Umfrage des Mutterschutzgesetz unter den Mitgliedern des Deutschen Ärztinnenbundes e.v. Oktober 2006



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Transkript:

Umfrage des Mutterschutzgesetz unter den Mitgliedern des Deutschen Ärztinnenbundes e.v. Oktober 2006 Der Fragebogen wurde an alle Mitglieder (n=436) unter 40 hre im Deutschen Ärztinnenbund e.v. versandt. Antwort erhielten wir von 86 Mitgliedern Teilnahmebeteiligung von 19,4% 72 Mitglieder waren/ sind bereits schwanger Fragebogen A Durchschnittliches Alter: 35 hre; Minimum 29 hre, Maximum 39 hre Weiterbildungsstatus 43 Anzahl 28 0 0 0 Studentin Pjlerin Assistenzärztin Fachärztin keine Angabe Arbeitsverhältnis 58 Anzahl 4 6 4 angestellt niedergelassen/ selbsständig nicht berufstätig keine Angabe

Wohnort - Bundesland 14 Anzahl 11 8 8 0 0 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Bremen 1 8 3 8 Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen 0 0 1 1 5 0 Rheinland-Pfalz Saarland Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Thüringen keine Angabe Anmerkung: aufgrund der niedrigen Fallzahl sind statistische Aussagen bzgl. Wohnort/ Fachbereich und Erfahrungen mit dem MuSchG nicht möglich gewesen. 4 Frage 1: In welchem Fachbereich waren Sie während der Schwangerschaft tätig? Allgemeinmedizin 11 Anästhesie 2 Augenheilkunde 0 Chirurgie 7 Radiologie 1 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 11 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 4 Dermatologie/ Haut- und Geschlechtskrankheiten 1 Innere 9 Kinderchirurgie 1 Kinderheilkunde 7 Kinderpsychiatrie 1 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 1 Psychiatrie und Psychotherapie 3 Neurologie 2 Neurochirurgie 0 Nuklearmedizin 0 Gesundheitswesen (öffentlich) 1 Orthopädie 0 Pathologie 0 Rehabilitative Medizin 1 Plastische Chirurgie 1 Rechtsmedizin 0 Strahlentherapie 0

Transfusionsmedizin 0 Urologie 2 Grundlagenforschung 0 Sonstige 1 Herzchirurgie 1 Humangenetik 0 Hygiene und Umweltmedizin 4 Labor/ Immunologie keine Angabe 0 Anmerkung: aufgrund der niedrigen Fallzahl sind statistische Aussagen bzgl. Wohnort/ Fachbereich und Erfahrungen mit dem MuSchG nicht möglich gewesen. Frage 2: Zu welchem Zeitpunkt haben Sie Ihrem Arbeitgeber die bestehende Schwangerschaft gemeldet? Durchschnittlich: 12. SSW, Minimum: 4. SSW, Maximum 24. SSW Frage 3: Wurde Ihnen nach Bekanntgabe Ihrer Schwangerschaft ein anderer Tätigkeitsbereich zugewiesen? 65% 6% 29% Keine Angabe Wenn ja, Begründung für anderen Tätigkeitsbereich... 5% MuSchG (im weitesten Sinne) Eigener Wunsch 95%

Wenn ja, Welche Tätigkeiten durften Sie aufgrund des MuSchG nicht mehr verrichten? OP-Verbot 35% 0% 5% 15% 45% Verbot Umgang mit Chemotherapeutika Verbot Umgang mit Blutprodukten Kein Röntgen Kombinationen Anmerkung: Diese Statistik ergab sich aus den Zusatzangaben der Teilnehmerinnen. Die Frage wurde ursprünglich nicht gestellt. Frage 4: Wurde Beschäftigungsverbot ausgesprochen? 6% 0% keine Angabe 94%

Frage 5: Wurde nach Bekanntgabe Ihrer Schwangerschaft eine Ersatzkraft eingestellt? 10% 8% Keine Angabe 82% Wenn ja, für welchen Zeitraum? 1x für Dienste, 2x für Zeit des Mutterschutzes und der Erziehungszeit, 3x unbefristet/ kompletter Ersatz der Stelle Frage 6a: Sind während der Schwangerschaft Bereitschaftsdienste geleistet worden (nach Bekanntgabe der Schwangerschaft)? 6% 15% Keine Angaben 79% Wenn ja, wie viele (gerechnet auf die Schwangerschaft)? Anzahl: Durchschnittlich: 5, Minimum: 2, Maximum: 10; Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Durchschnittlich: 21. SSW. Minimum: 8. SSW, Maximum: 34. SSW

Frage 6b: Sind während der Schwangerschaft Überstunden geleistet worden (nach Bekanntgabe der Schwangerschaft)? 7% 39% 54% Keine Angaben Wenn ja, wie viele pro Monat? Durchschnittlich: 24, Minimum: 4, Maximum: 48; Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Durchschnittlich: 33. SSW., Minimum: 24. SSW Maximum: 40. SSW. Frage 7: Waren Sie während der Schwangerschaft häufiger arbeitsunfähig erkankt? 11% 18% Keine Angaben 71%

Frage 8: Fühlen Sie sich durch das Mutterschutzgesetz hinischtlich Ihrer beruflichen Weiterbildung privilegiert oder benachteiligt? Hinsichtlich meiner beruflichen Weiterbildung fühle ich mich durch das Mutterschutzgesetz... 31% Benachteiligt 58% 11% Privilegiert Sowohl benachteiligt als auch privilegiert Wenn ja, inwiefern?(anmerkung: Diese Frage war offen formuliert, die Antworten wurden in verschiedene Kategorien subsumiert.) Ich habe mich benachteiligt gefühlt/ fühle mich benachteiligt hinsichtlich... Weiterbildung/ Operationskatalog 13% Zu viele 4% Einschränkungen 4% Diskriminierung 4% 53% Jeglicher Beziehung 22% Im PJ keine MuSchG Keine Angabe Ich habe mich privilegiert gefühlt/ fühle mich privilegiert, da... 37% 13% Schutz für Mutter und Kind 37% für Weiterbildung positiv genutzt 13% Keine Dienste/ Überstunden Keine Angaben

Frage 9: Hat das bestehende MuSchG die Planung Ihrer Schwangerschaft beeinflusst? 7% 15% Keine Angaben 78% Wenn ja, inwiefern? (Anmerkung: Diese Frage war offen formuliert, die Antworten wurden in verschiedene Kategorien subsumiert.) Inwiefern hat das bestehende MuSchG die Planung Ihrer Schwangerschaft beeinflusst? Keine Angabe 9% 9% 27% Weiterbildungsstand mußte erreicht sein 9% 9% 37% Anstellungsverhältnis mußte geklärt sein Rasch aufeinanderfolgende Schwangerschaften habe mich durch MuSchG sicher gefühlt Zeit des Studiums/ Dissertation genutzt

Frage 10: Meinen Sie, das bestehende MuSchG könnte Sie an weiterer Schwangerschaft hindern, da zu einschränkend bzgl. Weiterbildung? 3% 11% Keine Angaben 86% Frage 11: Finden Sie es sinnvoll, das MuSchG in seiner aktuellen Form zu erhalten? 6% 22% Keine Angaben 72%

Frage 12) (Anmerkung: Diese Frage war offen formuliert, die Antworten wurden in verschiedene Kategorien subsumiert.) Wie sollte Ihrer Meinung nach evtl. eine Novellierung des Gesetzes aussehen? Flexiblere Handhabung der Mutterschutzzeiten 33% 4% Flexiblere Handhabung der Mutterschutzrichtlinien Sehe Gefahr des Mißbrauchs bei Lockerung, daher keine Novellierung Nicht nötig/ keine Wünsche 36% Einstellung von Ersatzkräften 6% Mutterschutzgesetz sollte auch für niedergelassene Kolleginnen gelten Sonstige Vorschläge 4% 6% 3% 8% Keine Angaben Anmerkungen: Sonstige Vorschläge (6%) beinhalteten: Es sollte Teilzeitkrankschreibungen geben, so dass man beispielsweise nur halbtags arbeiten muss. Befristete Arbeitsverhältnisse sollte für die Zeit des Mutterschutzes ruhen! Man sollte die PJler mit einbeziehen! Verpflichtung für den Arbeitgeber, die Weiterbildung auch während der Schwangerschaft auf erlaubtem Gebiet (z.b. Sonographie) fortzuführen. Warum Mitglieder (8%) eine flexiblere Handhabung der Mutterschutzrichtlinien ablehnten: Freiwillige Regelungen setzen die Schwangere unter starken Druck, da deren Wunsch nach Entlastung als unkollegial empfunden wird, so dass ich für ein Bestehen der derzeitigen Regelung plädiere, auch wenn dies für die übrigen Kollegen/ -innen eine erhebliche Mehrbelastung bedeutet. Während meiner Schwangerschaft sah ich mich ständig gezwungen, die Bestimmungen des MuSchG zu rechtfertigen. Meiner Meinung nach war es leichter, sich auf allgemeingültige Bestimmungen zu berufen (um wenigstens klare Regelungen zu haben), als diese noch individuell aus zu handeln.

zu haben), als diese noch individuell aus zu handeln. Vorschläge für Novellierungen, die unter der Kategorie Flexiblere Handhabung der Mutterschutzrichtlinien subsumiert wurden bzw. warum Mitglieder (36%) diese fordern: Aufgrund des MuSchG durfte ich nicht mehr in den OP. Dafür hatte ich das Diensthandy teilweise alleine. Die Konsequenz: ich war für zwei Stationen und den Kreissaal, die Aufnahme und die Ambulanz zuständig. Für mich war das körperlich und psychisch wesentlich anstrengender als die geregelte Tätigkeit im OP. Die Frau muss für sich entscheiden dürfen, welchen Gefahren sie sich aussetzen möchte dies sollte von ihr aber nicht mit dem Chef oder Arbeitgeber besprochen werden sondern mit dem Gewerbeaufsichtsamt. Individuelle Risiko-/ Gefährdungsanalyse für jede Ärztin bzw. jeden Tätigkeitsbereich. Einbeziehung des Betriebsarztes! Meiner Meinung nach ist das MuSchG in der jetzigen Fassung altmodisch, da es die werdende Mutter komplett entmündigt. Ich habe dieses als absolut diskriminierend empfunden. Zur Folge hat dies meist, dass eine Schwangerschaft beim Arbeitgeber nicht angezeigt wird was ein wesentlich höheres Risiko für das Ungeborene ist birgt! Ich halte die Inhalte des MuSchG für übertrieben Angst machend und emotional gesteuert. Im Bedarfsfall, z.b. nach Abort(en) oder Frühgeburten kann ja auch kurzfristig und individuell eine Lösung gefunden werden. Die Notwendigkeit einer Novellierung MuSchG oder der Mutterschutzrichtlinineverordnung sahen 3% der Kolleginnen aus folgenden Gründen nicht: ich wurde anstandslos behandelt. ein vernünftiger Arbeitgeber ermöglicht eine Kann-Regelung bei der Umsetzung des MuSchG so war es zumindest bei mir!

Frage 13: (Anmerkung: Diese Frage war offen formuliert, die Antworten wurden in verschiedene Kategorien subsumiert.) Sehen Sie Möglichkeiten einer besseren Umsetzung der Schutzbestimmungen und welche? Einstellen von Ersatzkräften Lockerung der Mutterschutzrichtlinien 4% 8% 3% 3% 4% Sehe keine Notwendigkeit Solidarisierung unter Ärztinnen/ Ärzten Bessere Information von Mitarbeitern/ Vorgesetzten 64% 4% 3% 1% 3% 3% Zeitverträge/ Weiterbildung sollten um Zeit des Mutterschutzes verlängert werden finanzielle Unterstützung der betroffenen Abteilungen für alle bessere Arbeitsbedingungen bessere Kontrolle der Umsetzung Sehe keine Möglichkeit keine Angabe/ kenne mich nicht aus

Abschließende Frage: Während sich das MuSchG fast ausschließlich auf Beschränkungen der Arbeitszeit für die werdende Mutter abstellt, bezieht sich die dazu ergänzende Mutteschutzrichtlinenverordnung zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchRiV in der letzten Fassung vom 15.04.1997) auf inhaltliche Aspekte der Tätigkeit (Weitere Infos im Internet z.b. unter www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/a-z/muschriv.htm). Der Deutsche Ärztinnenbund e.v. kritisierte in der Stellungnahme von 1999, dass es hier in 5, Abs.1 Satz 2 heißt: Nicht beschäftigt werden dürfen werdende und stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind (Hervorhebung DÄB). Die Folge sei ein weitgehendes Tätigkeitsverbot für Ärztinnen mit entsprechender Auswirkung auf berufliche Aus- und Weiterbildung. Nach einberufener Expertenkonferenz (Stuttgart, November 1998) wurde geschlossen, dass durch Infektionsrisiko kein real existierendes Gesundheitsrisiko zu rechtfertigen sei. Daher wird vom Deutschen Ärztinnenbund e.v. gefordert, die Mutterschutzrichtlinien dahingehend zu ergänzen, eine individuelle Beurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes einer schwangeren Frau vorzuschreiben. Schutzmassnahmen sollten nur mit der Betroffenen implementiert werden können. Die Forderung des DÄB e.v. ist richtig 14% 11% richtig nicht richtig keine Angaben 75% Eine Novellierung des MuSchG oder der Mutterschutzrichtlinineverordnung: wurde von 11% der Kolleginnen abgelehnt, da sie Gefahr des Missbrauches sehen: Man befindet sich meistens in einem Abhängigkeitsverhältnis. Eine Kann-Regelung würde sich zu sehr an den Wünschen der Vorgesetzten orientieren! Der innerklinische Druck von beiden Seiten lässt keine objektive Beurteilung bei einer individuellen Beurteilung des Arbeitsplatzes einer Schwangeren erwarten!

Weitere Anmerkungen/ Hinweise/ Meinungen: Nach drei Geburten und fast sechs hren Erziehungspause empfinde ich vor allem die befristeten Verträge als Behinderung. Ich kenne beide Seiten: die Rolle der Schwangeren und die, der leitenden Oberärztin. Ich finde das Gesetz ausreichend und fordere keine Gesetzesänderung, weil es ja gut ist, dass Schwangere geschützt werden. Was ich mir wünschen würde, wäre die Möglichkeit, ohne Zusatzkosten fürs Budget sofort ab Beginn des Mutterschutzes eine ärztliche Vertretung bis zum Ende der Elternzeit einstellen zu dürfen. Ich persönlich halte nichts von wunderbar geplanten Karrierewegen, weil es eben oft anders kommt. Ich wünschte mir mehr Mut bei den jungen Akademikerinnen, dann hätten wir auch mehr Kinder in Deutschland! Mut macht mir aus, wie Ihr Jüngeren doch selbstbewusst schwanger werdet bei uns war das undenkbar, das absolute Aus! Ihr habt Ohnehin mehr Selbstbewusstsein, was ich gut finde! Das Mutterschutzgesetz hat mich benachteiligt. Wohl oder übel durfte ich keine Bereitschaftsdienste machen, was auf sehr viel Unwillen stieß. Die Herren hatten im OP zu tun ich musste so lange z. T. auf die Intensivstation gehen, mich mit infektiösen Patienten auseinandersetzen. Bei Bekanntgabe der Schwangerschaft war die Unterstützung der männlichen Kollegen gleich Null, sehr nett wurde ich vom pflegerischen Ambulanzteam betreut! Es sollte aber nicht nur nach dem Mutterschutzgesetz sondern auch nach der Zeit danach gefragt werden insbesondere als allein erziehende Mutter wird man völlig im Stich gelassen Von Deutschland, seinen Gesetzen und den männlichen Kollegen habe ich die Nase gestrichen voll! Nicht durch das MuSchG wurde ich behindert, sondern durch das familienfeindliche KV-Recht! Zusammengefasst hat KV bei der Frist für eine Niederlassung einer 3- jährig weitergebildete Allgemeinmedizinerin Kindererziehungszeiten nicht berücksichtigt. So viel zum Hausärzte-Mangel!

14 Mitglieder waren bisher noch nicht schwanger Fragebogen B Durchschnittliches Alter: 32,5 hre; Minimum 29 hre, Maximum 38 hre Weiterbildungsstatus 8 Anzahl 5 0 1 0 Studentin Pjlerin Assistenzärztin Fachärztin keine Angabe Arbeitsverhältnis 12 Anzahl 1 1 angestellt niedergelassen/s elbsständig keine Angabe

Wohnort - Bundesland 4 Anzahl 1 2 1 1 1 1 1 2 0 Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg 0 0 0 0 Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland 0 Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein 0 0 Thüringen keine Angabe Frage 1: In welchem Fachbereich sind Sie momentan tätig? Allgemeinmedizin 0 Anästhesie 1 Augenheilkunde 1 Chirurgie 4 Radiologie 0 Frauenheilkunde und Geburtshilfe 1 Hals-Nasen-Ohrenheilkunde 0 Dermatologie/ Haut- und Geschlechtskrankheiten 0 Innere 2 Kinderchirurgie 0 Kinderheilkunde 1 Kinderpsychiatrie 0 Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie 0 Psychiatrie und Psychotherapie 0 Neurologie 1 Neurochirurgie 0 Nuklearmedizin 0 Gesundheitswesen (öffentlich) 0 Orthopädie 0 Pathologie 0 Rehabilitative Medizin 0 Plastische Chirurgie 1 Rechtsmedizin 0 Strahlentherapie 0 Transfusionsmedizin 0 Urologie 0 Grundlagenforschung 0

Sonstige 1 Herzchirurgie 0 Humangenetik 1 Hygiene und Umweltmedizin 0 Labor/ Immunologie 0 keine Angabe 0 Anmerkung: aufgrund der niedrigen Fallzahl sind statistische Aussagen bzgl. Wohnort/ Fachbereich und Erfahrungen mit dem MuSchG nicht möglich gewesen. Frage 2: Gibt es in Ihrer Abteilung schwangere Kolleginnen? 36% schwangere Kolleginnen 64% keine schwangeren Kolleginnen Frage 3a: Wie stehen Sie zum Mutterschutzgesetz? Ich finde das Mutterschutzgesetz... 14% 29% sinnvoll diskriminierend für die werdende Mutter sowohl als auch 57%

Frage 3b: Haben Sie sich in Ihrer jetzigen Tägikeit durch die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes bei Kolleginnen benachteiligt gefühlt? 50% 50% Inwiefern haben Sie sich in Ihrer jetzigen Tägikeit durch die Umsetzung des Mutterschutzgesetzes bei Kolleginnen benachteiligt gefühlt? 29% Karrierenachteil 71% Übernahme der Aufgaben von Schwangeren

3c) (Anmerkung: Diese Frage war offen formuliert, die Antworten wurden in verschiedene Kategorien subsumiert.) Wie sollte Ihrer Meinung nach evtl. eine Novellierung des Gesetzes aussehen? 14% 7% 7% 14% 58% Flexibilisierung der Mutterschutzrichtlinien Einstellung von Ersatzkräften Nachdienste sollten erlaubt werden Diskriminierung verhindern keine Angabe/ kann nichts dazu sagen Vorschläge für Novellierungen, die unter der Kategorie Flexiblere Handhabung der Mutterschutzrichtlinien subsumiert wurden bzw. warum Mitglieder (58%) diese fordern: Mutterschutzgesetz sollte kein Zwang sondern freiwillig sein für die Schwangere! Kann-Regelung, die individuellere Auslegung des MuSchG ermöglicht Wie Diskriminierung verhindern werden sollte (7% der Befragten): keine Anstellung von jungen Frauen in Firmen, Krankenhäusern, insbesondere chirurgischen Abteilungen Väter stärker berücksichtigen/ in die Pflicht nehmen

3d: (Anmerkung: Diese Frage war offen formuliert, die Antworten wurden in verschiedene Kategorien subsumiert.) Sehen Sie Möglichkeiten zur besseren Umsetzung der Schutzbestimmungen? Flexibilisierung der Mutterschutzrichtlinien 43% 36% Aufwertung von Mutterschaft/ Schwangerschaft in der Gesellschaft Einstellung von Ersatzkräften 14% 7% keine Angabe/ kann nichts dazu sagen Vorschläge zur besseren Umsetzung des Mutterschutzgesetzes, die unter der Kategorie Flexiblere Handhabung der Mutterschutzrichtlinien subsumiert wurden bzw. warum Mitglieder (36%) dies fordern: Absprache mit Chefarzt zur guten und sinnvollen Umsetzung des MuSchG Um Schutzbestimmungen zu vermeiden, wird die Schwangerschaft viel zu lange geheim gehalten! Insofern wäre ein individuell gestaltbares Gesetz sinnvoller! Differenzierte Beurteilung der verschiedenen Arbeitsplätze, evtl. Einteilung nach Gefahrengruppen, kein zu umfangreiches Arbeitsverbot Frage 4: Meinen Sie, das bestehende Mutterschutzgesetz könnte Sie an einer Schwangerschaft hindern, weil Sie es als zu einschränkend hinsichtlich Ihrer beruflichen Weiterbildung empfinden? 57% 43%

Frage 5: Finden Sie es sinnvoll, das MuSchG in seiner aktuellen Form zu erhalten? 7% 43% 50% Keine Angaben Abschließende Frage: Während sich das MuSchG fast ausschließlich auf Beschränkungen der Arbeitszeit für die werdende Mutter abstellt, bezieht sich die dazu ergänzende Mutteschutzrichtlinenverordnung zur Umsetzung des Mutterschutzgesetzes (MuSchRiV in der letzten Fassung vom 15.04.1997) auf inhaltliche Aspekte der Tätigkeit (Weitere Infos im Internet z.b. unter www.lfas.bayern.de/vorschriften/verordnungen/a-z/muschriv.htm). Der Deutsche Ärztinnenbund e.v. kritisierte in der Stellungnahme von 1999, dass es hier in 5, Abs.1 Satz 2 heißt: Nicht beschäftigt werden dürfen werdende und stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, die ihrer Art nach erfahrungsgemäß Krankheitserreger übertragen können, wenn sie den Krankheitserregern ausgesetzt sind (Hervorhebung DÄB). Die Folge sei ein weitgehendes Tätigkeitsverbot für Ärztinnen mit entsprechender Auswirkung auf berufliche Ausund Weiterbildung. Nach einberufener Expertenkonferenz (Stuttgart, November 1998) wurde geschlossen, dass durch Infektionsrisiko kein real existierendes Gesundheitsrisiko zu rechtfertigen sei. Daher wird vom Deutschen Ärztinnenbund e.v. gefordert, die Mutterschutzrichtlinien dahingehend zu ergänzen, eine individuelle Beurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes einer schwangeren Frau vorzuschreiben. Schutzmassnahmen sollten nur mit der Betroffenen implementiert werden können. Die Forderung des DÄB e.v. ist richtig 7% 7% richtig nicht richtig keine Angaben 86%