführung der Altersvorsorge Der Versicherte hat der Personalvorsorgestiftung edifondo den Entscheid auf Weiterführung der Altersvorsorge bei der Personalvorsorgestiftung edifondo spätestens bis zum erfolgten flexiblen Altersrücktritt und dem Leistungsbeginn der Stiftung RETABAT mitzuteilen. Seine Mitteilung kann über die Arbeitgeberfirma oder direkt erfolgen. Art. 3 Beiträge für die Fortsetzung der Altersvorsorge Die Beiträge an die freiwillige Altersvorsorge werden durch die Stiftung RETABAT überwiesen. Massgebend ist der von der Stiftung RETABAT berechnete Jahreslohn. Die Beiträge setzen sich zusammen aus den Beiträgen zur Finanzierung der Altersgutschriften und belaufen sich auf: 11.5% des für die Rente massgebenden Jahreslohnes Die Fälligkeit der Beitragszahlungen richtet sich nach den reglementarischen Bestimmungen. Kommt die Stiftung RETABAT der Beitragszahlung trotz Mahnung nicht nach, kann die Personalvorsorgestiftung edifondo die Weiterführung der Altersvorsorge beenden. Das vorhandene Altersguthaben wird als Freizügigkeitsleistung fällig und nach Wahl des Versicherten auf ein Freizügigkeitskonto oder auf die Stiftung Auffangeinrichtung BVG übertragen. Art. 4 Bezug der Altersleistungen Eine Weiterversicherung bei der Personalvorsorgestiftung edifondo schliesst einen möglichen Altersrücktritt vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters gemäss den Bestimmungen des Reglements der Personalvorsorgestiftung edifondo aus. Gemäss Artikel 1 besteht keine Austrittsleistung mehr. Damit sind alle Barauszahlungstatbestände einer Austrittsleistung, wie ein definitives Verlassen der Schweiz, Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit usw. hinfällig. Eine Barauszahlung des weitergeführten Alterskapitals ist erst mit Vollendung des ordentlichen Rücktrittsalters (Männer 65, Frauen 64) möglich. 6 Anhang RETABAT

Art. 5 Eintritt eines Todesfalles während der Dauer des Bezugs Stirbt ein Bezüger einer RETABAT Rente, so werden eine Altersehegattenrente gemäss Artikel 5.4.1 sowie allenfalls Alterswaisenrenten gemäss Artikel 5.4.5 des Reglements für die PraderLosinger AG (GAV Wallis Vorsorgeplan 4) der Personalvorsorgestiftung edifondo fällig. Die Höhe der Altersehegatten- bzw. der Alterswaisenrenten richten sich nach dem im Zeitpunkt des Todes vorhandenen Altersguthaben und dem in diesem Zeitpunkt für das entsprechende Alter des Versicherten gültigen Umwandlungssatz. Art. 6 Reglement der Personalvorsorgestiftung edifondo Die Bestimmungen des Reglements für die PraderLosinger AG (GAV Wallis Vorsorgeplan 4) der Personalvorsorgestiftung edifondo gelten sinngemäss. Art. 7 Inkrafttreten Dieser Anhang tritt am 1. Januar 2018 in Kraft und ersetzt die bisherigen Ausgaben. Der Anhang wurde vom Stiftungsrat am 24. November 2017 genehmigt. Anhang RETABAT 7