A k a d e m i e 8. bis 11. Juni 2015, Düsseldorf. Zuwendungsrecht. Qualifiziertes Zertifikat

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Kurzvortrag zum Zuwendungsrecht

11. und 12. Juni 2013, Düsseldorf. der öffentlichen Hand. Eine interessante Mischung aus Theorie und Praxis, besetzt mit erfahrenen Referenten!

Transkript:

A k a d e m i e 8. bis 11. Juni 2015, Düsseldorf Sparen Sie 1.000, als Teilnehmer einer Behörde Das Zuwendungsrecht in der Praxis Kompakt in 4 Tagen: Praxisnahe Miniworkshops Individuelle Schwerpunkte Qualifiziertes Zertifikat Ausführliche Dokumentation Ihre Experten in Düsseldorf Bettina Richter Bayerischer Oberster Rechnungshof Dr. Burghard Hildebrandt Gleiss Lutz Dr. Stefan Pooth Buse Heberer Fromm Klaus Uckel Bundesministerium für Bildung und Forschung Erfolgreich beantragen Rechtssicher vergeben Wissen vertiefen

2 1. Akademietag, Montag 8. Juni 2015 und 2. Akademietag, Dienstag 9. Juni 2015 An wen richtet sich die Akademie? Sachbearbeiter, die sich mit der Beantragung, Verwendung und/oder der Prüfung von Zuwendungen befassen Spezialisierte Rechtsanwälte und Unternehmensberater Empfänger von staatlichen Fördermitteln nach Bundeshaushaltsordnung/ Landeshaushaltsordnung Vertreter von gemeinnützigen und öffentlichen Einrichtungen, die Zuwendungen erhalten, erhalten haben oder künftig erhalten möchten Zeitrahmen der Akademietage 1. Tag: 9.30 Empfang mit Kaffee und Tee, 10.00 Beginn der Akademie 13.00 Gemeinsames Mittagessen 17.00 Abschlussdiskussion 17.30 Ende des Akademietages Umtrunk 2. Tag: 8.30 Empfang mit Kaffee und Tee, 9.00 Beginn der Akademie 12.30 Gemeinsames Mittagessen 15.45 Abschlussdiskussion 16.00 Ende des Akademietages Abendprogramm 3. Tag: 8.30 Empfang mit Kaffee und Tee, 9.00 Beginn der Akademie 12.30 Gemeinsames Mittagessen 16.30 Abschlussdiskussion 17.00 Ende des Akademietages 4. Tag: 8.30 Empfang mit Kaffee und Tee, 9.00 Beginn der Akademie 12.30 Gemeinsames Mittagessen 15.30 Abschlussdiskussion 16.00 Ende des Akademietages Zuwendungsrecht im Allgemeinen Ihre Referentin: Bettina Richter, Regierungsamtsrätin, Bayerischer Oberster Rechnungshof Die erfahrene Zuwendungsspezialistin Bettina Richter führt Sie in knapp zweieinhalb Tagen durch die praktisch relevanten Regelungen und die neueste Rechtsprechung im Zuwendungsrecht. Erhalten Sie im Rahmen des Lehrgespräches viele Tipps und Antworten rund um das Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren. Welche rechtlichen Vorgaben, Bestimmungen und Auflagen sind bei der Beantragung, Bewilligung und Verwendung von Zuwendungen zu beachten? Wie sind die Finanzierungskonditionen und Zielsetzung des jeweiligen Vorhabens exakt zu definieren? Wie schneiden Sie Vereinbarungen passgenau darauf zu und wie halten Sie bei deren Umsetzung alle Vorgaben strikt ein? Diese und viele weitere Fragen werden umfassend geklärt und mit Ihnen gemeinsam in kurzen Workshops für die Praxis erprobt. Das Bewilligungsverfahren gemäß BHO/LHO Haushaltsrechtliche Grundlagen Überblick über das Verfahren Allgemeine Fördervoraussetzungen Zuwendungsarten Finanzierungsarten Antragsverfahren Vorzeitiger Vorhabenbeginn Bewilligungsbescheid Haupt- und Nebenbestimmungen Allgemeine Nebenbestimmungen Zuwendungsvertrag Wesentliche Fristen Ausnahmeregelungen Miniworkshop: Unterschiede Bundesrecht und Landesrecht Machen Sie sich die Unterschiede zwischen Bundesund Landesrecht bewusst und erarbeiten Sie Lösungsmöglichkeiten für die Projektumsetzung! Am ersten Abend der Akademie laden wir Sie ganz herzlich zu einem gemeinsamen Umtrunk mit den anderen Akademieteilnehmern ein. Tauschen Sie sich mit Kollegen aus und vertiefen Sie die Inhalte des Tages. Entdecken Sie am zweiten Abend mit uns die Rheinmetropole Düsseldorf und begeben Sie sich gemeinsam mit den anderen Teilnehmern auf eine spannende Tour durch die Stadt. Entdecken Sie Düsseldorf! Für die Dauer der Akademie erhalten Sie von uns auf Wunsch eine Karte für den öffentlichen Nahverkehr!

3 3. Akademietag, Mittwoch, 10. Juni 2015 Weiterführendes Zuwendungsrecht Verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlagen bei öffentlichen Zuwendungen Ihre Referentin: Bettina Richter Ihr Referent: Dr. Burghard Hildebrandt, Partner, Gleiss Lutz Projektbegleitung Allgemeine Projektbegleitung Mittelabruf und Mittelanforderung Fristgerechte Mittelverwendung Miniworkshops: Bewilligungsbescheid: Lernen Sie die Regelungen des Bewilligungsbescheides zu klassifizieren Auflagen und Bedingungen Verwendungsnachweisverfahren Zuständigkeiten Vorlagetermin Nachweisunterlagen Kursorische Prüfung Bearbeitungsfrist Soll-Ist-Vergleich Prüfung des Sachberichtes Prüfung des zahlenmäßigen Nachweises Prüfung der sonstigen Unterlagen Originalbelegprüfung und Vor-Ort-Prüfungen Prüfvermerk Subventionsbetrug Miniworkshop: Zuwendungsrechtliche Verstöße Erlernen Sie, Rechtsfolgen abzuschätzen! Dr. Burghard Hildebrandt führt Sie am Nachmittag des dritten Tages mit vielen Tipps und Hinweisen durch das Verwaltungsverfahrensrecht. Erhalten Sie wichtige Einblicke in die Vorgehensweise bei Rückforderungen von Zuwendungen, lernen Sie Fallstricke zu erkennen und mit Sonderfällen sicher umzugehen. Was ist bei Änderungsbescheiden zu beachten und welche Informationspflichten hat der Zuwendungsempfänger? Rückforderung von Zuwendungen Rücknahme / Widerruf von Zuwendungsbescheiden Eintritt von (auflösenden) Bedingungen Geltendmachung von Erstattungsansprüchen Verzinsung Verjährung, Verfristung, Verwirkung Rechtsschutz gegen Rückforderungen Fortlaufende Pflege der Zuwendung Informationspflichten des Zuwendungsempfängers Umgang mit Änderungen im geförderten Vorhaben Rechtliche Qualität von Auskünften, Zusagen und Zusicherungen des Zuwendungsgebers Änderungsbescheide Wesentliche Regelungen im Zuwendungsbescheid Zuwendungszweck Nebenbestimmungen, z.b. Auflagen, Bedingungen, Sonderfall: formularmäßige Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P, NKBF 98) Rechtlicher Rahmen der Ermessensbetätigung des Zuwendungsgebers Anfechtung von Zuwendungsbescheiden bzw. einer Ablehnung von Förderanträgen Widerspruch Verwaltungsgerichtliche Klage Abend zur freien Verfügung: Schlendern Sie z. B. über die Kö oder die Rheinpromenade entlang und genießen Sie das rheinische Flair der Düsseldorfer Altstadt oder besuchen Sie eine Vorstellung in einem der zahlreichen Theater. Die Lebensläufe der Referenten finden Sie unter: www.euroforum.de/zuwendungsrecht

4 4. Akademietag, 11. Juni 2015 Bedeutung des Beihilfen- und Vergaberechts bei Zuwendungen Innovationsförderungen und weitere rechtliche Anforderungen Ihr Referent: Dr. Stefan Pooth, Partner, Buse Heberer Fromm MinR Klaus Uckel, Referatsleiter, Bundesministerium für Bildung und Forschung Der Vergabe- und Beihilfenrechtsexperte Dr. Stefan Pooth informiert Sie am Vormittag des vierten Akademietages über die relevanten Vorschriften zum Vergabe- und Beihilfenrecht und deren Folgen für die Praxis. Nicht ohne Grund, denn das Zusammenspiel von öffentlichen Zuschüssen und Vergabe- bzw. Beihilfenrecht hat in letzter Zeit immer mehr an Bedeutung gewonnen. Fehler können eine Rückforderung der Zuschüsse bewirken. Nicht selten werden die handelnden Personen dabei persönlich in Anspruch genommen informieren Sie sich rechtzeitig! Anforderungen des Beihilfenrechts an Zuwendungsempfänger und -geber Bedeutung des Beihilferechtes für Zuwendungsempfänger und -geber Wann liegt eine Beihilfe vor? Abgrenzung Beihilfe Zuwendung Ausnahmen von der Notifizierungspflicht Praxisbeispiele Rechtsfolgen bei Verstößen Vergaberecht für Zuwendungsempfänger Bindung von Zuwendungsempfängern an das Vergaberecht Inhalt der Ausschreibungspflicht Umgehungsmöglichkeiten und Ausnahmen Praxisbeispiele Miniworkshop: Praxistraining Beihilfe- und Vergaberecht am Fall Sie haben die Möglichkeit, Ihre regelmäßig auftauchenden Standardprobleme im Vorfeld einzureichen. Wir basteln einen Fall daraus und lösen ihn mit Ihnen! Zum Abschluss der Akademie gibt Ihnen der Forschungsförderungsexperte Klaus Uckel Auskunft über alle rechtlichen und praktischen Aspekte der forschungsbezogenen Innovationsförderung. Die Regeln der forschungsbezogenen Innovationsförderung auf Grundlage des 23 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) Nebenbestimmung zur Förderung auf Kostenbasis (NKBF 98) Nebenbestimmung zur Förderung auf Ausgabenbasis (BN-Best 98) Allgemeine Bestimmungen für Forschungs- und Entwicklungsverträge der Zuwendungsempfänger des BMBF (BEBF-ZE 98) Auch allgemeine Gesetze sind wichtig! Weitere besondere rechtliche Anforderungen und Tipps für die Zuwendungsempfänger Nutzung des Geistigen Eigentums (Rechtsvergleich zu Bestimmungen in anderen Staaten) Internationale Zusammenarbeit (Standortreziprozität) Die High Tech Strategie der Bundesregierung (besondere Fördermodule) Infoline +49 (0)2 11/96 86 33 42 Sie haben Fragen zur Akademie Zuwendungsrecht? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Kundenberatung und Anmeldung: Janine Mouson, Kundenberatung, Vertrieb, EUROFORUM E-Mail: anmeldung@euroforum.com Konzeption und Inhalt: Stefan Tobeck LL.M. Konferenz-Manager, EUROFORUM Folgen Sie uns! www.twitter.com/legal_live www.facebook.com/euroforum.de www.euroforum.de/news

Seien Sie erfolgreich bei der Beantragung staatlicher Zuwendungen! Sie vergeben Zuwendungen? Dann professionalisieren Sie Ihren Vergabeprozess! 5 Regelmäßig gibt es erhebliche Verstöße gegen haushaltsrechtliche Vorschriften. Dies ist ein Ärgernis für den Staat, denn mehrere Milliarden Euro plant der Bundeshaushalt für Zuwendungen ein. Diese stellen damit einen wesentlichen Ausgabenblock des Bundeshaushaltes dar. Ob als Zuwendungsgeber, als mit der Prüfung von Zuwendungen Betrauter oder als Zuwendungsempfänger: Erkennen Sie rechtzeitig die typischen Mängel und Fehler im Verfahren und vermeiden Sie aufwendige Widerrufe oder Rückforderungen von Zuwendungen. In vier Tagen vermitteln Ihnen unsere vier Spezialisten die notwendige Rechtssicherheit! Erhalten Sie einen vertieften Einblick in die Hintergründe des deutschen Zuwendungsrechts und der Zuwendungspolitik. Darum sollten Sie in Düsseldorf dabei sein: Kompakte Wissensvermittlung: Erhalten Sie in weniger als einer Woche genau das erforderliche Wissen, um rechtssicher und erfolgreich Zuwendungen zu beantragen bzw. solche zu bewilligen. Individuelle Schwerpunkte: Schon im Vorfeld kümmern wir uns um Ihre Erwartungen. Senden Sie Ihre Fragen an kathrin.burcyk@euroforum.com und wir leiten diese an die Experten weiter um in der Akademie gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten. Praxisnahe Miniworkshops: Mit zahlreichen, anschaulichen Übungen im Programm machen wir Sie fit für die Praxis. Qualifiziertes Zertifikat: Nutzen Sie das detaillierte, von unseren Referenten unterschriebene Zertifikat als Nachweis Ihrer Qualifikation und Aktualität Ihres Wissen. Fundierte Erfahrung: Seit fast 10 Jahren bieten wir Weiterbildung im Zuwendungsrecht an und wissen, was für Sie praxisrelevant ist. Ausführliche Dokumentation: Profitieren Sie von umfangreichen schriftlichen Unterlagen, die Ihnen ein Nachschlagen und Auffrischen des Wissens im Anschluss an die Akademie ermöglichen. www.euroforum.de/zuwendungsrecht

Anmeldung und Information Ihr persönlicher Anmeldecode schrif tlich: euroforum Deutschland SE, Postfach 11 12 34, 40512 Düsseldorf per E- Mail: anmeldung@euroforum.com per Fax: +49 (0)2 11/96 86 40 40 telefonisch: +49 (0)2 11/96 86 33 42 [Janine Mouson] im Internet: www.euroforum.de/zuwendungsrecht Teilnahmebedingungen. Der Teilnahmebetrag für diese Veran staltung inklusive Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausen getränken pro Person zzgl. MwSt. ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Nach Eingang Ihrer Anmel dung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Stornierung (nur schriftlich) ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenlos möglich, danach wird die Hälfte des Teilnahmebetrages erhoben. Bei Nichterscheinen oder Stornierung am Veranstaltungstag wird der gesamte Teilnahme betrag fällig. Gerne akzeptieren wir ohne zusätzliche Kosten einen Ersatz teilnehmer. Pro grammänderungen aus dringendem Anlass behält sich der Veranstalter vor. Datenschutzinformation. Die Euroforum Deutschland SE verwendet die im Rahmen der Bestellung und Nutzung unseres Angebotes erhobenen Daten in den geltenden rechtlichen Grenzen zum Zweck der Durchführung unserer Leistungen und um Ihnen postalisch Informationen über weitere Angebote von uns sowie unseren Partner- oder Konzernunternehmen zukommen zu lassen. Wenn Sie unser Kunde sind, informieren wir Sie außerdem in den geltenden rechtlichen Grenzen per E-Mail über unsere Angebote, die den vorher von Ihnen genutzten Leistungen ähnlich sind. Soweit im Rahmen der Verwendung der Daten eine Übermittlung in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau erfolgt, schaffen wir ausreichende Garantien zum Schutz der Daten. Außerdem verwenden wir Ihre Daten, soweit Sie uns hierfür eine Einwilligung erteilt haben. Sie können der Nutzung Ihrer Daten für Zwecke der Werbung oder der Ansprache per E-Mail oder Telefax jederzeit gegenüber der Euroforum Deutschland SE, Postfach 11 12 34, 40512 Düsseldorf widersprechen. Zimmerreservierung. Im Tagungs hotel steht Ihnen ein be grenz tes Zimmer kon tingent zum er mäßigten Preis zur Verfü gung. Bitte nehmen Sie die Zimmer reservierung direkt im Hotel unter dem Stichwort Euroforum-Veran staltung vor. 8. bis 11 Juni 2015, Hilton Düsseldorf Georg-Glock-Straße 20, 40474 Düsseldorf, Telefon: +49 (0)2 11/4 37 70 Am Abend des ersten Veranstaltungstages lädt Sie das Hilton Düsseldorf herzlich zu einem Umtrunk ein. Euroforum-akademie Das Zuwendungsrecht in der Praxis 8. bis 11. Juni 2015, Düsseldorf Sparen Sie 1.000, als Teilnehmer einer Behörde Erfolgreich beantragen Rechtssicher vergeben Wissen vertiefen Jetzt schnell und bequem online anmelden! www.euroforum.de/anmeldung/p1106865 oder ausfüllen und faxen an: +49 (0)2 11/96 86 40 40 Name Ja, ich nehme teil an der EUROFORUM-Akademie Zuwendungsrecht vom 8. bis 11. Juni 2015 in Düsseldorf zum Preis von 2.999, p. P. zzgl. MwSt. [P1106865M014] Vertreter von Behörden erhalten einen Sonderpreis von 1.999, p. P. zzgl. MwSt. [P1106865M014] [Ich kann jederzeit ohne zusätzliche Kosten einen Ersatzteilnehmer benennen. Im Preis sind ausführliche Tagungsunterlagen enthalten.] Ich interessiere mich für Ausstellungs- und Sponsoring möglichkeiten. Ich möchte meine Adresse wie angegeben korrigieren lassen. [Wir nehmen Ihre Adressänderung auch gerne telefonisch auf: +49 (0) 2 11/96 86 33 33.] Position/Abteilung Telefon E-Mail Die Euroforum Deutschland SE darf mich über verschiedenste Angebote von sich, Konzern- und Partnerunternehmen wie folgt zu Werbezwecken informieren: Zusendung per E-Mail: Ja Nein Zusendung per Fax: Ja Nein Firma Anschrift Fax Geburtsjahr Anmeldung erfolgt durch Position Datum, Unterschrift